News - Christoph Saunus

Newsletter-Analytik aus dem Bäderbereich

 

„Naegleria fowleri“ neuer tötlicher Keim im Bäderbereich festgestellt!?!

Naegleria fowleri lebt im feuchten Erdreich und in stehenden, warmen Gewässern wie Badeseen und Industrieabwässern. Wenn Schwimmbäder nicht ordentlich gepflegt werden, besteht auch hier die Gefahr, dass Naegleria fowleri Kolonien bildet.

 

Der einzellige Parasit (auch Schwimmbadamöbe genannt) tritt durch die Nase ein und wandert entlang des Riechnervs ins Gehirn. Betroffene leiden an schrecklichen Kopfschmerzen, Erbrechen und Nackensteifheit. Im Gehirn erzeugt die Amöbe dann eine eitrige Hirnhautentzündung, gefolgt von Koma und Tod innerhalb von höchstens 14 Tagen.

 

In den vergangenen 55 Jahren wurden den Angaben nach 143 US-Amerikaner mit der Amöbe diagnostiziert, nur fünf von ihnen überlebten. Fabrizio schaffte es nicht...

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Vorsicht!

Atemberaubende Krankheitsdiagnose

„Schwimmbadlunge“

Ursachen gesundheitsgefährdender Schwimmbad-Schimmelpilzallergien aufgrund von Beckenwasser-Desinfektion mit Aktivsauerstoff (Wasserstoffperoxyd) statt Chlor-Desinfektionsverfahren.

Herrn Prof. Dr. Joachim Sennekamp vom Malteser Lungen- und Allergiezentrum Bonn, hat nach drei Jahren der Ungewissheit, gemeinsam mit Herrn Dr. Wolfgang Siebert, Leiter der Kreisklinik in Wörth an der Donau die Pilzallergie-Ursache bei einem verzweifelten Patienten festgestellt.  Herrn Prof. Dr. Sennekamp erklärte mir am Telefon folgendes: Das spezifische Gesundheitsrisiko ist bei Allergie-Erkrankungen gegenüber den in der Allgemeinmedizin bekannten Krankheitskeimen  wesentlich größer. Dieses liegt darin begründet, dass Menschen mit Allergieproblemen auch bei solchen Keimen schwer erkranken können die bei Menschen mit normalem Immunsystem keine Infektionen verursachen. Aufgrund dieser Korrelation kann der Krankheitsverlauf bei  Allergien schlimmstenfalls tragisch enden bevor die Symptom-Ursache gefunden wurde.

(siehe auch:http://christoph-saunus.de/archiv/flieseninformationen/wenn-fliesen-pilzprobleme-aus-den-fugen-geraten)


Olympiade 2016 - Augenzwinkernd betrachtet!

Homage zum Games of Thrones mit Fakten-Check

Wasserdoping im Olympischen Turmspringerbecken  Made by Rio de Brasilia?

Weltweit bestauntes Wasser-Wunder-Colour

von südsee-blue zum öko-green

als Pool-Wohlfühl-Design im Turmspringerbecken

Ursachendiagnose laut Pannen-Komitee

Die Schwimmbad-Umwälzanlage ist ausgefallen!

Erklärungs(fehl)versuche  von den Herren der Ringe

Zur Wasseraufbereitung verwendete Chemikalien sind - ohne Lebensgefahr - aus dem Tank gelaufen.

Statt endliche Farbe zu bekennen- no comment!

Je tiefer das naturbelassene Grün - umso größer das

farblich verblendende Schweigen der Lämmer

versus todesdurstige Lemminge

(Quelle:http://www.nichtlustig.de)

Poleposition mit Bindehautentzündung

Gibt es zwischen den Bindehautentzündungen bei Schwimm-Sportlern und evtl. getrübten Linsen bei den chloroformierten US Champion Krawall Boys eine Korrelation mit dem grünen Zaubertrank  bzw. biochemischen Cocktail im Rio-Keimfitnesscenter de Brasilia? Dieses bleibt vermutlich ein weiteres top sekrete Aquademiker-Tabu-Thema von möglicherweise farbenblinden wehenden Weißkittel

im olympisch abgesicherten Doping-Giftschrank.

(Bildquelle: Internet)

Aquademische-Ferndiagnose Made in Germany

Öko-logisches Algen-Design & chloroformiertes Techno-Nichtdesign im Gift grün gedopten Bio-Pool der Unkenntnis aufgrund fehlender Chemo-Präsenz (Klartext: Chemischer Keule!)

O-Ton Sportler-Diagnose über dem Beckenrand

„Die ganze Anlage riecht, als hätte jemand gefurzt.“

 

 

A popo(s) augenzwinkernd penetrant

Hinterlistige Methan (CH4)-Notdurft

– furztrocken und vulgär –

reformiert im Martin Luther Hallelujahr 2017

aus seiner 500 Jahre alten Gesäßannalen-These:

„Aus verzagtem Arsch, kommt kein fröhlicher Furz!“

Bild von Desktop Quelle: Internet Take me to Rio

Klogeschichten die Olympia schreibt

Auf der nach unten offenen Schwachsinnscala

(Anale-Fäkale ● Darm-Alarm ● Fatale-Finale)

Schon die griechischen Olympioniken in der Antike kannten das druckvolle Bedürfnis-Problem kraftschlüssiger

Schließmuskel - Entsorgung

„Quomodo anum meum aduno optime“

(Wie reinige ich meinen After am besten)

Vorsicht - zu den Risiken und Nebenwirkungen - exhibitionistisch frontal in die  Gesäß-Ausstattung unter der Gürtellinie -

lesen Sie nicht den folgenden Beipackzettel

Der Stuhlgang wird härter – der Lokus im Fokus

Der anatomische Popofix-Härtetest gehörte, wie frustrierte Sporthelden berichten, auch im olympischen Athleten-Camp, zum alltäglichen to go After Work Bedürfnisritual.

Wie allgemein in der Szene bekannt, gelten auch für das allermenschlichste aller Bedürfnisse:

„Vorsicht - Reiz-Darm ohne Charme!“

Klopapier-Skandal-Fatal?

Folglich gab es in den olympischen Bedürfnisanstalten die Handling-Hygieneanweisung: „Servus- wisch und weg!“

Anschließend mussten die analen Artgenossen per ultimatives Dekret, dass mit Geheimcode perforierte Klopapier, separat in die senkrechte Ablage kanalisieren, damit die mangelhaften Abflussrohre (Installateur-Malheur) nicht knietief verstopfen.

Schei….Beweis - Bulshit

Zur Doping-Beweissicherung wurde der miefende Input

versus Output-Shitstorm in der Info-Blackbox, aufgrund des biologischen Kack- sorry Lackmustest, unter dem Öko-Label: „Follw your Nature pure“ nur alle paar Tage  kompostiert.

Den eau de Toiletten Doping-Olf-Geruchstest „Positiv“

gab‘s übrigens gratis.

Urinus die gelbe Gefahr

Zur Frage: Dient der Deko-Matschepatsche Clean-Container neben dem After-Work gleichzeitig auch zum Wasser-Lasser-Dopingtest?

Die verarztende Antwort von Dr. St. Blasius unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! lautet:

„Nicht zwangsläufig - Hauptsache oben und unten ist alles dicht!“

Kein Geschäft ohne Papierkram

Nach interaktiver Hot or Not Recherche vom Toiletten-Klugscheißer alias Plag-Dr. WC - als absoluten Unsinn ernsthaft geschrieben - kursierte in Olympia folgendes Kakophonie-Gerücht:

Das hinterlistige spurensichernde Prüfverfahren mit analytischer Zwangsentsorgung direkt  ins Fake-Labor ist  eine neue olympische Antidoping-Clean-Kontrolldisziplin.

Goldfinger Upgrade

Nach dem After-Work ist das Toilettenpapier umweltschonend beidseitig zu benutzen - denn auf beiden Seiten bleibt was kleben, nämlich bedrucktes Kontrast- Beschei.. nein Beweismittel zur kodierten Drogen-Profilerstellung

www.briefing.net

Champion benötigen als After-Work-Hartware 3 x 2 Fuß

Rakle-feucht Software als Reibungsfläche

In diesem Sinne ein- & ausdrücklich
Metamorphosen aus den Unterhosen

(Stopp: Nichts für Feinsinnige)

Dütt & Datt & Watt und noch Vielmeer

Watt mut - dat mutt

Schiethuus Shopping aftern (achtern) Diek

Man kann in der Anal(l)ogie alles suchen

- nur keinen Sinn

Fucke en voque is(s)t:

Wer viel (Fr)isst  schei… auch viel;

bis er ein zweites A…Loch braucht!

Wohl dem der auferstanden aus Latrinen

weiß wie Scheiße riecht!

 

Kritischer Nachruf vom Olymp

Olympiade ist nicht der Ar… der Welt,

sie geht einem auch nicht am selben vorbei,

und alles was stinkt ist auch nicht nur Chemie,

stimmt in der Alchimisten-Gerüchteküche wie nie,

die äußerst monetäre & lukrative Weißkittel-Chemie,

bei der mit proaktiver Leidenschaft, jeder - jeden schafft

stinkt eine derart penetrante Ethik der Monetik zum Himmel.

Olympiade ist nicht alles – aber ohne Olymp ist alles nichts

Wer`s nicht glaubt – muss dran glauben.

Vorm Himmelstor stehen nämlich

- von Gott handverlesen –

die Allerletzten

Himmel - Herrgott - Sakrament

denn in der Hölle ist der Teufel los

Gott - Erbarmen - Amen

 

Nach-Gang zum Olympia Frauen-Marathon

„Solo für zwei versus Marathon to go"

(Lief alles Top oder gab`s auch Doppel Flop?)

Nach mehr oder weniger erfolgreich abgelaufenem Fünfringe-Happening sei schmunzelnd beiläufig die Sinnfrage erlaubt: Wieviel Bein - als letztes Hardcore Marathon-Glied - müssen clevere Dauerlauf-Athleten besitzen, um nach der Business-Devise “Mehr Schein als Sein, respektive Anspruch & Wirklichkeit“ laufend erfolgreich PR-Selbstvermarktung zu erlaufen?

Droge „Marathon“

Es steht außer Frage, dass das endogene Marathon O-lympiat - neben den hinlänglich bekannten  chemischen Zaubertrank-Cocktails - durchaus auch die Drogen-Wirkung als positives Doping entfalten kann. Nämlich dann, wenn die süchtig machenden Glückshormone als Endorphine den menschlichen Körper, mittels selbst produzierter Opioidpeptide, zu einer berauschenden Wirkung stimuliert. Daneben gibt es auch noch weitere Botenstoffe die für Glücksmomente im Marathon-Leben sorgen, z. B. die infernale, fatale, triviale oder banale Lust des Leidens in all ihrer facettenreichen Vielfalt und umfassenden Komplexität. Abgesehen von der „langläufig“ herrschenden  Ethik der Monetik im professionell unverschämt attraktiven Cash in de Täsch Spitzensport!

Und damit sind wir mitten im alles andere als beiläufigen Karriere-Thema „VIP-Bonus & B-Promi-Malus“.

Evtl. Missverständnissen vorbeugend: Es geht in der folgenden augenzwinkernden, sportlich investigativ zu verstehenden Polemik nicht etwa darum, nach dem olympischen Startschuss beim Frauen -Marathon in Rio, irgendwelchen Lauf-Beteiligten  evtl. respektlos  auf die Zehen zu treten. Oder gar gemeinhin mit schamlosen Wirkungstreffern in Form von ballistischen Rohrkrepierern – und/oder Blindgänger-Unterstellungen  o. ä., persönlich zu verunglimpfen.

Synchron Marathon-Zieleinlauf als neue Olympia-Disziplinen?

Die olympischen Spiele bestätigten erwartungsgemäß, dass das bei der Olympiade in Rio laufend omnipräsente und zugleich charismatische Marathon-Geschwisterpaar Lisa und Anna Hahner – auch dank einer treu puschenden Presse – nicht nur durch ihre PR-Langlauf-Präsentation mit exorbitantem Doppler-Effekt sehr erfolgreich war. Auch ansonsten hat das in der Marathonszene hochgelobte Senkrechtstarter Dauer-Power Paarlauf-Mix in gewohnt dominanter Weise –  wenn auch evtl. aufgrund läuferisch gedoppeltem Understatement, mit sportlichem Zieleinlauf light, etwas getrübt - so doch zumindest medial, einmal mehr, souverän auf der Überholspur des Lebens, mit Overdressing Happy End voll durchgestartet.

Unter ferner Liefen

Wir erinnern uns mit Verwunderung, vom DOSB wurde in Abstimmung mit dem DLV die geforderte Qualifikationsnorm - als privilegierter  Laufpass zum Sportförderung Null-Tarif – abgesenkt. Dieses Exklusiv-Attribut  ermöglichte, dass das ehrgeizige Hahner Marathon-Pärchen am 14.08.2016 mit relax jubelndem Outfit - und durchgereichten Platzierungen Nr. 81 und 82 sowie einer entschleunigten Lauf-Zeit von 2:45:32 die finale Ziellinie – mit strahlenden Lächeln, sichtlich schmerzfrei ohne profane Erschöpfung - hinter sich lassen konnte. Um sich nach der handgreiflich (aus)gesprinteten Paarlauf-Inszenierung -zeitgleich im Millisekunden Bereich - auf der letzten ca. 95 m langen PR-Komfortzone völlig relax und euphorisch tiefenentspannt feiern zu lassen. Erwartungsgemäß hielt sich, wie zu befürchten, aufgrund des miserablen - mehr als 21 minütigen Rückstandes auf die Siegerin und abtörnenden 15 Minuten über ihrer Bestleistung - die Euphorie gegenüber dem dualen Vierbeiner Dream-Team bei argwöhnenden Marathon-Insider in äußerst bescheidenen  Grenzen.

Nun mal langsam!

Angesichts des brillant inszenierten Zieleinlauf-Rituals kann man sich – als Marathon- und  Triathlon-Veteranen Aus(!)laufmodell  im Retro -Experten-Camp – befremdlich berührt, des fantasiebeflügelnden Eindrucks nicht erwehren: Handelt es sich bei der mediatisierten Überflutungspräsens – immer überdreht auf Dauersendung – um einen euphorisch inszenierten Stimmungsverstärker? Oder handelt es sich hier, statt eines phänomenalen und zugleich äußerst kuriosen Zieleinlauf-Zufallstreffer im professionellen Ection-Hochleistungssport, um einen evtl. davongelaufenen Realitätsverlust nach der Anti-Power-Devise: „Was lange braucht – wird selten gut“ respektive „Wer zu langsam ist den best...“!? Interessanter Weise wurde jedoch letzte Verdachts-Interpretation via Internet und Printmedien konterkariert.

Robinsonade Promo-Sponsoring-Tour

So gab sich u. a. auch das exklusive und zugleich sportlich sehr ambitionierte Robinson-Club-Urlaubsreiseunternehmen - auch bekannt durch seine legendären Champion-Sportwochen – im idyllischen Fleesensee die Ehre, die proaktiven „Hahnertwins on the road“ in der als TOP Event angekündigten HAHNERTWINS Lauf-Camp Woche vom 22.- 28.08. 2016, für Ihre Feriengäste zu begrüßen. Bezeichnend für dieses denk- bzw. merkwürdige Ereignis  ist die Tatsache, dass die populären Geschwister, anlässlich eines Robinsonade Sponsor-Meeting am 25.08.2016, u. a. die Wahrscheinlichkeit eines zeitgleichen Marathon-Zieleinlaufes nach einer punktgenauen Distanz von exakt 42,195 km, selbstredend mit der ins Nichts verlaufenden Ziffernfolge 0,001 (0,1%) bewerteten. Ernsthaft? Ist diese Rhetorikreaktion auf den verblüffenden Nullkomma(nix)nullnull-Vergleich -, ohne wissenschaftlichen Doppelblindversuch versteht sich - nicht evtl. doch  nur ein nett gemeinter metaphorischer Beschwichtigungsversuch, wie frustrierte Zyniker argwöhnen? Egal ob es sich hierbei evtl. um einen kraftschlüssig cool gehändelten Zieleinlauf, mit intuitiv abgebremstem Gleichschritt-Relax-Reflex, fern ihrer tatsächlichen  Leistungsgrenze handelt.  Auch selbst dann, wenn die Vergangenheit die sympathisch wirkenden 26 year-old Twins-Girls  beinhart überlaufen hat - haben die jungen Mädels angesichts ihrer evtl. Selbstausbeutung deswegen  ihre Unschuld verloren? Oder gilt hier nicht per se die Gnade der Jugend, als verzeihendes generationstypisches Momentum?

So was kommt halt von so was. Hierbei stellt sich allerdings die Sinnfrage: War es das - angesichts der unerwarteten Reaktion auf den kurios losgetretenen Finisher-Coup mit Glamourfaktor und evtl. medial unbequem aufgebürdetem Marketing-Rucksack, tatsächlich Wert?

Die Hahner-Zwillinge beim Robinsonade Foto-Shooting

Mission Impossible?

Als höflicher Robinsongast mit Traditionsdenke - no comment – zur eigenwillig mit Vehemenz vertretenen und zugleich relativierenden Tango-Finish-Rechtfertigungs-Analyse seitens der - im doppelten Wortsinn – Betroffenen beim Robinson-Infomeeting „learning by doing“!

Gemeint ist u. a. die verblüffende Erklärung zum mysteriösen Phänomen des nummerischen  Doppel-Nullen-Code in Verbindung mit der Ethik & Ästhetik eines zielführend inszenierten Tandem-Handling-Designs. So bleibt ihnen auch der leidvolle de`ja-vu-Erlebnis-Statement mit beklagter Läufersprech: „Zugemachtes rechtes Bein etc.“, erspart.

Dito. Sinngemäß gibt es ganz bewusst auch kein Statement zu medialen Kariere-Zitaten hinsichtlich einer evtl. verpulverten Vergangenheitsbewältigung bezüglich des strategischen Vorläufer-Duo Wolfgang Heimig (Bundes- und ehemaliger Heimtrainer) und Thomas Dold (Manager). Nachzulesen im Internet.

Der no message Modus ist auch eingeschaltet z. B. bei der Googel-Info auf höchstem Niveau, über den, wie ich meine,  massiv übertrieben und zugleich beinharten Zaster - Desaster  Hoffnungsdauerlauf im Promiflash, mit  sinnfreiem Celebrity-Status „Vision Gold“.

Allgemeiner Hinweis: Übrigens sind narzisstische Spin(n)doktoren inzwischen auch ambulant und/oder stationär im operativen Sport-Geschäft als Plag-Doctores  alias Homo-Ökonomikus  top fit.

Anmerkung: Zur Klärung evtl. bestehender Verständnis-Probleme zwischen logistischer  Marketing-Wert(er)schöpfung und sportlicher Leistungs-Wert(ver)schätzung, vermag möglicher Weise, der folgende Augenöffner aus berufenem Munde, zur aktuellen Sinnstiftung beitragen.

Das ist der Olympische Gedanke!

Laut dpa Pressemeldung kritisiert DLV-Sportdirektor Thomas Kurschilgen offensichtlich nicht von ungefähr das sportliche Verhalten der Geschwister Hahnert scharf mit folgenden Worten: Es wirkte so, als absolvieren sie einen beliebigen Volkslauf und nicht die olympische Entscheidung“. Wenn Platzierung und Zeit bei einem olympischen Wettbewerb, wie es die beiden Athletinnen nach dem Zieleinlauf formuliert hatten, in den Hintergrund treten, dann ist das respektlos und ein Schlag ins Gesicht aller anderen Athleten der deutschen Olympiamannschaft“. Zitat Ende.

Kritische Sinnfrage: Ist die spekulative Interpretation bei einem zeitgleich smart zelebrierten Marathon Happy-Zieleinlauf im Sinne steuerlich gesponserte Sporthilfe zur privilegierten Finanzierung von Fehlstarts mit schmerzfrei nachgeschaltetem Drossel-Tempomat – als augenöffnendes Navi nicht die verdeckten Kehrseiten der olympischer Antidoping-Medaille?

Sein oder nicht Sein im Sport-Design

Wen interessiert denn wirklich, dass die beste deutsche Olympia-Marathon-Kollegin Anja Scherl, trotz Fulltimejob  - ohne würdigende Anteilnahme - von über 160 Teilnehmerinnen mit Platz 44 (2:37:23), einen bemerkenswerten Achtungserfolg erzielt hat? Dieses verdeutlicht auch das geringe Interesse gegenüber dem anschließend stattgefunden paralympics in rio. Derartige - hoch not peinliche Beispiele zum Fremdschämen – sind typisch für die allgegenwärtige Zeitgeist-Phobie  der X-Beliebigkeit im unsäglichen Presserummel. Nämlich dann, wenn nur noch extrovertierte Selbst-Performance mit populären Profil- sorry Neurosen  ins hochkommerzielle Medien-Beuteschema  passen. Oder?

Medien Urzellen-DNA

Den sogenannten investigativen Medien, als wort- und bildgewandte Urzellen mit immunisiertem Bestandsschutz, ist es letztlich egal ob Mitläufer nachhaltig Fußabdrücke hinterlassen oder nicht. Im Fokus steht primär der monetäre Mehrwert. Im Klartext: Die Story-Effizienz mit ihrer  journalistisch profitablen Schlagzeilen-Verwertbarkeit.

Daher ist im glorifizierenden Design-Business eine supercooole PR- Masche, ggf. mit trivialen Hirngespinsten, allemal interessanter als die triste Realität im Schein des alltäglichen Sein – denn der Weg ist das Ziel - bei dem das Leben vorwärts läuft und rückwärts verstanden wird.

Wenn die PR-Maschine den Maschinisten frisst

Vorsicht: Kritisch wird es für abgehobene Desaster & Zaster Marketing-Tempomacher o. ä. demotivierende Design-Logistikberater  aus der sportlichen Tiefebene, nämlich immer dann, wenn die launische PR-Maschine - aufgrund ihres DNA-Implantats „Hofieren & Selektieren“ - den Maschinisten frisst.

Das ist Realismus bei dem jeder mit Muss, daher – Achtung! - bei Wortendungen mit ismus wie z. B. Lobbyismus, Besch…& Rheumatismus etc.

Das Vorletzte: „Warum gibt es Qualifikationsnormen mit  Sportförderung auf Steuerzahler-Kosten? Sicherlich nicht, damit aus der Zeit gefallene Nostalgiker  mit olympischen Realitätsverlust und Retrotopia-Gefasel ständig  metaphorisch den Lorbeerkranz-Mythos - Dabeisein ist alles - nachtrauern.

Das Letzte: Warum versuchen eigentlich immer wieder einige wichtigtuerische Presse-Worthülsen-Verfasser o. ä. Moderatoren-Flüsterer als sportliche Auslaufmodelle mit naiven  Fair-Play-Stuss Wunschbildillusionen, in Boulevard- Netzwerken - klägliches Versagen im Profi(t)sport - mittels vollmundiger Schleimspur - beschwichtigend zu rechtfertigen?!“

Plausible Antwort: Damit sportliche Glühwürmchen der Gattung zwielichtige Hohepriester mit verglühenden  Heiligenschein, bei ihrem verstrahlten Leerlauf-Wett(kr)ampf - im doppelten Wortsinn Betroffene - hinters Licht führen und hierbei kläglich als Armleuchter verblassen!

So einfach ist das - oder auch nicht!

Nämlich dann, wenn überhitzte Irrläufer mit hinterherhechelndem Loser-Image, ständig als überspannte Durchlauferhitzer auf Image-Tour on he road - mit durchgeknallter Panzersicherung - verzweifelt versuchen ihre Kurzschluss-Dummheit auf   tollpatschige Mitläufer zu übertragen.

Wie zufällig ist der Zufall?

Hierzu passend der folgende in sport 1 sinngemäß zu lesende Interneteintrag von Henning Neanderthaler: Die PR-Marke „Hahner Twins“ hat alles richtig gemacht; das Bild als Leistungssportlerinnen ist hingegen ziemlich armselig.

Dazu sein weiterer Schmunzel-Kontext: Man stelle sich einmal die öffentliche Reaktion vor, wenn einer der Schwimmerinnen nach dem sang- und klanglosen Ausscheiden im Vorlauf jubelnd aus dem Becken gestiegen wäre und sich vor laufender Kamera darüber gefreut hätte, nicht ertrunken zu sein.

Sein Resümee: So einen großen Unterschied sehe ich nicht. Chapeau, das ist professionelles Edelfeder-Niveau auf höchster sportlicher Ebene bei der die Glaubwürdigkeit von exzellenter Polemik nicht zur Face wird!

Der Traum - am erfolgreichen Germoney Doppelstart-Marathon-Wesen soll die Running-Olympia-Welt genesen - ist mit dem folgenden Outing endgültig ausgeträumt: Die schnellsten Vierbeiner der Welt sind ….falsch, sondern - a la bonheur – die nordkoreanischen Finisher-Girls Kim Hye-song und Kim Hye gyong mit den furiosen Marathon-Plätzen 10 und 11.

Scheinheilige Kehrseite der Olympia-Medaille

Das Allerletzte: Wenn wir als investigative Journaille-Syndikat der Hardcore-Troublemaker-Connection gerade unter uns sind die (un)sportliche Sinnfragen nach der Leiden(?)schaft - die Leiden schafft - indem jeder jeden schafft: Warum um alles in der Welt fordert das selbstgerechte IOC Eigeninteresse-Monopol - als Exekutiv-Commander in Chief - die bedingungslose Knechtschaft mit ihren brachialen Moral-Doktrinen - auf denen so viel hemmungsloses draufsteht wie es wert ist - nämlich: Geld & Gier & Macht & Zwietracht? Ggf. bis hin zu gnadenlos ausbeutenden Global-Werbe-Deals mit dem selbst geheiligten Ethik & Monetik Ringe-Logo, als nachhaltig wirkende Allzweckwaffe für juristische Kettenreaktionen.

Sinn- & zwecklos: Sind die mit dem Rausch der Kohle pastoral selbstgedopten Herren Merkwürden, pardon Hochwürden mit den fünf Strahlenden Fairplay-Heiligenschein-Ringen, angesichts der Götterdämmerung tatsächlich mental cleane Sportrepräsentanten statt Dealer?

Ernsthaft - heftig & deftig - die Editorial naive Absch(l)uss-Akquise: Was ist im medialen Amoklauf-Spektakel in dem man die Geister von Sein und Schein rief, die pervertierte Steigerung von Sch(w)ein sorry Schein? Bingo!

Also nichts für ungut - Olympia ist und bleibt das größte und faszinierendste Sportereignis auf unserem Planeten Erde – darum haltet - mit Verlaub – endlich die Presse!

Robinson Club Fuertaventura - Club der Besten

 

Mein Zieleinlauf: Club Jandia playa Club Esquinzo playa


Richterlicher Internetauftritt - privat versus beruflich

Bildquelle: Internet

 

Tatort: Internet! Tatbestand: Ein Privatfoto vom Rostocker Richter Wolfgang Strauß auf Facebook mit einem Glas Bier in der Hand und der T-Shirt- Aufschrift: „Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause, JVA“.

Unter das Bild postete er: „Das ist mein, Wenn Du rauskommst, bin ich in Rente`-Blick“.

Rechtsanwalt Benjamin Tachau machte den o. g. Internet-Eintrag im Zusammenhang mit der Verteidigung seines Mandanten  publik und lehnte daraufhin den vorsitzenden Richter  im Namen seines Mandanten wegen Befangenheit ab.

Drei Richterrinnen, haben zum Befangenheits-Antrag gegenüber ihrem Kollegen entschieden, dass  der Vorsitzende „nicht“ befangen sei.

Der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) hat das hingegen anders gesehen und dem Befangenheitsantrag stattgegeben.

Daraus lässt sich folgern, es handelt sich beim Internet-Eintrag des Vorsitzenden nicht  mehr nur um eine argumentierte private Äußerung, sondern er beinhaltet auch einen ausdrücklich Bezug auf seine Richterposition.

Im Spiegel-Interview (9/16) zitiert der RA Tachau u. a. aus dem BGH-Beschluss: „Der Facebook-Eintrag lasse vermuten, der Vorsitzende beurteile die von ihm zu bearbeitenden Verfahren nicht objektiv, sondern habe Spaß an der Verhängung hoher Strafen und mache sich über die Angeklagten lustig“.

Anmerkung: Ob und welche evtl. Auswirkungen diese juristische Befangenheits-Erkenntnis  außerdem auch für andere - gerichtstätige Personen hat - wird die Zukunft zeigen.



Dichtung & Wahrheit über die Ware Norm

DIN-E 18534 Teil 1 bis 3

Bahnen- und Verbundabdichtungen für Innenräume

(Quelle: Internet)

Meine Einsprüche zu Risiken & Nebenwirkungen im o. g. Norm-Beipackzettel an den DIN-Normausschuss Bauwesen (NABau)

(Bitte die Bezeichnung Norm-Aus-schuss nicht missverstehen)

 


Aktuelle Branchen Unfallsicherheits-Diagnose:

Sachverstand begrenzt – Dummheit grenzenlos!

Der Bäder-Schwachsinn mit Unfallsicherheitstests zum Fremdschämen  geht weiter: Mit Fake-Fachstudium versteht sich, taucht ein chloroformierte Placebo-Aquademiker mit Bonsai-Hydraulikverstand doch tatsächlich offiziell beauftragt,  was sind das nur für erbärmlich naive Auftraggeber, direkt in den öffentlichen Pool der Unkenntnis. Die Schwimmbad-Unfall-Sicherheitsprüfung in den nautischen Schwimmbad-Untiefen beschränkte sich - Beschränktheit  im doppelten Wortsinn – darin, gleichzeitig die zwei vorhandenen Pumpen-Ansauggitter komplett mit Folien Abzudecken. Anschließend diagnostiziert die  graduierte ebende Pumpenkennlinie, dass die Ansauggitter nunmehr zerstört sind. (Wie so etwas z. B. bei einer 50 cm großen Unterwasser-Ansaugung-Abdeckung aussieht  verdeutlicht das beigefügte Bild).

Die Antwort auf die logische Frage, auf welcher normativen Grundlage dieses hirnlose Prüfverfahren  basiert und was daraus zu folgern ist, wurde erwartungsgemäß mittels argumentativem Waterboarding versenkt. Die von mir erbetene Stellungnahme zum physikalischen verifizierbaren  Shitstorm des hydraulisch dementen Wasser-Kopfes mit seinem  fachtechnischen Supergau im Worstcase-Bäderbau habe ich mit folgendem Troubleshooter-Hinweis dankend abgelehnt: Wer kopf- und hirnlos und obendrein auch noch völlig sinnlos gleichzeitig die zwei vorhandenen Unterwasser-Ansaugungen für Wasserattraktions-Pumpen komplett abdeckt ohne vorher zu prüfen ob zusätzliche Vakuumbrecher und/oder Strömungsschalter o. ä. Sicherheitskomponenten  installiert sind, bei dem ist die mentale Wasserscheide zwischen Versuch und Irrtum überschritten. Auf den Punkt: Wenn Hirnlose den normalen Menschenverstand köpfen ist die Bullshit-Kakaphonie-Sollbruchstelle erreicht!

Hinweis: Ross und Reiter nehmen gerade schadenbegrenzend outgesourct eine Rekonvaleszenz-Auszeit in meinem Giftschrank zur mentalen Regenerierung.

Vorsicht: Die realitätsresistenten Triebtäter lassen sich ggf. jederzeit problemlos augenöffnend identifizieren. Daher allseits gute Besserung!

PS: Gibt es evtl. eine Korrelation zu dem vorstehenden im Beitrag dokumentierten Bildern von einem Schwimmbecken-Unterwasser-Ansaug-Idiotentest? Hierbei handelt es sich um eine strahlende Lichtgestallt die - zum unterbelichteten Armleuchter verblasst – sehr erfolgreich im Tatort Schwimmbad hydraulische Suffizienz-Haarfantests nach DIN EN 13451 und Merkblatt 60.03 bei „Unterwasser-Scheinwerfern“ durchgeführt hat. Ebenfalls beste Genesungsgrüße an den verblendeten Unterwasser-Solitär beim einleuchtenden  Reparieren seiner durchgeknallten Panzersicherung.

Bis auf weiteres: Non Comment!


Im Rausch der Unfallunsicherheit

(0,5 m/s 0.3 m/s)

DIN EN 13451 versus DGfdB Merkblatt 60.30

In der Bäderbranche herrscht bisweilen, als unerschöpfliche Legitimationsressource. ein den normalen Menschenverstand verr(i)egelnder Wahn & Sinn. Um nicht mit Sicherheit im eigenen Angstschweiß baden zu gehen betreiben inzwischen einige H2OOO Trockenschwimmer, unversehens Waterboarding fürs Gehirn! Missverständnissen vorbeugend, sich uferlos ausbreitende  Verregelungs-Tsunamis mit teilweise verheerende Folgen sind nicht  branchenspezifisch sondern inzwischen „Allseits anerkannte Regel der Technik“.

 

Zu den Fakten

No.1: Seit Mai 2007 gibt es das Merkblatt R60.03 der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) „Vermeidung von Gefahren an Ansaug-, Ablauf- und Zulaufanlagen in Schwimm- und Badebecken“. Eine der ultimativen Forderung lautet, dass bei Abdeckungen von Unterwasser-Ansaugungen für Schwimmbad-Attraktionen die Durchströmungs-Geschwindigkeit max. 0,3 m/s betragen darf.

Anmerkung: Das vorstehende Merkblatt verweist u. a. auch auf die folgende Norm DIN EN 13451, Juli 2001.

No.2: Seit Juli 2001 gibt es die europäische Norm DIN EN 13451“Schwimmbadgeräte“ mit den relevanten Teilen 1 „Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“. Dort wird gefordert, dass unter allen Bedingungen bei Unterwasser-Ansaugstellen eine Wassergeschwindigkeit ≤  0,5 m/s in Verbindung mit jeweils mindestens einer zusätzlich genannten Anforderung zu berücksichtigen ist.

No.3: Auch in der aktualisierten o. g. DIN  EN 13451 “Schwimmbadgeräte“ November 2011, Teil 3 „Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Ein- und Ausläufe sowie Wasser-Luftattraktionen“ gilt sinngemäß weiterhin die bisher geforderte Wassergeschwindigkeit ≤  0,5 m/s bei Unterwasser-Ansaugstellen.

Anmerkung: Diese EU-Norm wird zurzeit bereits wieder in der CEN/TC 136/WG 8 überarbeitet!

Hinweis: In der vorstehenden Norm für öffentliche Bäder wurde sehr ausführlich auch auf einzuhaltende Sicherheitskriterien beim Einbau von Oberflächenreinigern (Skimmern) eingegangen. Merkwürdig ist, dass der Einbau von Skimmer gemäß unserer nationalen Schwimmbad-Norm DIN 19643 in öffentlichen Bädern nicht zugelassen ist. Trotzdem, man lese und staune, wird die kostengünstige Skimmer-Hydraulik  bisweilen auch offiziell in öffentlichen Bädern installiert. Dieses ist ein typisches Doppelpack-Widerspruchsbeispiel zwischen europäischen und nationalen Regelwerken.

No.4: Die nationale deutsche Schwimmbad-Norm-Bibel DIN 19643, November 2012 - eine EU-DIN zum Genesen am deutschen Norm(un)wesen gibt es nicht - verweist gleichzeitig sowohl auf das o. g. DGfdB-Merkblatt R60.30 (max. 0,3 m/s) als auch auf die ebenfalls genannte DIN EN 13451 (≤ 0,5 m/s). Dieselben Gemeinschaftshinweise enthält ebenfalls auch die aktuelle DGUV-Sicherheits-Regel der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, BGR/GUV-R 105 „Betrieb von Bädern“ sowie auch die „Richtlinien für den Bäderbau“ (KOK-Richtlinie), April 2013.

No.5: Aufgrund der scheinbaren Irrungen und Wirrungen in der Norm EN 13451 und dem besagten DGfdB-Merkblatt R60.30 sichern sich  die Hersteller von Wasserattraktionen bei ihren Unterwasser-Ansaugprodukten aufwändig mit zwei separaten Tabellen ab. Die clevere Industrie bietet somit die freie Wahl der Qual. Nämlich den Geschwindigkeits-Rausch zwischen 0,5 m/s und 0,3 m/s.

No.6: Zum Haftungsrisiko sei im übertragenen Sinn u. a. auf die Trinkwasser-Gefahrenentscheidung des OLG Hamm vom 13.02.2002, Az.: 30U 20/01, hingewiesen. Danach gibt es keinen Bestandsschutz wenn anlagentechnische und/oder funktionstechnische Gesundheitsrisiken bestehen. Dieses bedeutet faktisch, dass auch bei Schwimmbad-Wasserattraktionen die geltenden Unfallsicherheitskriterien mit der geforderten maximal erlaubten Durchströmungsgeschwindigkeiten bei Unterwasser-Ansaugungen jeder Zeit ohne Wenn und Aber einzuhalten sind. Ggf. sind entsprechende  Folglich sind ggf. auch Anlagenänderungen respektive Nachrüstungen durchzuführen.

Was denn nun: 0,5 m/s oder  0,3 m/s? – halbschwanger gibt es nicht in der Hydraulik.

 

Hochnotpeinlich

Wie aus der Fachzeitschrift „Archiv des Badewesens“ (Juni 2015), Herausgeber ist die  Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB), zu entnehmen, befindet sich das DGfdB-Merkblatt R60.30, Mai 2007 (siehe Ziffer 1.) z. Z. in Überarbeitung.

Danach ist vorgesehen die bisher 8 Jahre lang  verbindlich vorgeschriebene bzw. ultimativ vorgegebene Durchströmungsgeschwindigkeit bei Unterwasser- Ansaugungen nunmehr normkonform von derzeit max. 0,3 m/s drastisch auf ≤ 0,5 m/s zu erhöhen. Gleichzeitig versucht man jedoch sofort wieder mit Entschleunigung zu relativieren, indem man die 0,3 m/s empfiehlt. Als seriöser Planer, Bauleiter, Anlagenbauer und Schwimmbadgutachter, der aufgrund von  Sicherheitsaspekten 8 Jahre lang bewusst die besagten 0,3 m/s statt 0,5 m/s akribisch berücksichtigt hat,  fragt man sich nunmehr besorgt, ob der vorgegebene Rausch der Geschwindigkeiten lediglich nur ideologisches Placebo war. Wie ist so etwas angesichts der vorhandenen wissenschaftlichen Laborhydraulik möglich?

Merke: Die Unfall-Sicherheit ist Mittelpunkt und Regelwerke sind lediglich Mittel. Punkt!

Hierbei geht es nicht nur um die bis dato zwangsläufig entstandenen erhöhten Investitions-Kosten sondern auch um die möglicherweise damit verbundenen Regressfolgen bezüglicher Planungsabweichungen von DIN EN 13451.

 

Wer trägt die Verantwortung für die Folgen

In Anbetracht der beiden gravierenden Geschwindigkeits-Differenzen zwischen 0,5 m/s und 0,3 m/s geht es sicherheitstechnisch primär darum, auf welchen wissenschaftlichen o. ä. eindeutigen und zweifelsfreie bewiesenen Unfallsicherheitskriterien  die max. 0,3 m/s tatsächlich basiert. Gleichzeitig muss auch, aufgrund der damit verbundenen Brisanz bzw. Folgen,  die zusätzliche Ergänzungsfrage erlaubt sein, warum bzw. auf welchen Faktengrundlag basiert die 0,3 m/s, dass den Verfassern in der  DGfdB das Recht gibt ca. 14 Jahre lang die Normforderung von ≤ 0,5 m/s in der DIN EN 13451 strikt zu  ignorieren? Und nicht nur das, mit der hydraulisch entschleunigten Fließgeschwindigkeit vom max.  0,3 m/s wurde auch noch seitens der DGfdB mit PR-Unfallsicherheits-Aspekten argumentiert.

Entspricht so eine ggf. lebensgefährliche Teilung der unteilbaren Unfallsicherheit tatsächlich dem selbst gestellten Anforderungsprofil der verantwortungsbewussten Deutschen Gesellschaft für das Badewesen? Oder ist das ein der EU-Norm geschuldeter faule Kompromiss mit obskurer Ideologisch eingefärbten Bordmitteln neben der deutschen Geschwindigkeits-Spur?

Die Glaubwürdigkeit bleibt auf der Strecke

Regelwerke sollen funktionstechnische Rahmenbedingungen und Fakten liefern die der Praxisrealität entsprechen und keine unnötige Probleme mit Regelungs-Chaos produzieren. Als fatale Zahlen-Jongleure die letzte Sargnagellänge zu regeln ist einerseits widersinnige Behelligung der Funktionstechnik und andererseits völlig unnötige Denkmalspflege. Im vorliegenden Härtefall wird als Pedant zur bisherigen 0,5 m/s Normregelung, kurzerhand mit dreister Kosmetik das passend gemacht was bisher unpassend war. Nämlich nunmehr wird auch im neuen DGfdB-Merkblatt die 0,5 m/s stereotypisch  festgestanzt. Gleichzeitig relativiert man jedoch gönnerhaft das bisherige, offensichtlich binär gebastelte  0,3 m/s Entschleunigung-Alarmlamento weiterhin empfohlen. Was die eigentlich zu erwartende Glaubwürdigkeitserklärung  des hydraulischen Beweisführungsnachweises der 0,5 m/s betrifft herrscht erwartungsgemäß allseits wahnsinnige Sprachlosigkeit. Das Schweigen der Lämmer ohne die schwarzen Schafe zu schlachten = O-Ton eines Frustraten.

Zur Verdeutlichung

Verdeutlicht dieses nicht exemplarisch den privilegierten Status und die  relevanten Folgewirkungen wenn „Regelwerker“ keine „Eigenverantwortung“ nach dem Verursacherprinzip für Ihr Handeln übernehmen? Für kostenpflichtige  Pamphlete bzw. Kompendien sollte die Übernahme der Verantwortlichkeit vom normalen Rechtsempfinden eine Selbstverständlichkeit sein statt bequem die Verantwortung für den selbst verfassten Inhalt als russisches Roulette an die Anwender zu delegieren. Im Bauvertragsrecht dürfte so ein aus der Verantwortung stehlen nicht möglich sein. Im diametralen Gegensatz zur DGfdB tragen wieder einmal Planer, Bauleiter, Anlagenbauer und Schwimmbadgutachter etc. ggf. die Folgen incl. existenziellen Haftungsrisikos!

Interessiert es denn tatsächlich Verregler wenn die o. g. Bau-Leistungsträger, aufgrund der der sich abzeichnenden 8 Jahre langen völlig unnötigen und zugleich sinnlosen 0,3 m/s Regelung gegenüber ihren Auftraggebern ggf. rufschädigend mit dem Problem-Makel der Unglaubwürdigkeit oder gar Inkompetenz behaftet sind? Dreimal dürfen Sie raten - Bingo!

Die Antwort auf mein Mail an die DGfdB nach der Interbad-Messe, mit Hinweis auf eine hochnotpeinliche Preisverleihung anlässlich des „interbad Innovation Award“ an eine Produkt bei dem die Hersteller-Verwendungsbeschreibung für den kreierten Einsatz im Schwimmbadwasser aus den Fugen geraten ist, steht erwartungsgemäß immer noch aus. Siehe nunmehr mein geöffnetes Maile auf meiner Homepage-Übersichtsleiste unter „Aktuell“.

Die Tausend $ Risiko-Frage

Das Vorstehende ist übrigens mit einem Grund, warum ich angesichts der Tatsache, dass viele Regelhörige der irrigen Meinung sind, mit vorauseilendem Gehorsam juristisch wasserdicht und zugleich unfallsicher zu handeln, freiwillig die undankbare Funktion des Troubleshooters respektive Unperson übernehme. Denn, wie die Praxis beweist, ist bekanntlich als „Kunst am Bau“ einer immer der Loser. Oder?

Trotzdem gibt es nach wie vor die Tausend $ Risiko-Frage unbeantwortet im Pool der Unkenntnis: Welche Durchströmungsgeschwindigkeit ist denn nun eindeutig und zweifelsfrei faktisch bewiesen sowie juristisch und funktionsmäßig - in der Bädersprache bleibend – tatsächlich wasserdicht?

Welche Unterwasser-Ansauggeschwindigkeit und ist denn nun künftig unter den Aspekten der Investitionskosten und ohne Berücksichtigung von evtl. chloroformierte Schwimmbadwasser-Spätfolgen tatsächlich Funktionssicherheit: Praxisgerechtes Highspeed ≤ 0,5 m/s oder theoretisch entschleunigtes max. 0,3 m/s oder umgekehrt -  Theorien versus Praxis???

 

Praxisbedeutung von Merkblättern etc.

Welche technische und juristische Bedeutung haben z B. käufliche DGfdB Merkblätter? Käuflich bezieht sich selbstverständlich nicht auf die personellen Interessensvertreter in der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen, sondern auf den Bezugspreis für den monetären Ethik und Monetik Wissenstransfer? Zurück auf die Ausgangsfrage zur Sinnhaftigkeit. Was bedeuten die o. g. Merkblätter für die im doppelten Wortsinn Betroffenen Planer, Ausführenden, Gutachter, Juristen etc. wenn z. B. abgrenzende Minderheitenmeinungen plötzlich als universal und absolut gültige Totalwahrheiten erklärt werden und/oder zumindest diesen absolutistischen Anschein mit ultimativem Wunschdenken erwecken wollen? Was ist mit der daraus zwangsläufig resultierenden  Verunsicherungs-Potenzierung wenn es dann auch noch diametrale funktionstechnische Widersprüche in den angeblich korrekten und anspruchsvollen Aussagen in Merkblätter versus nationale Normen kontra EU-DIN gibt? Unverbindliche und zugleich Verantwortung delegierende Empfehlungen gibt es bekanntlich in allen technischen Branchen bei denen man sich als gestandener Einzelkämpfer an der Beckenfront zumeist abwinkend an den Kopf fast und dabei ins Leere.

Sind wir noch zu retten oder befinden wir uns bereits im Betäubungs-Koma aufgrund des unerlaubten Inhalationskonsums der Doping-Designer-Droge  mit dem Qualitätssiegel „Poolwasser-Chloroform“?

Bekanntlich geht Polemik immer noch schlimmer

Was wundert: Bestimmte theoretische Triebtäter als egomane Hypermediatoren zum Fremdschämen bzw. leuchtende Plattformmonopolisten die im Ernstfall zu Armleuchtern verblassen, glauben sie müssen ständig gestandene Fachleuten mit ihrem mumifizierten Recycling-Halbwissen und/oder ihr Bonsai-Praxisunwissen vollmüllen.

Zyniker der chirurgischen Abteilung „Gesunder Menschenverstand“ mit dem Ziel der Profilaxen-Therapie  gegen Mainstream-Glaubwürdigkeitsallergien diagnostizieren inzwischen bei diesen Profilneurosen-Probanden der Gattung  Homoplanschikus hochgradige „Inkompetenteverdrängungskompetenz“.

Unglaublich aber wahr

Nur ein Praxisbeispiel welches beweist, dass nämlich Einbildung auch eine ist: Ein technischer Geisterfahrer aus dem Loser- sorry Usermilieu behauptet als Ex-Troll auf seinem  Kompetenz-Account, dass DIN so wie Regelwerke von Verbänden, Produktherstellern etc. generell „allgemein anerkannte Regeln der Technik sind“. Sein triviales Standartwissen nochmals auf seiner inzwischen gesperrten Platt-Form toppend: „Normen besitzen grundsätzlich Gesetzeskraft!“ Dabei wissen „allgemein anerkannte Regler der Technik“ als gestandene Wasser-Lasser, im Gegensatz zu inkompetente sorry inkontinente Shitstorm-Sitzpinkler, dass es sich bei den normativen Strategiepapieren nicht um Bullshit-Papier o. ä. vulgäre Kakophonie-Kots von der Klorolle handelt sondern um  Verantwortung delegierende Kannbestimmungs-Codes. Mit dem hinlänglich bekannten Malus, nicht zu verwechselt mit Promi-Bonus – wie war noch mal der Name? - bei denen nicht die Promis mit Staranwälten sondern die Anwender grundsätzlich in voller Eigenverantwortung stehen und ggf. existenziell  haften. Behauptungen, wie kürzlich selbst in seriösen Bäderzeitschriften zu lesen, dass nämlich Bäder immer normgerecht gebaut sein müssen und alles andere Unfug sei, bezeichnet man, nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik - denn um die geht es nämlich - als Unfug-Selbstentlarvung nach dem Erkenntnis-Code: „Bäcker und Friseure bezeichnen sich inzwischen als Schwimmbad-Ingenieure, denn dem Bäder-Ingenör ist nichts zu schör“.

Technikprosa zum Schmunzeln

Kot-Klartext sorry: Codes of Ethics verkommen im Water play equipment immer mehr zum symbolischen Exitus durch ständig im geistigen Tiefflug befindliche Crash-Co-Piloten. Gleichzeitig wird durch solche multifunktionaler Regelschänder - aufgrund fehlender Bodenhaftung ständig auf der Flucht - die Blutspur auf der mit Stolpersteinen gepflasterten WikiLeaks- und Whistleblower-Wegstrecke immer länger und länger. Und, wie ein Insider der verwässerten Szene bedauert, sinkt das frustrierte Engagement-Interesse beim investigativ engagierten Humankapital rapide bei gleichzeitiger mathematisch zahlenmäßiger Steigerung durch inkompetente Doppel-Nullen. Ob die guten Argumente die Kraft der Wirklichkeit schafft ist ungewiss. So nun kennen sie die wahre Geschichte über die Risiken und Nebenwirkungen in Regel-Beipackzetteln mit der beschleunigten Heilsbotschaft: Wer nicht an den Zahlen-Code ≤ 0,5 m/s glaubt - muss dran glauben. Darum lebe dein Leben so lange du lebst - andernfalls bezahlt man vorzeitig mit dem Leben. Allseits gute Besserung!


 

 

Aus den Fugen geratener „interbad Innovation Award“ ?

Die interbad-Aussteller schickten ihre innovativsten Ideen, brandaktuellen Prototypen und neuesten Produkteinführungen gegeneinander ins Rennen um die Gunst der Besucher und die haben gewählt:

Der erste Preis des interbad Innovation Awards 2014 geht nicht nur an ein Produkt sondern wegen Stimmgleichheit von jeweils 17,3 Prozent an das Calciumhypochlorit-System SafePrep XC der Evoqua Water Technologies GmbH sowie den Fugenmörtel Sopro TitecFuge® plus 2-10 mm der Sopro Bauchemie GmbH. Ausschlaggebend für die Wahl waren nach Meinung der interbad-Besucher besonders die Bedeutung und Anwendbarkeit in der Praxis, die Verbesserung der Umwelt- und Energiesituation sowie die Funktionalität der Produkte.

Zwei ebenfalls wegen Stimmgleichheit von 12,4 Prozent zweite Preise des Innovation Awards gingen für die Bedeutung und Anwendbarkeit in der Praxis sowie den Innovationsgrad an das verkabelte Schrankschließsystem Gat Net Lock von Gantner Electronic sowie das vollautomatische Rückspülventil Mida.mat von Midas Pool & Fountain Products.

Quelle: http://www.messe-stuttgart.de/interbad/besucher/rueckblick-interbad-2014/innovation-award/

Quelle: http://www.sopro.de/fliesentechnik/fugenmassen/592-titecfuge-plus

Schwimmbad Fakten-Scheck: Die Kunst der Fuge - Schein und Sein?

1. In der von der Firma Sopro genannten DIN 2000 „Leitsätze für Trinkwasser….., (die keine Rechtskraft besitzt), enthält chemische Parameter die mit denen im o. g. Produkt-Datenblatt genannten, aufgrund gravierender Abweichungen, keinen relevanten Bezug besitzen.

2. Ungereimtheiten ergeben sich auch aus dem weitergehenden Kontext. Einerseits wird die Schwimmbad-Norm DIN 19643 in Verbindung mit der Sicherstellung einer hygienisch einwandfreien Schwimmbecken-Wasserqualität zitiert ohne irgendeinen realen Bezug auf einzuhaltende chemische Qualitätsparameter direkt im Beckenwasser. Andererseits gibt es merkwürdigerweise  chemisch zu beachtende Füllwasser-Parameter. Folglich darf spekuliert werden ob man anstatt des Füllwassers, das im Zusammenhang mit der Fugenbelastung in Schwimmbecken lediglich sekundäre Bedeutung hat nicht vielmehr die einzuhaltende chemische Konditionierungen im Beckenwasser als Primär-Kriterien meint.

3. Hierzu als augenöffnender Vergleich die von der Firma Sopro genannten chemischen Parameter zu den Abweichungen gegenüber der Schwimmbad-Norm DIN 19643:

Bezeichnung           Sopro TitecFuge plus       Schwimmbad-DIN 19643

pH-Wert                    7,2 – 7,6                                   6,5 – 7,6 (Süßwasser)

pH-Wert                    7,2 – 7,6                                   6,5 – 7,8 (Meerwasser)

Corbonathärte         ca. 10 ° dH

Säurekapazität         in Schwimmbecken             > 0,7 mol/m³ (= 2° dH)

Säurekapazität         in Warmsprudelbecken       > 0,3 mol/m³ (= 0,8° dH)

4. Fa. Sopro fordert ein Wasser-Kohlensäure-Gleichgewicht.

Laut DIN 19643 wird das o. g. Gleichgewicht mit der chemischen Wechselbeziehung zwischen Karbonaten und Hydrogenkarbonaten weder gefordert noch ist diese schwierige Realisierung in der Praxis permanent sicherzustellen.

5. In der DIN 19643 werden Unbedenklichkeitszertifizierungen gefordert (KSW-Empfehlungen und DVGW-Arbeitsblatt W 270) wobei die Sopro TecFuge plus laut o. g. Produkt-Datenblatt diese nicht besitzt.

5. Die DIN 19643 fordert keinen jährlichen Beckenwasseraustausch, weder zur Beckenreinigung noch als Pilz-Profilaxe für Verfliesungsprodukte. Diese Unterwasser-Materialien müssen mikrobiologisch indifferent bzw. gegen Mikroorganismen unbedenklich sein. Es ist nämlich nicht Aufgabe der Wasseraufbereitung  evtl. mikrobiologische Beeinträchtigungen aufgrund problematischer bzw. riskanter, respektive ungeeigneter  Fliesenprodukte zu beheben bzw. zu beseitigen.

Evtl. Risiken und Nebenwirkungen im Sopro-Beipackzettel

Angesichts der gravierenden und ggf. folgenschweren Abweichungen zwischen den einzuhaltenden Produkthinweisen der Fa, Sopro hinsichtlich der chemischen Beckenwasser-Parameter-Forderungen gegenüber der Bäder-DIN 19643 stellen sich bei verantwortungsvollen Planern, Bauleitern, ausführenden Fachfirmen sowie Gutachter und Bauherren etc. mit Fuge & Recht die folgenden Fragen:

1. Wer soll bei späteren Fliesenfugenmängeln bzw. Folgeschäden für welche Produktvorgaben die Gewährleistung übernehmen.

2. Wer trägt im Schadensfall für welche Produktvorgaben die Produkthaftung und/oder Bauvertragshaftung.

3. Hat die Messe Stuttgart gemeinsam mit der Deutsche Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB), eine renommierte Institution „Reinsten Wassers“, bei der Auslobung ihres „interbad Innovation Award“ für das Produkt „TitecFuge plus“ von den gravierenden chemischen Beckenwasser-Konditionsabweichungen respektive irritierenden unterschiedlichen Aussage-Kriterien der Fa. Sopro in ihrem Produkt-Datenblatt gewusst oder beharrlich  ignoriert? Wenn ja, stellt sich die Sinnfrage warum, weshalb und mit welcher plausiblen Begründung hat man seinerzeit dieses Produkt auf der Interbad werbewirksam mit den Innovations Awart ausgezeichnet?

4. Nach gegenwärtigen Kenntnisstand besteht seitens der scheinbar wasserchemisch indisponierten Market-Ing Design-Kreativsten strategischer Handlungsbedarf damit wieder die Chemie in der chloroformierten Schwimmbecken-Unterwasserwelt stimmt.

5. Übrigens habe ich bereits vor vielen Jahren die leidvollen Erfahrungen von im doppelten Wortsinn Betroffenen Vor-Ort an vorderster Schwimmbeckenfront in Verbindung bei Verfugungsprodukten mit ähnlich gravierenden  Beckenwasser-Forderungsabweichungen in ihren Datenblättern gegenüber der DIN 19643 hautnah miterlebt, inkl. der damit verbundenen bauvertragsrechtlichen Existenzfolgen.

Mit Fug(e) & Recht

Evtl. Missverständnissen vorbeugend: Ständig beruflich mit Verfliesungsproblemen bzw. Fliesenmängeln in Schwimmbecken konfrontiert, sind meine kritischen Anmerkungen und Hinweise nicht gegen die Fliesenbranche gerichtet.  Der Kontext ist selbstverständlich im positiven Sinne als Schadensbegrenzung für diesen komplexen Baubereich zu verstehen. Die Risiken und Nebenwirkungen von hochproblematischen Aussagen in Produktdatenblättern sind in meinen diversen veröffentlichen Fachbeiträgen und auf meiner Homepage eindrucksvoll als Info aus der Praxis für die Praxis dokumentiert.

Christoph Saunus (Januar 2015)

 

Zur thematischen Einstimmung anno August 2015

Aktuelle Anfrage einer Schwimmbad-Firma an mich zu einem hochinteressanten Verantwortung delegierenden Antwort-Schriftsatz der Industrie zum Dauerthema  „Pilzprobleme bei Schwimmbecken-Verfliesungen“.

Mein Vorab-Fazit: Die einerseits teilweise berechtigten, andererseits jedoch realitäts- bzw. praxisfernen Rechtfertigungshinweise verhindern ggf. kein Pilzwachstum. Daher sind sowohl die folgenden Grundvoraussetzungen hinsichtlich der geforderten Verfliesungs-Produktkriterien als auch die erforderlichen Eignungsparameter eindeutig und zweifelsfrei sicherzustellen. Verfliesungsprodukte in Schwimmbecken müssen mikrobiologisch indifferent sein und dürfen weder durch organische  Produktinhalts-Nährstoffe  das Pilzwachstum o .ä. Probleme durch Mikroorganismen begünstigen noch anderweitig die Wasserbeschaffenheit bzw. Wasseraufbereitung zusätzlich unhygienisch belasten.  Auf diesen plausiblen Erkenntnissen basierend fordert nicht von ungefähr die Schwimmbad-Norm DIN 19643, als Bäder-Bibel, Eignungszertifikate für Produkte die im direkten Beckenwasserkontakt stehen, wie z. B. BGA - und/oder KSW - Prüfungen von autorisierten Hygiene-Labor-Prüfinstituten.

Alles Weitere zur mikrobiologisch kontaminierten Pool- Biosphäre sowie den normativen Risiken und Nebenwirkungen in regelungsverseuchten Schwimmbad-Beipackzetteln erfahren sie aus dem folgenden augenöffnenden Beitrag aus der Praxis für die Praxis.

Hervorragend gelungene Hallen-Schwimmbadsanierung der Stadt Röbel

Dank Fachberater Christoph Saunus: Bäder-Papst alias Bäder-Gott!!!

Röbel geht baden - der Spaß wird aber teurer

RÖBEL  07.12.2014

28 Grad Wassertemperatur und kuschelige 30 Grad warme Luft: Die größte Badewanne der Region ist saniert und aufgeheizt. Der Badespaß kann weitergehen – wenn auch mit anderen Preisen

Das Warten hat sich für Florian, Maxi, Luca und Eduard (von links) gelohnt. Die Röbeler Jungs warteten schon vor der offiziellen Eröffnung am Sonnabend ab 10 Uhr, dass sie endlich in die Therme konnten. "Es ist super hier", meinte Luca.

Grauer Himmel, leichter Nieselregen, Temperaturen um die zwei Grad  – wunderbares Therme-Wetter am Tag die Wiedereröffnung. Eineinhalb Jahre war das Sport- und Freizeitbad geschlossen. Dann, genau am 17. Therme-Geburtstag, öffnete das Bad am Sonnabend wieder seine Pforten. Florian, Maxi, Luca und Eduard aus Röbel hatten darauf sehnsüchtig gewartet. Und die Jungs nahmen dafür auch in Kauf, dass erst noch einige offizielle Reden geschwungen wurden, bis sie endlich die „neue“ Therme testen konnten – als eine der ersten. „Super“, sagte Luca, dem besonders die blauen Unterwasser-LEDs gefielen, die dem Röbeler Thermenwasser nun einen besonderen Schimmer verleihen.

Unterstützung von Land und Kreis

Dabei ist das Licht nur ein winziges Detail neben dem vielen, was sich in dem Bad während der langen Bauphase verändert hat. Das Wichtigste: Die Becken sind nun hoffentlich dicht. Denn die wurden vor über 17 Jahren nicht fachgerecht gebaut. Das war der Grund dafür, dass die Therme saniert werden musste. Der deutsche Bäder-Pabst, Fachmann Christoph Saunus, zur Wiedereröffnung extra angereist, konstatierte: „Das Buch ‚Pfusch am Bau‘ muss für die Röbeler Therme neu geschrieben werden.“ Unter dieses Kapitel haben die Röbeler nun einen dicken Schlussstrich gezogen – und zwar mit einem guten Ausgang. Wie Röbels Bürgermeister Heiner Müller (SPD) noch einmal betonte, gab es zur rund drei Millionen Euro teuren Sanierung keine Alternative: „Die Therme schließen, das ging doch nicht.“ Schließlich sei die Einrichtung  Röbels wichtiger Beitrag zur touristischen Infrastruktur weit über die Stadtgrenzen hinaus und außerdem „die größte Badewanne der Region“. Dass dies bei der Landesregierung und auch im Kreistag Mecklenburgische Seenplatte so gesehen wird, darüber sind die Röbeler erleichtert – denn nur mit ihrer Unterstützung konnte die Finanzierung der Therme-Sanierung gesichert werden. Und: Der Kreistag hat beschlossen, bis zum Jahr 2021 bis zu 125 000 Euro der jährlichen Betriebskosten zu übernehmen – und die Stadt Röbel mit ihrer Therme nicht alleine zu lassen.

Energiekosten lassen Eintrittspreise steigen

Die Gäste der Therme müssen nun übrigens etwas tiefer in die Tasche greifen: Die Eintrittspreise wurden vom Betreiber Fun GmbH erhöht. Für ein Zwei-Stunden-Ticket müssen statt acht Euro nun neun Euro bezahlt werden. Eine Stunde Badespaß kostet jetzt nicht mehr 5,50 Euro, sondern neu 6 Euro. „Wir haben die Preise zuletzt 2009 angehoben, und auch jetzt fällt die Erhöhung moderat aus“, meinte Therme-Chef Marco Lüders. Der Grund für die Preiserhöhungen sind gestiegene Energiekosten und der Mindestlohn, der ab 2015 auch für die Therme-Mitarbeiter gilt.

 

Aus: Schwimmbad Therme& Wellness (01.2015)

Österreichischer Wirtschaftsverlag GmbH Wien

 

Vorschau: Folgende Fachartikel erscheinen in Kürze bzw. mittelfristig

1. Gebäude Schall- und Brandschutz? Aber sicher!
Das Ohr immer am Abflussrohr.
Beitragsreport: Sanitäre Baumängel Impossible

2. Ewige Sicherheits-Großbaustelle Schwimmbecken
Erneuter rätselhafter Ansaugunfall im Hotel-Pool

3. Wie (Un)Sicher ist die neue Hubboden DIN EN 13451-11?
Theorie & Praxis im Beipackzettel

 

 

 

Die folgende Artikel befinden sich jetzt unter NEWS:


1. Wasserrutschenspaß mit juristischen Folgen
Unfälle - Ursachen - Folgen - Vermeidung

2. Warum sind Schwimmbeckenköpfe nicht ganz dicht?
(Mängelursachen und ihre fachgerechte Beseitigung)

3. Mit traditionsreicher Mosaik-Handwerkskunst baden gehen
Alles über ein Luxusproblem der ganz besonderen Art

4. Ob Nassraumgefälle oder Gully, es fliest alles nach Bernully! 
(Fachgerechte Fußböden und Abläufe gegen Aquaplaning & Co)

5. Fachbeitrag: Edelstahl Nr. 1.4571 - ein edler Werkstoff