Mysteriöse Fliesenverfärbungen - Christoph Saunus

Mysteriöse Fliesenverfärbungen verunsichern die Schwimmbandbranche.

Quelle: Internet

Schwimmbecken-Dauerproblemthema:
Fliesen-Verpilzungen & Mikrobenwachstum

 

Poolwasser-Blackout versus Fliesen-Pilz-Parasiten

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Schwimmbecken Mosaikfugen Art deco mit Pilzbefall

  

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Mikroorganische Pilzprobleme bei Verfliesungen

sind nach wie vor ein hochaktuelles Thema

Mit der Sopro DF 10 DesignFuge Flex, einem Fugenmörtel der neuesten Generation, hat der Baustoffhersteller ein Füllmaterial entwickelt, dessen Vorzüge von völliger Kalkschleierfreiheit und gleichmäßiger Farbbrillanz bis hin zu einem erhöhten Schutz gegen Schimmelpilze und Mikroorganismen reichen.

Quelle:1200 Grad Newsletter 48 - 2018

Schwarze Pilze & Co führen in Schwimmbecken seit vielen Jahren längst kein dunkles Schattendasein mehr. Im Gegenteil - sie umtreibt immer häufiger ein reges Eigenleben in feuchtwarm geschützten Milieu nährstoffreicher Pool-Wohlfühl-Biotope. Ausgerechnet der chloroformierte Glaube an die Selbstheilungskräfte der Bauchemie ist nicht selten die Ursache für das pralle Bio-Leben in vitalen Keimfitnesscentern.

In der folgenden Abenteuer-Expertise mit hochinteressanten Info-Tauchgang in die Schwimmbad-Untiefen hört man, in Verbindung mit einer augenöffnend dokumentierten Life-Bildsprache – versprochen – exklusiv die Pilze aus den Fliesen wachsen!

Übrigens: Es gibt in Schwimmbecken keine Schwarzalgen wie häufig falsch behauptet – sondern hierbei handelt es sich um schwarz Pilze (Fungi) die sich mit Myzelgeflechten von Nährstoffen auf und in Verfliesungen ernähren und ggf.- je nach Gattung -  auch Gesundheit beeinträchtigend sein können.

Pilztest Schwarz auf Weiß: Ob es sich tatsächlich um Schwimmbad-Pilze im Pool handelt lässt sich im Unterwasserbereich durch direktem Kontakt mit Chlorgranulat feststellen: Die schwarze Pilzorganik verfärbt sich nämlich in kurzer Zeit in Weiß.

Bei Labor-Untersuchungen von dunkel pigmentierten Schimmelpilzen im Brutkasten mit ca. 24°C auf Nährböden stellt man sehr häufig bereits nach ca. 6 tägiger Inkubation Kolonien der Gattung „Fusarium“ fest.

Hinweise: Mangelhafte, respektive nicht regelkonforme Unterwasser- Verfliesungen und/oder ungeeignete Kunststoffprodukte o. ä. mikrobiologische Nahrungsangebote im Fliesenmaterial können erfahrungsgemäß hartnäckige Pilzsporen ggf. als ergiebige Wachstumsgrundlage dienen. Selbst mit exzessiven Einsatz von Beckenwasser- Hochchlorungen oder intensiver Chlorschock-Desinfektion lassen sich im Fliesenmaterial geschützte oder inzwischen evtl. chlorresistente Pilzvegetationen nicht zwangsläufig und nachhaltig durch Pestizide problemlösend inaktivieren oder gar final abtöten.

 

Aus dem News-Normticker: DIN für den Einsatz von Pilzaufspürhunde

Nicht mit Schimmel in den Himmel - denn sparen an den Lebenskosten

kann sehr schnell das Leben kosten!

Beuth-Normenklatura: BeDINt- GeDINt und VerDINt

DIN SPEC 60030: 2018-08

Norm für den Einsatz von Schimmelspürhunde zur Lokalisierung von verstecktem Schimmelbefall - Beuth-Normenverlag Berlin Kosten:  37,60 EUR inkl. MwSt.

Online Pilz-Fakten aus der  Pool-Aquaristik

Bildquelle: Internet

 

Verpilztes Fliesen-Outfit

Wer stoppt endlich die verantwortlichen Verursacher und Problem- Delegierer der unvermindert wuchernden Unterwasser-Pilz- Invasionen – im Pool kontaminierter Unkenntnis?

Für verantwortliche Korrektive ist es Zeit zum Handeln!

 

Abtauchen mit Tiefenrausch

Bewusstseinserweiternder Tauchgang mit Tiefenrausch zu toxischen Pilz-Vegetationen mit irrealer fresh and clean Glückspilz- Diagnose - inkognito von skurrilen Crash & Cash Pool Triebtätern

 

Natürlich(er) Pool-Blackout

Schwarzer Fliesenbewuchs in Schwimmbecken sind - so demonstrativ die Pilz-Designer -

keine wuchernde Mikroben-Feature wie Schwarzseher fälschlich behaupten -

sondern urbane Öko-Kunst-Idylle mit vital erlebbarer

Wasser-Lebensqualität!

 

Wasser ist Lebenselixier

Wasser ist das symbiotische Urelement als exklusive

Metapher für Leben und leben lassen!

Folglich sind blühende Unterwasser-Landschaften in Schwimmbecken exorbitantes Fliesen-Edelpatina dessen ökologische Spontanvegetation berauschende Natur pur

Wellness-Pool-Wohlfühlatmosphäre bietet

 

Immer locker cool im Black is Beautyful-Pool

Pilzernten sind als schwarzes Öko-Gold im Unterwasserbereich von Schwimmbecken für das ständig in der Fungi-Biosphäre auf der Pirsch befindliche Krisenmanagement: Gutachter, Anwälte Hygieniker, Mikrobiologen u. a. …logen. eine sehr lukratives Ethik und Monetik Arbeitsbeschaffungs-Monopool

 

Top secret

Pilzparasiten-Insiderwissen aus der Praxis für die Praxis

(Wenn Fliesen-Pilzprobleme aus den Fugen geraten)

Bei Pilzproblemen in Schwimmbecken geht es nicht um bio-ästhetisches Design oder Nichtsein. Es geht auch nicht etwa um die Beantwortung der philosophischen Frage, ob historisch gewachsene Pilze in Schwimmbecken-Unterwasser-Feuchtgebieten zum nostalgischen Weltkulturerbe der Bäderbranche gehören. Die ultimative Sinnfrage im Feedback-Klartext „Eine Branche sieht schwarz! “lautet: Wie kann man das leidige Pool-Parasitenproblem mit dem allseits blühenden Pilz-Phantasieunsinn möglichst zeitnah und nachhaltig korrigierend  lösen respektive die Eigendynamik der seuchenartig wuchernden Mikroben-Influenza im Unterwasserbereich von Schwimmbad-Verfliesungen  prophylaktisch final beseitigen?

Eine frustrierende Pilz-Odyssee reduziert sich für die beteiligten Protagonisten und/oder Verursachern auf gesponserten Kosten des - im doppelten Wortsinn – betroffenen  Bauherrn, in der Regel auf gegenseitige Verantwortung delegierende Schuldzuweisungen im Kreis erlauchter Triebtäter. Insofern ist es dann auch nicht verwunderlich,  wenn angesichts der typisch relativierenden Rechtfertigungen nach dem Credo - der Versuchen ist nicht strafbar - Schuld haben eh immer die Anderen – statt zur  sinnvollen und einvernehmlichen sowie interdisziplinären Problemlösung verkommt der Dialog zur folgenden hochnotpeinlichen Farce:

Überforderte Planer waschen ihre Hände in Unschuld, denn eine Hand wäscht bekanntlich die andere und an beiden …

Die clevere Bauchemie  betrifft es nie – denn mit ihren Produkten ist man alternativlos bedient

Unschuldige Fliesenfirmen  delegieren Verantwortung  nach der No®menklatura:  allgemein anerkannten Regeln der Technik

Seriöse Schwimmbadfirmen chloroformieren bei evtl. Problemen beteiligte Spaltpilz nie ohne Chemie

Multi-Kulti Bio-Gutachter - immer proaktiv auf der Pirsch in fremden Revieren-  sind die Branchen-Glückspilze - vermuten sie doch bei sichtbaren schwarzen Organismen auf Fliesenbelägen dieselben

Mikroben-Prüflabore bebrüten die Retorten- DNA des Pilzhyp  Fungi-oxysporum  und diagnostizieren anschließend Pilzesporen der Begattung Fusarium (siehe in der Folge unter Schnelle Brüter)

Fazit: Das eigentliche Problem ist der Auftraggeber – hätte er nicht gebaut – gäbe es jetzt auch kein blühendes Unterwasser-Pilzproblem. So einfach ist das – oder auch nicht.

Praxis versus Theorie

Was theoretischen Aquademikern beim Uralthema Pilze häufig fehlt sind – dummerweise - die zwingend notwendige Gewerke übergreifende Spezial-Praxiskenntnisse im hochkomplexen Unterwasser-Pilzbereich. Professionelle Problemlösungen lassen sich nämlich nicht einfach bequem mit gelutschtem Copyright- Fremdwissen recyceln. Eine fachkompetente Realisierung erfordert  neben entsprechendem Basiswissen darüber hinaus auch noch umfangreiches Hintergrundwissen mit jahrelanger Praxiserfahrung in den fachlichen Schnittstellen wie z. B. Bauphysik, Schwimmbadtechnik, Mikrobiologie,  Bau- und Kaufvertragsrecht, Material- bzw. Produktkenntnisse,  Beherrschung einschlägiger Regelwerke - Vorschriften – Gesetze – Normen  usw.

Damit bei der „Causa Spalt-Pilze“ beteiligte Hauptpersonen – z. B. ein bestellter Sachverständiger für Hochbauschäden als vermeintlicher Problemlöser nicht zum abbestellten Unterwasser-Schwachverständigen-Problem mutiert – sollten Pilzgeschädigte rechtzeitig vor Auftragsvergabe, möglichst die o. g. gutachterliche Fachkompetenz-Kriterien kritisch klärend hinterfragen.

Denn, wie bereits erwähnt, reicht banales fatales Mund-Handwerk als mikrobiologische Gebäudehygiene mit domestizierender Mikroben-Inszenierung  an der hoch anspruchsvollen Schwimmbad-Unterwasserscheide zwischen Theorie und Praxis bei weitem nicht aus. Es gibt nämlich die fatale Korrelation zwischen Kompetenz und Inkompetenz bei Pilzgutachten, mit folgenschwerem Wortwildwuchs werden einerseits verlässliche Aussagen konkretisiert und andererseits spekulative Vermutungen fabuliert.

 

Voll ins Schwarze

Dieser gravierende Widerspruch führ ggf. dazu, dass an der gnadenlosen Schwimmbecken-Front erfahrungsgemäß multifunktional gezündete Unterwasser-Torpedos sehr schnell unkontrolliert  - in nautischer Fachsprache - als Strandläufer (Blindgänger) landen. Bisweilen generalstabsmäßig unterstützt mit militärischen „Friendly Fire“ Beschuss vom beschränkten Horizont eigener Reihen, bewaffnet mit der Büchse der Pandora.

Unbeeindruckt von der geschilderten Tatsache lautet die Veteranen-Antwort der finanziell vergeblich durch Bauherrn und/oder Beteiligte gesponserte Rohrkrepierer-Strategen auf die Frage nach seiner  Befindlichkeit: Ich kann mich nicht beklagen – bei mir Klagen die Gläubiger!

Statt sich als Glücks-Pilz bei der Schimmelpirsch auf den angestammten Gebäudebereich über dem Beckenwasserhorizont zu beschränken versuchen  die vakanten Ritter der Schwafelrunde - angesichts der Götterdämmerung mit verblassenden €-Zeichen in ihren Augen -  nebenher auch noch als Homoplanschikus-Aquanautiker mit Taifun-Bugwelle auftragshungrig in artfremden Pools der Unkenntnis herumzuwildern. Das - mit Verlaub - banal anal notorische Klugscheißer   kategorisch ihr Fair Play gegenüber ihren spezialisierten fachkompetenten Kollegen in der H2O-Schwimmbadbranche ignorieren  ist hierbei weder auffällig noch zufällig. Sondern die egozentrischen Pilz-Poeten  leiden  - in der Bäder-Sprache bleibend – an der typisch chloroformierten Ego-Selbstüberschätzung um ggf. mit ihren blühenden Profilneurosen inkl. betreutes Denken in die Selbstschutz- Opferrolle abzutauchen.

 

 

 

 

 

Um nicht nur die urbane Pilzmikroben-Problematik im Keim zu ersticken sondern auch ggf. die Risiken und Nebenwirkungen mit dem o. g. gutachterlichen Kassandra-Selbstverständnis von Losern, ist kuragiertes Troubleshooter- Engagement gefordert. Andernfalls geht das Branchen-Vertrauen aufgrund erfolgloser und zugleich kontraproduktiver Aktivitäten  in Verbindung mit diversen überflüssigen Ortsbesprechungen - ohne konkrete Pilzursachenklärung versteht sich – nicht nur der Gerechtigkeitssinn baden. Das vorstehende Aqua-Desaster  gilt selbstverständlich auch für die hiermit zwangsläufig verbundene evtl. sinnlos investierte Kosten einschl. des unnötigen Zeitaufwands zuzüglich des nervenaufreibenden Ärgers bei den frustrierten Beteiligten.

 

Schnelle Brüter

Erkennungsmerkmale für vorprogrammierten  Ärger seitens realitätsresistenter Hardcore Herren Merkwürden sind z. B. deren typische Trivial-Pseudo-Aktivitäten mit schnell Verantwortung entledigenden - kostenpflichtigen PR-Geniestreich-Unsinn Augenöffnende Fliegenpilz-Heilsbotschaften von vermeintlichen Helfern in der Not gipfeln nicht selten in mehrdeutigen Feststellung, dass es sich bei den selbst für Laien problemlos erkennbaren schwarzen Biofilm-Fliesen-Ablagerungen  mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit (Gutachter-Spreche) um organische Pilzkulturen handelt. Einfach genial – besonders dann, wenn es wie bei derartigen gutachterlichen Double-Trouble Verantwortungsdelegierungen üblich, zwecks  weitere Klärung der Mikroben-Influenza noch zusätzlich einer Weißkittel- Prüflabor-Diagnostik  zwecks Pilz-Alimentierungen in einem schnellen Aquatherm-Bebrüter bedarf. Lautet die abschließende Hilfsverb-Formulierung im aseptischen Untersuchungsergebnis: Bei der Auswertung der kultivierten Proben wurden keine sexuellen Fortpflanzungsorgane gefunden. Daher wird die Hypothese gestellt, dass es sich vermutlich um imperfekte Pilze (Fungi-imperfecti) mit bakterien-Sporenstämmen handelt, ist die linguistische Worthülsen- Sollbruchstelle erreicht!  Oder?

 

 

Geöffneter Gruselpilz-Giftschrank

Gleichzeitig öffnen die Allrounder als alternativlose Weitsichtverstärker  mit erigiertem Akquise-Mittelfinger pardon - wackelnd erhobenem Zeigefinger - den prall gefüllten Gruselpilz-Giftschrank in ihrer gefürchteten Alchemisten-Gerüchteküche. Die Heilsbotschaft mit implantiertem Kontrollverlust aus der Pilz-Blackbox enthält erwartungsgemäß  hypothetische Allerwelt-Vermutungen im kryptischen Infantale sorry Infernale-Tenor: Könnte – wäre – würde- sollte - lässt vermutlich notwendig erscheinen …….etc. pp.

Das inkompetente Verunsicherer, mit ausgeprägten Fluchtreflexen wenn es zur Sache geht, meist auf chronologisch detaillierte Vorgehensweise mit plausibler Logik verzichten, ist nicht selten dem bereits erwähnten Umstand geschuldet, dass nämlich aufgrund beschränkter Sichtweise - um nicht den Begriff des Tunnelblickes zu überstrapazieren -  schlicht  die Gewerke übergreifenden hochkomplexen Praxiserfahrungen fehlen.

Diese bisweilen bedauerliche Rohrkrepierer-Tatsache aufgrund des beschränkten Röhrenblicks als Tatwaffe beschränkt sich häufig leider  nicht nur auf den Pilz-Tatort Privatpool der Unkenntnis, sondern dehnt sich zwangsläufig auch auf den öffentlich/gewerblichen Bäderbereich aus.

 

Schwarzarbeit im Pilz-Milieu

Apropos Pilze im Pool der Erkenntnis: Wer mit hochnotpeinlicher Randnotiz auf der Visitenkarte und inkompetenter Überforderung  im Trüben fischt - dem ist völlig egal wie der Köder schmeckt!

Zum Überfluss mit Verdruss muss der Bauherr nach dem Schüttelreim-Credo - bist Du nicht willig so gebrauche ich Gewalt - mit der Verunglimpfung - „der Pool-Provokateur hat`s schwör mit seinem vom Schwimmbad-Ingeniör  implantierte Pilz-Malör“ -  obendrein auch noch seinen ursprünglichen Bäder-Traum als skandalös –grotesken  Bäder-Alptraum in seiner geplanten exklusiven Well-Nass Business- Lounge ausbaden.

Nicht von ungefähr gilt in der Bäderbranche augenzwinkernd der geflügelte Leidspruch –ohne selbstverständlich  das altehrwürdige Handwerk zu diskreditieren: Bäcker und Friseure bezeichnen sich im Schwimmbadbereich als Ingenieure!

Übrigens gibt es speziell im Bäderbereich kein promoviertes Hochschule Bachelor- Master Studium. Vorsicht: Den Master-Titel nicht verwechseln mit den Berufsbezeichnungen Schwimm- oder Bademeister.

 

In-der-Tat folgender Rat

Dabei sollte es eigentlich bei gerichtsverwertbaren wasserdichten   gutachterlichen Stellungnahmen eigentlich selbstverständlich sein - bei  Pilz-Kontaminierung mit  vorheriger erfolgloser gründlicher Reinigung und sorgfältiger Desinfektion des  Schwimmbeckens einschl. Schwimmbad-Anlagentechnik  - nachhaltig und zielführend  ggf. mit den folgenden finalen Pilzbeseitigungsfakten chronologisch detailliert vorzugehen:

● Prüfung der Planungsunterlagen mit Bauvertrags- und Ausführungs-

sowie Abnahmekriterien etc.

● Kontrolle der eingebauten Materialien auf Eignung an Hand von

Produktnachweisen, Datenblätter, allgemein bauaufsichtliche

Prüfzeugnisse, Hygienezertifizierungen usw.

● Relevante Bautagebuch-Kopien mit Qualitätssicherungs-

Dokumentierungen und örtliche Prüfprotokollen mit Unterschriften

● Bauteilöffnungen zur Materialprobenentnahme mit zusätzlicher

Probenbeweissicherung einschl. Sachstandsbericht, Bild-

Dokumentation etc.

● Überprüfung der kompletten Schwimmbadwasser-Aufbereitungs-

Anlagentechnik  einschl. Betriebs- und Wartungsunterlagen mit

chemischen und physikalischen Parametern etc.

● Verfliesungs-Materialüberprüfung in einem autorisierten Laborinstitut

mit Pilz- und Material-Analysen sowie über den Zustand der

Produkteignung, Verarbeitung und Wiederverwertbarkeit der

Materialien und erforderliche Sanierungsmaßnahmen usw.

● Abschließende gutachterliche Stellungnahme mit konkreten Aussagen

zur Pilzursache, deren künftige Vermeidung und angedachte weitere

sinnvolle Sanierungs-Vorgehensweise.

 

 

Fazit: Für die Erstellung einer fachgerechten und erfolgreichen Stellungnahme zur Pilz-Ursachenklärung in einem Schwimmbecken mit weitergehenden Mängelbeseitigungs-Vorgehensweisen, reicht im hochkomplexen Unterwasser-Pilzbereich kein recyceltes theoretisches Halbwissen über Hochbauschäden - denn es geht hier um den hochkomplexen Unterwasserbereich. Statt verwässernden Phrasen mit dubiosen Andeutungen  im Konjunktiv-Ungefähren sind wasserdichte Problemlösungen mit plausiblen Problemlösungsfakten  zwingend notwendig - basierend   auf  kompetente Gewerke übergreifende Spezial-Praxiskenntnisse in Synergie mit jahrelangen Praxiserfahrungen.

Hygiene-Blick über den Schwimm-Beckenrand

 

Verpilzter Überlaufrinnenbereich in einem Viel-Sternehotel-Pool

 

Das Letzte

Reality-Gutachten-Härtefall - unglaublich aber wahr!

 

Augenöffnende Anleitung wie man im Sachverständigenleben mit Leidenschaft Leiden schafft um sich danach unfassbar an den Kopf zufassen und dabei ins Leere.

Nach dem ein kompetenter Pilz-Sachverständiger ein fachlich korrektes und gerichtsfestes Gutachten über Verpilzungen in Verbindung mit mangelhafter Verfliesung in einem Schwimmbecken erstellt hat – das gibt es tatsächlich noch - zaubert  ein uneinsichtige Architekt und zugleich realitätsresistenter Bauleiter in Personalunion - in einem einjährigen Betroffenheits-Nachgang - ein Gegengutachten aus der Black Jack-Trickkiste eines artfremden Sachverständigen aus dem Beton-Gebäudebereich. Nach dem dieser  Mörtel anrührende Betonier- Hochbauspezis - postwendend zur Pseudo-Unterwasser-Pilzspezis konvertiert ist - zitiert der Spaltpilz zunächst typisch Eindruck erweckend,  unzählige verwendete Literaturhinweise um No®menklatura- Fachkompetenz zu suggerieren.  Aufgrund offensichtlich fehlender Praxisfachkenntnisse wird  schon mal vorsorglich vom  Troublemaker vermieden konkreten Bezug auf irgendwelche Kontext-Aussage in einschlägigen Regelwerken zu nehmen. Die hinlänglich bekannten extrem sinnfreien Vorgehensweisen in Verbindung mit derartigen ultimativen Sachverständigen Härtefällen weisen folgende Verhaltensmuster auf: Ohne Ortskenntnisse und ohne irgendwelche  konkrete Gegenbeweise versteht sich, wird von dem im Pilzwildwuchs-Tiefenrausch befindlichen Trockentaucher bis zum Gehörsturz  alles und jedes im Ursprungs-Gutachten  auftragshörig in Abrede gestellt. Obendrein zünden Herren Merkwürden nochkoffernd auch noch in seitenfüllenden vollmüllenden Verfliesungs-Fragenpamphlet mit vorsätzlichen  Faktenverdrehungen und unwahren Unterstellungen u. ä. Schwachsinn-Quatsch verzweifelt Selbstschutz-Nebelkerzen.  Im kontraproduktiven Blindeifer hat das überforderte Hardcore Duo-Infantale - in dem für sie dumm gelaufenen Scheingefechts-Verfahren - allerdings folgendes übersehen:  Der Architekt hat aufgrund seiner  Auftragstätigkeit z. B. die Ausschreibungs- und sonstige Formalitäten erstellt einschl. Abnahmeprotokolle etc.  und gleichzeitig war er u. a. auch in seiner Bauleiterfunktion für die  dokumentierte Qualitätssicherung usw. zuständig. Folglich oblag es dem Design-Architekt in der Folge  als Solitär auch gezwungenermaßen die völlig unnötig gestellten Schwachverständigen-Fragen bezüglich der Verfliesungsmaterialien, Baubestand und –ausführung usw.  hochnotpeinlich persönlich zu beantworten.  Um später - von der Realität im eigenen Angstschweiß eingeholt - in seinem Schicksals-Pool der Unkenntnis – traumatisiert baden zu gehen.

 

 

So viel zur (un)willkommenen Crash & Cash Transparenz - locker cool

im verpilzten Blind-Mono-Pool mit dem abschließenden Goethe Zitat:         

Herr, die Not ist groß, die Geister werde  ich nicht mehr los!

Halleluja - Erbarmen - Amen

(Alles Weitere über die Ursachen von unhygienischem Unterwasser-Pilzbewuchs und/oder unbiquitäre Schleim-/Biofilmbiozöner-Beläge auf Fliesen erfahren Sie in der Beitragsfolge)

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Wer´s nicht glaut - muss dran glauben

denn mit Schimmel kommt man in den Himmel!

Stopp - meine Herren Merkwürden

wenn das die Lösung ist - will ich mein Problem zurück!

 

Hintergründe – Ursachenklärung – Problemlösungen

Fliesenverfärbungen als mysteriöse Zivilisationskrankheit im nassen Element gekachelter Schwimm- und Badebecken gibt es, wie die Bäderpraxis zeigt, sowohl in Verbindung mit Süßwasser als auch bei Sole und Meer- sowie Mineralwasser etc. Obwohl sich dieser hochaktuelle Mängeltatbestand in maritimen Unterwassersphären inzwischen als internationales Phänomen dramatisch zuspitzt, wird dieses äußerst komplexe Tabuthema mittels falsch verstandenem Ehrenkodex in der sich abschottenden Bäderbranche einfach totgeschwiegen. Auch sogenannte heile Welt vermittelnde Bädermagazine verhüllt sich angesichts dieser Problemsituation in solidarisches Schweigen. Selbst Direktbetroffene sind in der Regel verschlossen wie eine Meeresauster. Der kritisch ambitionierte Fachbeitrag beschreibt im gewohnten Klartext daher als sogenanntes Frühwarnsystem, dank selbstentbundener Schweigepflicht, das Fazinosum typischer Mängelursachen und elementarer Schadenshintergründe mit authentischer schrecklich schöner Foto-Doku aus den geheimnisvollen Pooluntiefen . Die analytisch fundierten Problemlösungen aus der Praxis für die Praxis dienen hierbei als nachhaltige Projekt-Prophylaxe für die im doppelten Wortsinn betroffene Bäderbranche.

Hinweis: Am Ende dieses Beitrags gibt es den Originalabdruck eines augenöffnenden Gutachtens „Von Natur aus schön - Pilze in Schwimmbecken“ und einen weiteren ebenfalls hochinteressanten Schadensfall mit eindrucksvoller Bilddokumentation über verpilzten Sanierungspfusch bei Fugenerneuerungen mittels Trennscheiben-Winkelschleifer.

Zur thematischen Einstimmung anno August 2015

Zwei Härtefälle über Verfliesungsprobleme

Fall 1: Aktuelle Anfrage einer Schwimmbad-Firma an mich zu einem hochinteressanten Verantwortung delegierenden Antwort-Schriftsatz der Industrie zum Dauerthema  „Pilzprobleme bei Schwimmbecken-Verfliesungen“.

Fall 2:  12 Jahre andauernde juristischer Schwimmbad-Verfliesungs-Härtefall

Mein Vorab-Fazit: Die einerseits teilweise berechtigten, andererseits jedoch realitäts- bzw. praxisfernen Rechtfertigungshinweise verhindern ggf. kein Pilwachstum. Daher sind sowohl die folgenden Grundvoraussetzungen hinsichtlich der geforderten Verfliesungs-Produktkriterien als auch die erforderlichen Eignungsparameter eindeutig und zweifelsfrei sicherzustellen. Verfliesungsprodukte in Schwimmbecken müssen mikrobiologisch indifferent sein und dürfen weder durch organische  Produktinhalts-Nährstoffe  das Pilzwachstum o .ä. Probleme durch Mikroorganismen begünstigen noch anderweitig die Wasserbeschaffenheit bzw. Wasseraufbereitung zusätzlich unhygienisch belasten.  Auf diesen plausiblen Erkenntnissen basierend fordert nicht von ungefähr die Schwimmbad-Norm DIN 19643, als Bäder-Bibel, Eignungszertifikate für Produkte die im direkten Beckenwasserkontakt stehen, wie z. B. BGA - und/oder KSW - Prüfungen von autorisierten Hygiene-Labor-Prüfinstituten.

Alles Weitere zur mikrobiologisch kontaminierten Pool- Biosphäre sowie den normativen Risiken und Nebenwirkungen in regelungsverseuchten Schwimmbad-Beipackzetteln erfahren sie aus dem folgenden augenöffnenden Beitrag aus der Praxis für die Praxis.

 

Ursache und Wirkung

Evtl. Missverständnisse in aller (Un)bescheidenheit vermeidend: Es geht im Artikel nicht darum, die innovative Excellence-Bäderbranche aufgrund von Kompetenzdefiziten rufschädigend zum freigegebenen Jagen zu tragen, sondern rechtzeitig vor skrupellos enthemmten Wilderern zu schützen. Fakt ist, dass immer häufiger Schwimmbecken, bis dato prestigeträchtige Freizeit- und Gesundheits-Solitäre mit dem anspruchsvollen WWW-Kultfaktor (Wasser,Wellness,Wohlbefinden) als Balsam für Körper,Geist & Seele, an infektiösen Fliesenerkrankungen leiden. Die damit verbundenen unästhetischen Verfärbungen verändern nicht nur in unakzeptabler Weise die traditionellen Sehgewohnheiten, sondern die sich verselbstständigende Farbpalette ist gleichzeitig auch eine Beleidigung für das geschulte Auge von Bäderfachleuten. Die mit dem optischen Ausnahmezustand verbundenen negativen Auswirkungen führen schlimmstenfalls von der Intensivstation Schwimmbecken direkt in den allseits gefürchteten Existens-Exodus. Die o. g. symptomatischen Farbkompositionen auf keramischen Fliesen, Spaltplatten und Mosaiken einschl. Verfugungen usw. gehen, je nach individueller Ursache, fließend vom dominanten Hellgrau über kräftiges Rotbraun bis hin zu geballtem Kohlrabenschwarz als Farbe der Trauer.

Diese unerwünschte und zugleich unhygienische Farbigkeit mit unterschiedlichsten Farbtönen und -nuancen tritt in Verbindung mit teilweise reliefartigen Ablagerungen bereits unmittelbar nach der Inbetriebnahme auf. Andere unerklärliche Oberflächenverfärbungen hingegen outen sich etwas später bzw. werden signifikant erst mittel- oder langfristig als unerwünschte Farbcollage augenscheinlich. Auch wenn bei farbigen Ablagerungen in der Regel keine kausale Gesundheitsgefährdung besteht, hat organischer Fliesenbewuchs mit Designer-Mikroben, je nach Badegast-Disposition, z. B. Immunschwäche etc., durchaus allergenes Potential mit gesundheitlicher Relevanz (siehe hierzu weitere Hinweise in der Beitragsfolge). Darüber hinaus stellt unbeabsichtigtes Fliesenkolorit für Schwimmbadbenutzer eine unästhetische Beeinträchtigung dar, wobei sich das beschriebene Mängelszenario der unerwünschten Farbcollection durchaus auch noch zusätzlich negativ auf die Schwimmbecken-Wasserqualität auswirken kann. Erschwerend kommt noch hinzu, dass der Wiedererkennungsfaktor bestimmter Oberflächenfragmente respektive die futuristisch anmutende Eigendynamik der facettenreichen Farbarchitektur häufig erst nach fortschreitender Fliesenkontaminierung als optische Beeinträchtigung bewusst wahrgenommen wird. Schlimmstenfalls lassen sich derartige Erodierungen bzw. abstrakt wirkende Applikationen auf Becken- Innenfassaden als unerlaubte Fliesen-Projektionsfläche für farbenfrohe Illuminierungseffekte erst nach längerer „Inkubationszeit“ mit bloßen Augen definitiv als Unterwasser-Baumängelsymptome diagnostizieren.

Faktum: Hygienisches Ambiente im Pool ist gleichzeitig auch die Visitenkarte des Hauses, folglich schützen wir die Schwimmbecken künftig nachhaltig vor irgendwelchen ominösen Farbkunstflutungen!

Schwimmbecken - Wasseraufbereitungskriterien

Massiver Fliesen –Rostbelag beim einem nostalgischen, aus den 70 er Jahren  stammenden Schwimmbecken , in einem Nonnenkloster (liebevoll als Pinguinbecken bezeichnet) aufgrund inzwischen total verrosteter Gusseisen-  und Stahl – Beckenverrohrung

(Bild: Eisenoxidablagerungen aufgrund von Korrosionen unter dem mangelhaften Fliesenbelag)

Demontierte Schwimmbeckenverrohrung:

Überlaufrinnen – Sammelleitung aus Gusseisen- Muffen – Abflussrohr (SML- Rohr)

Filter- Reinwasserleitung aus verzinktem Abfluss- Stahlrohr (Loro- X- Rohr)

Bei Fliesenverfärbungen o. ä. Schwimmbecken- Mängelinfizierungen gibt es postwendend ein sogenanntes Public-Private-Venture in Form ultimativer Schuldzuweisungen, nach der die Schwimmbadfirma sämtliche Risiken und selbstverständlich auch alle Nebenwirkung (Kosten) trägt. Vom rigoros agierenden Duo Infernale, sprich Fliesenfirma und gleichzeitig proaktiv mit synchronisiertem bzw. instrumentalisiertem Schwimmbadbesitzer, gibt es nämlich sofort die typischen Flucht- oder Beißreflexe. Nach dem Evergreen aus den Handwerker-Wohnklo-Analen „ Auferstanden aus Latrinen“ lautet der klassische Defäkations-Code (Beicht-Stuhlentleerungs-Kot) des vulgären Sekret pardon Secret Service in der OO-Lokation (am Ende des Ganges - Crazy-Gruß aus Indien): „Anschiss ist die beste Verteidigung“. Diese taktisch und strategisch bewusst aggressive Vorgehensweise vom „Urban Water Manegement“ geht dann mit der unverschämten Mängeldurchreiche, ohne vorher einen ernstlichen Versuch zu unternehmen die tatsächlichen Entstehungsursachen auch nur ansatzweise problemorientiert zu klären oder evtl. auch einmal selbstreflektierend zu überdenken, automatisch als ultima Ratio in Richtung ausführende Schwimmbadfirma. In puncto Fliesenmängel kommen von den chloroformierten Frustraten sofort mit destruktiver Selbstbetroffenheitsretorik erfahrungsgemäß die typisch phrasendreschenden Totschlagargumente mit infamen Unterstellungen und skurrilen Alibi-Schuldzuweisungen. Diese destruktive, sprachlich munitionierte Affrontargumentation böswilliger Konflikt-Meditatoren mit dem Gütesiegel: „Zahn um Zahn und Auge um Auge“ lauten:

1. unzureichende Beckenwasseraufbereitung

2. mangelhafte Beckenwasserpflege

3. nicht fachgerechte Beckenreinigung

4. ungeeignete Füllwasserqualität

Schwimmbadbetreiber und Fliesenfirmen ignorieren hierbei häufig aus Unkenntnis oder gar mit selbstentlarvendem Vorsatz, was eigentlich die Funktionsaufgabe einer fachgerechten Wasseraufbereitung tatsächlich ist, nämlich:

1. Mit der Schwimmbadtechnik soll eine chemisch und hygienisch unbedenkliche Beckenwasserqualität sicher gestellt werden, nicht mehr und nicht weniger. .

2. Es ist nicht Aufgabe der Schwimmbecken-Wasseraufbereitung evtl. chemische und hygienische Unzulänglichkeiten von den mit Beckenwasser in direkten Kontakt stehenden Werkstoffen bzw. Materialien zu kompensieren bzw. zu beseitigen respektive evtl. Baumängelgefahren aufgrund möglicherweise ungeeigneter und/oder nicht fachgerecht verarbeiteter Verfliesungsprodukte nachhaltig zu verhindern.

Das Vorstehende unter Ziffer 2 gilt gleichzeitig sowohl für die Bauchemie respektive Hersteller von Verfliesungsprodukten als auch ausführenden Fliesen-Handwerksbetriebe. Klarstellung: Es geht im bewusst etwas überzeichneten Beitrag nicht um „allgemeine“ Produkt- oder Firmen-Diskriminierungen ö. ä. negative Verschwörungstheorien, andernfalls gäbe es nicht unzählige mängelfreie Schwimmbäder.

Fehlende Betriebs- und Wartungsunterlagen

Mangelhafte Unterwasser- Verfliesung aufgrund nicht fachgerechter Buttering- Floating- Fliesenverlegung

Die richtige Wartung und Pflege eines Schwimmbeckens hat zweifelsohne eine primäre Bedeutung. Um so erstaunlicher ist die Tatsache, dass die bauvertragsrechtlich zwingend geforderte und von den Bau-Technikfirmen üblicherweise auch so bei der Abnahme praktizierte Übergabe der kompletten Betriebs- und Wartungs-Dokumentation an den Auftraggeber seitens der elitären Fliesengewerke einfach ignoriert wird. Von einer dem Auftraggeber bzw. Schwimmbadbetreiber unaufgefordert auszuhändigenden Pflegeanleitung a`la carte ganz zu schweigen.

Das Absurde bei der o. g. Bausituation ist, dass ausführende Fliesenfirmen einerseits mit exorbitant unkorrektem Minimalismus versäumen, dem Auftraggeber in selbstverpflichtender Eigenverantwortung konkret einzuhaltende Beckenwasser-Qualitätsparameter etc. zu nennen. Andererseits wird von den missionierenden Bußpredigern im Reklamationsfall paradoxer Weise postwendend als Imagepolitur, ohne irgendwelche stichhaltige Beweise versteht sich, einfach bequem verantwortungsdelegierend behauptet, dass die Mängelursache ausschließlich auf der mangelhaften Beckenwasserqualität basiert.

Absurde Schwimmbadanlagenforderungen

Zu allem Überfluss, oder wohl treffender Technikerfrust, wird in einigen Ausführungs-Merkblättern der Bauchemie und sogar in Fliesen-Verbandsregelwerken die völlig absurde Forderung nach einer generellen Wasseraufbereitung gemäß Schwimmbad-Norm DIN 19643 gestellt. Dieser gedankenlose Unsinn wird ohne irgend einer unbedingt notwendigen Differenzierung zwischen privater und öffentlicher Schwimmbadnutzung vollmundig verbreitet. Dass Normschänder ultimativ Wasseraufbereitungsanlagen nach DIN für Privatbäder verlangen, ist nicht nur kosten- und platzmäßig völlig unrealistisch und absurd, sondern auch von der funktions- und betriebstechnischen Realisierung her totaler Quatsch. Wenn, dann sollte die Fliesenzunft, was erforderlich und sinnvoll wäre, konkrete Beckenwasser-Qualitätsparameter nennen. Es reicht nicht aus, als voyeuristischer Homotechnikus mit geballter Naivität in den anlagentechnischen Intimbereich von Schwimmbädern herumzuirren bzw. in diesem völligen fachfremden Bautechnikgewerk mit autodidaktischen Bonsaiwissen exzessiv herumzuwildern. Alles in der gedankenlosen Hoffnung aus Versehen die normative Wahrheit zu sagen und anschließend sind alle restlos „Be-DINt“.

Private und öffentliche Filtertechnikunterschiede

Im privaten Schwimmbadbereich kommen im Gegensatz zu öffentliche Bädern aufgrund der in der Regel zur Verfügung stehenden begrenzten Platzverhältnisse nur entsprechend klein konstruierte und funktionstechnisch modifizierte Filteranlagen zum Einbau. Seriöse Schwimmbadbauer installieren auch keine sogenannten Mini-Filterüberraschungseier oder umgebaute Kaffeefilter, sondern ganz bewusst effiziente Hochschichtfilteranlagen als Herzstück fachgerechter Schwimmbad-Wasseraufbereitungen, und keinesfalls Norm-Filter, die utopische Mindest-Kellerhöhen von 3,00 m und höher benötigen. In fachkompetenten Privatanlagen gibt es auch keine kostenoptimierende super taillierte Filterdurchmesser mittels unkontrollierter 90 m/h Wasserquirltechnik, sondern verantwortungsvoll geplante Filter mit opulenten Hüften, um praxisbewährte Geschwindigkeiten von ca. 50 m/h zu realisieren. Voraussetzung ist allerdings, dass der Bauherr seriös ist und keine Dummbacken-Looser sucht, um mit strangulierenden Mini-Preisen bei maximalen Qualitätsforderungen mehrwertsteigernd abzuzocken. Gegen derartige parasitäre „Geiz ist Geil-Dummheit“ als tödliches Dumping-Marterinstrument kämpfen bekanntlich Götter selbst vergebens.

Desinfektionsmittel Risiken und Nebenwirkungen

Im öffentlichen Bäderbereich gilt im Gegensatz zu privaten Schwimmbecken das deutsche Chlor-Reinheitsgebot, in welchem oxidierende und desinfizierende Chlorprodukte als hygienisch hochwirksame Overkill-Allzweckwaffe zwingend gefordert werden. In Privatbädern kommen in friedlicher chlorfreier Koexistenz auch noch verstärkt zusätzlich alternative Chemie-Antibiotika mit teilweise mikrobiologisch undefinierten Humanfaktor bzw. bisweilen nebulöser Exzidwirkung uneingeschränkt zum territorialen Bädereinsatz. Evtl. Missverständnissen vorbeugend, es geht hierbei um informative Kompetenz im hoch komplizierten Desinfektionsmittelbereich und nicht etwa um unlauteren Wettbewerb in der angeblichen budgetfreien Preisoase Schwimmbad. Angesichts der selbst für einen Fachmann fast unüberschaubaren, von der Pharma-Lobby

angebotenen Bioblockervielfalt, haben zwangsläufig arglose Chemie-Laien ohne einen hilfreichen do-it-Yourself Lei(d)tfaden die Qual der Chaos-Wahl, um mikrobiologische Winzling-Havarien im riskanten Desinfektionsmittel-Pool wirkungsvoll vorzubeugen. Nach der chemischen Alchemistenweisheit: „Der Zweck heiligt die Mittel und die Dosis macht das Gift“, muss man nämlich wissen, dass die im Trend liegenden Additivprodukte einerseits sehr unterschiedliche Desinfektionspotentiale besitzen und andererseits auch gewisse Hygienehandicaps aufweisen. Zu diesen vermeintlichen oder tatsächlichen all- inclusive Rundum-Sorglosprodukten mit erhoffter Beruhigungspillenwirkung zur chlorfreien Beckenwasser-Chemotherapie zählen z. B. Aktivsauerstoff (Wasserstoffperoxid), Brom, Silber, Kupfer, Biguaide usw. Als zusätzlichen Synergieeffekt gibt es u. a. die chemiefreie physikalische UV-Strahlentherapien als optionale Hygiene-Desinfektionsbarrieren. Wie man sieht: Ohne Chemie geht`s nie! Angesicht der chemischen Viel- und Einfallt stellt sich zwangsläufig die entscheidende Frage: Sind die im wahrsten Sinne des Wortes direkt betroffenen Anwendern immer gut beraten, so dass auch die Chemie sowohl im Allgemeinen als auch im Speziellen tatsächlich stimmt? Dazu passend die sich selbst beantwortenden Fragen: Wer ist denn schon von den nautischen Kammerjägern mit der Lizenz zum Töten aufgrund ökonomischer Akquisezwegen denn noch nicht produktinfiziert? Welche chlorformierten Firmenrepräsentanten kennt obendrein mit profundem Know-how die jeweiligen Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Chemie-Code der umfangreichen Shortliste mit den tödlichen Wirkarametern für die tägliche Dosis Bio-Sprengstoff im Mikroben-Brennpunkt Schwimmbecken? Typischer Vertreter-Deal: Mir nach, ich folge Euch!

Fehlende Pflegehinweise zur Hygieneprävention

Ausführende Fliesenfirmen versäumen es in der Regel, aus welchen unerfindlichen Gründen auch immer, weder die bereits erwähnten Wartungs- und Betriebsanweisungen noch die ebenfalls zwingend notwendige Pflegehinweise dem Auftraggeber rechtzeitig zum domestizierenden Großreinemachen ordnungsgemäß zu übergeben. Wenn es dann später zu evtl. Verfärbungsproblemen o. ä. Mängel in Verbindung mit keramischen Belägen in Schwimmbecken kommt, tauchen die Realitätsverweigerer getreu dem Leidspruch – wer früh stirbt, ist länger tot – einfach ab. Dabei könnte die Fliesenzunft in einem interdisziplinären Hygiene- Monitoring z. B. einfach und bequem beschließen die in der Schimmbad-Norm-DIN 19643, Teil 1 genannten Mindest-Reinigungs-Zeitintervalle modifiziert auch für den Privatbereich mit zu übernehmen:

• Beckenboden: 2 x wöchentlich

• Beckenwände: 1 x wöchentlich

• Überlaufrinne: 1 x wöchentlich

• Schwallwasserbehälter für Schwimmbecken: halbjährlich

• Whirlpool: vierteljährlich

Schwimmbecken-Grundreinigung: Die Becken-Grundreinigung sollte als hygienische Linderungs-Therapie jährlich in Verbindung mit einer intensiven Scheuerreinigung ( evtl. mittels Hochdruckreinigungsgeräte mit Tornado-Flush Technologie; jedoch Vorsicht bei Dampfstrahlern aufgrund des hohen materialschädigenden Temperaturniveaus, insbesondere bei Epoxidfugen o. ä.) und anschließender gründlicher Desinfektion erfolgen. Bei der Verwendung von Chlorprodukten zur Beckendesinfektion und bei der späteren Entsorgung sind die geltenden Unfallverhütungsvorschriften und die Abwasserrichtlinien der kommunalen Entwässerungswerke zu beachten z. B. max. 0,2 mg/l freies Chlor und 0,02 mg/l AOX . (1 g Chlor lässt sich mit 1 g Natriumthiosulfat neutralisieren)

Hinweise: Beckenreinigungen erfolgen durch manuelle Bürstenreinigung in Verbindung mit Sauggeräten. Schwimmbeckenumgänge ohne Bodenentwässerungen müssen zur Entsorgung des Reinigungswasser eine sogenannte Überlaufrinnen-Reinigungsumschaltung haben. Diese muss während des Reinigungsvorgangs auch tatsächlich geöffnet sein, damit keine belastenden Chemikalien in den Beckenwasserkreislauf gelangen mit der Folge zu hoher, unerlaubter gebundener Clor- und/oder Trihalogenwerte (Grenzwerte bei öffentlichen Bädern: 0,2 mg/l gebundenes Chlor und 0,02 mg/l Trihalogenmethan). Des weiteren muss rechtzeitig die richtige Clean-Technik bestimmt werden d. h. die Eignung der Reinigungs- Pflegemittel und ihre fachgerechte Anwendung für die jeweiligen Fliesenbeläge einschl. Fugen etc., denn andernfalls sind die hinlänglichen Hygiene-Probleme mit gegenseitigen Schuldzuweisungen vorprogrammiert.

Absoluter Hygiene-Härtetest: In Schwimmbad-Fachzeitschriften sieht man bei privaten Hallen- und Freibädern als „angewandte Optik“immer häufiger Überlaufrinnen randvoll mit Kieselsteinen o ä. Design-Füllmaterialien. Auf meine naive Frage, wie denn die Rinnenreinigung erfolgen soll, kommt von völlig erstaunten Schwimmbad-Experten, mit gewaltigem Wasserverdrängungs-Ego versteht sich, prompt einhellig die abschätzige Antwort: Wieso, man reinigt doch keine Überlaufrinne! Sorry, im Namen kompetenter Bäder-Fachleute für derart hygienefataler Peinlichkeit!

Helle oder graue Fliesenverfärbungen und Ablagerungen

Helle bzw. graue Verfärbungen und Ablagerungen auf Fliesen und Fugen im Schwimmbecken-Unterwasserbereich und in Überlaufrinnen o.ä. sind in der Regel mineralischen Ursprungs. Hierbei handelt es sich z. B. um Silikate, Calciumkarbonate, Kalk usw. Diese anorganischen Materialausblühungen (CaO) stammen meistens aus dem Fliesenuntergrund und gelangen über die Fugen in das Becken, um sich dann anschließend auf den keramischen Belägen, Mosaik und sonstigen im Becken befindlichen Fliesenbelägen sowie Materialien aus Kunststoff, Metall etc. als amorphe Grauschleierprodukte abzulagern. Damit das helle Grau für den stolzen Schwimmbadbesitzer nicht unversehens zum Grauen motiert, darf z. B. der Wandausgleichsputz bei gefliesten Becken aufgrund des permanenten direkten Beckenwasserkontaktes kein Kalkhydrat und Kalkzuschläge o. ä. ungeeignete Baustoffzusätze enthalten. (Zementputzforderung in Schwimmbädern : Mörtelgruppe P III CS IV nach DIN V 18550 und DIN EN 998-1, Mindestdruckfestigkeit 6,0 N/mm²). Daher müssen neben Wandputze auch Bodenestriche laut DIN 18560 gemäß Beanspruchungsklasse C hinsichtlich des verwendeten Zements und Sand bzw. Kies schwimmbadwassergeeignet sein und nach der fachgerechten Verarbeitung einen festen, weitgehend rissfreien Verbund mit möglichst geringer Wasseraufnahme aufweisen. Bei hartem Füll- und Nachspeisewasser, deren Gesamthärte durch Calciumsulfat (Gips) und Magnesium (Bittersalz) wesentlich mit bestimmt wird, besteht die latente Gefahr, dass es aufgrund hoher Carbonarthärte in Verbindung mit dem CO 2-Verlust durch Wasserturbulenzen, Wassererwärmung etc. zu grauen Kalkausscheidungen auf Fliesenbelägen kommt. Enthalten die hellgrau satinierten Ablagerungen auch noch zusätzlich Metallionen, verfärben sich automatisch die o. g. Fliesenbeläge bzw. Aussinterungen dunkel. Mängelursachen können beispielsweise auch nicht fachgerechte Verarbeitung sowie die bereits erwähnten ungeeigneten Verfliesungs- und Untergrundmaterialien sein. Darüber hinaus gibt es auch noch die hinlänglich bekannte Problematik der Fliesenschädigungen aufgrund von unzulässigen p H-Werten im Beckenwasser außerhalb der Schwimmbad-Norm gemäß DIN 19643. Deswegen ist auch in der vorstehenden Bädernorm die Einhaltung des p H-Wert-Bereiches für Süßwasser zwischen 6,5 bis 7,6 und bis 7,8 bei Meerwasser verbindlich vorgeschrieben.

(Bilder:  Calcimkarbonat - Ausblühungen an der Schwimmbecken- Außenwand)

Die im Beitrag dokumentierten eindrucksvollen Schadensbilder aus der Baupraxis vor Ort sind unbestechliche Zeitzeugen für die Situation im Bäderbereich. Ein recht ungewöhnliches Beispiel bietet das gezeigte Schadensbild mit den schneeweißen dreidimensionalen Ablagerungsstrukturen im Zentimeter-Bereich auf Fliesenfugen etc. Hierbei handelt es sich um massive Salz-Auskristallisierungen in einem Sole-Therapiebecken mit ca. 18 % Salzgehalt nach der Beckenentleerung. Ursächlicher Schadensbefund waren unzulässige Hohlstellen innerhalb einer mangelhaften Dickbettverfliesung.

Reinigungshinweise: Da die eingangs geschilderten anorganischen bzw. mineralischen Ablagerungen nicht nur unästhetisch sind, sondern häufig auch amorph und hierdurch ggf. Mikrobenbewuchs fördern, ist es notwendig, diese unhygienischen Ablagerungen sofort mit handelsüblichen sauren Reinigungsmitteln zu entfernen. Vorsicht: Nur bei fachkundiger Anwendung und unter Berücksichtigung entsprechender Sicherheitsregeln kann man neben den handelsüblichen sauren Reinigungsmitteln ggf. auch verdünnte Salzsäure (1 Teil 20% Salzsäure in 10 Teilen Wasser) verwenden.

Wiederholen sich diese Ablagerungsprobleme, kann es zur vorbeugenden Schadensbegrenzung bzw. eindeutigen Situationsklärung durchaus sinnvoll sein, eine gutachterliche bauphysikalische Überprüfung der Verfliesung mit Materialuntersuchung durch ein autorisiertes Prüfinstitut zu veranlassen.

Anmerkung: Calciumkarbonat-Ablagerungen auf Fliesen-Fußböden in Nassräumen beruhen auf ungeeignete Verfliesungsmaterialien, in dem wasserbedingte kapillare Wanderungsprozesse aus dem Fliesenuntergrund vorhandenes Calciumhydroxid in das o. g. Calciumkarbonat (Kalkstein) umwandeln. Helle Ablagerungen als Wasser-Kalkrückstände kann es auch durch Verdunstung geben z. B. bei nicht fachgerechter Schwimmbecken- Umgangsverfliesungen. Mängelursachen sind hierbei das Ignorieren des geforderten Mindestgefälles von 2% (2 cm/m) und die geforderte Fliesen-Rutschhemmung gemäß Prüfgrundsätzen DIN 51197 Gruppe B mit einem Neigungswinkel ? 18°. Mineralischen Ablagerungen lassen sich relativ einfach mit sauren Reinigern beseitigen. Phosphorsäure so wie flussmittelhaltige Reinigungsprodukte oder ähnliche hoch aggressive Chemikalien aus nostalgischen Hinterhoflaboren, wie sie teilweise hin und wieder immer noch verwendet werden, sind grundsätzlich ungeeignet, da sie folgenschwere Materialschäden bei Keramikbelägen und Fliesenfugen verursachen können. Derartige Folgeschäden dokumentieren eindrucksvolle Mängel-Exponate in Form von reliefartig geätzten Gravuren als filigrane Fliesen-Kunst oder wohl treffender als „Supergau im Fliesenbau“.

Calciumkarbonate – Kalkaussinterungen aufgrund ungeeignetem Verfliesungs- Untergrundmaterial

Die 10 Gebote fachgerechter Materialverarbeitung

Bei WU-Beton-Schwimmbecken gemäß DIN 1045-2 / DIN EN 206-1 mit fachgerechter Beschränkung der Schwindrissbreite von 0,15 mm bzw. 0,10 mm, in Verbindung mit zusätzlichem Ausgleichsputz und/oder Verbundestriche ist als bibelfeste Mängelprophylaxe folgendes zu beachten:

Der WU-Beton muss ohne extreme Austrocknungs-Umgebungsbedingungen vor der Verfliesung fachgerecht bzw. vorschriftsmäßig ausgehärtet sein. Gemäß Fliesen-Regelwerke sind das mind. 6 Monate oder nach Merkblatt 25.04 der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen mind. 3 Monate, wobei Letzteres in Anbetracht des üblichen Zeitdruckes realistisch erscheint. Betontechnisch ist u. a. folgendes zu beachten: Betonüberdeckung der Stahlbewehrung für Süßwasser mind. 40mm und bei Meerwasser bis 55mm bei einer erlaubten Wassereindringtiefe für Sole und Meerwasser von max. 30mm und ansonsten 50 mm).

Die 10 Gebote für geflieste Schwimmbecken aus WU- Beton lauten:

1. Dokumentierte Becken-Dichtigkeitsprüfung von mind. 14 Tage mit gechlorten Wasser (mind. 1,5mg/l Chlorkonzentration)

2. Die Betonoberfläche muss zur weiteren Nutzung fachgerecht vorbereitet und aufgeraut sein ohne haftungsbeeinträchtigende Ablagerungen, Lunker, Kiesnester etc. Ggf. die Betonflächen zusätzlich desinfizieren mit Chlorlösung von ca. 10 mg Chlor auf 10 Liter Wasser. (Unfallverhütungsvorschriften beachten)

3. Beton-Festigkeitsklassen: C 25/35 (Süßwasser), C 35/45 (Sole-Meerwasser)

4. Beton-Restfeuchte: max. 4 % in über 20 mm Betontiefe (bei Oberflächenschutz DIN 28052)

5. Beckenentleerung zu Reinigungszwecken o. ä.: Beckenentleerungen sind aufgrund der damit verbundenen Fliesenbelags-Untergrundaustrocknung auf ein Minimum zu beschränken, wobei die Beckenentleerung relativ langsam erfolgen sollte. Außerdem sind schockartige thermische Wasserbelastungen von Schwimm- und Badebecken zu vermeiden wie z. B. bei Beckenfüllungen etc. Bei zu schnellem Kaltwasserkontakt mit aufgeheizten Fliesenbelägen und hoher Restfeuchtigkeit im Untergrund kann es zu folgenschweren materialschädigenden Problemen wie Fliesenabsprengungen usw. kommen.

6. Im Winter sind geflieste Beckenkopfbereiche mittels Frostschutzmaßnahmen gegen Eisdruck zu schützen z. B. durch Beckenrand-Abdeckungen und handelsübliche Eisdruckpolster o. ä. in Verbindung mit abgesenktem Beckenwasserstand (siehe Merkblatt B 66 „Überwinterung von Becken im Freien“ von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen DGfdB).

7. Verfliesungshinweise: Ein deckender Zementspritzwurf als Haftgrund auf WU-Betonflächen bzw. zum optimalen Verbund auf Untergrundflächen entsprechend DIN 18352 (MV. Zement: Sand-Korngrösse O/4 = 1:3) hat sich bei Mittel- oder Dickbettverfliesung seit Jahrzehnten hervorragend in der Praxis bewährt. Folglich ist ernstlich zu hinterfragen, ob man tatsächlich für die nicht unproblematischen, handelsüblichen kunststoffmodifizierten Haftgrundmaterialien die Haftung im doppelten Wortsinn übernehmen sollte oder, im übertragenen Sinn, in verantwortungsvoller Weise überhaupt tragen kann. Praxiserfahrungen mit Mängel-Folgeschäden aufgrund von Fliesenbelags-Entkoppelungen vom Betonuntergrund zeigen, dass diese empfohlenen Haftungsprodukte nämlich teilweise das Gegenteil bewirken können. Dann stellt sich nämlich die alles entscheidende Frage: Was ist mit der bauvertragsrechtlichen Haftung bzw. wer trägt die Verantwortung? Der Produkthersteller und/oder der Verarbeiter (Fliesenfirma)?

Bei Dünnbettverfliesungen nach DIN 18157-1 im kombinierten Ansetzverfahren (Floating/Buttering) wird in der Regel eine Untergrund-Ausgleichskonstruktion aus Zementputz, wie nachstehend unter Ziffer 7.2 beschrieben, erforderlich. Für die Maßgenauigkeit respektive Ebenflächigkeit der Bekleidung gelten die erhöhten Anforderungen der DIN 18202-Tabelle 3.

7.1 Steinzeugfliesenhinweise: Trockengepresste Steinzeugfliesen eignen sich aufgrund ihrer sehr glatten Rückseite nicht für mineralische Dickbettverfliesungen. Stattdessen sollten stranggepresste Steinzeugfliesen verwendet werden, ggf. mit zusätzlich auf der Rückseite aufgebrachter Zementschlämme als Haftoptimierung. Für Dünnbettverfliesung eignen sich beide Fertigungsverfahren sowohl trocken- als auch stranggepresst.

7.2 Zementputz-Qualität: PIII CS IV, DIN V 18550 und DIN EN 998-1 , Haftzugfestigkeit: > 0,5 N/mm², Druckfestigkeit: > 6,0 N/mm², Schichtdicke:.max. 25 mm, bei über 25 mm sind Sondermaßnahmen z. B. Spritzbeton notwendig. Statt Zementputz ist auch die Verwendung von PCC-Mörtel (Polymer-Cement-Concrete-Mörtel) möglich.

7.3 Verbund-Zementestrich-Qualität: ZE 30, mind. Klasse CT C 25 F4, DIN 18560, Haftzugfestigkeit: .> 1,0 N/mm², Druckfestigkeit: > 20 N/mm², Nenndicke: 20 mm (Mindestdicke 15 mm bis max. 50 mm).

Hinweise: Verbundestriche sind an Beckenkanten und angrenzenden Wandbereichen durch Dehnungs-Randstreifen in Verbindung mit elastischen Bewegungsfugen vom Rohbeton bis Fliesenoberflächen, an gleicher senkrechter Stelle mit wasserbeständigem Füllmaterial hochgeführt, fachgerecht zu entkoppeln. Das gleiche gilt sinngemäß auch für Festpunkt-Durchdringungen bei Estrichen bzw. Beckeneinbauten wie z. B. Betontreppen, Geländehalterungen, Bodeneinläufe etc. Spezialestriche mit Stahlanteilen bzw. Eisenspänen sind aufgrund von Korrosionen durch Beckenwasser-Kontakt selbstverständlich ungeeignet.

Anmerkung: Beim Schwimmbeckenbau sollte man sinnvollerweise, so wie auch im o. g. Merkblatt 25.04 der DGfdB „Schwimm- und Badebecken aus Stahlbeton“ empfohlen, die einengenden Baumasstoleranzen gemäß DIN 18202 nicht identisch übernehmen, sondern diese, der jeweiligen Bausituation bzw. den baulichen Notwendigkeiten entsprechend angepasst ggf. entsprechend reduzieren. Diese Vereinbarung sollte man anschließend aus Sicherheitsgründen auch so bauvertraglich in schriftlicher Form verbindlich dokumentieren. Bis auf wenige Ausnahmen benötigt man in Schwimmbecken keinen zusätzlichen Gefälleestrich auf dem Beckenboden, da die in der Regel nur einmal im Jahr stattfindenden Beckengrundreinigung kein zwingend notwendiges Bodengefälle benötigt. Das Gefälle verläuft, falls vorhanden, erfahrungsgemäß dann bekanntlich eh in die falsche Richtung. Oder? Auch in Überlaufrinnen ist entgegen langläufiger Laienmeinung kein Fließgefälle notwendig. Als plausible Begründung sei auf die handelsüblichen, industriell vorgefertigten keramischen Überlaufrinnensteine des System Wiesbaden verwiesen, bei denen nämlich rein konstruktionsbedingt überhaupt kein Gefälle möglich ist. Das Vorstehende ist selbstverständlich keine Rechtfertigung für evtl. Kontergefälle in örtlich betonierten und gefliesten Überlaufrinnen.

8. Mängelbefunde: Stellt sich bei Überprüfungen der eingangs genannten Ablagerungen mit Bauteilöffnung heraus, dass der Fliesenuntergrund nicht nur total durchfeuchtet bzw. durchnässt ist sondern darüber hinaus bereits auch noch porös, kann man erfahrungsgemäß davon ausgehen, dass die erforderliche Haftzugfestigkeit des Fliesenbelags nicht mehr vorhanden ist. Bei derartigen Veränderungen des Materialgefüges besteht mittel- oder langfristig die latente Gefahr, dass sich der keramische Belag irreparabel vom Untergrund löst. Liegt der o. g. Baumangelbefund vor ist eine Fliesen-Komplettsanierung einschl. Erneuerung des gesamten Untergrundbelages bis zum Rohbeton unumgänglich. In einem gerichtlichen Beweissicherungsverfahren oder den heute vielfach gewählten direkten Weg des verfahrensabkürzenden Bauprozesses, kann die rechtzeitige Einschaltung eines autorisierten Materialprüfungsinstitutes zwecks zweifelsfreier Beweissicherung, wie bereits in einem anderen Zusammenhang erwähnt, durchaus sinnvoll wenn nicht gar gutachterlich zwingend notwendig sein.

9. Hygieneprobleme: Bei den vorstehend beschriebenen unerlaubten Materialdurchfeuchtungen bzw. den unzulässigen Baustoff-Wasserbelastungen gepaart mit weiteren sogenannten Verfliesungs-Infrastrukturproblemen wie z. B. nicht weitgehend hohlraumfreien Verfliesungen so wie nicht selten der Fall, gibt es noch zusätzliche Hygieneproblem. Das beschriebene unhygienische Stagnations- bzw. Brackwasser hinter nicht fachgerecht verlegten Fliesenbelägen lässt sich nämlich nicht mit dem gechlorten Beckenwasser desinfizieren. Folglich kann sich in den daraus zwangsläufig entstehenden sogenannten Keimfitnesszentern aufgrund fehlendem Desinfektionsmitteldepot völlig ungestört ein mikrobiologisch unhygienisches Beckenwasser-Belastungspotentional bilden. Auf den schwarzen Punkt gebracht: Sind Verfliesungsprodukte mit ungeeigneten und/oder nicht fachgerecht verarbeiteten organischen Polymer-Kunststoffprodukten kontaminiert und gibt es neben dieser unerschöpflichen Nahrungs-Ressourse auch noch zusätzliche Fliesenbeläge mit Hohlräumen als sogenannte schwarze Löcher in welchen zwangsläufig kein desinfizierender Chlorwasserkontakt bzw. Beckenwasseraustausch stattfindet, entspricht dieses gleichbedeutend einem privilegierten Bestandsschutz für ein sich ständig aufs neue ungestört regenerierendes mikrobiologisches Schattendasein. Hier hilft dann keine oberflächliche Chemo-Schocktherapie sondern nur noch eine Kompletsanierung bis auf den Beton-Untergrund zweckt nachhaltiger Entwurzelung weit verzweigter Pilzgeflechte.

Bei den heute üblichen Dünnbett-Verfliesungen gemäß DIN 18157 wird in Verbindung mit hydraulischem Mörtel bzw. Kleber nach DIN EN 12004 daher in Schwimmbecken zurecht zwingend eine weitgehend hohlraumfreie Verfliesung im Buttering-Floating-Verfahren gefordert was jedoch bei weiten nicht immer der Fall ist.

Wie sich diese ultimative Forderung auch noch mit den heute im Trend liegenden großformatigen Fliesen mit Ausmaßen von 50 cm und größer allerdings fachgerecht realisieren lässt, bleibt wieder einmahl verantwortungsdelegierend der ausführenden Fliesenfirma, als letztes Glied der verhängnisvollen Gewährleistungskette, vorbehalten bzw. überlassen. Wenn sich nach einer Beckenentleerung ständig Wasser auf dem Beckenboden bildet, ist das ein Indiz für unzulässige und zugleich unhygienische Hohlbereiche im Belag und gleichzeitig auch ein Hinweis auf einen gravierenden Baumangel.

10. Verfliesungskriterien: Das Vorstehende gilt sinngemäß auch für irreparabel geschädigte Verfliesungs- und Verfugungsmaterialien z. B. in Verbindung mit nicht fachgerecht ausgeführter Verfliesung im Mittel- oder Dickbettverfahren gemäß ATV/VOB DIN 18352 aufgrund ungeeigneter Materialien und/oder nicht weitgehend hohlraumfreier Fliesenverlegung. Um einen vollflächigen Verbund der Mittel- oder Dickbettverfliesung mit dem Beckenboden-Untergrund zu gewährleisten sollte der Mörtel (MV. Zement:Sand-Korngröße 0/8 = 1:4) mit einer Dicke > 15 mm und < 50 mm direkt auf den entsprechend vorbereiteten WU-Beton aufgebracht werden. Abenteuerliche Behauptungen aus dem Bäder-Orkus, dass traditionelle Mittel- und Dickbettverfliesungen auf rein mineralischer bzw. anorganischer Basis ohne jegliche Kunststoffvergütungen als wirksame Pilzprophylaxe in gefliesten Schwimmbecken nicht mehr zeitgemäß sind bzw. sich nicht mit handelsüblicher Keramik fachgerecht realisieren lassen sind definitiv Unsinn. Richtig ist zwar, dass trocken gepresste Feinzeugfliesen für die o. g. Verfliesungen rückseitig zu glatt sind. Richtig ist aber vielmehr auch die Tatsache, dass stranggepresste Platten, wie die Produktherstellern bestätigen und auch die tägliche Praxis beweist, sehr wohl für die klassische Verfliesung geeignet sind, ggf. versehen mit rückseitiger Zementschlämme als zusätzlichen Haftgrund. Voraussetzung ist allerdings, der Kopfdenker ist gleichzeitig auch tatsächlich kompetenter Handwerker im Sinne von Unternehmer und nicht nur Allesnehmer. Die Dünnbettverfliesung erfolgt nach DIN EN 18157 mit hydraulischem Mörtel bzw. Kleber gemäß DIN EN 12004 Klassen C 1 oder 2 und R 1 oder R 2 mit einer weitgehend hohlraumfreien Verfliesung im praxisbewährten Floating-Buttering-Verfahren auf den bereits erwähnten mineralischen Zementputz.

11. Verbot: Das hochbrisante Thema „Fliesen-Verbundabdichtungen“ mit dem poetischen Titel „ Die Kunst der Dichtung“ und dem provokanten Untertitel „Wer nach allen Seiten offen ist, ist nicht ganz dicht “ wird von mir, bitte etwas Geduld, in einer späteren Folge medizinisch behandelt respektive aseptisch verarztet. Vorab als skurieler Augenöffner der folgende authentische Härtefall: Ein Secondhand-Privatschwachverständiger hat wohlwissend bei einem Ferndiagnose-Gefälligkeitsgutachten im Sinne seines Sponsors behauptet, dass ¾ aller Schwimmbecken Verbundabdichtungen besitzen. Begründung: WU-Beton benötigt einen Schutz gegen Aussinterungen. Unglaublich dieser selbstoffenbarende Eigenbestandschutzanspruch des dreisten Betonkopfes. Was der tollpatschiege Dichter & Lenker nicht wusste, sein cleverer Auftraggeber hatte zwar die ausgeschriebene Abdichtung angeboten jedoch rein zufällig vergessen diese tatsächlich einzubauen und, man lese und staune, anschließend obendrein auch noch versehentlich als „entgangenen Gewinn“ abgerechnet. Ich soll Ross (Gutachter) und Reiter (Übeltäter) nennen? Dieses bringt nichts, denn nach der interdisziplinären Gutachtenklärung flüchtet der Raubritter vom Bau rittlings auf seinem Knecht (Schwachverständigen) zum Dinner für Spinner. Kommt Ihnen so eine nachhaltig wirkende Gewinnoptimierung an der Abzocker-Demarkationslinie zwischen Rendite und Risiko bzw. an der Sollbruchstelle zwischen Theorie und Praxis nicht irgend wie bekannt vor? Bingo!

Die Kunst der Fuge

Hinsichtlich der Fliesenfugenkriterien ist folgendes anzumerken: Laut Fliesen-Merkblatt für Schwimmbäder und auch aufgrund von jahrelangen positiven Praxiserfahrungen reichen bei den üblichen Süßwasser-Schwimmbecken fachgerecht verarbeitete handelsübliche Verfugungsmaterialien auf Silikatbasis mit geringen Kunststoffanteilen völlig aus. Nachdem Epoxidharzprodukte lange Zeit im Trend lagen, wird jetzt Epoxidmaterial im o. g. ZDB-Schwimmbad-Fliesenmerkblatt relativierend nur noch bei aggressivem Beckenwasser wie z. B. Sole und Meerwasser mit hohen Chloridanteilen empfohlen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass dieses Verfugungsmaterial zwar weitgehend beständig gegen über aggressive Chemikalien ist, jedoch nicht gegenüber dem Einsatz von Dampfstrahl-Reinigungsgeräten mit Betriebstemperaturen über 50 Grad. Außerdem ist das Epoxidmaterial nicht nur wesentlich teurer, sondern auch schwieriger zu verarbeiten und erfordert daher entsprechende Praxiserfahrungen. Nicht nur Fliesenfirmen sollten inzwischen wissen, dass sich mit der heute zur Verfügung

stehenden Laboranalytik problemlos sowohl unzulässige kostensparende „Materialveredelungen“ mit zusätzlich gestreckten Sandfüllchargen als auch vorschriftenwidrige Verarbeitungserleichterungen mittels unerlaubter Wasserzugaberaten zur kommerziellen Preisoptimierung sehr schnell als gravierende Verarbeitungsmängel nachweisen lassen. Neben den o. g. Material-Manipulierungen kann es noch zusätzliche örtlich bedingte Verarbeitungprobleme geben wie z. B. zu geringe Umgebungs- und Untergrundtemperaturen (unter 10°C), zu hohe Luftfeuchtigkeit (über ca. 65 %), zu hohe Untergrundfeuchte (über ca. 4 %) sowie zu geringe Aushärtezeiten, falsche Reinigungsmittel oder zu frühe Inbetriebnahme etc. Die Folgen: Fehlende Fugenmaterialhärte, kontinuierlicher Fugenabtrag, mikrobiologischer Pilzbefall.

Augenzwinkernder Praxishinweis: Bei ca. 5°C fällt Epoxidharz ins Koma, und darunter beginnt bereits die Leichenstarre!

Bevor alles aus den Fugen gerät

Um die erwähnte Pilzproblematik mit mikroben Subkulturen bereits wirkungsvoll im Keim zu ersticken, verwendet man heute teilweise auch noch weitgehend silikatische  oder, die Moderne ignorierend, rein mineralische bzw. zementäre Verfliesungsprodukte ohne jegliche zusätzliche Polymer-Synthetik. Bei der rückwärts gerichteten Produkt(r)evolution gibt es im Sinne der nostalgischen „Steinzeit“ bewusst keine Produkt veredelnden organischen Zusätze, um den mikroben Vielfraßen kein wachstumsbeflügelndes Haute-Cuisine-Brimborium zu kredenzen . Ist das Comeback der Vergangenheit bereits der Stein der Weisen mit der Erkenntnis: Zurück in die Gegenwart ? Oder ist das der unvergänglich in Stein gemeißelte der Preis des Fortschritts ?

 

 

Retro-Zeitgeist: In der Erinnerung ist alles gut, aus der Entfernung betrachtet war alles viel besser und in der Gegenwart feiert man die Vergangenheit. Dieser Zeitsprung mit dem legendären Askesewissen - weniger ist mehr - erfolgt in Kenntnis der Tatsache, dass die Robustheit des Steinzeit-Klassikers mit rein mineralischen Fliesenfugenmaterialien bekanntlich nicht adäquat der kunststoffvergüteten Produkten ist da der nagende Zahn der Zeit bei Zement-Naturprodukten zweifelsohne intensivere Spuren hinterlässt.

Mosaik-Verlegehinweis: Zur bauvertraglichen Hinweispflicht der Fliesenfirma gegenüber dem Auftraggeber gehört auch die häufig verschwiegene Information, dass sich Fugen bei handelsüblichen Glasmosaik aufgrund der rückseitig hinterschnittenen Kantenbereiche nicht fachgerecht bzw. normkonform in voller Materialdicke ausfugen lassen. Ggf. daraus resultierende Probleme bzw. eventuelle Mängel in den Fugen sind in der Branche hinlänglich bekannt. So verwendet man, dem o g. Problem Rechnung tragend, den Dünnbettkleber durch beabsichtigendes Fugen-Herausquillen aufgrund spezieller Verlegetechnik gleichzeitig auch mehr oder wenig erfolgreich als Verfugungsmaterial.

Helle Kunststoff-Materialverfärbungen

Materialverfärbungen bei Kunststoff-Polyester-Schwimmbecken z. B. von der Ursprungsfarbe Blau in den weißen Farbbereich basieren heutzutage nur noch sehr selten auf ungeeignetes Kunststoffmaterial oder auf Produktions-Verarbeitungsmängel. Schadensursächlich sind in der Regel zu niedrige pH-Werte im Beckenwasser unter dem bereits genannten Normwert von 6,5. In diesem Zusammenhang ist die nicht ganz unproblematische Schwimmbecken-Wasserdesinfektion mittels Kochsalz- oder Salzsäure-Membran-Elektrolyseverfahren zu erwähnen. Das Funktionsprinzip basiert auf der Erzeugung von Chlorgas, welches mittels Vakuumverfahren lastabhängig dem Beckenwasser zugegeben wird. Chlorgas hat ggf. die unangenehme Problem-Eigenschaft in dem z. B. der p H- Wert im Beckenwasser, je nach Beckenwasser-Carbenathärte, plötzlich sehr schnell sinken kann und sich dann im Anschluss durch Zugabe von laugehaltigen respektive basischen Chemikalien nur mehr schlecht als recht wieder kurzfristig entsprechend anheben lässt. Im Gegensatz hierzu steigt bei der in der Regel verwendete Desinfektion mittels handelsüblicher Chlorbleichlaugen- bzw. Natriumhypochlorit- Direktdosierung der pH-Wert im Beckenwasser kontinuierlich und lässt sich daher mit Säurechemikalien auch relativ problemlos wieder senken. Das Chlorgas-Elektrolyse-Verfahren benötigt eine entsprechende Säurekapazität (Carbonathärte) von mindestens 0,7 mol/m³ als sogenannte Pufferkapazität, da andernfalls der pH-Wert, wie bereits beschrieben, innerhalb kürzester Zeit trotz evtl. Nachschaltung einer pH-Wert anhebenden Marmor–Schleuse in den hochaggressiven pH-Bereich von 4 und auch noch niedriger sinken kann mit den geschilderten gravierenden Entfärbungs-und Korrosions-Mängelfolgen z. B. beim Polyestermaterial und Metallen etc. Daher sollte eine aktuelle Trinkwasseranalyse als Planungsgrundlage im Schwimmbadbereich eine obligatorische Selbstverständlichkeit sein. Wie heißt es in der Bädertechnik treffend: Praxis ist nicht alles, aber ohne Praxis ist alles nichts!

Silicon-Dehnungsfugenprobleme

Von der vorstehend beschriebenen Problematik sind selbstverständlich auch Silicon-Dehnungsfugen, als sogenannte Hygiene-Sollbruchstelle, innerhalb von Schwimm- und Badebecken betroffen. Hierbei handelt es sich in der Regel um schwarzen Pilzbefall aufgrund von für den Schwimmbecken-Unterwasserbereich ungeeigneten Verfugungsprodukten bzw. Primer. Weitere Mängelursachen für hartnäckige mikrobiologische Verdunkelungsgefahren bei ursprünglich weißen Unterwasserfugen können z. B. nicht vorschriftsmäßige Verarbeitung bzw. zu frühe Beckenbefüllung sein oder möglicherweise auch eine nicht ausreichende Pflege. Hierzu ist folgendes anzumerken: Der bei massivem Pilzbefall häufig als Alibi-Argument verwendete Rechtfertigungs-Hinweis, dass Siliconfugen gemäß VOB- bzw. BGB- Bauvertragsrecht Wartungsfugen sind, ist nur bedingt richtig. Lösen sich nämlich elastische Siliconfugen bereits innerhalb weniger Wochen Betriebszeit vom Untergrund und/oder gibt es dann auch noch unverkennbare Anzeichen von schwarzen Unterwasser-Pilzbefall, besteht weder ein bauvertragsrechtlich begründeter Bestandsschutz für Fliesenfirmen noch gibt es einen berechtigten Artenschutz für die besagten Retropilze. Bei den o. g. Schadensbildern handelt es sich ohne Wenn und Aber um Baumängel, bei denen die ausführende Firma nicht „schuldlos - schuldig“ ist. Tritt ein derartiger Siliconmangel bzw. Materialschädigung sehr kurzfristig auf, gibt es keine argumentativ plausible Rechtfertigungsbegründung, den Schwimmbadbesitzer des Pflegenotstand zu bezichtigen . Besonders dann nicht, wenn die Fliesenfirma es versäumt hat, wie bereits eingangs erwähnt, dem Schwimmbadbetreiber rechtzeitig eine gültige Wartungs- und Pflegeanweisung für das eingebaute Siliconprodukt zu übergeben. Diese beschriebene Baumangelsituation lässt nämlich die Folgerung zu, dass das Siliconprodukt, wie bereits erwähnt, entweder für den Unterwasser-Einsatzbereich ungeeignet ist oder nicht fachgerecht verarbeitet wurde. Für den Schwimmbad-Unterwasserbereich geeignete Silicone sind Spezialprodukte, die, wenn auch nur mit temporärer Wirkung, noch zusätzlich fungizid eingestellt sind. Folglich darf es auch nach so kurzer Betriebszeit weder Haftungs- bzw. Ablösungsmängel noch Hygieneprobleme geben, bei denen plötzlich schwarze Pilz-Trauerränder aus dem Verfugungsmaterial „herauswachsen“.

Pilzbeseitigung: Ist der Pilzbefall bereits dramatisch fortgeschritten bzw. befindet sich das parasitäre Pilzwachstum bereits strukturiert im Silikondichtstoff, wovon man bei einem optisch erkennbaren massiven Mikrobenbefalls definitiv ausgehen kann, hilft keine Oberflächen-Desinfektion mit irgendwelcher Chlorchemie o. ä. Pharmakosmetik zur sterilisierenden Pilzverödung. Hier muss konsequent das geschädigte Silikon-Dichtmaterial radikal mit finalem Chirurgieeingriff als sogenannter „Goldener Schnitt“ gnadenlos, d. h. vollständig entfernt werden, damit der schwarze Influenza-Pilzspuk ein für allemal ein Ende hat. Nach erfolgreicher Dehnfugen-Opduktion mit der biologisch ultimativen Endlösung mittels Siliconentfernung folgt die fachgerechte Sanierung. Unmittelbar im Anschluss d. h. vor Erneuerung der elastischen Silikonfugen ist es zwingend notwendig, sämtliche freigelegte Fugenbereiche sehr sorgfältig mit einer Chlor- oder Chlordioxidlösung vorschriftsmäßig zu desinfizieren. Hierdurch ist auch tatsächlich sichergestellt, dass noch evtl. vorhandene organische Restbestände würdevoll bestattet wurden.

Unklare Silicon-Unterwasserpflege: Die Antwort auf die Frage, wie sich eine von Produktherstellern geforderte fachgerechte Wartung und vorschriftsmäßige Pflege von elastischen Siliconfugen im Schwimmbecken-Unterwasserbereich als nachhaltiger Pilzschutz tatsächlich in der Praxis realisieren lässt, steht nach wie vor unbeantwortet im Raum bzw. im Nassraum Schwimmbecken . Fakt ist, das Schwimmbecken in der Regel lediglich einmal im Jahr zur Grundreinigung vollständig entleert werden. Folglich ist eine eindeutige Klärung seitens des Fliesenhandwerks nebst Produkthersteller dahingehend längst überfällig, ob tatsächlich eine fachgerechte Wartung und vorschriftsmäßige Pflege von Siliconfugen im Unterwasserbereich bei gefüllten Schwimmbecken erfolgreich möglich ist, und wenn ja, wie diese ohne maritimen Tauchgang erfolgen soll. Des Weiteren gibt es in diesem Zusammenhang auch noch zusätzlichen Klärungsbedarf darüber, ob überhaupt pilzgefährdete Silicon-Wartungsfugen in der bisherigen Vielzahl tatsächlich in Schwimmbecken zwingend erforderlich sind und wenn diese Fugen vorzusehen sind, wo – wann - wie und bei welchen Beckenkonstellation sind diese zwingend zu realisieren.

Falsche Dehnfugenausführungen: Wie die Praxis häufig zeigt, entsprechen viele Dehnungs- bzw. Bewegungsfugen in Schwimmbecken nicht den einschlägigen Fliesen-Regelwerken. So sind z. B. die Fugen vorschriftswidrig viel zu schmal oder haben außerdem in unzulässiger Weise kraftschlüssige Drei- Flankenhaftung etc. Obwohl solche vielfach in der tägliche Bäderpraxis anzutreffenden Scheinfugen-Härtefälle mit einem unzulässigen kraftschlüssigen Fliesenverbund und darüber mehr schlecht als recht angefriemelten Silicondeckschichten lediglich einen Placeboeffekt besitzen, rechnen einige ausführenden Firmen diesen vorsätzlichen Baupfusch in Kenntnis überforderter Bauleitungs-Marionetten (Phase 9) auch noch hemmungslos nach LV. Positionen ab. Interessant ist hierbei, dass es in Verbindung mit diesen völlig falsch angeordnete und/oder regelwidrig ausgeführte Schein- bzw. Schattenfugen bei einigen Bäderprojekten trotzdem keine sichtbaren Fliesenmängel gibt. Rätselhaft ist auch das Phänomen, warum es in Schwimmbädern trotz theoretisch erforderlicher jedoch teilweise nicht vorhandener Dehnungsfugen bzw. beim gänzlichen Verzicht auf diese Dehnfugen, oh Wunder, zu keinen relevanten Fliesen-Folgeschäden kommt. Dieses hängt offensichtlich damit zusammen, dass einige kunststoffvergütete Verfugungsmaterialien möglicherweise eine gewisse Eigenflexibilität besitzen, um in Verbindung mit entsprechender Fugenvielfalt Spannungen in Fliesenbelägen schadlos aufzunehmen.

Unnötige Bewegungsfugen: In gefliesten Schwimm- und Badebecken findet man nach wie vor völlig grund- und sinnlos Bewegungs- und Dehnfugen die in Feldgrößen von ca. 40 m² parallel und quer in Beckenböden angeordnete sind. Nicht nachvollziehbar ist, dass offensichtlich aufgrund fachlicher Inkompetenz geflieste Becken-Bodenflächen einfach unnötig kreuz und quer als Flickwerk verhunzt werden in Kenntnis der Tatsache, dass derartig problematische Wartungsfugen nicht nur pilzanfällig, sondern zugleich auch noch sehr pflegeaufwendig sind und obendrein auch noch völlig überflüssige Herstellungs- und Wartungskosten verursachen. Tragekomische ist hierbei, dass die Schwimmbeckenböden zerstörende 40 m² Quadratur wider dem normalem Sach- und Fachverstand, man lese und staune, gemäß den bereits zitierten Forderungen nur für normale Gebäude-Fußbodenflächen auf Dämmschichten und nicht zweckentfremdet für den Unterwasserbereich gilt (siehe ZDB-Fliesen-Merkblatt „Bewegungsfugen in Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten“). Ursachenanalyse bei den o.g. Bäder-Archeologen aufgrund ihrer unterirdisch verbohrter Rechtfertigungsargument: Typischer Fall von Selbstzerstörung in unheilvoller Symbiose mit fachlicher Überforderung und blindem Gottvertrauen in die eigenen Selbstheilungskräfte. Na dann gute Besserung.

Beton-Schrumpfungsszenario: Den vorstehenden fachtechnischen Widerspruch gibt es im bauphysikalisch übertragenen Sinn auch hinsichtlich der in der Fliesenbranche herumgeisternden Panikmache mit dramatischen Schrumpfungsszenarien in Beton-Schwimmbecken. Hierbei gilt für einige stets realitätsresistent mauernde Betonköpfe die flapsige Edelfloskel: „Beton-Gesundschrumpfen macht Fliesenbeläge krank!“ Eindeutiges Faktum ist zunächst der rechnerische unumstrittene Längenänderungs-Koeffizient für Beton von 0,0120 mm/(m x k). Anders verhält es sich hingegen bei den über die Jahre stattfindenden Beton-Schrumpfungsprozessen. Hier gibt es kontroverse Aussagen, bei denen nach einigen Jahren Betriebszeit kein Schwimmbecken mehr die äußerst strengen internationalen FINA-Abmessungskriterien mit zwingend vorgeschriebener Millimetergenauigkeit erfüllen könnten. Gleichzeitig würden theoretisch gesehen nicht nur sämtliche „spannungsgeladenen“ Fliesenbeläge nach abgelaufener Halbwertszeit ihren Geist aufgeben respektive der Schwerkraft folgend von den Becken-Wänden fallen. Auch Bodenfliesen müssten sich angesichts der dramatischen Beton-Schrumpfung demnach in verzweifelter Panik auch von Beckenböden lösen bzw. sich von diesen irreparabel trennen (siehe Merkblatt 25.01 „Stahlbetonbecken mit keramischen Auskleidungen - Schwinden und dessen Einfluss auf das Verbundverhalten“ von der DGfdB). Empirisch soll nach ca.15 Jahren der weitgehend abgeschlossene Gesamt-Schrumpfungsprozess ca.3mm/m Bauteillänge bei Beton-Schwimmbecken betragen. Wer`s glaubt wird selig oder muss dran glauben. Unabhängig vom bestehenden Konfliktpotential ist entscheidendes Praxisfazit, dass es bei gefliesten Betonbecken unter Berücksichtigung der Beton-Norm DIN 1045 und DIN EN 206 so wie bei Beachtung des o. g. Merkblattes 25.01 und dem ZDB - Fliesenmerkblatt „Bewegungsfugen in Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten“ keine negativen Auswirkungen aufgrund von unkontrollierten Beton-Schrumpfungsprozessen gibt. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch der augenöffnende Hinweis im Merkblatt 25.04 von der DGfdB „Schwimm- und Badebecken aus Beton“, wo es unter Ziffer 5.2.5 wörtlich heißt: Die richtige Zusammensetzung, Bewehrungsausführung, Herstellung, Verarbeitung und Nachbehandlung des Betons lässt Schwinden zu einer vernachlässigenden Einflussgröße werden, die im Normalfall unberücksichtigt bleiben kann. Zitat Ende!

Schwarze Fliesenverfärbungen und organische Beläge

 

Schwimmbecken mit irreparablen Pilzbefall

auf Glas-Mosaikbelag

Allgegenwärtige Schimmelpilze sind ubiquitäre Organismen mit einem riesigen Gattungs- bzw. Artenspektrum. Als Naturerbe der Menschheit können allgegenwärtige Pilzsporen und Pilzmycele, je nach Disposition sowie Konzentration und Dauer der Exposition des Betroffenen, ggf. auch gesundheitliche Relevanz haben. Neben den eher harmlosen Pilzorganismen z. B. der Gattung Cladosporium sp., Fusarium sp. o. ä. gibt es auch Mikroben, die ein allergenes Potential besitzen z B. Aspergillus- und Penicillium-Arten etc. Zur Pilzbiographie gehört auch die Kenntnis ihrer Überlebensstrategie, dass nämlich diese mumifizierten Winzlinge aufgrund ihrer Askese auch sehr lange Trockenperioden schadlos überstehen können. Bei schwarzem Pilzbefall im Bäder- Pool der Erkenntnis gilt daher inzwischen nicht von ungefähr das Credo: Das Grauen hat viele Namen ! Damit künftig im Mikrokosmos Schwimmbad kein unerwünschtes Öko-Design als mikrobiologisches Edelpatina unschuldige Fliesenfugen optisch und hygienisch mit schwarzem Kolorit verunzieren, die folgenden aquaristisch wasserfesten Praxishinweise: Fliesenverfärbungen mit Exhibitionistisch zu Schau gestelltem Schwarz auf Beläge in Schwimmbecken sind erfahrungsgemäß ein Indiz dafür, dass der Pool ein lebendiger Organismus ist, dessen Fauna und Flora durch die Verwendung nicht fachgerecht verarbeiteter und/oder ungeeigneter kunststoffvergüteter Verfliesungsprodukte bzw. synthetischer Epoxydharzmaterialien als unerschöpflicher Wildwuchs- Nahrungsquelle stets zu immer neuem Leben erwacht. Das Schwimmbad-Lustelement Wasser, historisches Kulturerbe der Antike, bedeutet schließlich Leben. Nach der physischen Trivial-Erkenntnis, dass das Leben lebensgefährlich ist, gilt um so mehr die wasserdichte Überlebensweisheit: „Leben und Leben lassen, denn der Tod gehört zum Leben“! Darum nehme Dir das Leben solange Du lebst! Sorry, die ironisch gemeinte Empfehlung versteht sich selbstverständlich im übertragenen Sinne, denn etwas dunkel kommunizierte Pilzmagie muss sein, andernfalls trifft man nicht voll ins Schwarze. Ab jetzt wir`s ernst, versprochen!

Algenprobleme: Zunächst in Richtung Pflanzenschutz, d. h. zu den stets sonnenhungrigen Algen im Feuchtbiotop Schwimmbad. Schwarzalgen, wie immer wieder von passionierten Schwarzsehern behauptet, gibt es grundsätzlich nicht in Schwimm- und Badebecken. Und wenn überhaupt, kann es bei sehr großer direkter Sonneneinstrahlung o. ä. aufgrund hoher Chlorophylldosen zu explosionsartigem Algenwachstum und Schleimbildung auf Beckenwänden und Böden mit grünlichem Farbton kommen. Derartige, normalerweise nur sporadisch auftretende Algeninvasionen lassen sich problemlos mit einer entsprechenden Hochchlorung z. B. mit 2 mg/l (NaCI) oder, bei hartnäckiger Chlorresistenz, mittels handelsüblicher Algizidlösung nachhaltig beseitigen. Da Algen als Nährstoff das Wachstum von organischen Mikroorganismen im Beckenwasser fördern, sollten sie auch möglichst schnell entfernt werden. Allerdings gibt es, wenn auch eher selten, hin und wieder rötlichen Pilzbefall in gefliesten Schwimmbecken zu beobachten, insbesondere unter transluzenten bzw. semitransparenten Glasmosaik o. ä. Dieser Info-Hinweis sei erlaubt, auch wenn es sich bei sogenannten Rotpilzen um Ausnahmefälle handelt.

Pilzkriterien: Organisches Pilzwachstum aufgrund von Sporenbildung benötigt als optimale Lebensgrundlage ausreichend Nährstoffe bevorzugt im nass-warmen Bädermilieu wachstumsbeschleunigender Unterwasser-Treibhäuser. Lebensnotwendige Nahrungsquellen können neben den o. g. Algen auch organische Ablagerungen auf Fliesenbelägen sein aufgrund von problematischem Füllwasser ( zu hohe Konzentrationen von Wachstum fördernden Huminstoffen als Ursache für gebundenes Chlor) und/oder nicht fachgerechter Wasseraufbereitung bzw. mangelhafter Beckenwasserpflege. Im öffentlichen Bäderbereich wird daher der organische Polyphosphatgehalt im Füll- und Nachspeisewasser auf max. 0,005 mg/l (0,16 mmol/m³) begrenzt, so dass ggf. eine separate Wasseraufbereitung erforderlich ist. Im krassen Widerspruch hierzu steht allerdings der in unserem Trinkwasser-EU-Recht erlaubte Phosphatgehalt von 2,2 m/l gemäß Trinkwasserverordnung. Phosphat fördert u. a. auch das erwähnte unerwünschte Algenwachstum im Schwimmbeckenwasser, in dem es als Nährstoff für Mikroben dient.

Daher sollte bei der Planung grundsätzlich a) eine aktuelle Trinkwasseranalyse zwecks Überprüfung der organischen Wasserinhaltsstoffe (TOC = Total-Organic-Carbon) Berücksichtigung finden und b) kein Schwimmbecken Füll- und Nachspeisewasser verwendet werden bei dem das häusliche Trinkwasser-System vorher mittels Phosphat-Inhibitor-Nachbehandlung gegen Korrosion geschützt wird.

Pilzbeseitigung: Bei der bereits geschilderten organischen Mikrobenproblematik kann man vor einer kostenaufwendigen und materialzerstörenden Beckenrunderneuerung zunächst einmal als Reaktionsplan „a“ intensive mechanische und chemische Reinigungsmaßnahmen durchführen. Diese beinhalteten eine professionell manuelle bzw. maschinelle Beckenreinigung mit anschließender fachgerechter chemischer Desinfektion sowohl im entleerten Beckens als auch im Wasseraufbereitungssystem mit Schwallwasserbehälter, sofern vorhanden, einschl. Erneuerung des evtl. kontaminierten Filtermaterials. Danach sollte ein vorschriftsmäßige Beckenwasser-Aufbereitungsbetrieb sichergestellt sein mit regelmäßiger Beckenwasserkontrolle und auch Beckenreinigung. Die beschriebene Möglichkeit ist als nachhaltige Problemlösung aber leider nicht der Regelfall, sondern eher die Ausnahme. Häufig tritt nämlich bereits kurzfristig bzw. nach relativ geringer Hygienehalbwertszeit (1 bis 3 Monaten) die Pilzkontamination im Bioreaktor-Schwimmbecken auf den Fliesen erneut auf, wenn beispielsweise der ursprüngliche Pilzbefall seinerzeit bereits geschützt unter dem Fliesenbelag vorhanden war. Dann ist der folgende Crashplan „b“ mittels Totalsanierung gefragt.

Pilzursachen: Die Ursache für blühende Unterwasserlandschaften mit der lebendigen Farbe Schwarz, aufgrund organischer Materialeroberung durch die frei im Beckenwasser umherschwimmender Pilzspezies liegt, wie die Praxis zeigt, nicht primär am unzureichenden Beckenwasser-Qualitätsmanagement o. ä. Wenn dem tatsächlich so wäre, gäbe es unsäglichen Pilzbefall primär auch bei Freibädern, da diese nach der Badesaison monatelang bis zur Grundreinigung im Frühjahr ohne Chlordepot im eigenen Brackwasser als optimale Brutstätte stehen. Zunächst rätselhaft erscheinende Aquakulturen in Schwimmbecken basieren, wie bereits erwähnt, erfahrungsgemäß auf nicht fachgerechte Verfliesung und/oder der Verwendung evtl. ungeeigneter Verfliesungsprodukte mit synthetischen Inhibitoren als organischer Biotreibstoff. Hierbei müssen die global vom ökonomisch fremdgesteuerten Multi-Channel Marketing kreierten No-name-Feng Shui Verfliesungsprodukten zur vollen ökologischen Mikroben-Prachtentfaltung nicht zwangsläufig aus Fern- oder Nahost stammen. Auch die, bitte tief Luft holen, aus dem präservativen und zugleich präsentativen Corparate Governance Ressort, Made in Germany, stammenden lifestyle & luxury Verfliesungs- Premiumprodukte mit cleveren Unique Sellig Proposition (USP = Alleinstellungsmerkmalen) können, wenn sie den gnadenlosen Dumping-Preisgesetzen der Happy-Hour-Discounter unterliegen, durchaus den stets gefräßigen Pilzen in Hülle und Gülle organisches Mast- respektive Fast-Foot statt mineralisches Diät-Non-Foot bieten .Wow, was für eine hochinteressante Networking-Offenbarung des Chief Operating Officer (COO) aus dem Group Executive Board mit völlig überdrehten Consult-Watergat-Slogen aus dem abgehobenen Principal- Miss(t)- Management.

Tacheles: Bitte meine Herren Merkwürden, nicht schon wieder dieses zur dechiffrierende profane Prestige-Geschwätz aus der bereits überquillenden Sprachmüllkiste, denn englisch ist nicht Kommunikations-Mittelpunkt, sondern nur Mittel. Punkt.

Pilznahrung: Aufgrund einer Überversorgung stoffwechselfördernder Ballaststoffe in kunststoffvergüteten oder bisweilen wohl treffender synthetikinfizierten Verfliesungs-Materialien kann das Schwimmbecken sehr schnell zum unkontrollierbaren Bioreaktor verkommen mit daraus resultierenden Risiken und Nebenwirkungen hinlänglich bekannter ausufernder Mikrobenpopulationen. Bei gepaschten Produkten und/oder Verflieungspfusch von Saubermännern mit schwarzer Weste findet nämlich nachträglich keine vorschriftsmäßige Materialaushärtung mehr statt, und schon ist das lukullische Nahrungsdepot in Form einer hochwillkommene Low-Foot-Ressource zur maßlosen Pilzvöllerei im drallen Sündenpfuhl geöffnet. Organische Konservierungsprodukte wie z. B. Kohlenstoffe etc. in kunststoffmodifizierten Verfliesungsmaterial können somit eine unerschöpfliche Nahrungs-Versorgungskette bieten, welche die vitalen, bisweilen sogar gesundheitsgefährdenden Pilzsporen zum sorglosen und zugleich opulenten Lebensstiel benötigen. Befindet sich die Schimmelpilz Mycelstrukturen /Hypen bereits geschützt in sogenannten gallertartige Biofilmen und/oder hinter Fliesenbelägen, sind weder intensive Oberflächenreinigungen noch anschließende Desinfektionsmaßnahmen zur nachhaltigen Schadensbegrenzung möglich. So nimmt es auch nicht wunder, dass bei großen, man betone, großen Pilzinvasionen bzw. bereits vorhandenen desaströsen Pilzkolonien weder durch naiven Einsatz homöophatiescher Wunderheilmittel bzw. ominöse Unkrautvernichtungstinkturen noch esoterisches Nono oder Voodoo-Gesundbeten mit zweckoptimistischen Genesungswünschen von irgendwelchen durchgeknallten Ökotrophologen oder anderen Aqua – logen tatsächlich beseitigen. Sie schütteln angesichts der o.g. kryptischen Metamorphose über Mikroorgasmen - pardon Mikroorganismen - unglaubwürdig den Kopf ? Im lebensprallen Schwimmbad Wellnassbereich ist man halt euphorisch erlebnis(un)orientiert und nicht pragmatisch erkenntnisorientiert. Für Probleme gibt`s bequemès Autcourcen mit geleastem Wohlbefinden. Trotzdem,bei aus den Fliesenfugen geratener Ökobilanz mit boomendem Mikrobenbefall gehören, bildlich gesprochen, alle potenzialen Unterwasser-Pilzgattungen auf die schwarze Liste zwecks gnadenloser Entsorgung als biologischer Sondermüll. Andernfalls geht im angenehm temperierten Feuchtbiotop die Saat auf, die man durch die Verwendung von unproduktiven Kunststoffinfusionen als zündenden Designer- Ökotreibstoff genmanipulierend gesät und anschließend vergeblich gemäht hat. Dieses bedeutet im Klartext bzw. nach derzeitigen Kenntnisstand eine sehr kostenaufwendige „Stoffwechsel-Totalsanierung“ mit einer radikalen Entfernung des kompletten Fliesenbelags einschl. Untergrund bis hin zum Rohbeton. Nur durch kompromisslose Entfernung aller im biologisch verseuchten Stillen Brüter vorhandener Nährstoffquellen als Multi-Kulti-Fruchtkörper ist eine nachhaltige Pilzexekution sicher gestellt mit evtl. Abtötung toxonomischer Mikrobenwinzlinge und ggf. schädlicher Bakterien oder pathogene Keime wie z. B. Legionella pneumophila o. ä. Selbst Nomathoden (Fadenwürmer) wurden in gallertartigen Schwimmbad-Fliesenbelägen von maritimen Weißkitteln bei ihrer gnadenlosen Unterwasser-Pirsch analysiert. Igitt!

Pilzdiagnose: Zur Relativierung der Gesamtthematik sei der Fairness halber angemerkt, dass es sich bei den Schilderungen um empirische Erkenntnisse handelt, da es bisher keine wissenschaftlich abgesicherte Fakten über diese äußerst komplexe Thematik gibt. Was wundert, wenn eine zur öko-logischen Ursachenklärung beauftragte renommierte Labor-Denkfabrik angesichts des umfangreichen Buisiness-Stresstest mit unzähligen Puzzel-Multiplikatoren in der biologischen Blackbox Schwimmbad nach relativ kurzer Feldforschung bereits entnervt kapituliert hat. Mit Hilfe von Chlorprodukten lässt sich allerdings mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit (Gutachter-Formulierung) feststellen ob es sich bei den auf Fliesen o. ä. Belägen angedockten dunklen Verfärbungen tatsächlich um organischen Pilzbefall handelt Bei einem Direktkontakt mit dem chemischen Bleichmittel Chlor verfärbt sich nämlich die schwarze Organik relativ schnell weiß. Ein eindeutiger bzw. zweifelsfreier gutachterlicher Beweis, ob es sich tatsächlich um einen relevanten Pilzbefall handelt und in welchem evtl. Influenza-Ausmaß bzw. Stadium sich dieses bereits im Verfliesungsmaterialien befindet, lässt sich allerdings nur mit einer hygienisch bakteriologischen Laboranalyse bei einem autorisierten Institut feststellen. Das Ergebnis enthält jedoch keine rechtlich verwertbaren Aussagen über tatsächliche Pilzursachen. In diesem Zusammenhang ist es trotzdem durchaus sinnvoll und vor einer beabsichtigten Sanierung auch empfehlenswert, beim selben Prüfinstitut gleichzeitig auch Klarheit schaffende Untersuchungen dahingehend zu veranlassen, ob z. B. die Verarbeitung fachgerecht ist und die verwendeten Verfliesungsprodukte für den Schwimmbecken-Unterwasserbereich auch tatsächlich geeignet sind zwecks Vermeidung von Wiederholungsfehlern. Gleichzeitig muss geklärt werden, ob die besagten Verfliesungsmaterialien die zwingend geforderten allgemeinen bauaufsichtliche Prüfzeichen besitzen und auch Hygiene-Produkt-Zertifikate gemäß Bäder-Norm DIN 19643. Bei der bereits geschilderten organischen Mikrobenproblematik kann man vor einer kostenaufwendigen und materialzerstörenden Beckenrunderneuerung zunächst einmal als Reaktionsplan „a“ intensive mechanische und chemische Reinigungsmaßnahmen durchführen. Diese beinhalteten eine professionell manuelle bzw. maschinelle Beckenreinigung mit anschließender fachgerechter chemischer Desinfektion sowohl im entleerten Beckens als auch im Wasseraufbereitungssystem mit Schwallwasserbehälter, sofern vorhanden, einschl. Erneuerung des evtl. kontaminierten Filtermaterials. Danach sollte ein vorschriftsmäßige Beckenwasser-Aufbereitungsbetrieb sichergestellt sein mit regelmäßiger Beckenwasserkontrolle und auch Beckenreinigung. Die beschriebene Möglichkeit ist als nachhaltige Problemlösung aber leider nicht der Regelfall, sondern eher die Ausnahme. Häufig tritt nämlich bereits kurzfristig bzw. nach relativ geringer Hygienehalbwertszeit (1 bis 3 Monaten) die Pilzkontamination im Bioreaktor-Schwimmbecken auf den Fliesen erneut auf, wenn beispielsweise der ursprüngliche Pilzbefall seinerzeit bereits geschützt unter dem Fliesenbelag vorhanden war. Dann ist der folgende Crashplan „b“ mittels Totalsanierung gefragt.

Schwarze Kunststoffmaterialverfärbungen

Es gibt auch in Kunststoff-Schwimmbecken schwarze Verfärbungen auf den Becken-Oberflächen, die in der Regel jedoch nicht auf organischen Pilzbefall basieren. Diese Mängel treten z. B. in Verbindung mit elektrophysikalischen Aufbereitungsverfahren bei privaten Schwimmbecken auf. Bei dieser chlor- bzw. chemikalienfreien Beckenwasser-Desinfektionstechnologie werden mit Hilfe stromabhängig leistungsgesteuerten Silberelektroden im Durchflußprinzip Silber-Ionen direkt an das Beckenwasser zur desinfizierenden Abtötung bzw. Inaktivierung von Bakterien u. ä. Mikroorganismen abgegeben. Da Silber keine oxidierenden Eigenschaften hat, verwendet man zur ergänzenden Algenbekämpfung zusätzlich auch noch Kupferelektroden. Durch unzureichende fotochemische Prozesse oder bei evtl. regelungsbedingten Funktionsstörungen im Bereich der Metallelektroden kann es zu schwarzen oder anthrazit Verfärbungen auf den Kunststoff-Beckenoberflächen kommen. Aufgrund dieser in der Bäderbranche bekannten Metallionen-Verfärbungsproblematik lehnen einige Kunststoff-Schwimmbeckenhersteller beim Einsatz derartiger Beckenwasser-Aufbereitungsanlagen ihre ansonsten bauvertragsrechtlich geschuldete Gewährleistung ab.

Hinweis: Dunkle Metallionen-Verfärbungen lassen sich z. B. mit Salpetersäure entfernen.

Braune Fliesenverfärbungen und Beläge

Ursachen von braunen Verfärbungen und Belägen auf Fliesen im Schwimmbecken-Unterwasserbereich basieren in den meisten Reklamationsfällen auf abgelagerten Metallionen bzw. Metallhydroxid aus dem Beckenwasser. Je nach Intensität und Größe der dunklen Verfärbung kann man häufig bereits folgern, worauf diese optischen Mängel basieren. Bei punktueller Braunfärbung innerhalb der Fliesenfläche sind möglicherweise auch Korrosionen im Bereich der statischen Bewehrungen ursächlich z. B. aufgrund zu geringer WU-Betonüberdeckung bzw. zu geringer Beton-Rissbreitenbeschränkung. Rotbraune Verfärbungen im unmittelbaren Bereich von Beckeneinbauteilen deuten darauf hin, dass es vermutlich bereits Metallkorrosionen innerhalb des Beckenwasser- Aufbereitungssystems gibt. Grünliche Verfärbungen treten bei Rotguß- oder Bronce-Beckeneinbauteilen dann auf, wenn beispielsweise der Cloridionengehalt im Beckenwasser zu hoch ist. Korrosionsursache kann eine unkontrollierte stetige Beckenwasseraufsalzung durch Beckenwasserchemikalien wie z. B. Chlor o. ä. und ungewolltem Urin-Kotraktionseintrag etc. sein. Häufig liegt es auch an einem zu geringem Wasseraustausch aufgrund nicht fachgerechten, mindestens einmal wöchentlich durchzuführenden Filterrückspülung mit einer Spüldauer von ca.5 Minuten. Mit Hilfe fachgerechter Filterspülungen erfolgt, nämlich automatisch eine sogenannte chemische Beckenwasserverdünnung zur Reduzierung korrosionsfördernder Chloride etc. Der korrosionsrelevante Chloridgehalt, Chlorid mit „d“ und selbstverständlich auch das desinfizierenden Hypochlorit mit „t“, lassen sich mit handelsüblichem Handmessgeräten analytisch problemlos bestimmen.

Weitere Ursachen für Braunfärbungen in Schwimmbecken können zu hohe Anteile von gelösten Eisen und/oder Mangan im Füll- und Nachspeisewasser sein. Daher begrenzt die Schwimmbad-Norm DIN 19643, Teil 1 die Metallionen-Inhaltsstoffe wie folgt:

Eisen: 0,1 mg/l (1,8 mmol/m³)

Mangan: 0,05 mg/l (110 mmol/m³)

Zum Vergleich: Die Trinkwasser-Grenzwerte betragen bei Eisen = 0,2 mg/l und bei Mangan = 0,05 mg/l.

Die Ursache bei Eisenablagerungen basieren auf folgende chemische Reaktion im Schwimmbeckenwasser: Durch den üblichen Luft- bzw. Sauerstoffeintrag ins Beckenwasser oxidiert das gelöste Eisen II zu wasserunlöslichem Eisen III und verursacht hierdurch rotbraune Ablagerungen respektive Verfärbungen auf Schwimmbeckenflächen.

Im Rausch der Kohle

Lässt sich die Ursachen von braunen Verfärbungen in Schwimmbecken mit den vorstehenden Erklärungsmustern nicht plausibel begründen mutieren nicht nur Architekten, Fliesensachverständige, Materialprüfinstitute u. ä. proaktive Aquademiker sehr schnell vom selbst ernannten Problemlöser zu einem Teil des Problems. Nicht zuletzt deswegen, weil Unterwasser-Mängel -Designer als ständige Vertreter der Ethik der Monetik in der Sache selbst zwar erfolglos, aber ansonsten sehr erfolgreich völlig unnötig Gelder im Schwimmbecken versenken können, statt die nachstehend beschriebene Kohle(auswirkungen) ökonomisch sinnvoll aus dem Beckenwasser zu fischen. Bitte keine Panik, die folgende offenbarende Heilsbotschaft ist nicht der Beginn einer Götterdämmerung für die gnadenlosen (Raub)Ritter der Schwafel- sorry Tafelrunde. Die nachstehende, Augen öffnende Info soll lediglich die Techniker-Philosophie aus der Praxis für die Praxis bestätigen, welche da lautet. „ Wissen ist Macht - Unwissenheit macht nicht`s“.

Wenn es in Schwimmbecken, wie bereits erwähnt, kurz nach der Inbetriebnahme großflächige braune Verfärbungen auf keramischen oder anderen verdunkelten Flächen im Unterwasserbereich und in Überlaufrinnen gibt und diese an filigrane Tattoos erinnernden Beläge auch noch als Eisen und/oder Mangan diagnostiziert werden, sind normalerweise Fachgutachter aus dem Bau- und Fliesenbereich mit der für sie mysteriösen Ursachenklärung völlig überfordert. Um solche kunstvollen Unterwasser-Kupferstichexponate ging es bei einem fast über ein Jahr andauernden ungeklärten Fliesenmangel, dessen Dauerpräsens dann auch schlussendlich Mitauslöser für diese Fachveröffentlichung war. Die o. g. Klärungs-Problematik war darin begründet, dass es keinerlei plausible Antwort bzw. ursächliche Begründung dafür gab, woher die metallischen Verfärbungen tatsächlich kommen. Es gab weder Anzeichen von irgendwelchen Korrosionen im Schwimmbecken-Wasseraufbereitungssystem noch waren die Grenzwerte für Eisen oder Mangan im Beckenfüll- und Nachspeise-Trinkwasser irgendwie auffällig. Praxiserfahrene Fachleute aus dem Bäderbau haben gegenüber Experten aus anderen Gewerken wie z. B. Fliesen-, Architektur- oder o. ä. Baubereichen den alles entscheidenden Wissensvorsprung, dass man nämlich zur Beckewasseraufbereitung auch Braunkohlenkoks (DIN EN 12907) und Aktivkornkohle (DIN EN 12915) sowohl in Mehrschichtfiltern als auch in sogenannten Sorptionsfiltern mit verwendet. Dieses Faktum war auch beim besagten Schwimmbadprojekt der Fall. Die o. g. Produkte haben, was auch nicht unbedingt Standardwissen in der Schwimmbadbranche ist, mehr oder weniger Eisen- und Manganbestandteile, obwohl die Materialien genormt sind. Da die o. g. Kohleprodukte auch weltweit gehandelt werden, ist ihr Eisen- und Mangananteil je nach Abbaugebiet bzw. Abbauland unterschiedlich. In der Branche werden z. B. für Braunkohlenkoks Eisenwerte von ca. 9.000 mg/kg (0,9%) genannt und ca. 300 mg/ (0,03%) für Mangan. Bei Aktivkornkohle sind diese Werte jedoch wesentlich geringer insbesondere dann, wenn die besagte Kohle aus Kokosnussschalen hergestellt ist. Erwähnenswert erscheint auch der Hinweis, dass die Verfärbungsproblematik zeitlich begrenzt ist. Ist nämlich das Eisen und Mangan nach intensiver Kohlewäsche, d. h. nach entsprechender Betriebszeit erst einmahl vollständigen aus dem Filtermaterial herausgelöst, gibt es anschließend auf Beckenflächen und in Überlaufrinnen etc. auch keine braunen Metallverfärbungen mehr.

Reinigungshinweis: Die braunen Metallablagerungen lassen sich mit Askorbiensäure oder Zitronensäure von keramischen Belägen sowie von Metall, Kunststoff o. ä. Oberflächen problemlos entfernen.

Verfärbungen unter Glasmosaik

Die Problematik unerwünschter wolkenartiger Verfärbungen unter Glasmosaik ist in der Fliesenbranche seit vielen Jahren durchaus bekannt. Die optische Botschaft „heiter bis wolkig“ bei Verfärbungen unter transparenten bzw. transluzenten Glasmosaik ist für das ausführende Fliesengewerk und für Schwimmbeckenbesitzer kein Grund für ein euphorisches Stimmungshoch. Im Gegenteil, hierbei geht es nicht etwa um eine metrologische Großwetterlage sondern, im übertragenen Sinn, um ein folgenschweres Tiefdruckgebiet, sprich, gravierenden Baumangel. Die rechtlichen Folgen so eines fatalen Bauvertragsmangel enden in der Regel bei einer Totalsanierung mit der Entfernung des gesamten Mosaikbelages bis auf den Untergrund. Die Reklamierungsursachen werden scheinbar von den Produktherstellern weitgehend ignoriert und man überlässt die Klärung bequem verantwortungsdelegierend den im doppelten Wortsinn betroffenen Fliesenhandwerkern. Gleichzeitig wird auch noch der ahnungslose Bauherr mit dem damit verbundenen Reklamationsärger, als Stresstest zwangsbeglückt. Denn schließlich war es der Bauherr der nicht nur mit dem Auftrag gedroht hat, sondern es dann auch noch gewagt hat den Auftrag tatsächlich zu erteilen, Daher sollte er die wolkenartige Schattenbildung unter dem Glasmosaik ohne Wenn und Aber dankbar als kunstvolles Edelpatina akzeptieren. Zitat Ende! Diese so genannte graue bzw. dunkle Wolkenbildung unter Glasmosaik tritt sowohl im Schwimmbecken-Unterwasserbereich, als auch in darüber befindlichen Nassräumen wie z. B. unter Mosaikbelägen von Duschwandflächen o. ä. auf. Die Ursache ist in der Regel Beckenwasser oder sonstige Feuchtigkeit die über die Mosaikfugen in das Verfliesungsmaterial gelangt in Verbindung mit transparentem bzw. transluzenten Glasmosaikbelägen. Weiterer Tatbestand: Neben undurchsichtiges bzw. rückseitig mit Bedampfungs-Sichtschutz o ä. versehenes Glasmosaik wird nach wie vor immer noch durchscheinendes transluzentes Glasmosaik mit optisch fataler Tiefenwirkung hergestellt und ist daher natürlich handelsüblich erhältlich, ohne dass Fliesenhandwerkern hierbei immer die damit evtl. verbundene Problematik tatsächlich bewusst ist. Dazu addiert sich noch die Verarbeitungsproblematik der häufig nicht fachgerecht auszuführenden Verfugungen aufgrund keilförmiger Kantenhinterschnitte in Verbindung mit der handwerkstechnisch so gut wie nicht realisierbare hohlraumfreie Mosaikverklebung ohne Feuchtigkeit speichernde Fehlstellen. In wieweit die Kunststoff vergüteten Verfugungs- und Verfliesungsmaterialien, einschl. der Produkte auf Epoxi-Basis und ggf. auch noch obendrein Verbundabdichtungen direkt oder indirekt mit in der beschriebenen Verfärbungsproblematik involviert sind ist bis dato nicht eindeutig und zweifelsfrei geklärt. Diese liegt vermutlich wohl auch darin begründet , das die Bauchemie sich in einhelliger Durchblicker-Bruderschaft nicht etwa dem transluzenten, sondern dem undurchsichtigen Schweigegelöbnis verschrieben hat. Daher ist es zur eigenen Schadensbegrenzung bzw. als nachhaltig wirkenden Selbstschutz durchaus sinnvoll bei Glasmosaik strickt auf (un)durchsichtige Produkte im wahrsten Sinne des Wortes zu verzichten. Stattdessen sollte man nur noch Mosaik mit optischer Bremswirkung respektive mit reklamationsfreier Sichtbarriere wählen um später nicht im eigenen Angstschweiß baden zu gehen.

Natursteinproblematik

Von den derzeit im Bäderbau voll im repräsentativen Trend liegenden, als unvergänglich geltenden Natursteinbelägen erwartet man aufgrund ihrer urzeitlichen Bautradition die nachstehend genannten multifunktionalen Eigenschaften: Zeitlose Schönheit, nachhaltige Robustheit, problemlose Reinigung und Pflege, hinreichende Chemikalienbeständigkeit usw. usw. Selbst in farbigen Hochglanz-Fachmagazinen werden die vorstehenden Illusionen ohne aufklärende Hintergrundinfos verbreitet. Auch die Natursteinbranche sieht der Entwicklung kritiklos entgegen statt im Sinne ihres edlen Werkstoffes aufklärende Öffentlichkeitsarbeit zu leisten. Man kann sich angesichts derzeitiger Situation des Eindruckes nicht erwehren, dass es offensichtlich erhebliche Wissensdefizite dahin gehend gibt, wo sich denn tatsächlich die materialbedingten Einsatzgrenzen von Naturstein im Schwimmbadbau befinden bzw. welche Naturwerkstoffe in welchen Anwendungsbereichen tatsächlich bedenkenlos verwendbar bzw. einsetzbar sind. Denn die Produktpalette der allseits bekannten Gesteinsfamilie beginnt beim Tiefengestein Granit, lat. „granum“ = Korn bestehend aus Feltspat,Quarz und Glimmer (...die Drei vergess ich im Schwimmbad nimmer). Die Natursteinvielfalt geht weiter über Metamorphgestein wie Marmor und Quarzit bis hin zu Sedimentgestein wie Dolomitstein, Sandstein, etc. So ist auch nicht verwunderlich, dass nicht selten aus Unkenntnis bzw. mangelnder Werkstoffkompetenz oder naiven Zweckoptimismus in unheilvoller Symbiose mit kommerziellen Vorsatz selbst inzwischen hinlänglich bekannte Aus- und Nebenwirkungen aufgrund des aggressiven Chlor- respektive Chloridgehaltes im ohnehin schon problematischen Schwimmbeckenwasser einfach ignoriert werden. Die Folgen bei auftretenden Problemen sind dann angebliche oder auch berechtigte Baumängel wie z. B. Beeinträchtigte Ästhetik, unansehnliche Natursteinverfärbungen, irreparable Oberflächenschädigungen, unhygienische Materialauswirkungen, negative Beckenwasser-Beeinträchtigungen etc. Nach Enttäuschung, Frust u. ä. mentalen Befindlichkeiten und emotionalen Schuldzuweisungen gibt es außerdem noch den nicht enden wollenden Ärger verbunden mit meist vergeblich investiertem riesigen Zeitaufwand. Schlussendlich kommt es dann nicht selten doch wieder zur allseits gefürchteten gutachterlichen Beweissicherung respektive einem juristischem Klärungsverfahren mit den damit für alle Beteiligten verbundenen Risiken und Nebenwirkungen. Nicht zuletzt auch deswegen, weil es an kompetenten Fachexperten mit entsprechenden Praxiserfahrungen in dem automatisch mit involvierten bzw. im Schadensfall direkt mitbetroffenem Schwimmbadbau-Fremdgewerk fehlt. Bitte ersparen Sie mir die frustrierende Antwort auf Ihre durchaus berechtigte Frage, worauf meine dramatisch geschilderten Negativ-Detailerkenntnisse basieren.

Hinweise: Besonders „gefährlich“ ist der Einbau von ungeprüften Natursteinbelägen direkt im Schwimmbecken selbst und in solchen Bereichen, wo ein permanenter Direktkontakt mit dem Beckenwasser besteht oder ggf. auch nur sporadisch stattfindet wie z. B. in Beckenrandbereichen, Überlaufrinnen etc. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass der angedachte Naturstein bei den o. g. Einbausituationen nicht unhygienische, amorphe Strukturen aufweisen soll, tatsächlich Schwimmbadwasser geeignet ist, nicht zu Aussinterungen neigt. Sehr wichtig ist auch, dass der verwendete Naturstein keine oxidativen Metallanteile wie z. B. Eisensulfat oder Eisenhydroxid enthält, da diese Metallionen bei Beckenwasser-Direktkontakt zu irreversible Materialverfärbungen neigen. Ein Natursteinbelag, der die geforderten o. g. Sicherheiskriterien weitestgehend erfüllt, ist dunkler Silber-Quarzit mit entsprechender Schwimmbadwasser-Eignungszertifizierung, z. B. der Naturstein-Firma Grünig in Südtirol. Bei der Verwendung von Naturstein ist neben einer schriftliche Bestätigung über die Schwimmbadwasserbeständigkeit vom Lieferanten oder, sicherer noch, direkt vom Natursteinwerk auch noch die rechtzeitige Klärung mit dem Produkthersteller über die zu verwendenden Verfliesungsprodukte. Hierzu gehören selbstverständlich fachkundige Siliconhinweise sowie kompetente Aussagen hinsichtlich der Eignung der zu verwendenden Reinigungs- und Pflegemittel mit dem Lieferanten der Chemikalien ggf. an Hand einer Materialprobe. Auch bei den häufig zu beklagenden Undichtigkeiten in Überlaufrinnen-Beckenkopfbereichen mit anschließendem Beckenwasser-Austritt in den Beckenumgang kommt es in der Regel zu hässlichen Flächenverfärbungen etc. bei Natursteinfußböden. Diese ähneln, wie die beigefügten Schadensbilder eindrucksvoll dokumentiert, nicht selten an Materialverwitterungen in Steinbrüchen.

Hinweise: Bei für den Schwimmbecken-Unterwasserbereich ungeeigneten Natursteinen lassen sich die Oberflächen weder durch aufwendige Cristallisationen noch durch irgendwelche Imprägnierungen nachhaltig veredeln. Außerdem ist in Verbindung mit den heute üblichen Verbundabdichtung zu beachten, dass diese alternativen Flüssig-Abdichtungen in der Regel im Dünnbettverfahren verklebt werden und Natursteinbeläge daher zusätzlich kostenaufwendige Kalibrierungen erfordern. Weitere Ausführungen hierzu siehe Literaturhinweis am Ende des Beitrags.

Es Geht auch anders: Traumhaftschöne Natur-Pur mit Natursteinbelägen in attraktiven Schwimmbädern. Firma GRÜNIG Natursteine GmbH  I-39049 STERZING - Italy www.gruenig-natursteine.com

Endlich Farbe bekennen

Zu guter Letzt, wie gewohnt ironisch unkorrekt und hoch not peinlich, als Wut- tschuldigung Mutmacher für durchlittene hydrotherapeutische Erfahrungs-Wechselbäder im Pool der Erkenntnis, etwas entschädigende Technikprosa. Für alle Diejenigen die keinen Ernst verstehen! In Schwimm- und Badebädern, als Gesundheit und Wohlbefinden spendende Pilgeroasen für erlebnishungrige Wellness-Nomaden, muss man im positiven Sinne für die leidensfähige Branche und nicht dagegen endlich ultimativ „Farbe bekennen“. Andernfalls sehen Bauherren und Schwimmbadbetreiber tief „rot“. Will sagen, den im wahrsten Sinne des Wortes Direktbetroffenen steht sonst das Beckenwasser dann nicht nur wie bisher bis zum Hals. Redlich schaffende Hand- und Kopfarbeiter müssen nämlich aufgrund ständiger Schwarzmalerei weiterhin im eigenen Angstschweiß baden oder schlimmstenfalls existenziell baden gehen. ....tja, wie solche eindrucksvollen Szenarien in der realen Praxis vor Ort aussehen, dokumentieren die im Beitrag beispielhaft geschilderten, authentischen Artefakt-Schadensfälle mit den eindrucksvollen Bild-Negativen. Also stoppen wir endlich gemeinsam die sich ständig seuchenartig im Schwimmbad(un)wesen ausbreitende Farbenblindheit, bevor bestimmte Protagonisten, mit blindem Eifer versteht sich, der ansonsten innovativen Bäderbranche sinnbildlich die gelbe Armbinde mit den symbolischen drei schwarzen Punkten als vergreisende Selbstschutz-Auszeichnung überreichen. Welche Weisheit!

Abschließend noch ein unverschämtes Dankeschön für Ihr Desinteresse mit der gewonnenen Lesererkenntnis: „Das bisschen Fachwissen, das für die Praxis notwendig ist, kann man auch selber schreiben“. Denn Schreiben ist bekanntlich der befreiende Stuhlgang für geschundene Technikerseelen, besonders in Zeiten, wo der Stuhlgang immer härter wird - oder auch nicht. Daher nochmals ein augenzwinkernder Abspann von einem kreativen Ideen-Sponsor. Geht ein fäkal enthemmter Badegast ins Schwimmbad und fragt besorgt: Kann man mit Durchfall baden gehen? Prompte Antwort des popofix geadelten Dr. WC van Achtern: Ja, wenn man den Pool mit der Kakofonie voll bekommt! Vielleicht irre ich mich, trotzdem Servus und Sorry für den unerlaubten Doppelnull-Zeitdiebstahl!

Christoph Saunus

Literatur: Fachbuch C. Saunus, Schwimmbäder Planung – Ausführung - Betrieb

Dieser Beitrag ist bereits bei verschiedenen Verlagen erschienen: Fachzeitschrift: Das Schwimmbad und sein Personal

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Hierzu meine folgende Klarstellungen:

1. Die Fliesenbrache verweist bei Fliesen-Problemen in privaten und öffentlichen Schwimm- und Badebecken in der Regel auf die bauseits zu erfüllenden anlagentechnischen Voraussetzungen in Verbindung mit den einzuhaltenden chemischen, physikalischen und hydraulischen Beckenwasser-Aufbereitungsparametern.

2. Wie in meinen diversen Fachveröffentlichungen und Beiträgen auf meiner Homepage hingewiesen gibt es für Privatbäder keine verbindlichen Vorschriften o. ä. Regelwerke. Für den öffentlichen Bäderbereich gibt es zwar die Norm DIN 19643 „Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser“ Teil 1. „Allgemeine Anforderungen“ die sich u. a. auch auf die, chemischen, physikalischen und hydraulischen Beckenwasser-Aufbereitungsparametern bezieht.

3. In der o. g. DIN 19643 Ziffer 4 „Allgemein“ geht es eindeutig und zweifelsfrei primär um die Beckenwasser-Hygiene und Gesundheits-Sicherheit sowie Ästhetik damit eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist - Zitat Ende.

4. In der o. g. Norm DIN 19643 Ziffer 6.4 „Wasserbenetzte Oberflächen“ heißt es wörtlich: Materialien, die mit Wasser in Berührung kommen (z. B. Beckenauskleidungen, Beckenabdeckungen, Wasserrutschen und Spielgeräte, Mörtelfugen und Fugendichtstoffe), dürfen die Wasserbeschaffenheit nach Tabelle 2 nicht beeinflussen und müssen gegenüber der physikalisch-chemischen Wasserbeschaffenheit und dem Aufwuchs von Mikroorganismen und Phytoplankton indifferent sein. Sie dürfen die Aufbereitung nicht beeinträchtigen. Beläge aus Holz und Textilien (siehe DIN 60000) aller Art (auch Kunststoffrasen) sind unzulässig (siehe auch Empfehlung des BGA zur Eignungsprüfung für Kunststoffmaterialien im Schwimm- und Badebeckenbereich, KSW).

5. Zusammenfassung: Wie aus dem vorstehenden Kontext ersichtlich, ist es nicht Aufgabe der Beckenwasseraufbereitung evtl. Mängel bei Verfliesungen bzw. Verfliesungs- Produkten zu kompensieren. Verfliesungen bzw. Verfliesungs- Produkte dürfen folglich die Beckenwasserbeschaffenheit nicht negativ beeinträchtigen. Sie müssen außerdem gegenüber dem Aufwuchs von Mikroorganismen und Phytoplankton indifferent sein, d. h. gleichzeitig auch, dass die Produkte und ihre Verarbeitung für den Schwimmbecken-Unterwasserbereich von öffentlichen und privaten Schwimm- und Badebecken mikrobiologisch geeignet sein müssen und folglich keine organische Nährstoffe etc. für Pilze usw. beinhalten.

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Die hohe Kunst der Fuge für Glückspilzen im Bäderbau

Quelle: Internet

Aus den Fugen geratene Schwimmbad-Härtefälle

Probleme bei Fliesenfugen in Schwimmbäder - ob innerhalb von Becken und/oder Beckenumgängen inkl. Gemeinschaftsduschen - gelter in der Bäderbranche inzwischen mit dem Credo „Scheinfugen als funktionstechnische Sollbruchstellen“ bereits als allgemein anerkannter Regel der Technik (aaRdT). Das Schadens-Spektrum beginnt bei kraftschlüssigen Bewegungsfugen, Dehnfugen mit Silikon-Placebo, in der Regel überflüssige Feldbegrenzungsfugen, geht weiter über mineralische Fugen die sich allmählich in Wohlgefallen auflösen - respektive sogenannte Epoxid-Fugen die nicht richtig aushärten und auf denen sich in der Folge häufig schwarzer organischer Pilzbewuchs entsteht.

Hinweis: Die unhygienische schwarze Pracht  wird bisweilen von aquademischen Ahnungslosern aufgrund bio-logischer Unkenntnis als  Schwarz-Algenbelag diagnostiziert.

Die bekannter weise daraus resultierenden Sanierungspfusch-Härtefälle im Pool der Unkenntnis sind nicht nur eine ad absurdum Rufschädigung für ein ehrbares Handwerk, sondern verdeutlich exemplarisch den Zeitgeist von Ethik und Monetik auf Kosten anderer, nämlich Bauherrn, Planer etc.

Nicht von ungefähr sind gravierende Folgeschäden in Verbindung mit Verfliesungspfusch bei Schwimmbädern umfassend auf der Homepage dokumentiert und ursächlich beschrieben.

Ein Dauerthema in der Bäderbrache ist die aus den Fugen geratene schwarze Kunst im Schwimmbecken- Unterwasserfliesenbereich und deren hochkomplexen Beseitigungsproblematik.

Faktum ist, dass verpilzte Fliesenfugen zweifelsohne juristisch einen gravierenden Bauvertrags-Mangel darstellen deren Quittung vom Verursacher zu begleichen hat.

Obwohl hinlänglich bekannt ist, dass in der Regel bei Pilzbefall hinter dem Fliesenbelag eine Komplettsanierung notwendig wird, versucht man als vermeintliche Problemlösung, mit verzweifeltem Zweckoptimismus lediglich die Fliesenfugen zu erneuern.

Die anerkannten Regeln der Technik (aRdT) ignorierend, nach denen Fugenerneuerungen in Belagsdicke zu erfolgen haben, wird bis hin zu dünnem Glas-Mosaik mit hinterschnittenen  Kanten sanierungsmäßig Hand angelegt.

Mit welchen bisweilen obskuren Methoden der sogenannte goldene Fugenschnitt in der Praxis von Selbstzweck-Optimisten realisiert wird dokumentieren die Schadensbilder in der Folge.

Unter dem Credo Unglaublich aber Wahr versuchen einige Triebtäter nämlich Keramik-Fugen folgenschwer mit „Winkelschneider Flexscheiben-Technologie“  zu entfernen statt mit einer praxisbewährten, sogenannten  Tackermethode z. B. von der Firma Fein mit ihrem Fugenscheider Typ Oszillierer Supercut FSC 500 OSL 450 W.

Wie aus den folgenden bildlich dokumentierten Schadens-Härtefällen unschwer ersichtlich, wurden die Keramikplatten aufgrund folgenschweren Trennscheiben-Kontrollverlust nicht nur seitlich beachädigt, sondern obendrein auch noch die Glasuren in Flächenbereichen, bedingt durch abgerutschte Trennscheibe, irreparabel zerstört.

Selbst bei der Erneuerung von in die Jahre gekommenen mangelhaften Spaltplatten-Fugen treiben die ultimativen Trennjäger ihr fungizides Blender-Unwesen bis zum kopfschüttelndem Abwinken.

Dass bei sogenannte „Flexfugen“ ganz nebenher ggf. Verbundabdichtungen hinter Dünnbett-Verfliesungen evtl. gleichzeig mit zerstört werden können wird wohlweislich verschwiegen – denn wer erkennt den tatsächlich sofort derartige verdeckte Total-Sanierungsschäden?

 

Übrigens: Fugenerneuerungen bzw. Sanierungen mit entsprechender Fugenbreite sind durchaus auch von kompetenten Fliesenfirmen mit Schleifscheibenerfahrung möglich. Dieses erfordert allerdings eine handwerkliche hochsensible Feinmotorik in Verbindung mit langsamer Drehzahl eingestellter Winkelschleifer. Da bei Diamantschleifscheiben die latente Gefahr besteht, dass sich evtl. Metallfeistreste in Fuge ablagern und ggf. später zu gelblich-braunen Verfärbungen führt ist eine akribische Reinigung vor der Neuverfugung mittels speziellen Hochleistungs-Staubsauger zwingend erforderlich.

 

 

Nicht von ungefähr weisen Produkthersteller der chemischen Industrie in Ihren Verarbeitungsrichtlinien besonders darauf hin, dass bei weißem Epoxid-Verfugungsmaterial - aufgrund von ultravioletten Umgebungs-Beeinträchtigungen etc. - die mögliche Gefahr gelblicher Fugenverfärbungen besteht. Außerdem wird aus Funktions-Sicherheitsgründen bei sanierten Fugen eine Materialtiefe z. B. von ca. 3 mm gefordert um späteren Mängeln mit sogenannten Placebofugen, aufgrund hauchdünner Wischdicke, rechtzeitig vorzubeugen.

 

Weitere allgemein zu beachtende Parameter gemäß jeweiligen Produktdatenblättern sind z. B.: Zugfestigkeit des Fliesenbelags, Restfeucht im Kontaktbestand, Umgebungstemperatur mit relativer Feuchte, Aushärtungszeit, Wartezeit bis zur wasserchemischen Beanspruchung, zu beachtende Reinigungsvorgaben etc.

 

Aktualisiert: 01.11.2017

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