Vorsicht!
Atemberaubende Krankheitsdiagnose
„Schwimmbadlunge“
Ursachen gesundheitsgefährdender Schwimmbad-Schimmelpilzallergien aufgrund von Beckenwasser-Desinfektion mit Aktivsauerstoff (Wasserstoffperoxyd) statt Chlor-Desinfektionsverfahren.
Herrn Prof. Dr. Joachim Sennekamp vom Malteser Lungen- und Allergiezentrum Bonn, hat nach drei Jahren der Ungewissheit, gemeinsam mit Herrn Dr. Wolfgang Siebert, Leiter der Kreisklinik in Wörth an der Donau die Pilzallergie-Ursache bei einem verzweifelten Patienten festgestellt. Herrn Prof. Dr. Sennekamp erklärte mir am Telefon folgendes: Das spezifische Gesundheitsrisiko ist bei Allergie-Erkrankungen gegenüber den in der Allgemeinmedizin bekannten Krankheitskeimen wesentlich größer. Dieses liegt darin begründet, dass Menschen mit Allergieproblemen auch bei solchen Keimen schwer erkranken können die bei Menschen mit normalem Immunsystem keine Infektionen verursachen. Aufgrund dieser Korrelation kann der Krankheitsverlauf bei Allergien schlimmstenfalls tragisch enden bevor die Symptom-Ursache gefunden wurde.
Wenn Fliesen-Pilzprobleme aus den Fugen geraten
Eine Branche sieht Schwarz
Und plötzlich sind sie da, die wie Öko- Wildwuchs aus den Fliesenfugen schiessenden pechschwarzen Pilze, lupenrein angestrahlt von Unterwasser-Spotlights. Ein deprimierendes Horrorszenarium für jeden Schwimmbadbesitzer bei dessen schaudernden Anblick sich der fünf Sterne Wellness - Pool unversehens in ein mikrobiologisch hochaktives Quarantänebecken verwandelt. Neben der hygienischen Infektionsangst aufgrund kess eingenisteter Parasiten ergibt sich zwangsläufig die bange Frage nach der rätselhaften Ursache für die inzestuöse Fliesenkrankheit im akut pilzvergifteten Schwimmbadwasser. Hintergründe der dramatischen Schilderung basieren nicht etwa auf irgendwelche abgehobenen Verschwörungstheorien in metaphysischen Sphären oder auf surrealen Hiobsbotschaften über lüstern meditierende Fliesen-Winzlinge. Bei der die Bäderbranche wie ein Pilz-Tsunami überschwemmenden Angstwoge geht es um einen durchaus realen Hintergrund. Denn bei den omnipotenten Aqua-Reinkulturen im so genannten Bio Infektionspool handelt es sich nämlich um ein seit vielen Jahren in der Schwimmbadbranche hinlänglich bekanntes und zugleich gefürchtetes mikrobiologisches Dauerproblem.
Hydraulische Farbtestkriterien
Die hydrodynamische Einfärbung von Schwimmbeckenwasser zur Visualisierung hydraulischer Strömungsvorgänge ist inzwischen ein probates Prüfverfahren in der Bäderbranche. Mit Hilfe der optischen Beckenwassereinfärbung besteht die Möglichkeit, sowohl bei sanierungsbedürftigen als auch neuen Schwimm- und Badebecken annähernde Rückschlüsse auf bestehende Hydraulik- Symmetrien zu ziehen. Nicht mehr und nicht weniger, wobei jedoch die Wortbetonung eindeutig auf das Hilfsverb „annähernd" liegt. Daher bestehen bei gestandenen Bäderexperten berechtigte Zweifel inwieweit sich mit so einem optisch eingefärbten Schwimmbeckenwasser-Gesundheitscheck einerseits verlässliche physikalische Kontrast-Diagnosen stellen lassen und andererseits mit so einem instrumentalisierten Hydraulik-Farbnavi auch noch adäquate Aussagen über die tatsächlich vorhandene Verteilung des Desinfektionsmittels im Beckenwasser möglich sind.
Mikrobiologischer Supergau im Schwimmbadbau
Auslöser für den folgenden Exkurs ins Reich der Mikroorganismen war ein logistisch exorbitantes Populationsmanagement eines incognito tätigen Unterwasser- Pilzjäger nach dem Highlander-Prinzip: Es - kann - nur - einen - geben! Bei seinem nautischen Selbsterfahrungstrip diagnostizierte der Ego-Pilzsammler, alias „Stiller Brüter", in einem Pilz kontaminierten Explosiv-, sorry, Exklusiv-Pool mit schwarz eingetrübter Taucherbrille, eine unkontrollierte Kettenreaktion mit anschließendem mikrobiologischen Supergau im Pilz kontaminierten Schwimmbekkenbau. Ursache für den höchst möglich anzunehmenden Schwachsinn im biologischen Epizentrum nach der Prämisse „Angst säen und Panik ernten" war ein intensiver Pilzbewuchs auf Glasmosaikfugen im erwähnten Millionärs-Wohlstandstümpel. Hierbei hatte der importierte Wasserguru allen Ernstes versucht mit Hilfe eines Hydraulik-Farbtestes made in Austria nach der Divise: These, Antithese, Synthese, Prothese, Alpenblühen bis dass es nur so jodelt die Ursache des botanischen Fliesenteppichs zu ergründen, um anschließend die quicklebendige Schwarzbrut eigenhändig im Keim zu ersticken. Bitte nicht sofort mit dem Hinweis: „Typisch für geflieste Privatschwimmbecken" die Biosensoren einfahren.
Missverständnissen vorbeugend: Bei der ausgiebig geschilderten Pilzproblematik geht es nicht um den Jahrtausend alten Baustoff Keramik-Fliesen, welcher zu recht von der Branche euphorisch als dritte Bau-Dimension angepriesen wird. Der Beitrag soll vielmehr eindrucksvoll verdeutlichen wie zu recht unter Generalverdacht stehende marktuntaugliche Verfliesungsprodukte, aufgrund organischer DNA (polymere Kunststoffe o. ä. synthetische Inhaltsreagenzien), quasi als hochwirksames Potenzmittel überaus lasterhafte Enzyme äußerst fruchtbar beflügeln.
Mit Sicherheit baden gehen
Pilz-Kontaminationen sind an sich, wie aus der Praxis hinlänglich bekannt, nicht nur auf dem privaten Schwimmbadbereich begrenzt, sondern das Reizwort „hartnäckige Mikroben-Verwahrlosung" kennt man selbstverständlich auch im öffentlichen Bäderbereich, wenn auch zugegebenermaßen mit einer geringeren Populationsrate. Folglich versuchen selbsternannte Wasser-Philosophen aus der beschwichtigenden Fliesenbranche, die übrigens neuerdings selbst wie Pilze aus dem Schwimmbecken schießen, das rasant aufkeimende Dauerthema „Pilzgefahren" weiterhin durch ambivalente Enthaltsamkeit Schaden begrenzend zu entschleunigen. Auch wenn sich in Schwimmbecken tatsächlich angesichts der Dunkelziffer vieles im schwarzen Bereich befindet, sollte man gewisse Entfärbungsbemühungen der Branche nicht einfach ignorieren. Zur Ehrenrettung der Fliesenzunft ist nämlich positiv anzumerken, dass sie in der Vergangenheit bisweilen ernstlich bemüht war, das sich seuchenartig ausbreitende Mikroben-Phänomen mit nicht unerheblichem Kostenaufwand, z. B. über das renommierte Frauenhofer Institut, klären zu lassen. Leider, wie man enttäuscht feststellen musste, zwar nicht umsonst (im monetären Gegenteil) aber dafür vergeblich. Die so genannten Langzeit- Reflexstudien über die unersättlichen Überlebenskünstler im Basislager Fliesenfugen sind bedauerlicherweise per se allesamt fehlgeschlagen. Folglich gibt es auch von dieser Seite her keine aussagefähigen Untersuchungsergebnisse mit zertifiziertem Gütesiegel, um daraus konkrete Rückschlüsse über mögliche oder tatsächliche Verpilzungs-Hintergründe zu ziehen.
High End Premium- Anlagentechnik
Um nicht nur die Auswüchse bei verpilzten Fliesenfugen, sondern auch den Wildwuchs bei den so genannten gutachterlichen Spaltpilzen in ihrer ganzen Dramatik aufzuzeigen, ist es zunächst notwendig stichpunktartig auf die vorhandene Premium- Anlagentechnik im besagten Exklusiv- Wellness-Spa etwas näher einzugehen:
• Hallenschwimmbecken, 70 m2 Wasserfläche
• umlaufende Wiesbadener Überlaufrinne
• horizontale Beckenhydraulik (Anlehnung DIN 19643)
• 2 Hochschichtfilter je 15 m3/h Leistung
• in Filtern integrierte UV-Desinfektionen
• automatische Mess- und Regelanlage (pH-Wert-Korrektur und Desinfektion)
• Messwasserentnahme direkt aus dem Becken (gemäß DIN 19643)
• pH-Korrektur mit Schwefelsäure (H2 SO3)
• Desinfektionsmittel Aktivsauerstoffmethode (Wasserstoffperoxyd - H202)
Hygienehinweis:
Keimfreiheit im Beckenwasser gemäß DIN 19643 durch autorisiertes Prüfinstitut dokumentarisch nachgewiesen.
Hydraulikfarbtest im Doppelpack
Der ultimativ verlangte und dabei völlig unnötige und obendrein auch noch sehr zeit- und kostenaufwändige duale Hydraulik- Farbtest für das erwähnte exklusive Privatschwimmbecken mit ca. 100 m3 Volumen erforderte das folgende unglaubliche Chemie- Equipment:
1. Entfernung des vorhandenen 20 mg/l Wasserstoffperoxyd (H202) mittels Chlor (5 mg Natriumhypochlorit (Na-CIO) pro Liter Beckenwasser). Tatsächlich benötigt wurden 35mg/l Chlor
2. Entfernen des Chlorgehaltes mittels 24 mg Natriumthiosulfat (Na2S203)
3. Einfärbetest max. 15 Minuten, Dosis: 25 g Eriochromschwarz T. Tatsächlich wurden 50 g aufgrund unvorhergesehener chemischer Reaktionen gebraucht, vermutlich durch undefinierbare Oxid-Radikale
4. Entfärbung max. 15 Minuten, Dosis: ca. 550 g Chlorbleichlauge(12-14%ig) zur Erreichung von 5 mg/l Restchlorgehalt im Beckenwasser
5. Nach einigen Tagen Entfernung des Chlors mit Natriumthiosulfat (Na2S203). Dosis: 1 mg Chlor baut 0,88 mg Natriumthiosulfat ab
6. Dosierung von Aktivsauerstoff, Dosis: 15 mg Wasserstoffperoxid pro Liter Beckenwasser
Rubrik Vermischtes: Obwohl der äußerst aufwendige Einfärbetest positiv verlief und beim nachfolgenden Entfärbungstest lediglich noch ein leichter Farbkontrast verblieb hat der scheinbar farbenblinde Bedenkenträger, trotz des ungenießbaren Chemie-Cocktails, doch tatsächlich nochmals eine komplette Versuchswiederholung mit dem o.g. Teufelsgebräu als so genannter spiritueller Voodoo-Härtetest ultimativ gefordert. Man gönnt sich ja sonst nichts - in diesem elitären Kreis seltsamer Pilz-Allergiker! Nach drei Fehlversuchen mit diversen Nachjustierungen im Duplexverfahren gab es vom fanatischen Farbjongleur nach dem Motto „Leidenschaft die Leiden schafft" die folgende hochpeinliche Entwarnungsbotschaft: Letzter dualer Farbtest positiv - etliche Tausender unnötig im Schwimmbecken rückstandslos versenkt - und o Wunder, Pilzursache weiterhin völlig ungeklärt. Nach diesem hochpeinlichen Hydraulikdesaster mit unnötig vergeudetem Zaster folgt die verheerende Öko-Bilanz des unbelehrbaren Wiederholungstäter: Ein dreiviertel Jahr erfolglosen Herumexperimentierens mit kostenaufwändigen Materialprobenuntersuchungen, diversen Hochchlorungen und Anwendung ähnlicher Unkrautvernichtungsmitteln etc. in Verbindung mit unzähligen theoretischen Phantomdebatten, Verdächtigungen, Schuldzuweisungen u. ä. Unsinn usw. usw. Fazit: Voraussehbare Fliesen-Komplettsanierung endet in fünfstelliger Schadenshöhe. Toll, so ein kostspieliges Pilotprojekt mit naivem Erkenntnisflop vom übereifrigen Spinndoktore aus dem hoch gecleanten Pool-OP. Tatbestand: Operation geglückt - Patient tot!
No(r)men est Omen
Im Umfeld des Fliesengewerbes gibt es teilweise gravierende Wissensdefizite darüber welche Kriterien von der Beckenwasseraufbereitung zu erfüllen sind und welche Forderungen gegenüber den Werkstoffen bestehen, die gemäß No(r)menklatura direkten Kontakt mit dem Beckenwasser haben. Damit internationale Norm-Wertpapiere nicht zum Papierwert verkommen folgender international gültiger DIN-Navigator:
1. Normen in Deutschland, Österreich und der Schweiz weisen gleich lautend ausdrücklich darauf hin, dass sie nicht für Privatschwimmbäder gelten.
2. In den o. g. Normen heißt es ebenfalls eindeutig und zweifelsfrei: „Ziel der Norm ist es, eine gute gleich bleibende Beschaffenheit des Beckenwassers in Bezug auf Hygiene, Sicherheit und Ästhetik sicher zu stellen, um eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, auszuschließen". Damit sind, wie ich meine, klar und deutlich die Prioritäten des hygienischen Wasseraufbereitungs- Sicherheitssystems dahingehend definiert, dass das Bekkenwasser nicht die Gesundheit der Badegäste beeinträchtigen darf. Folglich ist es auch nicht Aufgabe der Bekkenwasseraufbereitung darüber hinaus auch noch evtl. hygienische Materialoder Werkstoffdefizite oder gar mögliche Produktmängel in irgendeiner Weise zu kompensieren bzw. deren negative Auswirkungen zu verhindern.
3. Infolge dessen enthält z. B. die Deutsche Norm zusätzlich auch noch den folgenden ganz entscheidenden Werkstoff- Hinweis, der selbstverständlich auch auf die Pilzproblematik übertragbar ist: „Materialien die mit Beckenwasser in Berührung kommen bzw. direkten Wasserkontakt haben, so beispielsweise auch Mörtelfugen und Fugendichtstoffe etc., dürfen die Beckenwasserbeschaffenheit nicht negativ beeinflussen. Darüber hinaus müssen die besagten Produkte auch gegenüber der physikalischen Wasserbeschaffenheit und dem Aufwuchs von Mikroorganismen und Phytoplankton indifferent sein". Zitat-Ende. Der obige Kontext bedeutet de jure und de facto, dass sämtliche Materialien, ohne wenn und aber, für den Einsatz- bzw. Verwendungszweck in öffentlichen, sowie im privaten Schwimmbeckenwasser geeignet sein müssen. Folglich dürfen diese Produkte laut Norm-Lizenz auch keine injizierten organischen Stoffe o. ä. Wachstumsfördernde Bestandteile enthalten, die evtl. als biologisch opulente Nahrungsquelle, z. B. für Pilzorganismen o. ä. Mikroben dienen können. Dieses gilt auch für Mosaik mit rückseitiger Netzverklebung. Da der Klebstoff organische Bestandteile enthält hat er als Mosaikträgermaterial folglich auch nichts im Schwimmbad- Unterwasserbereich zu suchen. Andernfalls darf man sich später dann auch nicht wundern, wenn die unsägliche Saat der geistigen Väter bzw. Triebtäter explosionsartig aufgeht nach dem man ungeeignete Verfliesungsprodukte in Form von so genannten Bio-Mienen mit Langzeitwirkung im monitionierten Schwimmbekken- Pilzdepot versenkt hat. Hierbei stellt sich die selbst beantwortende Fachfrage: Warum gab es bei anorganischen Verfliesungsprodukten aus der ursprünglich fest zementierten Steinzeit nachweislich keinerlei Pilzprobleme? Die plausible Erklärung: Die rein mineralischen bzw. anorganischen Materialien waren seinerzeit völlig frei von irgendwelchen organischen Nahrungspotentialen auf synthetischer Kunststoffbasis! So einfach ist das. Daher gilt es die inzwischen versteinerten Pilz-Erkenntnis wieder sinnvoll zu reaktivieren bzw. zu nutzen. Dieses bedeutet im Klartext, dass organische Nahrungsangebot als Corpus Delicti bereits direkt an der Quelle, das heißt, direkt bei der Produktion fachgerecht zu kontrollieren. Hiermit könnte man bereits im Vorwege nicht nur die Mikrobengefahr verhindern sondern auch den biologischen Sumpf endlich wirkungsvoll trocken legen.
Filetrierte Pilze satt
Ein kulinarisches Michelin Vielsterne- Gourmet-Menü, serviert mit industrieller Raffinesse in Form von organisch fermentierten Produkten in Fliesenfugen und Verfliesungsmaterialien, wirkt auf allgegenwärtige Pilzsporen mit ihren immer gefährlich auf Nahrungssuche befindlichen Myzelen, wie ein berauschendes Dopingmittel. So eine ungezügelte Fressorgie a' la carte hat nämlich als überproportional Appetit anregenden Aufputscher stimulierende Langzeitwirkung, ähnlich dem Botenstoff Testosteron oder anderen Mastfutter- Steroiden, respektive Stimulans- Turboladern. Und wer sind die Wohlbefindlichkeits- Designer und in welchen Drogenlaboren verstecken sich die Junkies als obskure Joint-Dienstleister in eigener Sache?
Im feuchtwarmen Stagnations-Brackwasser- Milieu, innerhalb des organisch kontaminierten und nicht hohlraumfrei zu verlegenden Verfliesungsmaterials, sind ungeheuer gefräßige Mikroben gegen jedwedes Desinfektionsmittel in hervorragend Weise immunisierend geschützt. So können die adrealingetriebenen Winzlinge dank der polymeren Brutpflege und gleichzeitig fern jeglicher Chemi-Pilzhatz ungestört im Nahrungsüberfluss badend ihren vegetativen Memoireeffekt frönen. Daher sind verzweifelte Hochchlorungsversuche bzw. Herumlaborieren mit ähnlichen Chemie-Prozeduren gegen diesen auf Fliesenbelägen kompostierten organischen Unterwasser-Humus in der Regel auch sinn- und zwecklos.
Mikroben-Fachdeutung
Bei der geschilderten Schwimmbad-Problematik handelt es sich nach mikrobiologischer Fachdeutung ursächlich um alle Möglichen ubiquitäre Allerweltskeime die sich in einer schier grenzenlosen Artenvielfalt überall herumtummeln. Die multifunktionale Humanpatogenität kann von Pilzmycelen, z. B. der Gattung Clodosporium bis hin zu Aeroben Bakterien, z. B. Staphylococcus epidermides gehen. Enthalten Fliesenmaterialien nämlich monomere Grund- oder Reststoffe, können diese polymeren Ingredienzien aggressiven Mikroben als stetige Nahrungsquelle dienen. Schlimmstenfalls mutieren hierbei suburbane Fliesenfugen als Absorber mit schwarzen Biofilmbildungen in Form angedockter Sekundär-Kontaminationen nach dem Naturgesetz: „Hier wächst zusammen was nicht zusammen gehört". Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass Pilze im Gegensatz zu bakteriellem Bewuchs, wie z. B. glitschige Algen etc., aufgrund ihrer Hyphen zur lebenserhaltenden Nahrungssuche problemlos auch steinharte Verfugungs- und homogene Verfliesungsmaterialien zerstörerisch durchdringen respektive wie eine Membrane perforieren. Und schon sehen die vom chlorresistenten Pilzgetier befallenen Fugen innerhalb kürzester Zeit porentief unter der Lupe betrachtet wie Cellulitis in ihrer abschrekkenden Endphase aus. Weitgehend geschützt auch gegen desinfektionshaltige Hochdosierungen nisten sich Schimmelpilze zwecks Nahrungsaufnahme im amorph zerklüfteten Unterwasser-Verfliesungslabyrinth bequem zur vegetativen Reproduktion ein. Die Wurzel allen Übels ist somit einerseits die sich zwangsläufig rasend schnell chamäleonartig ausbreitende mycele Netzflächenbildung aufgrund ihres genetischen Verhaltensmusters. Andererseits ist es die moderne Synthetik mit ihren organischen Nahrungsangeboten bzw. fossilen Energieträgern in Kunststoff infizierten Verfliesungsmaterialen. Daher gibt es gegenüber dieser parasitär umherwuchernden Mikrobenseuche mit ihren daraus resultierenden Exzessen, wie bereits erwähnt, keine wirksame so genannte Chemie des Todes als nachhaltig wirkendes Antibiotika. Aufgrund ihrer vielschichtigen Komplexibilität hilft nach derzeitigen Erkenntnissen daher weder die Anwendung giftiger KO-Pharmaka direkt auf Fliesenfugen noch die ansonsten so gefürchtete Chemische Keule direkt im Beckenwasser. Das morastige biologisch angereicherte Unterwasser- Manufacturing lässt sich erfahrungsgemäß auch nicht durch regelmäßige intensive Fliesen-Desinfektionsbehandlung respektive anderweitige aufwändige Oberflächen- Reinigungsmaßnahmen mit entsprechender Langzeitwirkung stoppen, respektive mit signifikantem Erfolg beseitigen. Folglich sind die Plastide d. h. die organischen Botenstoffe in den synthetisch aufgeladenen Verfliesungsmaterialien, als so genanntes künstliches Lebensmittel, bereits bei der Produktion in der Form zu berücksichtigen, dass die Pilzrezeptoren aufgrund von Nahrungsmangel gar nicht erst aktiv werden. Diese gefräßigen Parasiten kennen nämlich keine natürliche Sättigungsgrenze sondern nur das Ultimativ-Gesetze: Leben und Leben lassen. Eine weiteres nicht zu unterschätzendes Faktum sind die sich aus organischen Abscheidungen bildenden komplexen biozönosen Stoffwechsel Produkte, als so genannte bakteriologische Schutzschleimhüllen (Exopolysaccaride). In diesen schleimigen extrazellulären Bioschutzfilmen befinden sich hochaktive Chlamydo-Pilzsporen mit expotentiellem Vermehrungspotential. In der o. g. immunislerenden Biomasse optimal geschützt widerstehen diese äußerst resistenten Mikroorganismen problemlos jegliche chemische Reinigungsprozesse bzw. anderweitige Abtötungsversuche.
Aus der Praxis für die Praxis
Um festzustellen, ob es sich bei schwarzen Fliesenfugen tatsächlich um anorganische Produktablagerungen oder definitiv um organische Schimmel-Pilzmikroben handelt kann man dieses auch bei gefüllten Schwimmbecken durch Absenken von etwas Chlorgranulat prüfen. Nach dem tödlichen Chlorkontakt verfärbt sich anschließend nämlich die schwarz blühende Organik wie ein weißes Leichentuch. Zum Thema Algen folgender Hinweis: In Schwimmbädern gibt es außer den typischen grünen Algen nicht zusätzlich auch noch Schwarzalgen wie immer wieder fälschlich behauptet. Allerdings gibt es zur Verwunderung der Branche neuerdings neben den in Schwimmbekken hinlänglich bekannten schwarzen Pilzen auch noch - man lese und staune - zusätzlich rötlich bis orange pigmentierte Pilze, z. B. des Typus „Fusarium" bevorzugt unter transluzentem Glasmosaik. Ein Hauptproblem der sich stetig, auch international und sogar global, ausbreitenden Schwimmbecken-Pilzheimsuchungen ist scheinbar u. a. auch die sintflutartige Materialschwemme in den perfektvernetzten Fliesenmarkt. Darüber hinaus werden die teilweise homöopathisch anmutenden Kunststoff-Rezepturen mit ihrer in alle möglichen Richtungen modifizierten Kohlenstoff-Synthetik o. ä. polymeren Substanzen nicht selten mittels Dumpingpreisen nochmals zusätzlich von Fliesendiscountern zwecks Kommerzialisierung „optimiert". So besteht die latente Gefahr, dass bestimmte, vollmundig angepriesene Newcomer-Produkt-Wert(ab) Schöpfungen zum Reifen (ketzerisch zum biologischen Abbau) auf Baustellen gelangen und diese bioverfügbare Pharmakologie dann häufig posthum, als Kamikaze- Produkte selbst zur Baustelle werden. Ist das nicht paradox? Nicht nur das. Überreagierte Folgen der genervten Industrie: Hersteller-Richtlinien werden immer komplizierter, Verarbeitungsvorgaben für den Bau ähneln immer mehr Laborbedingungen, Produktdatenblätter werden ständig geändert und altersschwache allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (a b P's) werden aus bestimmten, respektive bekannten Gründen nicht wieder neu beantragt. Warum wohl? Alles völlig selbstlos versteht sich, im Eigeninteresse zertifizierter Produkt(ab)sicherungen. Oder?
Ohne richtige Chemie geht's nie
Grundvoraussetzung bei Verwendung des jeweiligen Farbstoffs ist:
a) dass die Dosierung in ungechlortes bzw. nicht desinfektionsmittelhaltigem Beckenwasser erfolgt und
b) die Dosierstelle sich in der Filtratleitung befindet.
Bezüglich der Anwendungsdosis des dunkel blauen Farbstoffes Erichromschwarz T macht die Deutsche Schwimmbad- Norm DIN 19643 mit Hinweis auf das Merkblatt 65.04 der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. „Funktionsprüfungen von Anlagen zur Wasseraufbereitung, Schwimm- und Badebekken nach DIN 19643 : 1997-04", dokumentarisch überhaupt keine Angaben. Der mathematischen Mengenlehre hingegen mächtig nennt die Schweizer Sia- Norm 385/1 einen Dosierwert von ca. 0,5 g/m3 und die ÖNORM M 6216 eine Farbmittel-Anwendungskonzentration von etwa 100 g je 500 m3 Beckenwasser. In meinem Schwimmbad-Fachbuch sind folgende empirische Praxiswerte genannt: 30 - 50 g pro 100 m3 Beckenwasservolumen. In der Regel verwendet man eine 1,0 %ige Farbstoff-Suspension bzw. Lösung (100 g Farbstoff auf ca. 100 Liter). Gemäß den drei genannten Normen muss die Einfärbung des gesamten Beckenvolumens innerhalb von höchstens 15 Minuten abgeschlossen sein. Dieses gilt sowohl für die Deutsche Norm, als auch für die Schweizer Norm. Voraussetzung ist bei horizontaler Beckeneinströmung jeweils auf den beiden Beckenlängsseiten versetzte Einlaufanordnungen im Mindestabstand von 1/3 Beckenbreite und bei vertikaler Beckenhydraulik mit einer Wassertiefe über 1,35 m pro Einlauf 8 m2 Bodenfläche, bei einer Wassertiefe bis 1,35 m 6 m2 je Einlauf und nach der Schweizer Norm abweichend unter 1,30 m Wassertiefe ein Einlauf je 6 m2 . Die nicht erfasste Fläche darf in beiden Normen bis 1,35 m Wassertiefe 3 m2 und darüber 4 m2 betragen, wobei die Schweizer Norm zu sätzlich einen Vordruck an Bodeneinläufen von 0,2 bar fordert. In beiden o. g. Normen wird bei horizontaler Hydraulik wieder übereinstimmend ein Vordruck von 0. 2 bar mal Beckenbreite gefordert. Wenn die vorstehend genannten Kriterien erfüllt sind, gilt sowohl für die Deutsche, als auch für die Schweizer Norm die Bekkendurchströmung als normkonform, respektive fachgerecht. Obwohl diese normativen Vorgaben beim eingangs beschriebenen Privatschwimmbecken mit horizontaler Beckeneinströmung überhaupt keine bindende Relevanz haben, hat der alpine Schwarzseher auch noch einen zusätzlichen Entfärbungstest gemäß ÖNORM für öffentliche Bäder gefordert.
ÖNORM-Abweichungen
Das österreichische Norm-Kompendium weicht mit seiner empirischen Filterleistungs- Aritmetica teilweise erheblich von den Normritualen der Nachbarländer Schweiz und Deutschland ab. Ob diese technischen und hydraulischen Besonderheiten sinnvoll und auch in der Praxis wasserdicht verwertbar sind, oder ob es sich lediglich um eine summerische Blindstudie handelt, bei der es später heißt: Erst euphorisch ge-DINt und anschließend restlos be-DINt, zeigen die folgenden Vergleichskriterien:
1. Filter-Leistungsberechnung:
Die ÖNORM M 6216 kennt offensichtlich keine Investitions- und Betriebskosten reduzierende Filter-Leistungsberechnung für so genannte Kleinbecken mit geringer Personenbelastung, z. B. Hotel-, Saunabecken o. ä. bis 100 m2 Wasserfläche mit max. 1,35 m Wassertiefe.
Nach Deutscher Norm lautet die Berechnungs- Formel:
0,25 x Beckeninhalt (m3/h) = Filterleistung (m3/h).
Gemäß Schweizer Norm gilt die Filterleistungs-Formel:
0,4 x Beckenwasserfläche = Filterleistung (m3/h).
Vergleichsweise Berechnungsergebnisse der Filterleistungen gemäß obiger Normen bei angenommener Beckengröße von 10 m x 5 m und 1,35 m Beckenwassertiefe:
Deutsche Norm = 16,88 m3/h
Schweizer Norm = 20,00 m3/h
Vergleichsweise Norm-Berechnungsergebnisse der Filterleistungen nach der Nutzungs-Definition für Nichtschwimmerbecken:
Deutschland: 37,0 m3/h
Österreich: 33,3 m3/h
Schweiz: 33,5 m3/h.
2. Becken-Hydraulik:
Die ÖNORM definiert (un)berechnungsmäßig lediglich nur die vertikale Beckendurchströmung über Beckenbodeneinläufe, wobei die geforderten hydraulischen Kriterien von 6 m2 je Einlauf bis 1,35 m Beckenwassertiefe und 8 m2 über 1.35 m identisch mit der Deutschen Norm ist. Merkwürdigerweise wird in der o. g. ÖNORM im Gegensatz zur Deutschen und Schweizer Norm weder die Beckenströmung mittels Beckenboden Einströmungsrinnen in Abständen von max. 1,60 m genannt, noch wird die hinlänglich praxisbewährte und ausgesprochen kostengünstige horizontale Beckendurchströmung über die Beckenlängswände im Abstand von 1/3 Beckenbreite erwähnt.
3. Hydraulik-Farbtest:
Als so genannte alpenländische Krönung fordert die farbgetriebene ÖNORM den bereits erwähnten dualen, d. h. doppelten Hydraulik-Farbtest sowohl mit Einfärbung, als auch anschließender Entfärbung des Beckenwassers. Als weitere Besonderheit wird eine max. Ein- und Entfärbungszeit bis 1,35 m Wassertiefe von 10 Minuten und darüber mit 15 Minuten vorgegeben.
Die Deutsche und Schweizer Norm weisen, unabhängig der Beckenwassertiefe einheitlich max. 15 Minuten bis zur vollständigen Beckenwasser-Einfärbung aus, wobei „ausdrücklich kein" zusätzlicher Entfärbungstest erwähnt ist.
4. Bürokratischer Formalismus:
Bürokratisch Oscar verdächtig ist die ultimative Forderung der Ö-Norm, dass die Durchführung der dualen Ein- und Entfärbung des Beckenwassers in Verbindung mit einer schriftlichen Beurteilung im Einvernehmen mit dem Sachverständigen der zuständigen Behörde zu erfolgen hat. Angesichts so eines unerschöpflich sprudelnden Bergquells wiehert der farbenblinde Amtsschimmel herzhaft im fast zu Tode gequälten alpinen Badewasser. Eine derartig hoheitlich sanktionierte Selbstzweck- Zwangsbeglückung durch rigoros agierende Verwaltungsbehörden bleibt den ohnehin total überlasteten Hygiene- Inspektoren in Deutschland und in der Schweiz glücklicherweise erspart.
Christoph Saunus
Sport Bäder Freizeit Bauten 3/2009