Probleme & Mängel bei Ultrafiltrationsanlagen - Christoph Saunus

Probleme & Mängel bei Ultrafiltrationsanlagen

Risiken & Nebenwirkungen im Bäder-DIN 19643 Teil 4
Beipackzettel für allergische UF-Filter-Schluckbeschwerden

Vorsicht, meine Watergate-Fachbeiträge aus dem Nordpool sind nichts für schwache Nerven - aber dieses hochaktuelle technische Waterboarding-Thema braucht mich dringend - ich spüre das!

Fantasie beflügelndes H2O Gesamtkunstwerk für geschundene Technikerseelen & Co.

Denkanstößig

Einige nennen solche dramaturgischen Burlesk-Kolumnen - je nach literarischer oder tragischer Poole-Position im lyrischen Bäder-Wechselbad emotionaler Gefühle - Technik-Prosa oder Schmunzel-Schmonzette - immer unerhört statt ungehört! Für frustrierte Rettungsschwimmer mit zertifiziertem Seepferdchen-Diplom sowie realitätsresistente Frustraten & Schwachmaten (dreimal dürfen sie raten) ist hingegen fundierte  Praxiskritik über das inflationäre Ultrafiltrations-Bäder(un)wesen lediglich ein trivialer Shitstorm-Leidartikel – folglich können freie Radikale im Pool der Unkenntnis weiterhin chloroformiert im eigenen Angstschweiß - mit Sicherheit baden gehen. Alles Membran gefilterter H2Oooo-Schwachsinn oder was??? Wenn so ein fatales UF-Tech-Design die Lösungen ist – will ich mein Problem zurück – oder Sie lesen den augenzwinkernden Zeitklau-Fachbeitrag als ultimative Kompetenzerweiterung!!!

Wer`s nicht glaubt – muss dran glauben – Hölleluja.

Quelle: Deutsche gesetzliche Unfallversicherung

 

Normen muß man sich leisten können

und wenn man sie versteht - sollten u. a. auch die eigenverantwortliche Realisierungsmöglichkeit unter Berücksichtigung der implantierten Risiken und Nebenwirkungen mit teilweise exorbitanten Mehrkosten z. B. im Baubereich berücksichtigt werden. Angesichts der Normenklatura mit der allgegenwärtigen Normoritis-Influencer erscheint es daher an der Zeit endlich ein wirksames Präventionsmittel für das operative Geschäft der Spin-Doctoren als Mehrwert-Protagonisten  in der Wirtschaft zu entwickeln. Dieses betrifft Selbstverständlichkeit nicht „sinnvolle und praxisrelevante Smart-Normen“ deren Notwendigkeit bereits in dieser Website mit Open Datapool-Zoom sehr ausführlich thematisiert ist. Das Normen gleichzeitig eine ergiebige Management- Wertschöpfungsquelle im ökonomischen Building-Business ist und ggf. Begehrlichkeiten weckt - versteht sich von selbst. Im Zusammenhang mit der sich sintflutartig ausbreitenden bisweilen unbeherrschbaren Normierung respektive omnipräsenten Zwangs-Vernormung und ihre Relevanz und Bedeutung für die Baubranche sei auf die   ultimativen bauvertragsrechtlich zu erfüllenden Forderungen der Bundesgesetz-Regelungen in den jeweiligen 16 „Landesbauordnungen“ (LBO) auf der Basis der Musterbauordnung (MBO) verwiesen. Danach müssen sämtliche Wohngebäude generell gemäß den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ (aaRdT) mängelfrei und unfallsicher etc. sein – hierbei gibt es jedoch für die praktische Realisierung dankenswerter Weise mit kompetentem Augenmaß innovative Freiräume ohne normative Regelungsversklavungen o. ä. Zwangsbeglückungen. Dieses gilt insbesondere auch hinsichtlich der beiden Kapitel: Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung und Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Prüfzeugnisse usw.

Zur augenzwinkernden Entspannung und Beseitigung normativer (Un)Klarheiten der entliehene High-End PR-Bau-Satz -  Schmunzel Witzle gemacht Selba gelacht: Im Tech-Design Management-Future, Just – in – Time / Just – in – Sequence, der Marketing-Wertschöpfungskette „Raubbau“ herrschen digital & integral Supply Chain Performance-Konfigurationen mit interaktiver Inside-Out und evaluiertem Outseit-In Solution - siehe Exklusiv Download: www.anstandslos&durchgeknallt.com® Chr. Saunus

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Viega Aqua VIP UFC Ultrafiltrationsanlagen

 

in Trinkwasser-Zirkulationssystemen


 

Eine Ultrafiltration im Teilstrom der Zirkulation von Trinkwasser warm stellt dabei sicher, dass es im Wasserkreislauf keinen Nährstoffzuwachs gibt. Die Bakterien verlieren ihre Lebensgrundlage. Das Wachstumspotenzial für Legionellen und andere Krankheitserreger kann so über die Temperaturgrenze hinweg nachhaltig minimiert werden.

Das Ergebnis: Die Betriebstemperaturen in Warmwasser werden energetisch optimiert, ohne die Trinkwasserhygiene zu beeinträchtigen. Oder anders gesagt: Der Zielkonflikt zwischen einer verbesserten Energieeffizienz und dem Erhalt der Trinkwassergüte löst sich auf. Eine kleine Revolution, die auch das Umweltbundesamt (UBA) unterstützt.

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Aktuelle Presse-Infos zur Themeneinstimmung

Chronologie über die Schließung des im Januar 2016 eröffnete neuen Essener Hallenbades am Thurmfeld nach ca. einem Jahr Betriebszeit u. a. aufgrund von folgenschweren Schwimmbad-Wasseraufbereitungs-Problemen mit mangelhafter UF-Filtermembran-Technologie

Sportbad Essen Thurmfeld

Sport- und Bäderbetriebe Essen

Rathaus Porscheplatz
45127 Essen

Internet: www.essenerbaeder.de

Bad am Thurmfeld

Aufgrund einer Störung an der Badewasseraufbereitung im Bad am Thurmfeld müssen die Sport- und Bäderbetriebe den Badebetrieb ab dem 09.03.2017 leider einstellen. Das Bad muss bis auf weiteres geschlossen bleiben. Die Filter der Anlage, die für die Reinigung des Badewassers sorgen, sind aus bisher noch nicht abschließend geklärter Ursache so stark verschmutzt das eine ordnungsgemäße Funktion nicht mehr gegeben ist. Bereits gestern haben die Verantwortlichen der Sport- und Bäderbetriebe mit den beteiligten Fachfirmen, Ingenieurbüros und dem Hygieneinstitut für das Ruhrgebiet die Ursachen und mögliche technischen Lösungen diskutiert.

Alle Beteiligten arbeiten an einer Lösung der identifizierten technischen Probleme. Es ist aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar, wann das Bad wieder in Betrieb gehen kann. Dies hängt auch davon ab, wie schnell die Ursachen für die Verschmutzung geklärt sind und ein Ersatz für die Filterelemente lieferbar ist.

Die Betriebsleitung der Sport- und Bäderbetriebe bedauert diese Entscheidung außerordentlich. Wir bitten um Verständnis denn die Gesundheit und Sicherheit unserer Badegäste hat erste Priorität.


Aktuell

Bad am Thurmfeld

dto. wie oben; +:

Bitte entnehmen Sie aktuelle Informationen auch aus der Presse und unter folgendem LINK>>
oder informieren Sie sich im Bad.


WAZ (09.03.2017)

https://www.waz.de/staedte/essen/hallenbad-am-thurmfeld-bis-auf-weiteres-geschlossen-id209882689.html

siehe Text nicht kopierbar


radioessen: 15.03.2017 08:30

Das Schwimmbad auf dem Thurmfeld im Nordviertel bleibt noch wochenlang zu.

 

Radio Essen

Das Schwimmbad auf dem Thurmfeld im Nordviertel bleibt noch wochenlang zu. Die Filter im großen Schwimmbecken sind verstopft. Ab dieser Woche sollen sie Experten genauer untersuchen.

Wir sind ein wenig ratlos, sagen die Sport- und Bäderbetriebe. Im Schwimmbad auf dem Thurmfeld gibt es ganz moderne hauchfeine Filter. Mit solchen Filtern wird sonst zum Beispiel dreckiges Wasser in Afrika zu Trinkwasser. Die Verstopfung im Nordviertel kommt also nicht durch Haare oder Dreck im Wasser, sondern es geht um viel feinere Teilchen. Experten zersägen die Filter jetzt und gucken, warum sie genau verstopft sind. Das allein dauert schon zwei Wochen, heißt es. Wann das Bad auf dem Thurmfeld wieder aufmachen kann, ist damit im Moment noch völlig unklar.


Nagelneu und schon kaputt! Essens modernstes Schwimmbad bleibt wochenlang dicht

am 16.03.2017 um 08:02 Uhr

Erstmal kein Wasserspaß mehr. Weil die Filter kaputt sind, musste der Betrieb des Schwimmbads am Thurmfeld eingestellt werden.

  • Das Schwimmbad am Thurmfeld ist seit einem Jahr im Betrieb
  • Nun musste es geschlossen werden
  • Die Filteranlagen sind kaputt - Niemand kennt den Grund dafür
  • Schwimmbetrieb bleibt eingestellt

Essen. Etwas mehr als ein Jahr ist das Schwimmbad am Thurmfeld alt und eigentlich die modernste Anlage der Stadt. Das Problem: Seit einer Woche sind die Wasserfilter des Sportbeckens verstopft. Der Schwimmbetrieb ist seitdem eingestellt.

Und schlimmer noch: Weil nicht klar ist, was zu dieser Verstopfung geführt hat, wird das zehn Millionen Euro teure Schwimmbad auf absehbare Zeit erst einmal nicht wieder öffnen.

Betroffen sind sogenannte Ultra-Filtratoren, Kostenpunkt: 50.000 Euro pro Stück. Durch die moderne Filtertechnik, können sogar Keime aus dem Wasser herausgetrennt werden.

Nur: Die chemische Zusammensetzung des Wassers hat dazu geführt, dass sich Kalk in den Rohrsystemen löst. „Der hat die empfindlichen Membrane der Filteranlage verstopft", so Bernd Hoffacker, technischer Leiter des Essener Bäderbetriebs.

Kein Zurück zur alten Filtertechnik

Im großen Sportbecken führte das dazu, dass kaum noch gereinigtes Wasser in die Anlage laufen konnte. Gefahr für die Schwimmer bestand allerdings zu keiner Zeit, betont Hoffacker. „Unabhängig von der Filteranlage wurde die Wasserqualität händisch und rund um die Uhr mit dem Computer überwacht."

Die Filter des Lehrschwimmbeckens sind nicht betroffen. Der Betrieb des Bades lohnt sich allerdings nur mit dem kleinen Becken nicht.

Die Ultra-Filtratoren des Sportbeckens sind mittlerweile ausgebaut, werden jetzt in einem Labor untersucht. So soll herausgefunden werden, was für die Ablösung des Kalks gesorgt haben könnte. Hoffacker hofft, noch in dieser Woche erste Ergebnisse zu bekommen.

So lange können keine neue Filter eingebaut werden. „Wir hätten keine Garantie, dass diese nicht nächste Woche wieder verstopft sind." Auch Überlegungen zu alten Filtermethoden zurückzukehren wurden schnell verworfen: Hoffacker: „Dafür müsste die gesamte Anlage ausgetauscht werden. Das würde Hunderttausende von Euro kosten." (ds)


Thurmfeld-Bad Geschlossen

Unterrichtsausfall wegen defektem Bad am Thurmfeld in Essen

Christina Wandt

17.03.2017 - 19:26 Uhr

Das Sportbad am Thurmfeld im Essener Nordviertel wurde erst im Januar 2016 eröffnet. Ein gutes Jahr später ist es wegen eines technischen Defekts geschlossen – vermutlich noch für mehrere Wochen.

Essen.  Weil das Sportbad am Thurmfeld geschlossen ist, fallen Unterricht und Training aus. Der Ersatzplan der Stadt deckt längst nicht alle Ausfälle ab.

Das Sportbad am Thurmfeld bleibt womöglich noch wochenlang geschlossen – mit erheblichen Konsequenzen für das Schul- und Vereinsschwimmen. Betroffen sind etwa die Stadtmeisterschaften der Schulen im Schwimmen, die am Donnerstag, 23. März, ausgetragen werden. Mit dem Verweis, dass traditionell auch viele Schüler aus Mülheim daran teilnehmen, hat die Stadt den Wettbewerb ins Hallenbad Süd in der Nachbarstadt verlegt.

Weit ärgerlicher finden viele Eltern, dass der Schwimmunterricht ihrer Kinder ersatzlos ausfällt. Das Bad ist seit dem 8. März wegen eines technischen Defekts geschlossen. Vergangene Woche erklärte Sportdezernent Andreas Bomheuer, man arbeite an einem Ersatzplan für den Schulsport. „Bei meiner Tochter fällt der Unterricht bis auf weiteres aus“, ärgert sich ein Vater aus Altenessen. Auch der Schwimmverein der Zehnjährigen habe das Training gestrichen. Bei der Stadt habe man ihm gesagt, es sei zu kompliziert, einen Notfallplan zu erarbeiten, weil zum Beispiel auch Busfahrten der Schüler umgeplant werden müssten. Das sei tatsächlich ein Problem, sagt Sportdezernent Bomheuer. Darum könnten nicht alle Schulstunden eins zu eins ersetzt werden. Laut Schulverwaltung konnte aber „ein Großteil der betroffenen Unterrichtsstunden in andere Bäder verlegt werden“.

Unterdessen ist die Ursache für den Defekt an der Filteranlage des gerade einmal ein Jahr alten Bades noch nicht gefunden. Insider gehen davon aus, dass die Schließung bis Mai dauert. Bomheuer sagt nur: „Das ist nicht in einer Woche getan.“


Muss die Stadt die Rechnung zahlen? Vierter Gutachter soll endlich für das Filterproblem im Thurmfeldbad finden

am 24.04.2017 um 19:38 Uhr

  • Das Sportbecken im Schwimmbad am Thurmfeld ist seit fast zwei Monaten geschlossen
  • Die Ursache: eine verstopfte Filteranlage
  • Drei Gutachter haben bislang noch keine eindeutige Lösung gefunden
  • Für Vereine gibt es trotzdem eine gute Nachricht

Essen. Drei Gutachter, doch eine Lösung für das Filterproblem ist immer noch nicht in Sicht. Das Schwimmbad am Thurmfeld ist seit Anfang März wegen einer defekten Filteranlage geschlossen.

Zwei Labore haben die sogenannte Ultra-Filtratoren, mit denen das modernste Schwimmbad Essens das Wasser reinigt, untersucht. Nach über einem Monat gibt es ein Ergebnis: Die sensiblen Membrane sind durch Aluminium und winzige Sandrückständen verstopft worden. Aha.

Das sind die kaputten Filteranlagen: Kostenpunkt 50.000 Euro

„Das ist eigentlich nichts besonderes für Schwimmbadwasser", sagt Kurt Uhlendahl, Abteilungsleiter der Sport und Bäderbetriebe in Essen. Denn: Das Schwimmbad ist zusätzlich mit Sandfiltern ausgerüstet. Und wo Wasser durch Sand gepresst wird, bleiben Partikel zurück. Eigentlich hätte das die Membrane nicht verstopfen dürfen.

Vielleicht muss die Stadt die Rechnung zahlen

Gutachter zerbrechen sich nun den Kopf darüber, wie das künftig verhindert werden kann. Drei an der Zahl haben sich bereits eingängig mit den Gegebenheiten vor Ort beschäftigt. Zu einer einstimmigen Lösung kamen sie nicht.

Das liegt auch daran, dass die verbaute Filtertechnik so modern ist, dass sie bislang in nur wenigen Schwimmbädern verbaut wurde.

Vergleichbare Problemfälle gibt es nicht. Uhlendahl: „Es handelt sich um einen einmaligen Fall. Besonders, weil das Lehrschwimmbecken, indem genau die gleiche Technik vorbaut ist, einwandfrei funktioniert, sind die Gutachter so vorsichtig."

Und: Je nachdem zu welchem Ergebnis die Experten kommen, könnte es teuer für die Stadt werden. Hat sie nämlich bei der Befüllung des Beckens einen Fehler gemacht, muss sie das Auswechseln der Filter zahlen. Gab es einen Einbaufehler, ist der Generalunternehmer schuld. Nicht unerheblich, bei 50.000 Euro, die ein neuer Filter kostet.

Eine gute Nachricht gibt es doch

Uhlendahl ist sich sicher, dass bis zum Ende der Woche ein vierter Gutachter endlich eine Lösung präsentieren kann. Der wurde gemeinsam von allen am Bau und bei der Instandsetzung beauftragten Partien einbestellt.

„Bis Mitte Mai müssten wir dann verlässlich sagen können, wann das Becken wieder geöffnet werden kann." Uhlendahl rechnet damit, dass die Reparaturen dann relativ schnell durchgeführt werden können.

Eine gute Nachricht gibt es derweil bereits seit Montag. Das Lehrschwimmbecken, die ganze Zeit nicht von dem Filterproblem betroffen, wird für Sportvereine wieder geöffnet. „Uns ist klar, dass es kein Ersatz für das große Becken ist. Aber immerhin ein Fortschritt", sagt eine Sprecherin der Stadt.


https://www.derwesten.de/staedte/essen/grosses-becken-des-thurmfeldbades-bleibt-bis-zu-den-sommerferien-geschlossen-id210880217.html

Großes Becken des Thurmfeldbades bleibt bis zu den Sommerferien geschlossen

am 14.06.2017 um 06:55 Uhr

• Seit Anfang März ist das große Becken des Thurmfeldbades geschlossen

• Sachverständige haben den Grund für den Ausfall des Filters immer noch nicht gefunden

• Für 36 Schulen fällt der Schwimmunterricht weiterhin aus

Essen. Schon seit Anfang März zieht sich das Desaster um die kaputte Filteranlage des großen Beckens im Thurmfeldbad. Erst 2016 eröffnet, sollten hier auch 36 Schulen ihren Schwimmunterricht geben. Doch das wird bis zu den Sommerferien nicht möglich sein, so die WAZ.

Filter-Reparatur hat immer noch nicht begonnen

Denn mit der Reparatur des 40.000 Euro teuren Filters wurde bis jetzt noch nicht einmal begonnen. Nun soll ein weiterer Gutachter klären, warum der Filter bereits nach knapp zwei Monaten im Betrieb seinen Geist aufgeben hat.

Vereine und Schulen haben Unterricht umgeplant

Wenn die ganze Filteranlage optimiert werden müsse, würde auch das kleine Becken wieder geschlossen werden müssen, so der Abteilungsleiter der Sport- und Bäderbetrieber Kurt Uhlendahl gegenüber der WAZ

Dadurch würden die dort stattfindenden Kurse auch wieder ausfallen. Doch die meisten Vereine und Schulen hätten sowieso schon umdispositioniert. Viele haben ihren Schwimmunterricht nun in die Freibäder verlegt.

Uhlendahl ist jedoch optimistisch, dass das Bad in den Sommerferien wieder geöffnet sein wird.


Weiterer Link:

https://www.derwesten.de/staedte/essen/drei-monaten-dicht-reparatur-vom-thurmfeldbad-kann-endlich-beginnen-id210914117.html

Drei Monaten lang war es dicht - Reparatur von Essener Thurmfeldbad kann endlich beginnen

am 14.06.2017 um 19:30 Uhr

Noch ist Wasser drin, Montag dann nicht mehr: Nächste Woche soll die Reparatur des Lehrschwimmbeckens beginnen.

• Nach monatelangen Rätselraten kann die Reparatur des Thurmfeldbades endlich beginnen

• Bis zu den Sommerferien soll das Bad wieder funktionieren Essen. Es ist vollbracht. Nachdem monatelang nach der Ursache für das Filterproblem in Essens modernsten Schwimmbad am Thurmfeld gesucht wurde, scheint die Lösung gefunden.

Ab Montag wird das Lehrschwimmbecken repariert. Das sagte nun die Stadt Essen. Zuvor hatten sich die Eigentümer des Bades darauf geeinigt, mit der Sanierung zu beginnen. Zunächst wird dafür das Wasser aus der Anlage gelassen, um Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen. Dann steht die Sanierung der defekten Filteranlage an.

Das Lehrschwimmbecken steht deshalb weiterhin nicht für Schwimmvereine zur Verfügung.

In den Sommerferien soll das Bad fertig sein

Wann das Becken wieder für den Schwimmsport bereitstehen wird, ist unklar. Bisher geht die Stadt von einem Termin in den Sommerferien aus.

Warum die modernen Filter kaputt gegangen waren, sagte die Stadt nicht. Monatelang hatte kein Gutachter die Probleme für die defekte Filteranlage finden können. Dies war wichtig, weil bei dem brandneuen Bad geklärt werden musste, wer den Fehler gemacht hatte. Die neue Filteranlage kostet 40.000 Euro.

-Ende-

No risk  no fun

Drücken und Ziehen beim Öffnen der Drehtüre zum Erfolg – mit Lügen über Wahrheiten & Wahrheiten über Lügen – wer zuckt hat verloren!Statt Bedenken gegenüber solchen bornierten Dealmaker im Nadelstreif-Nieten Lobby Control zu haben die - ohne je an sich zu zweifeln - von ihrer Großartigkeit beseelt, ständig ehrfurchtvoll vor sich auf die Knie fallen - werden seriöse und zugleich mutig engagierte Problemlöser mit richtungsweisender Nah- und strategischer Weitsicht, in Verbindung mit kluger Kernkompetenz-Risikoabschätzung und berechtigter Kritik gegenüber absehbaren Risiken und folgenschweren Nebenwirkungen, durch Triebtätern von eigenen Gnaden, respektlos als notorische Worst-Case Bedenkenträger-Exoten hinterhältig denunziert. Mit Verlaub, währenddessen folgen die tumben Lemminge, getreu dem abferkelnden Leidspruch "Wer der Herde folgt sieht nur Ärsche" - sorry - der Shitstorm-Duftspur der Klugscheißer direkt ins Verderben. Währenddessen folgen mit Verlaub – der Duftspur der Klugscheißer - die Lemminge getreu dem abferkelnden Leidspruch „Wer der Herde folgt sieht nur Ärsche“ direkt ins Verderben. Ähnlichkeiten aus dem geöffneten Giftschrank sind nicht zufällig sondern beabsichtigt – ausgenommen sind selbstverständlich die Leser und ?¿ Bingo!


Verregeltes

Bäder-Uniperversum per Vers?

(Bildquelle: Internet)

Vorab die augenzwinkernde Antwort auf die Tausend $ Frage zur in der Schwimmbad-Norm DIN 19643 & Co geforderten Trinkwasser-Qualität im Hygiene-Reagenzglas der wehenden Weißkittel mit ausperlendem Trinkspruch: Prost, prost, prösterchen - der Pool ist doch kein Mikroorga(ni)smus - Klösterchen!

Fachbeitrag zum Thema:

Gravierende Mängel bei UF-Filteranlagen

Projekt - Bewegungsbecken Filter-Leistung 30 m³/h

 

 

 

 

Linkes Bild: Membranmodul-Spülabwasserleitung vorschriftswidrigen mit Schmutzabwasser-Direktanschluss und fehlender Chemikalien-Neutralisation

Rechtes Bild: Scheibenfilter- und Überlaufrinnen-Abwasserleitung vorschriftswidrigen mit Schmutzabwasser-Direktanschluss und fehlender Pulver Aktivkohle Entsorgungsanlage

 

Verblocktest Filterelement von den zwei vorstehend abgebildeten  mangelhaften

Scheibenfiltern 3“ mit 2 x 30 m³/h Leistung und angeblich 400 µ Filterschärfe

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Allgemeine Einführung in die Membranfiltration

Quelle:  Firma GEH Info-Broschüre Membranfiltration

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Editoriale - Correctness

(Bildquelle: https://doccom.iml.unibe.ch/startseite)

Interaktive UF-Filter Konversation

Gleich vorweg – es folgt eine exklusive Poolwohlfühlen-Hommage für das sakrale H2O-Urelement als berauschendes Wellnass-Lustelement: Die ambitionierte – etwas ironisch stilvoll veredelte Streitschrift ist daher keine stigmatisierende Demontage eines überwiegend gut funktionierendes Erfolgsmodells, sondern ein souveränes Plädoyer für praxistaugliche DIN-Normen mit gebührendem Respekt vorm Beuth-Verlags Regel-Coaching. Gleichzeitig ist der wasserdichte Kontext im positiven Sinne einer innovativen und zugleich zukunftsweisenden Bäderbranche - wider den herrschenden Status Quo, mit den zentrierten Beharrungskräften sowie den verklärten Ewigkeits-Mythos der Norm-Unfehlbarkeits-Architektur - zu verstehen.

Diagnose: Der aktuelle Online-Fachbeitrag soll als klar positionierter und zugleich investigativer Smart-Betablocker [] (was ist heute nicht Smart?) gegen symptomatische Wechselwirkungen zwischen den neuralgischen Tech-Regelungs-Rezeptoren Theorie und Praxis dienen. Wie ich meine - ein legitimes & anspruchsvolles Anliegen, mit zielführendem Insider-Hintergrundwissen, angesichts der prekären Dilemma-Situation in welcher sich die ewige Schwimmbad-Baustelle derzeit befindet.

Die Wertung der folgenden existenziellen Frustrationserkenntnis eines Vorschriften-Geschädigten bleibt jedem selbst überlassen: Der geschlossener Verregelungs-Kreiskreislauf mit normierter Leerlauf-Utopie im Techno-Perpetuum-Uniperversum per Vers zwingend grundsätzlich jeden Vorschriftenanwender zu einem notwendige Praxisabgleich zwischen den Verantwortlichkeits-Schnittstellen: „Realisieren & Funktionieren“ und/oder auf die Bäderbrache bezogen: „Schwerelos in vollen Zügen Poolwohlfühlen versus im eigenen Angstschweiß baden gehen“. Hemmungslosen Verfasser delegieren nämlich aufgrund des autorisierten Bestandsschutz-Selbstverständnis ihre juristische Vordenker-Eigenverantwortung, entsprechend der implantierten Compliance-DNA „Ethik der Monetik“, bequem auf Kosten Anderer – nämlich an fachkompetente Planer und rechtschaffende Anlagenbauer sowie verantwortungsvolle Handwerker.

Was wundert: Die Schwimmbad-Branche wird nicht von ungefähr ständig mit theoretisch verkopften Vorschriften-Shitstorm geflutet bis chloroformierte Theoretiker, mit aquademischer Placebo-Quali-Kakophonie, auch noch die restliche logistische Techno-Praxisdenke - im ohnehin sinkenden Leckage-Pool der Unkenntnis - endgültig weggespült haben! Zitat Ende.

Valium-Hinweis: Im folgenden Schwimmbaddiskurs....

Im folgenden Schwimmbaddiskurs werden der Rohstoff „Logischer Menschenverstand“ und das Humankapital jahrzehntelanger Pionierarbeit mit Praxiserfahrung als Premium-Symbiose rhetorisch sinnvoll genutzt – nicht mehr und auch nicht weniger! Hope the best and care for the rest.

Norm-Blick: Zurück in die DIN-Zukunft

(Zwei postfaktische Dementis für Anfänger)

Augenöffner

Vorab! Die angebliche technische Schutzausrüstung in vermeintlichen All-Macht-Normen ist weder ein funktionstechnisches Rundum-Sorglospapier für betreutes Denken bzw. Ersatz für fehlendes Basis- Fachwissen, noch eine 100 % rückversicherndes technisches Allheilmittel ohne evtl. folgenschwere Risiken und Nebenwirkungen. Hierzu aus dem bewusstseinserweiternden Tech-Beipackzettel zwei hochinteressante Norm-Dementi - gegenüber Jahrzehnte fundamental zementierte Schwimmbad-Filterhärtefälle aus der bisweilen theoretisch selbstgerechten Bäder-DIN 19643.

1. Gravierende Meerwasser-Filtergeschwindigkeits-Änderungen in der aktuellen Norm

In sämtlichen Schwimmbad-Normenfolgen der DIN 19643 bis hin zur aktuellen Ausgabe aus dem Jahre 2012 wurde ultimativ gefordert, dass für die Aufbereitung von Meerwasser und Brackwasser mit einer Salzkonzentration > 2.000 mg/l (ca. 0.3 %) die Fließgeschwindigkeit bei geschlossenen Ein- und Mehrschicht-Filtern ≤ 20 m/h betragen muss (siehe DIN 19643: 1997-04 Tabelle 2). Zum Vergleich: Bei Süßwasser beträgt die geforderte Filter-Fließgeschwindigkeit hingegen ≤ 30 m/h. Hieraus resultiert eine Filter-Durchmesser-Erhöhung bei Meerwasser z. B. nach der Formel Q = F x V (m³/h). Bei einer Filtergeschwindigkeit V = ≤ 30 m/h und Filterleistung Q = ca. 34 m³/h sowie eine Filterfläche F = 1,17 m² beträgt der Filterdurchmesser 1,20 m und bei Meerwasser (V = ≤ 20 m/h und F = 1,54 m²) errechnet sich 1,40 m Ø. Aufgrund der o. g. rechnerischen Filtervergrößerung ergibt sich eine Erhöhungen des Spülwasservolumens um ca. 1/3. Damit sind gleichzeig auch die Erhöhung die der relevanten betriebswirtschaftlichen Zusatzkosten für Trinkwasser, Abwasser, Chemikalien und Energie verbunden.

Nach dem die Norm Jahrzehntelang bei Meerwasser ≤ 20 m/h Filtergeschwindigkeit gefordert hat, ungeachtet der sich daraus ergebenden o. g. Folgen z. B. für Investition-, Betriebs-, Platz-, und ggf. verbunden mit den hinlänglich bekannten nachträglichen leidvollen Änderungskosten, bisweilen mit tragischen existenziellen Folgen, heißt es nunmehr plötzlich in der aktuellen DIN 19643 : 2012-11 wörtlich: Ist ein Salzgehalt von 6% (Salzkonzentration > 36.000 mg/l) gegeben, dann sind Filtergeschwindigkeiten sowie Flockungsmittelzugabe und -typ experimentell zu ermitteln, um die in der DIN 19643-1:2012-11, Tabelle 2 geforderten Wasserqualität zu erreichen.

Von der normativ versalzenden Irritierung und meiner chemischen Dekodierung zum besseren Verständnis mit den umgerechneten Klammerwerten ca. 0,3 % und 36.000 mg/l einmal abgesehen. Zum Info-Vergleich: Ostseewasser hat einen Salzgehalt von ca. 1,6 % respektive Salzkonzentration (Chloridgehalt) von ca. 9.600 mg/l und Nordseewasser ca. 3,6 % und 21.600 mg/l.

Die Sinnfrage: Hat es jemals angesichts der gravierenden Änderungs-Tragweite mit den Folgen a) seinerzeit wissenschaftlich fundierten Filterversuch gegeben und b) gibt es nunmehr tatsächlich zweifelsfreie Fakten-Grundlagen hinsichtlich des modifizierten Norm-Kontexts für Meerwasser o ä ≤ 30 m/h?

Warum haben die Norm-und Norm-Kommentar-Einflüsterer eigentlich in der neuen DIN 19643 und dem aktuellen Norm-Kommentar auf sämtliche Norm-Textänderungen erläuternd hingewiesen und die gravierende hydraulische Änderung der Filtergeschwindigkeit bei Meerwasser faktisch nicht kommentiert?

Das in der Folge kontrovers betrachtete Szenario des bis dato offensichtlich wissenschaftlich ungefilterten UF-Normkode k 1,0 m‾3 lässt bereits vieles erahnen.

2. Auswirkungen Filtergeschwindigkeits-Änderungen für Süßwasser in alten Normen:

Bis zur vorletzten Schwimmbad-Normen aus dem denkwürdigen Jahre 1997 war es bei bestimmten Kohle-Mehrschichtfiltern mit Gleichwertigkeitsnachweis (Prof. Dr. H. Althaus Hygiene-Institut Gelsenkirchen) problemlos möglich, Filtergeschwindigkeiten ≤ 50 m/h sehr erfolgreich zu realisiert.

Mit Erscheinen der DIN 19643 von 1997 wurde von Norm-Entschleunigern bei Süßwasser nunmehr ultimativ gemeinsam für Ein- und Mehrschichtfilter eine gleichzeitige Wassergeschwindigkeit von max. 30 m/h zwingend vorgeschrieben. Die reanimierende 50 m/h Antwort worauf der relativierende Sinneswandel seinerzeit faktisch basierte und ob man diesen Norm-Tatbestand in den Archiv-Analen dokumentiert hat, bleibt nach vergeblichen Recherchen wohl für immer ein bestgehütetes Geheimnis.

Ja - wenn es da nicht doch noch das funktionierende Langzeitgedächtnis lebender Schwimmbad-Fossile als Endmoränen des Bäderzeitalters gäbe. Dem Vernehmen nach soll es nämlich seinerzeit weder wissenschaftlich reversible Filter-Funktionsversuche gegeben haben, noch wurden offiziell Dokumentationen über irgendwelche Anlagen- und Versuchskriterien erstellt. Daher bleibt auch für nor(m)mal Sterbliche verschlossen ob tatsächlich 2 nicht normkonforme Filterbehälter von den beiden Herstellerfirmen A & O verwendet wurden. Wie aus dem damaligen Umfeld verlautet hatte ein Filter angeblich nicht einmal einen Düsenboden sondern stattdessen ein simples Filterkreuz wie bei Privatschwimmbadfiltern üblich. Bei den Funktionsversuchen wurde, wie seinerzeit weiter mündlich überliefert, die Filtergeschwindigkeit soweit stetig verringert, bis die Filtratqualität empirisch angemessen erschien?

Ggf. melden, um mit dem Insider-Schlüsselkode gemeinsamen den Info-Giftschrank zu knacken. Siehe zum Filterthema den Excellence-Beitrag unter: http://www.christoph-saunus.de/archiv/schwimmbadtechnik/willkommen-im-reich-der-unbegrenzten-filterfreiheit

Übrigens gab es bei funktionierenden Filterkonstruktionen und Rückspülungen mit Filtergeschwindigkeiten ≤ 50 m/h - in ansonsten fachgerecht gebauten und betriebenen öffentlichen Bädern im In- und Ausland - keine Probleme. Was wundert wenn die ≤ 50 m/h nach wie vor - wider der German-Norm - im Ausland sowohl sehr erfolgreich realisiert als auch problemlos praktiziert wird. Werden Urlauber in südlichen EU-Partner-Gefilden gegenüber dem Virus der Angst - aktiviert von Wehenden Weißkitteln - auf wundersame Weise plötzlich resistenter oder bewirkt die Water Balancen Sonnen-Konditionierung eine selbstheilende Immunisierung des Schwimmbad-Wassers?

Hydraulischer Schwimmbad-Filterexkurs: Beim Begriff Filter-Geschwindigkeit ist den wenigsten bekannt, dass es sich hierbei lediglich um die Filter-Eingangs-Wassergeschwindigkeit sowohl beim Filter- als auch Rückspülvorgang handelt und nicht etwa um die hydraulischen Strömungsverhältnisse direkt im Filtermaterialaufbau selbst. Innerhalb des Filtermaterials gibt es nämlich je nach Materialien, Korngrößen und Schichthöhen sowie Filtratbelastungen völlig instabile, sich verändernde hydraulische Wasser-Fließgeschwindigkeiten mit den entsprechenden daraus resultierenden Nebeneffekten. Nutzbare Filter-Querschnitte reduzieren sich aufgrund der Filtermaterial-Korngrößen etc. gegenüber der tatsächlich zur Verfügung stehenden nutzbaren Filter-Wasserfilterfläche um ein vielfaches - bei gleichzeitiger Erhöhung der Wasserfilter-Fließgeschwindigkeit. Dass diese relevanten Kriterien im Einzelnen nicht wissenschaftlich für die unterschiedlichen Filtermaterialien usw. in der DIN 19643 definiert sind, sondern es sich hierbei um eine empirische Materie handelt, versteht sich von selbst. Nicht von ungefähr gibt es daher immer wieder mehr oder weniger recycelte Fachbeiträge über Filter-Funktionsprobleme ohne wissenschaftlichen Bezug, geschweige denn allgemein gültige faktisch abgesicherte und bewiesene Forschungs-Kriterien zu nennen.

Selbst im Jahre 2017 n. Christi Himmelfahrt kann man aufschlussreiche Fachveröffentlichungen lesen z. B. als Gebrauchsanweisung mit dem gelungenen Schwimmbadfilter-Auferstehungskontext von Dipl.-Ing. Jörn Kaluza: Durch Optimierung der Rückspülung kann man eine Anzahl „scheintoter“ Filteranlagen zu „neuen Leben“ erwecken.

Es ist immer wieder erstaunlich wie viele fluidisierende Blindflugmöglichkeiten es nach wie vor im Schwimmbad-Filtratmilieu gibt. Dieses gilt insbesondere auch für naive Unkenntnis und Praxisdefizite bei den hydrodynamischen oder/und aerodynamischen Filter-Rückspülvorgängen mit dem Filterdauerbrenner Fluktuation der Kohle incl. der Unklarheiten im Norm-Wälzer DIN 19643. Zusätzlich zu den diversen vorhandenen Filter-Konstruktionsmängeln multipliziert sich nochmals die bisweilen vorhandene Interventions-Bedrohung durch theatralische Keimzähler-Influenza in der scheinbar antibakteriellen Schwimmbad-Hemisphäre (siehe mein Schwimmbad-Fachbuch).

Übrigens: In der Pool-Aquakultur gilt dank Gesundheit bewusster Hygiene-Würdenträger inzwischen die Spezis Legionella pneumophila als effizientes Standarten-Wahrzeichen.

Anmerkung: Die Zuspitzung verdeutlicht die bisweilen herrschende Überforderung einiger Regel-Reformer bei der Wertschätzung der Filterkunst und tangiert hierbei selbstverständlich „nicht“ die seriöse wissenschaftliche Filter-Funktionsforschung.

Siehe hierzu die betreffenden physikalischen und hygienischen Filter-Fachbeiträge im Archiv des Badewesens 03/2017.

Als allgemeine Schwimmbad-Info sei der interessante Fachbeitrag vom o. g. Herrn Dipl.-Ing. Jörn Kaluza vom Planungsbüro inco empfohlen: „Energieeffiziente Haustechnik konsequent umgesetzt“ ( http://www.iab-ev.de/veranstaltungen/2013_09_25_IAB_Oberhausen/Referate/JOERN_KALUZA.pdf).

Nach dem nostalgischen Retro-Exkurs mit den zwei funktionstechnisch relevanten Norm-Dementis nach der Prämisse - Keine Infos, sind gute Infos - zurück in die bisweilen erschreckend naive Gegenwart mit ungewisser Zukunft.

 

Weitsicht Durchblick Augenmaß

Hintergründiger Sinn und Zweck des Beipackzettels ist die Ursachen der chronischen Schluckbeschwerden des in die Kritik geratenen Norm-Solitärs Teil 4 der DIN 19643 aufzuzeigen. Denn die in der Folge skizzierte Ultrafiltrations-Norm-Blaupause leidet offensichtlich an monetärer Schwarztintenallergie. Unterm Strich ist nämlich eine rote Null vor dem Komma, ggf. auf Kosten von Planern, Schwimmbadfirmen, Anlagenbetreiber etc. als subventionierendes Risikokapital zu betrachten oder schlimmstenfalls verlustig abzuschreiben. Der folgende wertschätzende Praxis-Fakten-Check bietet daher nachhaltig wirkende „Hilfe zur Selbsthilfe“ denn „Wer nicht weiß – muss alles glauben“. In diesem innovativen Kontext wird folglich keinesfalls respektlos die mühevolle und zumeist ehrenamtliche Tätigkeit der sympathisch engagierter Norm-Vordenker in der DIN-Denkfabrik Beuth geschmälert - sondern im Gegenteil – in loyaler Weise gewürdigt - damit nicht eine Legende stirbt.

Dazu passend die wortakrobatische Leb`los Wellnass-Empfehlung augenzwinkernd locker cool aus dem inspirierenden H2Oooh Wohlfühl-Competition-Pool: „Nehm dir das Leben solange du lebst -  um mit Sicherheit baden zu gehen - statt im eigenen Angstschweiß“!

 

All-gemein

Anspruchsvolle Hightech- Innovation aus dem Stand heraus zu realisieren bedeutet auch fachkompetente Aufgeschlossenheit gegenüber fortschrittlichen Technologien. Grundvoraussetzung sollte allerdings sein, dass die Kompromiss-Akzeptanz gegenüber Tech-Betriebssystem-Diktaturen auch tatsächlich aus professioneller Überzeugung zu vertreten und nicht etwa überfordert zu akzeptieren. Andernfalls müssen Dienstleister ggf. bei unkritisch durchgereichten, sich selbst demontierenden Pilotanlagen, bitter Lehrgeld zahlen - bevor sich praxisbewährte Newcomer-Technologien beim Paradigmenwechsel in die Moderne investigativ auszahlen.

Evtl. Missverständnissen vorbeugend: Die wasserdichte Aqua-Analyse vom Nord-Pool basiert auf Ultrafiltrations-Grenzerfahrungen (Anlagengrößen 20 m³/h bis 150 m³/h), welche ohne Anspruch auf Vollständigkeit, mit ernsten und zugleich augenzwinkernden Hintergrundinfos, die bei jeder Technik zu akzeptierenden Vor- und Nachteile im konstruktiven Sinn aufzeigt.  Gleichzeitig soll der anspruchsvolle Faktenreport als orientierender Poolness-Kompass „Aus der Praxis - für die Praxis “, zur alltäglichen Online & Offline Navi-Notwehr im Schwimmbad-Ressort dienen. Und das mit einer journalistischen Leidenschaft, die keine unnötigen Leiden schafft.

Voraussetzung: Wer denkt wie gedruckt und auch noch lesen kann und obendrein auch versteht - ist im Vorteil, denn Wissen ist Macht – Unwissenheit machtlos!

 

Klartext

Wider aquademischer Schwerkraft: Für personifizierte lebende Pumpenkennlinien mit geregelten Zentrifugalkräften ist der Name Programm und Poolwasser ihr Element!

Für die Happy Black- & White-Worker`s als synchrones Spitzentrio Infernale: Anwalt –Schwarzkittel, Richter – Samtrobe und Hygieniker – Weißkittel ist der Pool der Unkenntnis bisweilen das Mittel zum Zweck – denn der Zweck heiligt die Mittel; Bis ggf. die o. g. schwarz weiß Infantale-Färbung im flotten Dreier endgültig an der Wirklichkeit zerbrich.

Grau ist alle Theorie. schwarz der Ärger – weiß die Weste! Die böse Zunge eines Farbdesigner mit Bäder-Color aus den schwarzgefärbten Achtzigern!

Denn welche strategisch lizensierte Allzweckwaffe besitzen die verkannten, inzwischen überaus leidensfähigen Latzhosen- Blue-Worker`s als letzte seriöse Kopf- und Handwerker-Instanz angesichts der moralischen Bäder-Implosion vor Ort? Dem Verantwortungsbewussten Blaumann fehlt die Laumann Profit-Cleverness der Nieten im blau weißen Nadelstreif. Und damit schließt sich der professionale Kreis im Turbonarzissmus bei dem man an der gnadenlos generalisierten Bäderfront mit und ohne kugelsichere Weste mit muss. Selbstmord als Angst vor dem Tod aufgrund fehlender Waffengleichheit ist keine existenzielle Überlebens-Lösung, so die Frust-Diagnostik eines bilateralen Einzelkämpfers! Recht hat er – oder?

 

Filmklassiker: "Spuren der Steine" mit Manfred Krug

Demzufolge definiert sich inzwischen für die im doppelten Wortsinn UF-Filter-Betroffenen, der repräsentative Zusatz-Wortbegriff „Ultra“ laut Duden augenzwinkernd analog als Synonym für: Jenseits …! … von Gut und Böse?

Bekanntlich geht es bisweilen Immer noch schlimmer oder auch nicht!
Nano- & Ultrafiltration

Eine weitere hochinteressante Filtrat-Steigerung nach dem deutschen Reinheitsgebot ist die seit 2013 im Rahmen eines Forschungsvorhaben auf dem aseptischen Spurenelement-Prüfstand befindliche Pilotanlage mit der angedachten zusätzlichen Nanofiltration (NF) hinter der UF-Membran-Filtertechnologie. Mit Porengrößen im Nanobereich (nm) soll das sogenannte gasförmige Badewasser-Plankton, bestehend aus organischen Stoffen respektive gelösten Desinfektions- Nebenreaktionsprodukten z. B. THM und AOX im Schwimmbeckenwasser minimiert werden.

Zur Verdeutlichung für neurowissenschaftliche Teilchenbeschleuniger: 1 Nanometer ist ein Milliardstel Meter (10 -9 m).

Alles Weitere zu dieser Verfahrenskombination siehe Archiv des Badewesens 03/2017 „Einsatz der Nanofiltration zur Entfernung von Desinfektionsnebenprodukten“.

High End Techno-Duo Infernale
Ultrafiltration mit Öko-Spülwasser- Recycling

Die technologische nicht mehr zu toppende Königsdisziplinen in der Schwimm- und Badewasseraufbereitung ist zweifelsohne „schlecht-hin“ das digitale Tech-Duo Highlight bestehend aus hochkomplexen Tech-Duo UF-Membrananlagen in Kombination mit ergänzenden Spülwasseraufbereitungen.

Wer einmal, in welcher Funktion auch immer, als stiller Brüter unversehens in das schwere Wasser dieser dualen Reaktor-Kombination geraten ist, weiß wie besorgniserregend es sich anfühlen kann, wenn die vorprogrammierten Grenzen der Realität drohen im Klärschlamm zu verschwimmen. In der prekären Berufs-Symbiose „Bade- und Klärwerksmeister“ ist nämlich bei einer evtl. ungeklärten Schlammschlacht sehr schnell die mentale und funktionstechnische Sollbruchstelle an der bädertechnisch chloroformierten Wasserscheide erreicht.

Upgrade zur Flockungs-Problematik

Vorsicht vor dem gängigen und inzwischen zur chemischen Keule geadelten UF-Anlagen Todschlagargument „zu geringe Säurekapazität“. Mit diesem ätzenden Chemie-Parameter der zu geringen stabilisierenden Wasserhärte wird nämlich Verantwortung delegierend versucht Anlagenbetreiber bei Funktions-Problemen schuldzuweisend vorzuführen. Das Wirkspektrum geht z. B. von zu hohen gebundenen Chlor-Werten und THM`s, über irreversible Verblockungen der Membranmodule in Verbindung mit zu großen Schwankungen bei den Beckenwasser-Hygiene-Parametern etc. und endet schlussendlich bei irreparablen Verfliesung-Problemen o. ä. Bauschäden.

Dass bei einer fachgerechten Flockungsmittel-Dosierung zur Stabilisierung des Flockungsprozesses, aufgrund des anlagenspezifisch bedingten Säureeintrags, die besagte Säurekapazität (DIN 38409-7) in der Regel über 0,7 mmol/l und die pH Werte in der Regel 6,5 bis 7,2 betragen soll ist hinlänglich bekannt. Ebenso das Standartwissen verantwortungsvoller Anlagenbauern, dass nämlich neben der Überprüfung der Flockungsmitteleignung eine vorschriftsmäßige Dosiereinstellung mit vollständiger hydrolysierender Flockungsmittel-Einmischung gemäß DIN 19643 stattzufinden hat. Dass man mit Membran-Dosierpumpen gegenüber Schlauch-Dosierpumpen eine problemlose Flockungsmittel-Volumen-Feineinstellung erreicht und bei einer werksseitigen Vorneutralisierung des Flockungsmittels mit einer Basizität > 65 % ggf. niedrigere Säurekapazitäten benötigt, sollte ebenfalls in der Schwimmbad-Branche bekannt sein.

Korrelation Filterflockung und Säurekapazität

Die Flockung hat eine primäre Funktionsbedeutung für die Filtrationsqualität und damit letztlich auch für die vorschriftsmäßige normkonforme chemische Beckenwasseraufbereitung. Daher weist die Schwimmbad-Wasseraufbereitung DIN 19643 auch auf die Einhaltung des pH-Wertes in Bezug auf die Zusammensetzung des fachgerecht zu verwendenden Flockungsmittels. Bei Aluminium- oder Aluminium-Eisen-Produkten ist in pH Wert von 6,5 bis 7,2  gefordert und bei Eisen-Produkten gilt der pH-Bereich bei Süßwasser von 6,5 bis 7,5 und bei Meerwasser von 6,5 bis 7,8.

Auf die Flockung kann bei stabilen hygienischen und chemischen Beckenwasser-Hilfsparametern DIN 19643-1 Tabelle 2  eine Stunde nach Betriebsende bis zum Badebetriebs-Wiederbeginn auf die Flockung verzichtet werden – allerdings nicht während einer Pulver-Aktivkohle-Dosierung.

Da sich aufgrund der sauren Wirkung der Flockungsmittel die Säurekapazität reduziert gibt es eine Korrelation zwischen der Karbonathärte (°dKH)und der Flockungsmittelwirkung. Die DIN 19643 Teil 2 fordert daher in schwachgepufferten Schwimmbadwasser mit geringer Karbonathärte eine Säurekapazität KS4,3  ≥ 0,7 mol/m³ und bei Warmsprudelbecken (Whirlpool) ≥ 0,3 mol/m³.

 

Umrechnung zwischen Karbonathärte (°dKH) und Säurekapazität KS4,3

1°dKH = 0,36 mol/m³ Säurekapazität

14°dKH = 5,04 mol/m³ Säurekapazität

Säurekapazität X 2,8 = Karbonathärte (dH)

Säurekapazität 5,04 X 2,8  ≈ 14,1°dKH

Hinweis: Die mit der Gesamtanlage funktionstechnisch verriegelte Dosierung von Natriumcarbonat (Soda) oder Natriumhydrogencarbonat zur Erhöhung der Säurekapazität sollte nicht in den Wasserspeicher (Schwallwasserspeicher) erfolgen sondern mittels Dosierimpfstelle definiert im Volumenstrom - in Fließrichtung hinter der Filterpumpe.

Im Rausch der Kohle

In Verbindung mit der normativen Beckenwassser-Aufbereitungs-Verfahrenskombination: „Flockung - Filterung – Chlorung“ ist es empfehlenswert gleichzeitig einen Platz für die Optionsmöglichkeit einer zusätzlichen Aktivkohle-Nachschaltung  vorzusehen - zur Adsorption von Desinfektionsnebenprodukte z. B. gebundenes Chlor über max. zulässigen 0,2 mg/l und  Trihalogenmethan über 0,02 mg/l.

Statt der eigenen negativen Praxiserfahrungen mit Pulver-Aktivkohle-Dosierung einschl. der evtl. Umwelt-Abwasserprobleme bei illegaler Direkteinleitung in das kommunale Schmutzwassersystem etc.  hat sie stattdessen Kornaktivkohle-Filterung bewährt. Bei der Anlagenfunktions-Entscheidung „normkonform gemäß DIN 19643“ oder „funktionssicher sowie fach- und betriebskostenbewusst“ empfehle ich die Installation zusätzlicher Adsorptions-Kornkohle-Filter im Systembypass hinter der Einschichtfilteranlage mit einer Filterleistung von ca. 30 bis 50% Gesamtfilter-Umwälzvolumen bei einer Filtergeschwindigkeiten von ca. 50m/h.

Praxis-Anmerkung:  In Verbindung mit einer ohnehin schon problematischen Verfahrenskombination mit Ultrafiltration DIN 19643 -4 (siehe diesen Beitrag) sollte man anstelle von ebenfalls nicht unproblematischen Scheibenfiltern - zu effizienten Schutz der  hochsensiblen Membranmodule die vorstehende Filterkombination mit Einschichtsandfilter und Kornaktivkohle-Sorptionsfilter mit Kornkohle aus  Kokosnussschalen planen mit vorgeschalteter Flockungsdosierung und ggf. Säurekapazität Korrektur-Dosierung sowie pH-Wertkorrektur-Dosierung vor den Membranmodulen.

Nochmals der Hinweis: Keine Dosiermittelzugabe direkt in den Wasserspeicher sondern stets definiert in das Rohrsystem fachgerecht eingemischt in den Filter-Umwälzvolumenstrom.

 

Andernfalls gilt die Binse: Wer nicht weiß – muss alles glauben!

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Chemikalien-Dosierstation

für Schwimmbadwasser-UF-Membran-Filteranlagen

Perfekt gefiltertes Verregelungs-Chaos

Da auf evtl. Risiken und Nebenwirkungen beim Megatrend Membran-Ultrafiltration mit diversen Erläuterungen im vorliegenden umfangreichen Beitrags-Beipackzettel bereits hingewiesen wird, folgende Kurzerläuterung als Leidfaden zur Spülwasseraufbereitung.

Die Schwimmbad Norm DIN 19643 von 2014 weist in ihrem Norm-Teil 4 „Verfahrenskombination mit Ultrafiltration“ u. a. auch auf das in der weiteren Folge gezeigten Funktionsschema Bild 1 hin. Bei der zeichnerisch dargestellten Ultrafiltrationsstufe II handelt es sich um die zusätzliche Möglichkeit der Aufbereitung zur Wiederverwendung des anfallenden Spülwassers. In diesem Zusammenhang verweist die DIN 19643 auf die seit April 2006 gültige DIN 19645 „Aufbereitung von Spülwässern aus Anlagen zur Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser“.

Funktionstechnisch nicht nachvollziehbar ist in diesem Zusammenhang allerdings die folgende wörtlich zitierte Aussage in der DIN 19643 Teil 4: Bei zweistufigen UF-Anlagen (siehe Bild 1) muss das Filtrat der zweiten UF zur Wiederverwendung im Beckenkreislauf vor der Ultrafiltration eingeleitet werden. Und dann folgt der irritierende Satz: Hierbei handelt es sich „nicht“ um Betriebswasser nach DIN 19645, Typ 1.

Wenn es sich beim folgenschweren Wort „nicht“, nicht um ein Versehen handelt bleibt zu befürchten, dass die in der Norm für die Realisierung der funktionstechnisch nicht konkret definierte Zweistufen-Logik zum diabolisch durchgereichten, geheimnisvollen wasserchemischen und funktionstechnischen -Mysterium in der alchemistischen Gerüchteküche mutiert.

Ein weiteres Hystek sorry Mystek, ist auch der selbstgefällige Normkommentar zur DIN 19643 (Jahrgang 2014) in dem diese Kommentierung entsprechenden Bezug auf die zweistufigen UF- Anlage im Norm-Teil 4 nimmt und behauptet, dass bei dieser Aufbereitungs-Kombination:

a) mind. 30 l Füllwasser pro Badegast und Tag zugegeben werden muss

b) bei der Spülwasseraufbereitung laut DIN 19645 reichen plötzlich lediglich nur noch 6 Liter.

Dass es in der besagten DIN 19645 von 2006 keinen 6 Liter-Hinweis gibt spricht, wie ich meine, als normatives Kuriosum für sich. Selbst in der aktuellen DIN 19645 vom 2016 gibt es keinen derartigen 6 Liter-Hinweis.

Im Gegensatz zum praxisresistenten Drei-Zeiler zur Filterwasseraufbereitung-Ultramembranstufe II in der DIN 19643 Teil 4, fordert die 29 Seiten umfassende Norm-Kompendium DIN 19645 von 2007, zur hygienischen Spülwasseraufbereitung u. a. als funktionale Anlageneinheit zwingend eine Mehrfachbarriere. Die erste Barriere besteht aus einer Ultrafiltration (UF) mit nachgeschalteter Nanofiltration (NF) oder Umkehrosmose (UO) und die zweite Barriere aus einer hochwirksamen Desinfektionsstufe zur Inaktivierung bzw. Abtötung von Bakterien etc.

Dass diese Aufbereitungs-Technologie funktionstechnisch hochkomplex ist und außerdem bei der Planung, Ausführung und dem Betrieb kompetentes Fachwissen erfordert, versteht sich von selbst.

Kreative Normweisheit: Der Theoretiker weiß wo alles steht – der Praktiker weiß warum es nicht geht!

Transformationen aus der Tool- & Poolbox

Durch die Praxiserfahrungen alarmiert & und daraufhin zum Schreiben motiviert - werden in der Folge funktionstechnische Schattenseiten der Spülwasseraufbereitung etwas näher ausgeleuchtet und gleichzeitig beleuchtet:

a) Bei verantwortungsbewusster Planung und von kompetenten Fachleuten mit entsprechender Praxiserfahrung bei Spülwasseraufbereitungen sollte vorab eine in sich stimmige Kosten-Nutzenrechnung selbstverständlich sein.

b) Zur Ursachenfeststellungen von Anlagenproblemen bzw. deren Beseitigung hat man sich rechtzeitig über mögliche wasserchemische und funktionstechnische soeie biologischen Nebenreaktionen bzw. die evtl. Auswirkungen der multiplen Chemo-Dynamik zu informieren.

c) Laut Regelwerken ist in Eigenversuchen die fachgerechte Flockungsfiltration zu überprüfen, einzustellen und zu dokumentieren. Hierbei hat man das zu verwendende Flockungsmittel Eisen- oder Aluminiumsalze bzw. Mischprodukte in Abstimmung mit dem Produkthersteller und unter Berücksichtigung der chemischen Trinkwasser-Parameter z. B. pH Wert, Säurekapazität etc. klärend zu bestimmen.

Hinweis: Wenn man aufgrund kurzzeitiger Verblockung der Membranmodule feststellt, dass diese in der Gesamthöhe mit Eisen- und Aluminium-Konzentrate etc. belastet sind, deutet das auf nicht fachgerechte Flockungsmitteldosierung hin.

d) Da die Säurekapazität in der Regel sinkt ist sie zur Stabilisierung des pH Wertes

z. B. mittels Dosierung von Natriumhydrogencarbonat nach DIN EN 15075 zu korrigieren oder mit Hilfe eines Marmor-Reaktionsfilters die puffernde Wasserhärte zu erhöhen.

e) Sowohl in der alten Spülwasser-Aufbereitungs-Norm DIN 19645 von 2007 als auch in der aktuellen von Juli 2016 gibt es, im Gegensatz zur DIN 19643 Teil 4, für Ultrafiltration mit Spülwasseraufbereitung entsprechende Hinweise auf die Schwimmbad-Norm DIN 19643 Ziffer 13.5. Hierin wird nämlich zwingend gefordert, dass das sekundäre Füllwasser nur 80 % des Füllwasserzusatzes ausmachen darf. Dieses Bedeutet, dass bei Realisierung der Spülwasseraufbereitung gemäß den vorstehenden Normen DIN 19645 nur max. 80 % Sekundär-Füllwasserzusatzes erlaubt ist und gleichzeitig eine zwangsweise Trinkwasser-Nachspeisung von mind. 20 % verbindlich gefordert wird.

f) Die vorschriftsmäßige abwasserrechtliche Rückstandsentsorgung gemäß Abwasserverordnung o. ä., aufgrund der zu entsorgenden Chemie bzw. Feststoff belasteten Abwässer, ist im Vorwege durch rechtzeitige klärende Kontaktierung der zuständigen Behörde sicherzustellen.

Achtung: Beim Ignorieren der vorstehenden Tatsachen a) bis f) darf man sich über daraus evtl. resultieren Probleme ggf. mit gravierenden Folgeschäden und anfallenden erheblichen Betriebszusatzkosten - nicht wundern.

Hinweis: Inzwischen gibt es, wie bereits erwähnt, eine aktualisierte DIN 19645: 2016-07 zum Preis von 116,00 €, übrigens mit Abgrenzung zur Aufbereitung von Spülwässern bei zweistufigen UF-Anlagen nach DIN 19643 Teil 4.

Vorsicht! Wer kann, zynisch hinterfragt, angesichts dieser normativ unklar weichgespülten Filter-Spülwasser-Schlammschlacht auf den Rücken von Anlagenbetreibern - als verantwortungsbewusster Planer und seriöse ausführende Fachfirma - den kompetenten Überblick behalten?

Merke: Ob technisch Machbares auch funktionstechnisch sinnvoll und/oder augenscheinlich effektvolles auch tatsächlich effektiv ist, erkennt man erst dann, wenn - koste was es wolle – inertes Theorie-Wunschdenke auf ökologische und ökologische Praxis-Realität trifft!

High-Tech „4.0“ Gegenwart trifft auf Nostalgie-Vergangenheit
Effektvoll versus effektiv

Als cleveres Schockstarr-Pendant zur multifunktionalen High-End-Technologie mit der UF Design-Droge „Säurekapazität“ gibt es nach wie vor dopingfrei Wasseraufbereitungen Anno 1970 & ästhetische 80er Klassik-Gütesiegel mit implantierter praxisbewährte Funktions-Garantie. Die zeitlose Edelpatina-Design-Chronologie der folgenden Filter-Ikonen verdeutlicht die faszinierende Bild-Doku. Diese technisch exklusiven Nostalgie-Unikate sind logistische Zeitzeugen aus einer augenöffnenden Historie, in der erst Jahrzehnte später - nach einer ultimativen DIN-Zangen-Kopfgeburt im Pool der (Un)Kenntnis - der normierte Chemo-Wortbegriff „Säurekapazität“ mit Chloroform geheiligtem Weihwasser getauft wurde.

Was wundert wenn das chemo-tronisch digitalisierte Norm-Business vergleichsweise ganz alt aussieht weil es den mecha-tronisch funktionierenden Logistik-Klassikern nicht das geheiligte Wasser aus der evolutionären Tradition reichen kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In Betrieb befindlicher Cillit-Filter aus dem Jahr 1982

  

 

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Rote Zahlen

 

Bei der praktischen Umsetzung mit einer neuen hochgerüsteten UF-Lifestyle-Technologie der Ultras  gibt es nämlich, wie bereits erwähnt, häufig unterm Strich nicht nur rote Zahlen. Bei normgeschädigten Techno-Mängel-Durchlauferhitzern steigt - aufgrund von offenen Rechnungen - bisweilen die mentale Betriebstemperatur in Permafrust – Zornesröte ohne optisch erkennbarer Taupunkunterschreitung.

Unzählige nervende Techno-Burn-outs bei interaktiven Aquaholic-Mängelbeseitigern seit Übernahme der Membran-Verfahrenskombination in die Schwimmbad Norm DIN 19643 im Jahre 2012 zeigen sehr eindrucksvoll, wie hochkomplex und zugleich funktional anfällig die technisch und elektronisch geregelte Beckenwasser-Aufbereitungstechnologie unter realen Praxisbedingungen tatsächlich ist.

Im Powerpoint Operations-Jargon: Wenn sich rote Zahlen in der Software summieren kann man nicht mehr über Erfolge in der Hardware stolpern!

Folglich erscheint - nach ca. vierjähriger Inkubations- respektive Halbwertzeit im kontaminierten Pool der Erkenntnis - im positiven Sinne für die Ultrafiltration versteht sich - eine kritische Bestands-Diagnose mit funktionstechnischer Nachjustierung beim vergeistigten Norm-Patienten mit der DIN-Kennziffer 19643-4, durchaus sinnvoll.

Im gnadenlosen Epizentrum Bäderbau steht nämlich aufgrund von Praxiserfahrungen inzwischen außer Frage, dass als Überlebensstrategie für den besagten Norm-Teil 4 im operativen Schwimmbad-Geschäft eine funktionstechnische und bauvertragsrechtliche Not-OP am und mit offenem Herzen durch einen Spin(n)doctor unausweichlich erscheint.

Welche infektiös wirkenden freien Radikale hierbei im chloroformierten Norm-Working-Paper professionell zu Inaktivierung sind und wie man toxische Totengräber- Schrottballaststoffe fachgerecht auf den mit narkotisierten Norm-Leichen bereits überfüllten Friedhöfen zwangsentsorgt, erfahren Sie u. a. auch in der folgenden Totenmesse – von einem engagierten Whistleblower mit Stall- und/oder Chlorgeruch– lesefreundlich als schwarzer Undercover-Technikhumor veredelt.

Zwischen Himmel & Hölle - Worthülsen vom Bäder-Teufelchen: Alle wollen in den Himmel - nur nicht so schnell - denn in der Hölle ist der Teufel los!

Heiliges Sacramento: Wer‘s glaubt wird Seelig - Gott Erbarmen - Amen!

 

 

Hinweis: Es mutet schon sehr merkwürdig an, dass die fehlende pH-Dosierimpfstelle seitens der Bäderbrache seit 4 Jahren offensichtlich keinem aufgefallen ist, denn das mangelhafte Fließschema wird bis dato nicht nur ohne Korrektur-Hinweis verwendet sondern auch selbst bei Fachvorträgen etc. beanstandungslos zitiert!

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Norm Traum versus DIN Wirklichkeit

(Bildquelle: Internet)

Grundlos - Haltlos - Wahllos

(Definition: Öffentliche versus private Schwimmbeckennutzungen)

Ohne die Notwendigkeit von Norm-Kommentaren in Frage zu stellen vorab die beiden Sinnfragen: Ist es eigentlich die Aufgabe eines souveränen Norm-Kommentar-Labours, in einem Tech-Fitness-First Nachlese-Paper, ggf. Norminhalte nach ihrem Gusto passend (um) zu deuten? Welche Verantwortung übernehmen akribische Norm- Interpreten für ihre Aussagen?

a) Norm-Kommentare sollten, nach meinem Verständnis, die jeweilige DIN zeitnah plausibel erklären und möglichst nicht mit Jahren Verspätung ggf. verklären. Hierbei ist als Priorität die Ausgewogenheit zwischen Theorie und Praxis, ohne Recycling von Standartwissen sicher zu stellen. Dieses erfordert bei so einem hochkomplexen Gebäude-Resort wie die hypermedialisierte Bäderbrache multifunktionale und zugleich innovative Fachkompetenz um sich nicht im H2Ooo Milieu selbst fertig zu machen, sprich ungewollt baden zu gehen.

b) Zur festgetackerten Verantwortung. Die desillusionierende Haftungs-Akquise im 146 seitigen Norm-Kommentar von 2014 zur Schwimmbad-DIN 19643 von 2012 lautet wörtlich delegierend: Die im Werk enthaltenen Inhalte wurden vom Verfasser und Verlag sorgfältig erarbeitet und geprüft. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit des Inhalts wird gleichwohl nicht übernommen. Der Verlag haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Verlages zurückzuführen sind. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Die DIN regelt die Verantwortlichkeit in ihrer Norm-Präambel mit ähnlich pragmatischer Zero (In)Tolerance: Jeder Normanwender handelt in voller Eigenverantwortung!

Wer ist denn nun die Nr. 1 im Verantwortung-Ranking: a) die Norm oder die bisweilen fassungslose Antikonsens-Parallelwelt im diffizilen Norm-Kommentar und b) was ist Norm-Fehlverhalten von der Regel? Naja….Sie wissen schon!

Social Spa Sharing privat?

Trotzdem muss, die folgende etwas zugespitzte Verständigungs-Frage erlaubt sein. Unterstellt man DIN-Verstehern zu Recht, dass sie bei ihrem feurigen Norm-Kommentar-Engagement ohne zwingende Notwendigkeit bzw. ohne erkennbaren Grund praxisbewährte Normstandards völlig sinnlos verbrennen? Tatbestand ist die Verwässerung des normativ klar definierten Funktions-Begriffs, dass nämlich Schwimmbeckenwasser in Einfamilienhäusern „nicht“ der DIN 19643 unterliegt. Im neuen Norm-Kommentar wird, man lese und staune, von Wort-Design-Kommentatoren kurzer Hand mit semantischem Eingriff, ohne plausible Fakten drauflos behauptet, dass die Norm nicht mehr für Schwimmbadwasser in Gemeinschafts-Wohnanlagen anzuwenden ist bzw. dort faktisch keine Gültigkeit besitzt. Reicht dieses soziale Wohnraum-Engagement bereits der Norm zur Ehre um/oder mit dieser kommunikativen Heilsbotschaft beflügelt Baden zugehen?

Wenn man versucht sich mit dem Hinweis auf den folgenden gedrechselten Kommentar in der DIN EN 15288-1 zu rechtfertigen, ist von meinem Verständnis die Sollbruchstelle erreicht:

 

Dass es In dieser EU-Norm u. a. auch merkwürdige Hinweise wie z. B. auf hydraulische Skimmer-Technik gibt, die Flockung über eine automatische Dosieranlage erfolgen „soll“ obwohl diese Automatikfunktion in der DIN 19643 als „zwingend“ gefordert wird usw. – spricht, wie ich meine, für sich.

 

Fachleute folgern daher nicht von ungefähr, dass es sich bei der pauschalen Verallgemeinerung des „Social Spa Sharing“ mit der Aqua-Clean Bad-Nutzung in Verbindung mit der heute üblichen kosmopolitischen Wohngemeinschaften-Vielfalt  nur um bauvertragsrechtliche und juristische nicht wasserdichter Begriffsartistik-Einfalt handeln kann.

 

Klartext! Schwimmbecken in Gemeinschafts-Wohnanlagen sollen plötzlich nicht mehr dem Tech-Design der DIN 19643 unterliegen sondern nunmehr ausschließlich der gemeinsamen Privatsphäre. Aufgrund der Unlogik und den daraus zwangsläufig resultierenden realen Norm-Folgen für die Praxis gibt es dringenden Handlungsbedarf mit entsprechender Interpretations-Klärung bezüglich des regelkonformen Baden gehen im sozialen Wohnungsbau. Ggf. als Arbeits-Beschaffungsmaßnahme für kreative Norm-Visionäre in einem zusätzlichen praxistauglichen Mehrwert-Norm-Kommentar Nr. 2, als monolithische Ergänzung zum vorhandenen, offensichtlich theoretisch zu kopflastigen Norm–Kommentar Nr. 1.

Vorab-Info: Von ihrem Norm-Selbstverständnis besitzt die DIN 19643 einen besonderen Stellenwert da sie die allgemeinanerkannten Regeln der Technik der Beckenwasseraufbereitung als Verfahrenskombination beschreibt, praktisch ausreichend erprobt und wissenschaftlich gesichert ist, sowie von der Mehrheit der der Fachleute anerkannt wird (so der augenöffnende Norm-Kommentar zur DIN 19643).

Veto! Allgemeinanerkannte Regeln der Technik (aRdT) verkörpern bauvertragsrechtlich etc. einen Wissensstand der ohne weiteres über Normungen hinausgehen kann und bekannter Weise nicht selten auch tatsächlich geht.

Norm-Alternative zur Wirklichkeit

In der alten und neuen DIN 19643 und den alten und neuen Richtlinien für den Bäderbau (KOK-Richtlinie) sowie im alten Norm-Kommentar von 1999 heißt es zur Anwendung der DIN 19643 eigentlich eindeutig und unmissverständlich: Die Bäder-Norm gilt nicht für Schwimmbadwasser in Einfamilienhäusern! Im o. g. nachkoffernden Norm-Kommentar von 2014 zur aktuellen DIN 19643 von 2012, deren Verfasser teilweise auch an der neuen DIN 19643 mit gewirkt haben, heißt es nunmehr plötzlich relativierend: „Ein Schwimm- und Badebecken, das zu einer Wohnanlage gehört und ausschließlich von den Eigentümern und Mietern einzelner Wohnungen sowie deren Gästen genutzt wird, fällt ebenfalls nicht unter dieser Norm“.

Im Literaturverzeichnis nennt man das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW, - 13 A 2489/06 – Urteil vom 16.9.2008.

Einspruch euer Merkwürden: Wer die Rechtsprechungen mit den unzähligen Urteilsbegründungen sowohl für als auch gegen Normen mit bisweilen abenteuerlichen Begründungen kennt, sollte mit ultimativen und folgenschweren sowie gleichzeitig unplausiblen Folgerungen, in Verbindung mit Zitatenbezug auf ein juristisches Einzelschicksal Anno 2006/08, sehr vorsichtig sein. Insbesondere dann, wenn man sich in Normen zunächst missverständlich ausdrückt und anschließend als Normenverstehe glaubt, man könne als Richtigsteller mal kurzerhand folgenlos im Ungefähren nachbessern!?

Die Tausend $ Frage: Was passiert z. B. wenn ein Normhöriger - in vorauseilendem DIN-Gehorsam - ein Schwimmbecken in einer Wohngemeinschaft mit Skimmer-Hydraulik plant und realisiert und es nachfolgend zu einer bauvertraglichen und/oder juristischen Auseinandersetzung aufgrund der Überlaurinnen-Forderung gemäß öffentlicher Schwimmbecken kommt?

Alles was Recht ist oder auch nicht: Auf hoher See und bei Gerichten gilt der Leidspruch für vom Winde verwehte Aerodynamiker: Wer Wind macht - pardon sät, wird - Sturm ernten! Recht so?

Versuch und Irrtum mit Schadensbegrenzung

So einfach ist das - oder auch nicht – wenn man sich in Normen zunächst missverständlich ausdrückt und Normvordenker als Normnachdenker tatsächlich glauben, zwei Jahre nach Erscheinen der DIN 19643 im versiegelnden Norm-Kommentar-Nachgang folgenlos evtl. nicht vorhandenen Handlungsbedarf wecken zu können. Offensichtlich ist diese spektakuläre Aktion ohne vorherige Prüfungen der DIN-Gebrauchstauglichkeit mit den faktischen und praktischen Auswirkungen für Norm-Anwendern erfolgt.

Das vorstehende Kopfschütteln gilt ebenfalls für die weitergehende Trivial-Rechtfertigungsannahme im o. g. Norm-Kommentar: „Der kleine oder sogar private Personenkreis ist bei der Nutzung selber in der Lage auf die hygienische Beschaffenheit des Beckenwassers Einfluss zu nehmen bzw. sich hierrüber ausreichend zu informieren“.

Neuestes europäisches Privat-Pool Norm-Unikat ist seit Juni 2017 der DIN-EN Entwurf 17125 „Warmsprudelbecken und Whirlpools für private Nutzung – Sicherheitstechnische Anforderungen und Verfahren“. Hat die verunsicherte Privat-Schwimmbadebranche, wie allgemein bekannt und auf meiner Website sowie in diesem Beitrag unter der Überschrift „EU-Privatschwimmbad Exemplarisch“ eindrucksvoll dokumentiert, nicht bereits genug handfeste Probleme und muss man diese noch zusätzlich bauvertraglich, juristisch o. ä. Konfliktpotential nochmals mit dem Signalthema „Home Spa im sozialen Wohnungsbau“ optimieret?

Gibt es eine logische Antwort bzw. plausible Erklärung welche Interessen mit der besagten Änderung im Norm-Kommentar evtl. befriedigt werden die wir nicht wissen oder nicht wissen sollen? Bitte melden!

Zur Verdeutlichung: Nachstehend etwas überzeichnet das missionierende Verregelungs- und Definierungs-Chaos mit normativ aufoktroyierter Zwangsbevormundung aufgrund evtl. vorhandener Praxis-Defizite. Wie verhält es sich mit der autoritären Normintervention in Verbindung mit der ultimativ geforderten Eigenverantwortung wenn es um die Unfallsicherheits-Problematik in Verbindung mit den im Trend liegenden multifunktionalen Unterwasser-Attraktionen in Schwimmbecken von Gemeinschafts-Wohnanlagen geht? Endet bereits schon bei der Beantwortung dieser Sinnfragen die Verantwortlichkeit für die Gebrauchstauglichkeit des Norm-Kommentares, weil der Bestandsschutz die Norm-Interpreten aufgrund ihrer Verantwortungs-Delegation schützt?

Zur Info: Es gibt für die Planung, Bau und den Betrieb von Schwimmbecken-Unterwasserattraktionen die beiden folgenden, in sämtlichen einschlägigen Regelwerken genannten Unfallsicherheitsvorschriften für öffentliche Schwimmbecken:

Europäische DIN EN 13451 Teil 2 und 3

Merkblatt 60.ß3 von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB)

Zu den weiteren Auswirkungen siehe meine Homepage: http://www.christoph-saunus.de/artikel/unterwasser-ansaug-a-unfallgefahren-in-schwimmbaedern

Normative Delegation der Verantwortung

Befürchtung: Wer diese normativen folgenschweren Ratio-Fakten mit den gravierenden, evtl. auch justitiablen Praxisfolgen nach wie vor selbstverblendet ausblendet, glaubt auch an vegane Wölfe im Schafspelz.

Die zuständigen Gesundheitsämter und/oder Amtsärzte nebst dem im Beitrag bereits genannten Trio-infernal, lassen schön grüßen! Selbst wenn behördlichen Institutionen diese Problematik „privat oder öffentlich“ nicht thematisieren, stehen trotzdem Planer, ausführende Firmen, Hausverwaltungen von Gemeinschafts-Wohnanlagen etc. in voller Eigenverantwortung. Und das mit allen sich daraus evtl. ergebenden folgenschweren bauvertraglichen und/oder juristischen Konsequenzen.

Und Sachverständige ergeht es ebenso, denn sie haften bei einer Situationsbeurteilung öffentlich oder privat ebenfalls für den Inhalt in ihren Gutachten und die Anwälte assistieren strategisch verunsichert bei der Definierung des Norm-Leidbildes.

Das ganze Ausmaß der völlig unnötigen und zugleich unsäglichen Norm-Kommentar-Durchreiche der proaktiven DIN-Reformer zur Schwimmbaddefinition in Gemeinschafts-Wohnanlagen verdeutlicht z. B. die konkretisierenden Norm-Inhalte in unseren Nachbarländern Österreich und Schweiz.

Im österreichischen Bäderhygienegesetz respektive Bäderhygieneverordnung heißt es wörtlich: „Unter das Bäderhygienegesetz fallen alle Bäder, die nicht im Rahmen von Wohnanlagen mit weniger als 6 Wohneinheiten betrieben werden. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass alle Bäder in Hotels, Pensionen, Größeren Aparthäusern, größeren Wohnanlagen Sporteinrichtungen oder sonstige Gewerbebetriebe (z. B. Kosmetik) unter das Bäderhygienegesetz fallen“. Zitat Ende.

Die schweizerische Norm SIA 385 für Wasser und Wasseraufbereitungsanlagen in Gemeinschaftsbädern formuliert eindeutig und zweifelsfrei, dass Schwimmbecken, welche lediglich durch eine einzige Familie genutzt werden, nicht der Norm unterliegen.

Die Zeit ist, wie ich meine, reif für eine Germany-Reparaturoffensive mit kompetenter Praxissubstanz um a) die administrative DIN-Kommentar-Malträtierung im Wohngemeinschafts ein für alle Mal zu beenden und b) um nach interdisziplinären Klärung des Fehlverhaltens den Gemeinschafts-Wohlfühl-Pool - wie bisher -funktionssicher und vorschriftenkonform in vollen Zügen zu genießen

Merke: Fehler passieren immer – wenn man sie gleichgültig ignoriert – ist einer zu viel!

Verantwortungsbewusste Praxisfrage: Ist die Antwort auf die Sinnfrage, welche inhaltliche und rechtliche Verantwortung Deutsche Normen und Norm-Kommentare für ihre angeblichen Deutungsmonopol-Aussagen tatsächlich tragen bzw. übernehmen - Garnicht – Selbstschuld - etwa zynisch?

Vorsicht! Wer nicht naiv DIN hörig in die Normfalle tappt und mit fachkompetentem Blick hinter die Fassade schaut, wird unweigerlich mit der Erkenntnis konfrontiert: Praxis ist nicht alles - aber ohne Praxis ist alles nichts!

Dem Ingeör ist nichts zu schwör!

 

10 allgemeine Norm-Gebote

Hat die Schwimmbadbranche nach dem man die Geister in Neptuns Reich gerufen hat nunmehr als Neptuns Rache die folgen norm grata, pardon, non grata Rufschädigung tatsächlich verDINt:  „Heute geDINt – Morgen beDINt“ oder „Soll Ihre Anlagen DIN-Gerecht sein – oder fachgerecht funktionieren?“ Als notwendige Schadensbegrenzung die folgenden 10 testamentarischen DIN-Gebote vom Schwimmbad-Papst aus seiner Bäder-Bibel.

1. DIN-Normen haben weder Gesetzeskraft noch besitzen sie ähnliche öffentlich rechtliche Verbindlichkeit. Sie sind sogenannte vertraglich zu vereinbarende Kannbestimmungen nicht mehr und nicht weniger.

2. Ob eine Fachnorm den bauvertragsrechtlichen Status als „Allgemein anerkannte Regel der Technik“ usw. tatsächlich zum gegenwärtigen Zeitpunkt besitzt bzw. deren geltenden technischen Standardansprüchen entspricht, ist ggf. zu prüfen.

Anmerkung: Ein Hinweis, dass die DIN 19643 gemäß der DIN 820 in ihrer Gänze den Forderungen nach den „Allgemein anerkannten Regeln der Technik“ entspricht, wie in vorauseilendem Gehorsam teilweise von Normfetischisten zu hören, oder angesichts der Fehler und Ungereimtheiten evtl. nicht etwa doch nur um zweckoptimistisches Wunschdenken handelt, entscheidet sich spätestens bei einem in die Schlagzeilen geratenen Rechtsstreit (siehe meine Norm-Einsprüche und juristische Kommentare auf meiner Homepage).

3. Gemäß Norm-Präambel gibt es keine Haftungs-Verantwortung für inhaltliche Fehler o. ä. seitens der jeweiligen DIN-Ausschüsse respektive des Beuth-Verlag als Herausgeber der kostenpflichtigen Normen. Aufgrund des normativen „Verantwortungs-Umschuldungs-Gewohnheitsrechtes“ (was für ein juristisches Wortungetüm) bei dem bekanntlich der Zweck die Mittel heiligt, trägt für DIN-Mängel, Falschaussagen etc. grundsätzlich der jeweilige Norm-Anwender die volle Risiko-Eigenverantwortung. So einfach geht antiquierte Delegation von Verantwortung auf Kosten Andere. Beim Normverkauf cash abkassieren und anschließend rechtlich wertlose Quittungen als nicht sauberer jedoch reiner Persilschein ausstellen – Letzteres haben Sie gedacht.

Juristischer Erklärungsversuch: Normative Erfahrungen machen ebenso realitätsblind wie kategorische Bevormundung mit unwirksamem Widerspruch? Bei funktionstechnischer "Deliktunfähigkeit" - Klartext: "Artgerechtem Bestandsschutz" - hilft weder eine Beweislast noch eine Beweislastumkehr sondern nur noch schicksalhaft wie bisher: Augen zu und durch!

4. Zu den Fakten und Hintergründen wie Normen als Interessens-Kompromiss erarbeitet und/oder aktualisiert werden, einschl. des investierten Aufwandes und dem Prozedere der Einspruchs-Berücksichtigung etc. gibt es bisweilen durchaus berechtigte Vorbehalte. Nämlich spätestens dann, wenn man die praktischen Ergebnisse und DIN-Erkenntnisse mit den hinlänglich bekannten Folgeproblemen nach der Normtext-Realisierung vergleicht.

5. Die demokratische DIN-Kritik geht offenkundig z. B. von übertriebener theoretischer Detailversessenheit in dem man zur Denkmalspflege die Nagellänge für den eigenen Sarg normiert - geht weiter über  gleichzeitig fehlendem realem Praxisbezug mit gezielter Eigeninteressens-Dominanz respektive elitärem Aquasponsoring - bis hin zu völlig unrealistischen funktionstechnischen und volkswirtschaftlichen Realisierungs-Forderungen.

6. Dazu addieren sich einerseits auch noch teilweise folgenschwere Fehler und Falschinterpretierungen o. ä. im normativen Gesamtkontext. Andererseits summiert sich das technische Gefährdungspotential aufgrund missverständlicher Formulierungen, unkorrekte Definierungen, sowie gravierenden Widersprüchen basierend auf fehlender Koordinierung mit den unzähligen gleichzeitig mitgeltenden Normen.

Fazit: Selbst gestandene Fachleute mit Normverehrung und bisweilen nicht einmal heldenhaft engagierte Normvordenker kennen angesichts der unvermindert anhaltenden, sintflutartigen Regelungsschwemme mit atemberaubenden Kontexten die elementaren Details in den vielen mitgeltenden Vorschriften. Geschweige denn die folgenschweren Abhängigkeiten und fatalen Auswirkungen in Verbindung mit den ebenfalls zu berücksichtigenden diversen Gewerke-Schnittstellen im undurchdringlichen, Wildwuchs-Vorschriften-Dschungel.

7. Frage: Sind sich technokratische Norm-Verfasser bzw. multifunktionale DIN-Funktionsträger angesichts der vorstehenden Fakten, gegenüber ihrer weitreichenden Verantwortung mit der folgenschweren Tragweite ihres Handelns eigentlich bewusst? Insbesondere was die daraus resultierenden Praxis-Auswirkungen für bauschaffende Kopf- und Handarbeiter betrifft?

Schlechte Frage, nächste Frage: Müssen Produkthersteller, Fachplaner, Schwimmbad-Bauer,  Anlagenbetreibern und ggf. Gutachter nicht nur die Folgen der o. g. gravierenden Mängeln in DIN-Regelwerke existenzgefährdend ausbaden sondern werden obendrein auch noch als Norm-Troubleshooter  missbraucht?

Faktum: In der Praxis ist es durchaus üblich, dass in Ausschreibungen explizit auf bestimmte Normen nicht nur direkt hingewiesen wird, sondern man in der Regel auch Auftragnehmer zwingt DIN-Regelwerke umzusetzen. Diese Forderungen gelten erfahrungsgemäß auch ultimativ für Bauverträge und behördlichen Genehmigungsverfahren. Die Folge sind, Planer und Anlagenbauer sind einerseits verpflichtet die Normvorgaben zu beachten.

Andererseits stehen die letzten verbliebenen Vertreter in einer ansonsten Verantwortung delegierenden Bäderbranche bauvertragsrechtlich in voller Eigenverantwortung. Dieses gilt z. B. für die Übernahme mängelfrein  Funktionsgewährleistungen etc. ggf. bis hin zum Exit – wenn - ja wenn Richter nicht die vielen Wahrheiten durch eigenhändiges Fensteröffnen in den Gerichtssaal lassen.

Anmerkung: Siehe hierzu die diversen Kommentare und Fachveröffentlichungen über den Wikileaks-Tatort Schwimmbad als Linkverweis auf meiner Homepage: www.christoph-saunus.de

8. Damit befinden wir uns bereits unversehens mitten im aktuellen Problem-Thema „Ultrafiltrations-Verfahrenskombination Teil 4 der Schwimmbad-Norm DIN 19643“.

Hierzu muss man folgendes wissen: Obwohl es im gebäudetechnischen Normbereich inzwischen selbstverständlich ist, dass DIN-Regelwerke einen europäischen Zertifizierungs-Standard besitzen, ist die besagte Schwimmbad-DIN 19643 ein nationaler Norm-Exot ausgezeichnet als  Germany-Qualitäts-Siegel mit der Heilsbotschaft: „Am deutschen Schwimmbad-Normwesen – soll die ganze Welt genesen!“.

9. Die für den öffentlichen Schwimmbadbereich genormte und zugleich praxisbewährte DIN 19643 Jahrgang 1997 kostete seinerzeit mit lediglich 54 Seiten  345 €. Im Jahre 2012 aktualisiert kosten die gleiche Norm mit den Teilen 1 bis 4 nunmehr als XXXL- Kompendium mit 121 Seiten summa summarum ca. 420 €.

Die sich selbst beantwortende palliative Frage an den Spin-Doc im septischen Doccom-Erkenntnis-Pool: Warum erkranken überarbeitete Normen und Regelwerke anschließen automatisch an ansteckenden Adiposidas-Blähungen statt  prophylaktisch zwangsverordneter Fitness-Askese zur Gesundung technisch immungeschwächter DIN-Normen?

Hierzu als selbstentlarvendes Pendant der folgende europäischer DIN-Beweis: Inzwischen gibt es sage und schreibe sieben korpulente EU-Norm-Vielteiler inkl. Entwürfe für den privaten europäische Schwimmbad-Bereich mit insgesamt 244 Seiten und ca. 653 € Ca$hcow (DIN EU 15836, 16582, 16713 und 60335).

Angesichts einer derartigen exorbitanten technischen Normaufrüstung unter dem monetären Vorzeichen „Master-Desasters mit dem Zaster“ sei die elementare Schmunzelfrage erlaubt: Trifft die ultimative PR-Norm-Offensive mit ihrer chloroformierter Zwangsbeglückung - infizierte mit dem Virus der Angst - tatsächlich europaweit den privathäuslichen Poolbereich? Oder schießt die knallharte Balla-Balla Rohrkrepierer-Ladung mit wackelnd erhobener Monmaker Zeigefinger-Pädagogik weit über das gepoolte Ziel hinaus - wie Shitstorm-Ballistiker mit penetrant abgefucktem Bullshit prognostizieren? Siehe hierzu: http://christoph-saunus.de/artikel/brauchen-wir-eine-eu-norm-fuer-privat-schwimmbaeder

EU-Privatschwimmbad Exemplarisch

Seit Jahrzehnten versucht man im privaten Schwimmbadbau die Betreiber statt der bewährten Chlor-Desinfektion von dem wesentlich teureren Schwimmbeckenwasser-Desinfektionsmittel, mit dem verkaufsfördernden Bezeichnung „Aktiv-Sauerstoff“ sehr erfolgreich zu überzeugen. Bei der sogenannten Sauerstoff-Desinfektionsmethode handelt es sich um die Chemikalienlösung Wasserstoffperoxyd welche eine geringere Desinfektionswirkung gegenüber Chlor hat und u. a. daher nicht in öffentlichen Bädern zugelassen ist.

Die EU-Verordnung Nr. 89/2013 hat nunmehr generell die Vermarktung und Verwendung von Wasserstoffperoxyd-haltige Lösungen > 12% als „Explosivstoff“ gestoppt. Nach Inkrafttreten der Chemikalien-Verbotsverordnung am 27.01.2017 hat die Bundesregierung ab sofort einen Verkaufsstopp für die o. g. Chemikalienlösung erlassen. Der renommierte Hersteller von Schwimmbad-Chemikalien die Firma Bayrol hat daraufhin sofort den Verkauf ihrer drei Wasserstoffperoxyd-Produktvarianten eingestellt einschl. der dazugehörenden Mess- und Regelanlagen. Alles Weitere Siehe auf meiner Homepage unter: http://christoph-saunus.de/aktuelle-artikel

Quo vadis - Apocalypse now: Allmann an Bord, Leinen los und Flaggschiff Ahoi! Höchste Zeit gemeinsam in das Rettungsboot "Aquanautilus" zu flüchten, und mit Riesenbugwelle Logbuch-Kurs „Pool der Erkenntnis“, aus dem Techno-Tsunami-Epizentrum davonzupaddeln - um anschließend im Anlege-Heimathafen auf dem Kapitäns Navi-Webportal: http://christoph-saunus.de/home als engagierter Aquanautiker, mittels innovativ sprudelndem Tiefgang, mutig Flagge zu zeigen!

Aquademisches Zitat - Quelle unbekannt: Die Arche Noah wurde von Laien gebaut – die Titanic von Fachleuten!

10. Neben den bereits erwähnten typischen Adipositas-Auswirkungen auch in der aktuellen Norm DIN 19643 mit den, wie ich meine,  normativ ohnehin kaum noch bezahl- und beherrschbaren  Auswirkungen in der Praxis, wurde obendrein auch noch als Norm-Teil 4 ein völlig neues, Hightech-Membran-Unikat mit der geheiligten Weihwasser-Bezeichnung „Verfahrenskombination mit Ultrafiltration“ euphorisch aus der Taufe gehoben.

Über den emotionalen Sinn und Zweck des von den potenten Norm-Vätern gezeugten DIN-Retorten-Babys mittels funktionstechnischer Sturzgeburt, lässt sich - angesichts einsetzender Götterdämmerung - trefflich spekulieren. Was die normativen Geburtshelfer allerdings dazu bewogen hat, in der 17 Seiten umfassenden Geburtsurkunde als exorbitantes Alleistellungsmerkmal einen hypothetischen Zahlencode-Belastbarkeitsfaktor k 1,0 m3 testamentarisch mit dem Zusatzprädikat „empirisch“ zu versehen und obendrein noch mit „Wissenschaftsbezug“ als Imagepolitur zu verewigen, bleibt de facto leider ihr ureigenes Interessens-Kompromiss-Geheimnis. Nicht hingegen wer für die gezeugten Alimentierungs-Folgekosten der potenziellen Normierer & Co im Sinne von „Ethik & Monetik“ verantwortlich ist. Respektive wer für die Risiken und Nebenwirkungen aufgrund der geklonten Zahlen-Zangengeburt mit dem geheiligten H2Ooo-Waterboarding-Taufritual aufkommen muss.

Vorsicht: Seit 1. Februar 2017 gilt das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (UVSBK). Was auch immer das gutgemeinte und zugleich monströse Buchstaben-Monster mit dem Endlos-Behörden-Code - Je länger, je lieber – bezwecken soll.

Wörtliches Zitat  eines Gesundheitsamtes aufgrund festgestellter Mängel in der Schwimmbadtechnik und Beckenwasser-Qualität an den Betreiber:  Eine nicht dem Stand der Technik entsprechende Installation bzw. Betriebsweise kann im Falle eines Störfalls als vorsätzliche Handlung ausgelegt werden!

In aller Kürze: Evtl. Missverständnissen vorbeugend - es geht nicht etwa darum eine bestimmte Ziffer auf den funktionstechnischen Index zu setzen und mit negativer Bedeutung aufzuladen, oder um das Nachtreten gegenüber einer bezifferten Fußnote. Es geht im Sinne der Bäderbranche darum, diesen ambivalenten Zahlenwert mit leserfreundlicher Tech-Besonnenheit praxisorientiert zu hinterfragen.

Factual: Nach dem nämlich der mit dem goldenen Schuss normativ gezeugte Embryo mit der Kohle-DNA und dem codierten Genom k 1,0 m-3 inzwischen als einstiges Mega-Frühchen innerhalb von vier Jahren Stresstest seine bis dato verschwiegene Unschuld verloren hat, ist unisono Baby-Facelifting angesagt!

PSSST! Der dazu passende Fantasie beflügelnde Aqua-Trinkspruch im inspirierenden Pool triebhafter Sünden mit Smart-Safety-Spermafilter-Editor: Prost, Prost, Prostata, sorry, Prösterchen der Pool ist doch kein Klösterchen - denn Normen sind nicht potenter Mittelpunk - sondern Mittel. Punkt! Swingerclub-Eierkocher (Whirlpools) für den handverlesenen Homoerectus mit multipler Physio-Wildcard gegen steif gewordener Glieder, sind selbstverständlich ausgenommen!

 

Übrigens: Heiligenschein ist wenn sich schmutzige Gedanken so schwindelerregend im Kreise drehen, dass man anschließend mit Hormonstau orientierungslos im Vitality-Spa-Ambiente umherirrt.

Merke: Ohne fiktive Sünde wäre Jesus um sonst gestorben!

Mein Gott ist das Beziehungsreich- ich glaube ich übergebe mich gleich!

Sie haben - die Lachtränen in Ihren Augen inzwischen getrocknet - verstanden?

Drum sei´s & Spaß bei Seite und aus Fehlern lernen

Schwerpunkt Illustration

Regelwerke sind nicht statischer Mittelpunkt,

sondern dynamischer Ratationsmittel. Punkt!

(Gifquelle: Wikipedia Tiden: Ebbe und Flut)

DIN Code k 1,0 m-3 ad'e?

De facto, folgender kritischer Ergänzungshinweis zu der in der Norm benutzten  Rechtfertigungsbezeichnung „Wissenschaftsbezug“ hinsichtlich ihres intransparenten Zahlencode-Belastbarkeitsfaktor k 1,0 m3:  Bei Bezügen  auf wissenschaftlichen Erkenntnissen ist es selbstverständlich die Quellen korrekt mit Bezeichnung des jeweiligen Institutes zu nennen. Erfolgt diese Praxis nicht einmal in einer technischen Norm ist das seitens  verschwiegener Herren Merkwürden im doppelten Wortsinn eine befremdende Merkwürdigkeit. Dass der hinterfragende Klärungsversuch einer Technischen Universität im Jahre 2008 auch keinen Aufbereitungs-Beweis für den Norm-Quoten Belastbarkeitsfaktor k 1,0 m3 etc. ergeben hat, sollte man ebenso wenig  ignorieren  wie die damaligen aufschlussreich formulierten Negativ-Erkenntnis-Formulierungen z. B.:

  • Konzept „Belastbarkeitsfaktor“ in der Anwendung problematisch
  • Unzureichende Berücksichtigung physikalisch-chemischer Gesetzmäßigkeiten
  • Belastbarkeitsfaktoren sind grundsätzlich in Frage zu stellen
  • Bisherige Obergrenzen-Festlegung erfolgt mehr oder weniger willkürlich.

Hat sich die zero to hero Erkenntnislage inzwischen aufgrund konkreter wissenschaftlicher Erkenntnisse, basierend auf physikalisch verifizierbaren und chemisch belastbaren Upgrade-Gesetzmäßigkeiten "Unisono" beweisbar geändert: Und wenn ja - wie und mit welchen Rhesusfaktors k-positiv?

Dabei ließe sich  der mystische Dunkelziffer-Belastbarkeitsfaktor k 1,0 m3 ganz banal-real von professionellen Zahlenjongleuren an Hand der folgenden mathematischen Leerformel - ganz ohne Labor-Gehirn-Muskelkater - problemlos ad-hoc beweisen: 1 x 1 + 8 : 3 - 2 = +/-1. Und nun – warum das Zögern meine Herren Merkwürden sorry Hochwürden?

Ein hochinteressanter Membranfilter-Rückblick anno 2007

Normenklatura-Rückblick von de Waterkant zum Alpenland

(Bi uns het dat MOIN MOIN statt Griaß di Gott!)

Einen sehr interessanten und zugleich aufschlussreichen Einblick über die Anlagenperipherie mit Hygiene-Design in die Retro-Vita der Membranfilter-Technologie im Hinblick auf die seinerzeit noch anstehende Modifizierung der  dann 2012 erschienene  Schwimmbad-Norm DIN 19643 Teil 4, bietet nach wie vor das auf 57 Seiten dokumentierte legendäre Fachseminar „Ultrafiltration zur Beckenwasseraufbereitung“ in Rosenheim am 28.11.2007 mit 12 namhaften UF-Vortrags-Avangardisten. Bei der damaligen Veranstaltung hatte man sich bereits dem UF-Thema in positiver Abschätzung angenommen inkl. eines Interessens-Zweckoptimismus im Kontext mit den klassischen Mehr- und Einschichtfilter-Verfahren. Bei der Themenauswahl  ging es Primär a) um den Hygienebereich in Verbindung mit den einzuhaltenden mikrobiologischen  Indikatorparametern der DIN, b) um die evtl. Möglichkeiten der Filterleistungsreduzierung hinsichtlich des k-Wertes und c) um die Möglichkeit des Teillastbetriebes im Bypass.

Ebenfalls interessant ist der Anhang im o. g. Kompendium mit der Empfehlung der FIGAWA zur Ultrafiltration u. a. mit den drei aufgezeigten Varianten über die Verfahrensstufen zur Einhaltung der Desinfektionsnebenprodukte wie z. B. gebundenes Chlor, THM etc. Hierbei handelt es sich um die drei Adsorptions-Optionen mit der Variante 1: Pulver-Aktivpulver (PAK) in direkter Synergie mit der Flockung vor der Ultrafiltration, Variante: 2 Aktivkohle-Filter hinter der Ultrafiltration und Variante 3: UV-Anlage hinterm Aktivkohle-Filter.

Hinweis: Die chemischen Parameter z. B. gebundenes Chlor, THM, DOX, AOX etc. wurden von den Referenten analytisch nicht gesondert thematisiert, da sich diese Desinfektions-Nebenreaktions-Produkte mit der mechanischen Ultrafiltration, vorsichtig formuliert,   eh nicht relevant limitieren respektive nennenswert eliminieren lassen.

Das Letzte: Wer wagt das Normgeheimnis nach dem internen Kohlenzoff mit dem Kohlenstoff zu lüften, nämlich wieviel Prozent seinerzeit bei der demokratischen Abstimmung im Ultra-Normgremium für die Anordnung klassischer Adsorptionsfilter vor oder hinter Membranfiltern plädiert haben?

 

Beckenwasser-Aufbereitungs-Planungskriterien

Planungs-Grundsatz: Bei bautechnischer Anlagen sollte man grundsätzlich mit analytischer Weitsicht - nicht nur einseitig nach vorne denken - sondern die evtl. Risiken und Nebenwirkungen auch rückschauend von Hinten betrachten.

Dieses gilt insbesondere für die folgende Klärungsfrage: Welche Realisierungs-Alternative gibt es ggf. zu einer installierten UF-Membranfilteranlage und mit welchem technischen und kostenmäßigen Aufwand lässt sich die Anlagenänderung z. B. auf ein Wasseraufbereitungs-Verfahren gemäß DIN 19643 Teil 2 oder Teil 3 rekonstruieren?

Und damit beginnt die Qual der richtigen Wahl. Auftraggeber respektive Investoren benötigen nämlich als konkrete Entscheidungsgrundlage für die Planungsvergabe und für die anschließenden Projektrealisierung zunächst seriös und ehrlich geschätzte Bau- sowie Betriebs-und Wartungs-Schätzkosten von fachkompetenten Beratern. Korrekte Schätzkosten beinhalten als unerlässliche Entscheidungskriterien entsprechendes Insider-Hintergrundwissen über die einzelnen physikalischen- und chemischen Schwimm- und Badewasser Aufbereitungsverfahren. Außerdem gehören zu einer bedarfsgerechten "schwindelfreien" Beratung mit Bodenhaftung ggf. auch noch entsprechende Informationen über behördliche Umweltschutz-Auflagen o. ä. zwecks realistischer Schätzkostenermittlung für evtl. zusätzlich erforderliche Abwasser-Aufbereitungsanlagen. Hierbei handelt es sich im Einzelnen um die folgenden 4 wesentlichsten Anlagen-Funktionsbereiche:

 

 

I. Physikalisch definierte Aufbereitungsverfahren

1. Beckenwasser-Aufbereitungsverfahren DIN 19643 Teil 2

a) Flockung - Filtration - Chlorung mit Ein- oder Mehrschichtfilter Filter DIN 19605

b) wie vor mit zusätzlicher Kohlepulverdosierung

c) wie a) mit zusätzlicher Adsorptions-Kornkohlefilterung

d) Pulver-Aktivkohle Anschwemmfiltration

2. Beckenwasser-Aufbereitungsverfahren DIN 19643 Teil 3

a) Flockung - Filterung - Ozonung - Sorptionsfiltration - Chlorung

b) Flockung - Ozonung - Mehrschichtfiltration mit Sorptionswirkung - Chlorung

3. Beckenwasser-Aufbereitungsverfahren DIN 19643 Teil 4

a) Flockung - Pulver-Aktivkohledosierung- Ultrafiltration - Chlorung

b) Flockung - Adsorptions-Kornkohlefilterung - Ultrafiltration - Chlorung

c) wie vor mit zusätzlicher UV-Bestrahlung

 

 

II. Füllwasser- und Abwasseraufbereitung

1. Ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor bzw. Nachtrags-Kostenrisiko ergibt sich, wie die Praxis teilweise bestätigt, wenn bei den Schätzkosten und anschließenden  Planung bestimmte, notwendige Anlagen nicht rechtzeitig mit berücksichtigt wurden wie z. B.:

a) Chemische Aufbereitungsanlage ggf. für Füll- und Nachspeisewasser bei Überschreitung von Inhaltsstoff-Belastungsparametern

b) Chemische-Neutralisationsanlagen ggf. für UF-Membranmodul-Spülung

c) Aufbereitungsanlage ggf. für Pulverkohleentsorgung

d) Chemische Abwasseraufbereitung ggf. zur Eliminierung von Schadstoffen z. B. AOX (Adsorbierbare Organische gebundene Halogene) gemäß Abwasserverordnung (AbwV)

e) Filter-Spülwasser-Wiederverwendung Aufbereitungsanlage DIN 19645

f) Abwasser-Wärmerückgewinnungsanlage

 

III. Chemische Wasserdesinfektions- Aufbereitungsverfahren

1. In der DIN 19643 Teil 1 gibt es unterschiedliche Chlor-Desinfektionsverfahren mit erheblich abweichenden Betriebskosten-Auswirkungen wie z. B.:

a) Chlorgas-Dosierung aus Druckbehälter

b) Chlor-Dosierung mittels Elektrolyse

c) Natriumhypochlorit-Flüssigdosierung aus Liefergebinde

d) Calciumhypochlorit-Flüssigdosierung mittels Granulatanlage

e) Chlorelektrolyse im Inline-Betrieb aus salzhaltigem Beckenwasser o. ä.

 

IV. Betriebs- und Wartungs-Schätzkosten

Als Entscheidungskriterium für Auftraggeber zur endgültigen technisch Festlegungen der Schwimmbad-Gesamtanlage sind seriöse und realistische Betriebs- und Wartungs-Kostenschätzung für die vorstehenden unter den Titel I. bis III.  genannten Beckenwasser- Aufbereitungsverfahren und Anlagenkomponenten etc. zwingend notwendig. Andernfalls sind Auftraggeber respektive Anlagenbetreiber angesichts gravierend abweichenden Fix-Kosten anschließend fix & fertig!

Zu den wesentlichsten zu fixierenden Schätzkosten  zählen z. B.:

a) Wartungen einschl. Verschleißteile

b) Bereitstellung evtl. Anlagenkomponenten

c) Spülwasser- und sonstige Betriebswasserverbräuche

d) Energie-, Wasser-, Abwasser-, Chemikalienverbräuche

e) Sinnvolle Einsparungsalternativen

 

Lesen! Sie!! Die!!!  Zwei hochinteressanten Schwimmbad-Beiträge zum vorstehenden Themenbereich von Herrn Hugo Zürcher vom Planungsbüro Harald Kannewischer & Team und Herrn Thomas Beutel von der Firma Lutz-Jesco GmbH: http://christoph-saunus.de/artikel/symposien-a-vortraege/wasseraufbereitung-fuer-oeffentlichen-schwimmbaeder-und-normung

Als Vorabinfo drei interessante Grafiken aus dem o. g. Beitrag von Herrn Hugo Zürcher vom Planungsbüro Harald Kannewischer & Team.

 

Schätzkostenbeispiele unterschiedlicher Aufbereitungsverfahren etc.

 

 

 

 

 

Allgemeine Norm-Anwender Verpflichtungen

Vertrags-Grundvoraussetzung einer vertrauenswürdigen Partnerschaft ist, dass nicht nur einer schafft oder jeder jeden schafft – sondern - man gemeinsam andere schafft! Vertrag kommt von vertragen und was können Sie ver- oder ertragen?

Offensichtlich ist vielen Planern und Anlagenbauern o. ä. Normanwendern nicht die Verantwortung bewusst welche sich mit der kritiklosen Nutzung der Ultrafiltrations-Membran-Verfahrenskombination DIN-Teil 4 verbindet bzw. welche negativen Folgeauswirkungen sich aufgrund naiver Denke ergeben können. Die allgemeinen Planungs-Anforderungen beinhalten nämlich u. a. die Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Funktionssicherheit unter dem Aspekt der nachhaltigen Umweltschutz-Energieeffizienz. Da bekanntlich jede Technik Vor- und Nachteile hat, stehen Fachplaner – wie ich meine – gegenüber ihren Auftraggebern ohne Wenn und Aber in voller Verantwortung was die fachkompetente und neutrale Aufklärungspflicht betrifft.

Hierzu gehört z. B. auch  eine praxisbezogene Auftragnehmer-Beratung gegenüber Auftraggebern bezüglich der Risiken und Auswirkungen in Verbindung mit den unterschiedlichen Schwimm- und Badewasser-Aufbereitungsverfahren. Außerdem sollte es eigentlich selbstverständlich sein, dass Planer respektive  Fachberater o. ä.  Tätige verantwortungsbewusst auf Norm-Fehler, technische Widersprüche, Funktionsrisiken etc. in den jeweiligen DIN-Aufbereitungsverfahren hinweisen und ggf. den besprochenen Kontext zwecks Beweissicherung schriftlich dokumentieren.

Anmerkungen: Ein allgemein gehaltener Fachberatungs-Hinweis auf die technisch uneingeschränkte Norm-Unfehlbarkeit ist ggf. nicht nur ein juristischer, sondern bisweilen auch bauvertragsrechtlich folgenschwerer Trugschluss evtl. bis hin zu Kollateralschäden - wie die bereits eingangs zitierte Normpräambel mit dem selbstoffenbarenden Delegations-Passus der DIN-Anwender-Eigenverantwortung beweist. Wenn man dann auf sogenannten Produkt-Fachtagungen aus scheinbar berufenen Munde hört, Normen sind Spiegel der „Allgemein anerkannten Regeln der Technik“ und infolgedessen besteht eine Beweislastumkehr, ist unter den vorstehenden Fakten die funktionstechnische Sollbruchstelle „wer wem was beweist“ erreicht. Heißt es obendrein in bestimmten Normen-Anhängen dann auch noch vielsagend - bei der Planung hat man den erforderlichen Grad der Produktzuverlässigkeit auch vom Aufwand der Beseitigung eines Schadens mit zu berücksichtigen - ist dann juristisch der Unver-Stand der Technik erreicht? Was wundert wenn der Branchen-Leidspruch: „Ich brauche mich nicht zu beklagen – bei mir klagen die Gläubiger“, inzwischen allgemein anerkannte Regel der Technik ist.

 

Planungshinweise zum Norm-Teil 4

In diesem prekären Zusammenhang ist u. a. auch zu berücksichtigen, dass der Norm-Teil 4 erst 2012 in der aktuell gültigen Norm aufgenommen wurde. Infolgedessen gibt es auch keine jahrzehntelangen optimierenden Praxiserfahrungen bzw. Retro-Background wie etwa bei den praxisbewährten traditionellen Norm- Aufbereitungs-Verfahren aus den neunziger Jahren.

Angesichts dieses Erfahrungs-Defizites bei der UF-Anlagentechnologie erstaunt umso mehr die Tatsache, dass über die in der Regel damit verbundenen bzw. daraus resultierenden, üblichen funktionstechnischen und bauvertragsrechtlichen Anfangs-Problemen, insbesondere was die Kinderkrankheiten bei echten Norm-Babys betrifft, leider nur unter vorgehaltenen Händen kritische Erwähnung findet.

Beispielhaft: Folgende Kommentierung eines renommierten Schwimmbad-Planers mit jahrelangen Praxiserfahrungen über das Valium-Thema Ultrafiltrationsanlagen: Ich plane und realisiere UF-Wasseraufbereitungsanlagen „ohne“ Berücksichtigung von irgendwelchem theoretischen und zweckoptimistischen  Wunschdenken in Normen.

Seine Fakten: 1.Verwendung des Belastbarkeitsfaktor k 0,8 m3 statt des unberechenbaren Risiko-DIN-k Wertes 1,0 m3 und 2. Grundsätzlich Vorfilterung  mit Adsorptions-Kornaktivkohlefilter im Teilstrom und nicht im geforderten DIN-Vollstrom sowie 3. kein verpulverisierender Trioinfernale-Einsatz von funktionstechnisch sowie entsorgungsmäßig aufwändiger  und zugleich nicht unproblematischer Pulver-Aktivkohle-Dosierung.

Wenn man glaubt, es muss unterschieden werden in Vorfiltration zum Schutz der Membran und Adsorption an Kornaktivkohle, so sollte man dieses auch zweifelsfrei formulieren. Dieses gilt auch für den Hinweis: Wenn andere Vorfilter, beispielsweise Scheibenfilter installiert sind kann der Kornaktivkohlefilter auch normkonform im Teilstrom betrieben werden.

Ein Ösi kommentiert: Wir haben in unserer Österreichischen Bäder-Norm die Ultrafiltrations-Wasseraufbereitungstechnologie gar nicht erst aufgenommen.

Erklärungsversuch: Liegt das evtl. darin begründet, dass das Anforderungs-Niveau bzw. die funktionstechnische Messlatte der ÖNORM respektive die des konsolidierten Bundesrechtes als Bäderhygieneverordnung und das ratifizierte „Bäderhygienegesetz“ (BHygG), insbesondere § 15, möglicherweise zu hoch ist? Bitte melden!

Übrigens enthält das bereits zitierte Fachseminar „Ultrafiltration zur Beckenwasseraufbereitung“ in Rosenheim am 28.11.2007 auch zwei Fachvorträge von österreichischen Referenten mit aufschlussreichen Info-Hinweisen hinsichtlich der geforderten Zulassungs-Kriterien (redundant, analog und digital usw. mit 12 Monaten Testbetrieb etc.) für die offizielle Ratifizierung der Ultrafiltration in Österreich.

 

Ist es richtig, dass es in unseren EU-Nachbarländern z. B. Holland, Belgien, Frankreich, Italien usw. keine Regelwerke mit direktem Bezug auf die Ultrafiltrations-Technologie gibt???

Vortragstourismus wo jeder mit muss: Bisweilen ist es, wie bereits erwähnt, auf Fachsymposien, getarnte als Honorar-Marketing-Veranstaltungen, durchaus nicht ungewöhnlich, dass z. B. ultraresistente Hardcore-Vortragstouristen, für die Bauhelmtragen postfaktisch ein Fremdwort ist - als technisches Synchron-Schwimmer-Duo im kompatiblen Doppelpack - gemeinsam mit cleveren Firmenrepräsentanten, die vollmundig ihre Denk-Anstößigen Vorträge mit leeren Rohrkrepierer-Worthülsen final veredeln. Hierbei sorgen hochprofessionelle Industrie-Vertreter - respektive auf Hochglanz aufpolierte sprechende Produktkataloge - dafür, dass aufgrund ihres gebetsmühlenartig präsentiertes Repertoire über das außergewöhnliche Techno-Mängel-Immunsysteme ihrer alternativ- und diskussionslosen Produkte allseits euphorische Stimmung herrscht - auch im Scheckbuch der Veranstalter - versteht sich.

Nachruf: Man kennt sich dem Vernehmen nach halt im honorig planschenden Bäder-Establischment - immer locker cool im elitären Wohlfühl-Pool - um regelrecht immunisiert, das monetäre Ambiente im Wellness-Keimfitness-Feuchtbiotop in vollen Zügen zu genießen.

Klartext: Selbstverständlich gilt die etwas überspitzt geschilderte Schmonzette über vorauseilendem Anpassungskonsens von didaktisch souveränen Vortrags-Retros mit ihren homöopathisch dosierten Heilsbotschaften aus der alchemistischen - auch so heile Schwimmbad-Gerüchteküche - nicht generell, wie sollte auch.

Hierzu die Verständnisfrage: Wie schafft man es mit teilweise zeitlimitierten Impulsreferaten - bisweilen im 15 max. ca. 30 Minuten-Takt zusammengerafft - in subito komplexe Themen bei anspruchsvollen Vorträgen zu vermitteln? Und dieses in Kenntnis der latenten Gefahr, dass es bei skeptischen Teilnehmern - aufgrund technisch kastriertem Info-Tool und/oder fehlendem Techno-Tiefgang ggf. zum Dezibel-Gehörsturz gemäß der Schallschutz-DIN 4109 kommt. Nämlich nach dem unüberhörbaren Vortrags-Motto: "Wer schnarcht am lautesten?"

Übrigens: Keinen nahe treten zu wollen, gesponserter Profi(t) Wissens-Transfer durch hochdotierten Speaker-Lobbyismus (wo jeder, um sich über Wasser zu halten, mit muss) ist als verschwurbeltes Cashface Foren-Leidmotiv kein branchenspezifisches Kommunikations-Phänomen. Es ist ein ganz legitimes Netzwerk-PR-Ritual nach der trivialen Erkenntnis: „Der Zweck heiligt bekanntlich die Mittel“, denn nur der Erfolg zählt und wer Erfolg hat – hat Recht! Tatsächlich?

Podiums-Eingeständnis eines entnervten Referenten, dem das Beckenwasser bis zur unterkante Oberlippe steht: Woher soll ich wissen, was ich denke - wenn ich noch nicht gehört habe, was ich sage. Empfehlung: Lass ja den Kopf nicht hängen!

Dass es nach wie vor erfolgreich aktuelle Symposien unter kompetenter deutscher Profibeteiligung im In- und Ausland ohne gerecyceltes Standartwissen mit Staublungengefahr gab und gibt, sondern konsequent praxisbezogen mit plausibel und verständlich erklärten Problem- und Hintergrund-Infos im angemessenen Zeitrahmen, dokumentiert das Webportal: www.christoph-saunus.de

Trotzdem stellt sich angesichts der Ultra-Tabuisierung die journalistisch Sinnfrage: Wo bleibt bei dieser Performen im beratungsresistenten High-End UF-Techno-Business eigentlich die informative Aufklärungspflicht der elitären VIP-Presse in den Fachmedien mit ihren investigativen Edelfedern - die ansonsten hemmungslos Festmeter mit Druckerschwärze veredeln oder zynisch - die hemmungslosen Triebfedern welche auf Seiten von Metern abgeholztem Baumbestand eingefärbtes Advertorial (verdeckte PR-Ethik) verspritzen? Ohne medialen Generalverdacht gegen den Betroffenheits-Journalismus versteht sich! Fragen über Fragen….

Egal, auch wenn es evtl. unpassend ist, dann wird es halt passend gemacht.

Hans-Ulrich Jörgens von der stern-Chefradaktion hat in der Sternausgabe 16.02.2017 an seine druckvolle Bemerkung zur Buchvorstellung „Die Alpha-Journalisten“ anno Juni 2007 erinnert: „Die guten Redaktionen sollten ihre Siele geschlossen halten, damit der ganze Dreck von unten nicht durch ihre Scheißhäuser noch oben kommt“. Es ging um die beginnende Online-Forendiskussion im Internet - die inzwischen in den sozialen Netzwerken als schmutziger Blogger-Shitstorm mit dem obszönen Slogan „banal - anal – scheißegal“ außer Kontrolle geraten ist – na ja - keine smarte orale Wegbeschreibung aber…..

Clean fragmentierte Schließmuskel-Diagnose von Dr. WC: Der Stuhlgang wird immer härter - kein Geschäft mehr ohne beidseitig zu benutzenden Papierkram!

Zu den Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihre Klobürste mit der Antwort: Es war nicht alles Schweiße!

Magi-Faktor: k ? m‾3

Anlagenprioritäten - immer flexibel bleiben.

 

Daher einige logistische Antworten mit multilateralen Planungshinweisen und wasserdichten Verhaltungsregeln für den gefürchteten Stellungskrieg mit den trivialen Techno-Attacken an der gnadenlosen Beckenwasserfront:

● Für technisch erfahrende Fachleute aus dem Anlagenbau haben sowohl die bereits erwähnte Funktionssicherheit einschl. ökonomischer und ökologischer Wirtschaftlichkeit als auch die Möglichkeit einer weitgehend autarken Produkthersteller-Unabhängigkeit mit sinnvoller Anlagen-Alternativoption für den Ernstfall entsprechende Priorität.

Bei den traditionellen Schwimmbad-Wasseraufbereitungsverfahren in der DIN 19643 Teil 2 und 3 besteht bei evtl. Problemen z. B. die individuelle Möglichkeit ggf. nicht nur relevante Anlagenkomponente ohne Produkthersteller-Abhängigkeit im vertretbaren Kostenrahmen gleichwertig zu ersetzen. Auch die sonstige Anlagentechnik wie z. B. Systemhydraulik, Becken-Durchströmung mit Verrohrung und Einbauteile, Schwallwasserbehälter usw. können in der Regel problemlos im vorhandenen Anlagenbestand wie bisher weiterhin sinnvoll genutzt werden.

●Bei dem funktionstechnisch aufwändigen Ultrafiltrations-Membran-Verfahren ergeben sich hingegen folgende zu berücksichtigende Situationen:

1. Aufgrund der Membranmodul-Abmessungen lässt sich die Technikraumhöhe gegenüber traditionellen Festbett-Filtern nach DIN 19605, je nach Filterleistung bzw. Wasseraufbereitungsvolumen, erheblich reduzieren. Folglich wird dieses Verkaufsargument in der Regel baulich auch so realisiert bzw. umgesetzt.

Hierbei ist allerdings ggf. zu berücksichtigen, dass man sich aufgrund der Festlegung auf die Baulichkeiten die Optionsmöglichkeit einer evtl. nachträglichen, möglichst problemlosen Umrüstung auf die o. g. konventionale Filter-Wasseraufbereitung weitgehend verbaut.

2. Ein weiteres Verkaufsargument bei der alternativen Verfahrenskombination mit Ultrafiltration  ist die interessante Möglichkeit, die Filterumwälzleistung gegenüber den modifizierten Aufbereitungsverfahren in den Norm-Teilen 2 und 3 nahezu um die Hälfte zu verringern.

Die Macht des Wassers

Die unberechenbaren Praxis-Auswirkungen beim Beckenwasser sind im Wesentlichen darin begründet, dass man beim Ultrafiltrationsverfahren den empirischen und personenbezogenen Belastbarkeitsfaktor mit der Bezeichnung k 1,0 m 3 zur Filterleistungsberechnung ultimativ zu Gunsten der neuen Beckenwasser-Aufbereitung festgelegt hat ohne Berücksichtigung der sich evtl. unter normativen Bestandsschutz ergebenden Schwangerschafts-Nachwehen.

 

Verfahrens-Vergleiche:

Norm-Teil 2: Berechnungsfaktor k 0,5 m3 = 2 m³ Filter-Reinwasser je Person,

Norm-Teil 3: Mit Ozon-Zusatzdesinfektion k 0,6 m3 = 1,67 m³ Filter-Reinwasser je Person

Norm-Teil 4: UF-Filtration k 1,0 m3 = 1 m³ Filter-Reinwasser je Person.

Übrigens relativiert bzw. reduziert die Schweizer-Bäder-Norm den ultimativen Germany-Design Berechnungsfaktor von k 1,0 m3 auf bemerkenswerte k 0,8 m3

Diese erstaunt umso mehr, da im Norm-Kommentar zur DIN 19643 Teil 4 wörtlich folgendes metaphorisch behauptet wird: Im praktischen Betrieb sowie durch wissenschaftliche Untersuchungen hat sich gezeigt, dass der Belastbarkeitsfaktor k 1,0 m3 als konservativ einzustufen ist. Zitat Ende.

Merkwürdig erscheint, dass zum Schwimmbadwasser-Aufbereitung-Quotensprung mit der magischen 1 vorm Komma die sonst üblichen beweisbaren Klärungs-Hinweise fehlen. Das gilt sowohl was die Nennung des besagten Prüfinstitutes betrifft als auch was die Folgerungen hinsichtlich der daraus resultierenden Planungs- und Ausführungsrelevanz anbelangt.

Top Secret – Geheimhaltungsstufe rote Karte?

Zum Verständnis: Drei relevante Hinweise zu den kosten- und platzmäßigen Auswirkungen bei einer Halbierung der Filterumwälzleistung mit dem o. g. Belastbarkeitsfaktor k 1,0 m3 zu Gunsten der Traditionellen Aufbereitungsverfahren.

● Aufgrund des wesentlich geringeren hydraulischen Wasservolumens lassen sich nicht unerheblich gleichzeitig auch die Verrohrungs-Dimensionen bzw. Leitungs-Querschnitte mit Armaturen, Regelorgane etc. reduzieren.

● Das Vorstehende gilt sinngemäß ggf. auch für die Leistungsverringerung bei bestimmten Geräten und Anlagenkomponenten wie z. B. Pumpen, Dosierungen o. ä.

●  Dito für bauliche Zusatzmaßnahmen usw.

●  Es sollte allerdings geprüft werden ob die Beckenhydraulik noch sichergestellt ist zumal dieses insbesondere bei horizontaler Einströmung elementar ist.

●  Weiter gilt zu beachten, dass ein reduzierter Betrieb in der Regel nicht oder nur in geringem Umfang möglich ist.

 

 

 

 

 

 

Technisch einfache Verfahrenstechnik nach DIN 19643 Teil 2 Bild: Veolia

Risikoanalyse - Ultrafiltration

Die vorstehend genannten Fakten bedeuten allerdings im funktionstechnischen Umkehrschluss, dass man sich bei einer diesbezüglichen Festlegung möglicherweise alternativlos in die Abhängigkeit des Anlagenproduzenten begibt. Nämlich dann, wenn man z. B. aufgrund der örtlich vorhandenen baulichen und anlagentechnischen Gegebenheiten keine Änderungs-Option mehr besitzt, um eine traditionale Beckenwasseraufbereitungs-Verfahrenskombinationen gemäß Norm-Teil 2 oder 3 mit dem geforderten fast doppelten Filterumwälzvolumen vorschriftsmäßig respektive fachgerecht zu installieren.

Bei diesbezüglich konsultierten Schwimmbadfachleuten bestehen daher teilweise durchaus verständlich und nachvollziehbar  gewisse Befürchtungen bzw. Vorbehalte dahingehend, was die rechtliche Verantwortlichkeiten zwischen Planern und ausführenden Schwimmbadfirmen und ggf. auch Generalunternehmern gegenüber ihrem Auftraggeber-Informationspflichten  betrifft.

Was geschieht, wenn z. B. die Herstellerfirma der Ultrafiltrationsanlage und/oder die Schwimmbadfirma in Insolvenz gehen? Oder welche relevanten Folgen ergeben sich, wenn es beispielsweise evtl. zu einem Zerwürfnis oder gar Rechtstreitigkeiten zwischen den Beteiligten kommen sollte und die o. g. Hersteller- oder Ausführungsfirma daraufhin die weitere Zusammenarbeit verweigern. Aufgrund der hochkomplexen Anlagentechnologie wäre unter den vorstehend geschilderten Umständen sicherlich nicht nur eine kurzfristige Beseitigung von Anlagenmängeln und/oder Funktionsproblemen äußerst schwierig. In der Folge wäre dann auch noch außerdem zu befürchten, dass möglicherweise keine seriöse Fremdfirma vorbehaltslos relevante Arbeiten an diese hochspezialisierten Membran-Anlagentechnologie ausführt bzw. ausführen kann, geschweige denn bauvertragliche Gewährleistungen übernimmt.

Anmerkung: Ob die empirische Rechnung mit der spektakulär verheißungsvollen schwarzen 1 vor dem Komm beim Ultra-Newcomer-Solitär langfristig tatsächlich als mathematisch berechenbarer Beweis aufgeht und die 1 als Ultra-Joker - statt der Null vor dem Komma - weiterhin exorbitanten Bestandsschutz erhält, wird die Zukunft zeigen.

Hierbei kann jedoch nicht das Produkthersteller Know-how lauten: Grüne Bananen sollen am Bau auf Kosten ausführender Firmen reifen!

Praxishinweise: Es ist sinnvoll und empfehlenswert vor der endgültigen Endscheidung für die Ultrafiltrations-Membran-Verfahrenskombination mehrere Referenzanlagen aus unterschiedlichen Installationszeiträumen von der Herstellerfirma prüfend anzusehen und gleichzeitig den Anlagenbetreiber zwecks Info-Austauschs zu kontaktieren.

Entscheidet man sich für eine Ultrafiltrations-Wasseraufbereitung ist es erfahrungsgemäß dringend zu empfehlen, im Leistungsverzeichnis eine gesonderte Position für eine Anlagenfunktionsprüfung durch einen zertifizierter Schwimmbad-Fachgutachter gemäß den Prüfkriterien der Richtlinie DGfdB R 65.04 „Funktionsprüfung von Anlagen zur Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser“ auszuschreiben und auch tatsächlich zu beauftragen.

 

Definierungsproblematik:  Vollautomatisch

Die häufig in Schwimmbad-Ausschreibungstexten bzw. Leistungsverzeichnis-Positionen zu lesenden Behauptungen über eine „vollautomatische Anlagenfunktion“ lassen sich eigentlich nur dadurch erklären, dass es diesbezüglich scheinbar gravierende Unkenntnis gegenüber dem technischen Wortbegriff „Vollautomatik“ gibt.

Vorsicht: Im Gegensatz zur Halbautomatik definiert sich nämlich der funktionstechnische Wortbegriff „Vollautomatik“ als autarkes Anlagensystem dahingehend, dass sämtliche Prozessabläufe, Steuerungen und Korrekturen etc. völlig autark erfolgen,  d. h.  den Anlagenbetreiber eingriffsfrei entlastet.

Folglich brauchen Anlagenhersteller, Fachplaner und Schwimmbadbauer zur bauvertragsrechtlichen Risiko-Einschätzung bei einer unkorrekten Verwendung  der irreführenden Funktions-Bezeichnung  – vollautomatisch – keine Juristen sein.

Praxisbeweis: Spätesten bei den ersten auftretenden Funktionsmängeln erfährt der Anlagenbetreiber nämlich unmissverständlich, was ggf. alles von ihm gemäß Betriebsanweisung versäumt wurde bzw. er bei regelmäßig zu erfolgenden  manuellen Anlagen-Nachjustierungen alles vorschriftsmäßig bzw. bestimmungsgemäß zu berücksichtigen hat. Obendrein erhält er im mündlichen Nachgang ultimativ darüber schlagkräftige Nachhilfe, wie man sich künftig bei Messabweichungen o. ä. regelungstechnischen Problemen selber zu behelfen hat. Stichworte: Zu hoher Wasser- und Energieverbrauch, zu niedrige Säurekapazität, zu hohe gebundene Chlorwerte, zu geringe Chemieparameter, falsche pH-Werte, zu korrigierende Spülintervalle bei den  Membran-Modulen etc.

Chemisches UF-Anlagen Unwort mit 14 Buchstaben

Säurekapazität - ein exorbitantes Todschlagargument

Wenn Anlagenhersteller nach über einem Jahr erfolglosen Herumexperimentieren an Ultra-Membranfilteranlagen den beanstandeten Mangel des zu hohem gebundenen Chlor nicht beseitigen können, es Probleme bei Verfliesungen gibt usw. und man stattdessen versucht dem Betreiber mit dem bequemen Schuldzuweisungs-Hinweis - er hätte nicht regelmäßig die Säurekapazität (DIN 38409-7) dokumentiert und korrigiert - die Mängelbeseitigungs-Selbstverantwortung zu delegieren, beginnt gleichzeitig auch die Magensäure zu wirken. Besonders dann, wenn weder eine Anlage zur Korrektur der Säurekapazität geplant war - noch in der Betriebs- und Wartungsunterlagen erwähnt wurde und folglich auch nicht vorhanden ist.

Kann man von Schwimmbad-Betreibern tatsächlich erwarte, dass sie über folgendes chemisches Standard–Grundwissen verfügen wenn selbst nicht einmal Fachleute die Fragen zum Indikatorparameter „Säurekapazität“ fachkompetent beantworten können:

1. Warum sind laut DIN 19643 bei Warmsprudelbecken (Whirlpools) als Mindesttoleranz 0,3 mmol/l ausreichend und bei Schwimm- und Badebecken werden plötzlich mind. 0,7 mmol/l zwingend gefordert?

Warum erlaubt die Norm bei Flockungsmittel mit einer Bazität > 65% eine Säurekapazität von ≥ 0,3 mmol/l und Produkthersteller in diesem Bereich trotzdem eine Säurekapazität von ≥ 0,7 mmol/l und höher fordern?

2. Welche Korrelation besteht zwischen Flockungsmittel-Säureäquivalent und Puffervermögen der Säurekapazität?

3. Wie Systemimmanent sind die Hygiene-Hilfsparameter: Desinfektions-, Flockungs- und pH Korrekturmittel und die Ausgasung von Kohlenstoffdioxid etc.?

4. Warum verwendet man bei hohem pH Wert im Trink- bzw. Nachspeisewasser ggf. Eisen (III) gemäß DIN EN 15797 als Flockungsmittel? (Einsatzgrenzen: Aluminiumsalze nach DIN EN 15031 pH-Wert 6,5 bis 7,2 und darüber Eisensalze)

5. Warum bei der Flockung, als äußerst relevantes Chemie-Parameter der fachgerechten Schwimmbadwasser-Aufbereitung, nicht nur die Flockungsmittel-Reaktionszeit in der DIN 19643 ganz präzise definiert ist - sondern auch die Flockungsmittel-Funktionswirkung korrekt mittels Eignungsversuchen protokollarisch nachzuweisen ist (Merkblatt DGfdB R 04).

6. Gibt es wissenschaftlich untermauerte Beweise dafür, dass offiziell zugelassene und fachgerecht verarbeitete mineralische Verfliesungsmaterialien, insbesondere Fugenmaterialien in Schwimmbecken, aufgrund von Säurekapazitäts-Werten unter 0,7 mmol/l geschädigt werden?

Was will uns dieser eingedampfte Chemie-Cocktail bzw. der zu dechiffrierende Entschlüsselungs-Code sagen: Beckenwasser hat einen spitzen Kopf - Vorsicht bei Undichtigkeiten oder Rissen in der Festplatte!

 

Zurück zum Ursprungsthema: Wenn man den Kontext zur Ultrafiltration-Verfahrenskombination in der DIN 19643 Teil 4 und im Norm-Kommentar zur DIN 19643 Teil 4 mit den unzähligen von Anlagenbetreibern zu beachtenden Hinweisen und ständig durchzuführenden Regel- und Dokumentations-Forderungen liest, fragt man sich mit vollautomatischem Bezug, ohne jemanden zu nahe treten zu wollen, folgendes besorgt: a) wie kommt so ein theoretisch kopflastiges Pamphlet mit unzähligen zu berücksichtigenden Accessoires zustande, b) wer soll für so eine technische Enzyklopädie des verwässerten Wissens die Funktions-Verantwortung tragen und c) was soll schlussendlich mit den daraus resultierenden betriebswirtschaftlichen Folgekosten z. B. für Technik- und Personalaufwand etc. kostenmäßig geschehen, respektive wer soll die offene Rechnung begleichen?

Dieses gilt insbesondre auch unter dem Aspekt, dass man im Norm-Kommentar unter Ziffer 5.6.1 Seite 133 darauf hinweist, dass eine gemeinsame Einarbeitungs- und Optimierungsphase bis 8 Monate in Anspruch nehmen kann. Daneben gibt es auch noch den nicht unerheblichen Zusatzaufwand für die diversen zusätzlichen, über die im Betriebsbuch Norm-Teil 1 Tabelle 4 normativ hinausgehenden Daten-Dokumentierungs-Forderungen. Die Antwort, ob diese diversen vom Betreiber schwierig zu erbringenden Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung eines fachgerechten und vorschriftsmäßigen Anlagenbetriebes mit einer Vollautomatik-Funktion kompatibel ist, entspräche mit Sicherheit nicht dem Niveau einer funktionstechnischen  Tausend -  $ - Frage. Oder?

Folgerungen: Aufgrund der hochkomplexen Anlagen Steuerungs- und Regelungstechnik bei der Ultrafiltrations-Membran-Technologie erscheint es aus Gründen der Betriebskosten, Eigenverantwortung und Funktionssicherheit durchaus angebracht  - wenn nicht gar zwingend anzuraten - dass der Anlagenherstellers durch die Möglichkeit externer Datenzugriffskontrollen, vertraglich mit in die After-Sales-Service-Verantwortung einbezogen wird.

Eine vorherige kritische Inaugenscheinnahme von Referenzanlagen des Herstellers in Verbindung mit informativen Kontaktgesprächen mit den Anlagenbetreiben zur evtl. vorbeugenden Schadensbegrenzung ist, wie bereits vorstehend erwähnt, eine durchaus sinnvolle und zugleich praxisbewährte Akquise zur evtl. Schadensbegrenzung.

 

Denkanstöße & Denkanstößiges

 

 

 

 

10 Top-Bäderparagraphen  als strategische Verhaltensregeln

Der bisherige, auf Praxiserfahrungen basierende Fachbeitrag, mit den geschilderten Erkenntnissen von mehreren Gutachten in Verbindung mit gravierenden Ultrafiltrations-Membran-Anlagenmängeln, verdeutlicht sehr eindrucksvoll, welche Problem-Ursächlichkeiten es u. a. bei der UF- Wasseraufbereitung geben kann.

Das neue Schwimmbadwasser-Aufbereitungsverfahren besitzt nämlich - im Gegensatz zu den traditionellen Norm-Aufbereitungsverfahren mit praxisbewerten Retro-Design - eine sehr aufwändige Komponenten-Konfiguration. Die sich daraus  zwangsläufig ergebende äußerst anspruchsvolle Funktionstechnik ist nicht nur hochkomplex sondern reagiert gleichzeitig auch noch  hochsensibel. Was wundert, wenn Anlagenbetreiber vor Ort mit fehlendem Know-how - trotz suggerierter Vollautomatik - bedienungs- und wartungsmäßig bisweilen total überfordert sind.

Als weitere Augenöffner, zum ultimativen Einstimmen in die Risiken und Nebenwirkungen der fremdgesteuerten Ultrafiltrations-Sensorik - für Betroffene -  im doppelten Wortsinn zunächst ein Techno-Stresstest.

Unberechenbare Kettenreaktion bei Schwimmbädern ereignen sich in der Regel zur falschen Zeit mit falschen und/oder falsch betriebenen Wasseraufbereitungsanlagen und können schlimmstenfalls als tickende Zeitbombe den Super Gau im Bäder-Reaktorbau auslösen.

Zynischer Glühwürmchen-Inspiration eines Frustraten: Mit Heiligenschein ständig ehrfurchtsvoll vor sich selbst auf die Knie fallen - anschließend kometenhaft als Strahlemann ins Pool-Universum der Unkenntnis starten um kurze Zeit später glanzlos als verblasster Armleuchter-Meteorit abstürzend im geerdeten Blind-Pool-Kosmos der Erkenntnis zu verglühen!

Zu den komplexen Mechanismen der anspruchsvollen Ultrafiltrations-Sensorik die folgenden 10 Bäderparagraphen als goldene Verhaltensregeln aus der Praxis:

(Bildquelle: Internet)

 

§ 1. Füllwasseranalyse

Grundlage jeder seriösen und fachkompetenten Schwimmbadwasser-Aufbereitungsplanung muss eine gültige Füllwasseranalyse zur Berücksichtigung der darin enthaltenen chemischen Parameter sein. Dass solche selbstverständlichen Forderungen nach wie vor teilweise immer noch nicht berücksichtigt werden, zeigt sich ggf. spätestens an den während des Anlagenbetriebes auftretenden chemischen und/oder physikalischen Problemen mit den gegenseitigen Schuldzuweisungen respektive bequemen Delegation von Verantwortung. Schuld haben immer die Anderen, insbesondere der Bauherr, denn wenn er nicht gebaut hätte - gäbe es auch keine Probleme!

 

§ 2. Inbetriebnahmen und Anlagenübergabe

Ein primäres Problem bei Inbetriebnahmen und Anlagenübergabe sind die folgenschweren mangelhaften Dokumentationen, die aufgrund gravierender Fehler in der Regel nicht annähernd den bauvertraglichen Anforderungen gerecht werden. Insbesondere bei der hochsensiblen Ultra-Technologie  ist es zur Feststellung von Funktionsmängeln und/oder zur evtl. späteren Beweissicherung zwingend erforderlich, dass z. B. vom Anlagenbauer in Gegenwart eines autorisierten Bauleiters ausnahmslos sämtliche chemischen, hydraulischen, elektrischen, physikalischen etc. Mess-, Einstell- und Verbrauchsdaten von sämtlichen relevanten Anlagenkomponenten korrekt mit Zeitangaben und Beteiligten-Unterschriften dokumentiert werden. Bei der Anlagen Übergabe und Abnahme hat der Anlagenbauer bzw. Bauleiter das o. g. äußerst wichtige Funktionsprotokoll gemeinsam mit den vollständigen Betriebs- und Wartungsunterlagen dem Auftraggeber schriftlich dokumentiert zu übergeben.

Zu den Abnahmebedingungen hinsichtlich der Verfahrenswirksamkeit gibt es weitergehende Regelwerke wie z. B. die in der DIN 19643 Teil 1 mit der Bezeichnung „Verdingungsordnung für Bauleistung (VOB)“. Dass die vorstehende VOB-Bezeichnung  in der o. g. Norm falsch ist und stattdessen korrekt  heißen muss „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistung“ VOB, bestätigt einmal mehr meine bereits mehrmals zitierten Wiedersprüche in technischen Regelwerken. Neben der vorstehenden VOB Teil C DIN 18381 Ziffer 3.5 sowie die Richtlinie R 65.04 “Funktionsprüfung von Anlagen zur Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser“ der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) werden diesbezügliche Prüfkriterien genannt.

Die Empfehlung, im o.g. Merkblatt einen zertifizierten Fachgutachter mit der Prüfung zu beauftragen, ist inzwischen ebenso praxisbewährt wie der Hinweis innerhalb von 4 Wochen eine Funktionsprüfung zu wiederholen.

 

 

 

§ 3. Hygiene-Wasserparameter

Bei Wasserhygienemängeln wie z. B. gebundenen Chlorwerten über 0,2 mg/l und Trihalogenmethan über 0,02 mg/l sowie Keimanzahlüberschreitungen bei toxischen Legionellen-Kontamination & Co wird bei den erforderlichen chemischen und hygienischen analytischen Wassermessungen zur Ursachenklärung meistens nicht chronologisch vorgegangen. Grundsätzlich ist zwecks Kontrolle der Wasserbeschaffenheit zunächst der fachgerechten Zustand des besagten Beckens zu prüfen, beispielsweise die Beckenhydraulik, Beckenkonstruktion, Beckeneinbauten wie Wasserattraktionen, Hubböden usw. Dieses gilt auch für Schwallwasserbehälter und die Rinnenreinigungs-Umschaltfunktion etc. Bei der fachgerechten Wasserprobenentnahme zur Mängel-Ursachenklärung hat sich die Vorgehensweise mit der nachstehenden Messabfolge praxisbewährt: Im Becken selbst, vor und hinter a) Schwallwasserbehälter, b) Scheibenfilter o. ä., c) Ultrafiltration sowie im Reinwasser vor dem Becken.

 

 

 

§ 4. Anlagen-Installation

Zu dieser komplexen Thematik ein relevantes Beispiel. Teilweise wird immer noch nach wie vor aus Unkenntnis o. ä., die folgende wörtlich zitierte Hygiene-Forderung der DIN 19643 Teil 1, Ziffer 10.5.2 ignoriert. Diese lautet unmissverständlich: „Zwischen dem Rohrsystem des Aufbereitungskreislaufes und dem Schmutzwasser-Entwässerungssystem darf es keine direkte Verbindung geben. Es ist die DIN 1986-100 zu beachten“. Zitat Ende.

Darüber hinaus ist hydraulisch ergänzend anzumerken, dass Entwässerungssysteme drucklos zu dimensionieren sind, ggf. unter Berücksichtigung vom Freispiegelgefälle.

 

 

§ 5. Zusätzliche Beckenabwasser-Aufbereitungsanlagen

Wie bereits unter Titel II. „Füllwasser- und Abwasseraufbereitungsanlagen“ erwähnt, ist bei der Planung grundsätzlich zu klären ob, und wenn ja, welche behördlichen o. ä. Auflagen es zur vorschriftsmäßigen Anlagenentwässerung gibt, um ggf. zusätzliche Beckenabwasser-Aufbereitungsanlagen zu berücksichtigen.  Wie folgenschwere Erfahrungen mit teilweise immensen Nachrüstkosten zeigen, wird die vorstehende Selbstverständlichkeit aus irgendwelchen unerklärlichen Gründen teilweise schlichtweg ignoriert. Hierbei handelt es sich ggf. um folgende Anlagenabwasser-Aufbereitungsanlagen: Chemikalien-Neutralisation für UF-Membranmodul-Spülwässer und  Entfernung von AOX o. ä. unerwünschten Abwasser-Belastungsstoffen sowie separate Entsorgung von Pulveraktivkohle usw.

 

§ 6. Zahlen-Designe oder Nichtsein: k 1,0 m3 ?

Das ist nicht in dubio pro reo die Frage! Zu den bereits erwähnten  Auswirkungen des nach wie vor höchst umstrittenen empirischen Belastbarkeitsfaktor k 1,0 m3 mit dem genannten Reinwasservolumen von 1.0 m³ je Person folgende Anmerkungen: Bei Beckenwasser-Problemen z. B. aufgrund von Grenzwertüberschreitungen bei gebundenem Chlor- und /oder Trihalogenmethan (THM), wird häufig die angeblich zu hohe Personenbelastung im besagten Becken als Verantwortung delegierendes Todschlagargument gegenüber dem Anlagenbetreiber verwendet.

Dieser vermutete Tatbestand lässt sich, was die Leistung der Wasseraufbereitung betrifft, auch für Laien folgendermaßen problemlos rechnerisch überprüfen.

Bei einem Nichtschwimmerbecken mit 100 m² Wasserfläche errechnet sich zunächst das benötigte Filterumwälzvolumen nach der DIN-Formel: 0,370 X Wasserfläche geteilt durch den o. g. Faktor k 1,0 m3 mit 37 m³/h. Hieraus errechnet sich mit Bezug auf das in der Norm genannte Reinwasservolumen von 1.0 m³ je Person eine stündlich erlaubte  Beckenbelastung von 37 Personen.

Zum Vergleich: Bei einer Wasseraufbereitung mit der traditionellen Beckenwasseraufbereitung gemäß DIN Teil 2 mit dem normativen Belastbarkeitsfaktor k 0,5 m3 errechnet sich ein Filterumwälzvolumen von 74 m³/h mit einer daraus resultierenden max. Beckenbelastung von ebenfalls stündlich 37 Personen. Bei der Ozonverfahrensstufe DIN Teil 3 mit dem Belastbarkeitsfaktor k 0,6 m3 und dem Reinwasservolumen von 1.67 m³ je Person errechnet sich eine Filterleistung von ca. 61 m³/h mit einer max. Nutzung ebenfalls von ca. 37 Personen pro Stunde.

Zur Vervollständigung: Folgende Formeln zur Beckenwasser-Wasseraufbereitung

Schwimmer- und Springerbecken: 0,222 X Wasserfläche geteilt durch Faktor k

Nichtschwimmerbecken: 0,370 X Wasserfläche geteilt durch Faktor k

Bewegungsbecken: 0,5 X Wasserfläche geteilt durch Faktor k

Therapiebecken: Beckenvolumen (m³) = Filterleistung (m³/h) in Verbindung mit Ozonstufe Norm-Teil 3 oder virendichtem Membranfilterverfahren Norm-Teil 4.

Hinweise: Völlig unplausibel und logisch nicht nachvollziehbar ist auch die Tatsache, dass bei Therapiebecken der rechnerische Belastbarkeitsfaktor k 1,0 m3 plötzlich kommentar- und begründungslos überhaupt keine Reduzierung der Filterleistung stattfindet bzw. keine Berücksichtigung erwähnt wird.

Anmerkung: Bei Sanierungen gelten hinsichtlich der Personenbelastung die Sonderkriterien der DIN 19643 Teil 1, Ziffer 8.2.1.

§ 7. Korrelation Belastbarkeitsfaktor und Überlaufrinnenwasservolumen

Wie kurios sich der drastisch reduzierende  Belastbarkeitsfaktor k 1,0 m3 bei der Filterleistungsberechnung auswirken kann, beweist die Normforderung in dem Teil 1, Ziffer 8.2.2. „Mindestüberlauf und Becken-Volumenstrom“. Danach muss die Überlaufrinne (L) bei einer beckenumlaufenden Rinnengesamtlänge > 40m mit einem Mindestvolumenstrom q = 1,0 (m³/h)m beaufschlagt werden. Folglich errechnet sich der Mindestvolumenstrom nach der Norm-Formel: 1,0 (m³/h) X Überlaufrinnen-Gesamtlänge (m), d. h. bei 41 m Überlaufrinnen-Länge (QB) = 41 m³/h.

Unberechenbare Härtefallbeispiele: Bei einem Schwimmerbecken mit 120 m² Wasserfläche und einer Überlaufrinnen Gesamtlänge von 44 m und rechnerischen Belastbarkeitsfaktor k 1,0 m3 ergibt sich ein Umwälzvolumen (0,222 X 120 m² durch k) von Q  ca. 27 m³/h.

Nach der zwingend zu Berücksichtigenden vorstehend genannten Norm-Berechnungsformel Ziffer 8.2.2 muss der Mindestüberlauf des Becken-Volumenstromes QB jedoch - sage und schreibe – plötzlich 44 m³/h betragen.

Das ergibt eine ultimative zu berücksichtigende zwangsweise Erhöhung der Filterleistung von 17 m³/h (ca. 63 %).

Mit traditionellen Wasseraufbereitungen DIN 19643 Teil 2 und 3 ergeben sich nach der Formel Q = 0,222A/k (A = Wasserfläche, k = Belastbarkeitsfaktor) rechnerisch Filterleistungen Q von ca. 53 m³/h und ca. 44 m ³/h. Diese entspricht in etwa dem rechnerischen Mindestüberlaufrinnen-Volumenstrom QB bezogen auf die Rinnenlänge.

Ergänzungs-Vergleich: Nichtschwimmerbecken 100 m² mit einer Wasserfläche und 50 m Rinnenlänge. Berechnung mit Belastbarkeitsfaktor k 1,0 m3 = ca. 36 m³/h Filterleistung(Q) und mit Mindestüberlaufrinnen-Volumenstrom-Berechnungsfaktor beträgt die endgültige  einzubauende Filterleistung (QB) = 50 m³/h.

Mit traditionellen Wasseraufbereitungen DIN 19643 Teil 2 und 3 ergeben sich mit der Formel Q = 0,370A/k rechnerische Filterleistungen von ca. 74 m³/h und ca. 62 m ³/h.

Anmerkungen: Bei Becken-Überlaufrinnenlängen 40 m gilt nicht die  Mindestüberlaufrinnenberechnung mit der Filterleistung (QB). Der Filterleistungs- Zuschlag bei gleichzeitig betriebenen Wasserattraktionen beträgt je Anlage 1,5 m³/h.

Hinweis: Bei Rechenfehler bitte melden - die Zahlendifferenz dürfen Sie behalten!

Die Antwort auf die Frage, wie sich da eine ganzheitliche Investitions-Betriebswirtschaftlichkeit sowie Energie- und Ressourcen-Effizienz der Ultrafiltration-Verfahrenskombination mit einem ultimativ geforderten Mindestüberlauf-Becken-Volumenstrom von 44m³/h gegenüber den o. g. Traditions-Verfahren  mit 53 m³/h respektive 44 m³/h rechnet, würde vermutlich selbst dem Mathe-Genie Prof. Dr. Einstein zur Ehre gereichen. Mit seiner Relativitäts-Theorie wären dann auch noch posthum die Berechnungsfolgen der weiteren scheinbar gebastelten Zahlencode-Anleitungen von den verschwiegenen Dimensionären geklärt.

Überzeugender lässt sich - wie ich ironisch überspitzt meine - nicht die beratungsresistente Korrelation zwischen Theorie und Praxis sowie Kausalität von Sinn & Unsinn – tschuldigung Übersinnlich in Verbindung mit der Eigendynamik des kryptischen Orakel-Belastbarkeitsfaktor k 1,0 m3 faktisch verdeutlichen.

Übrigens: Auf die teilweise nicht plausibel erscheinende Berechnungs-Logik mit der Norm-Leidzahl No 1 habe ich bereits im Einspruchsverfahren zum Entwurf der DIN 19643 Teil 4 schriftlich hingewiesen.

Mea culpa - ist das höflichste was man ggf. dann sagen muss – wenn - ja wenn sich  herausstellen sollte, dass es sich beim gezeugten Norm-Baby mit getunten DNA k 1,0 m3 nicht um einen desaströs geschwängerten Fehltritt - No®men est omen - von evtl. möglichen potentiellen Normschändern handelt. Dann wäre nämlich dem unberechenbaren potenziellen Nullkommanix-Zahlenstau mit dem Spekulations-Equipment k 1,0 m-3 die normative Absolution zu erteilen, wie ein Homöopath mit der Alchemisten-These  - die Dosis mach das Gift - grinsend kolportiert. No-comment zu evtl. Aquaprofiteuren.

Ins hydraulische Zeitloch gefallen?

Warum ist bis dato noch keiner auf die Idee gekommen die chemisch- hydraulischen Gegebenheiten bzw. physikalischen Zustände unter Schwimmbecken-Wasserdurchströmungs-Kriterien im zeitlichen Kontext korrekt zu überprüfen?

Zum Beckenwasser-Hydraulik-Thema „Filterleistung und Beckenwasser-Umwälzzeit“ ist folgendes korrigierend anzumerken: Obwohl die triviale Berechnungsformel der Beckenwasser-Umwälzzeit: „Beckenwasservolumen : Filterumwälzvolumen = Umwälzzeit“ hydraulisch unkorrekt ist, wird die mathematische Berechnungsmethode kritiklos nicht nur generell in technischen Schwimmbad-Regelwerken verwendet. Faktum: Bis das Beckenwasser tatsächlich einmal komplett umgewälzt ist bzw. ein kompletter Wasseraustausch stattfindet - kommt es aufgrund der gleichzeitig stattfindenden Beckenwasser-Vermischungsvorgänge zu einer gravierenden Zeitverzögerung. Hierzu das folgende  Korrektur-Diagramm aus meinem Standart-Fachbuch „Schwimmbäder Planung Ausführung Betrieb“ mit zwei Berechnungsbeispielen mit den Belastbarkeitsfaktoren k 0,5 m3 und k 1,0 m3 .

Nichtschwimmer-Beckeninhalt: 12m x 8,2 m x 1,35 m 133 m³

Umwälzvolumen: k 0,5 m3 = 74 m³/h          k 1,0 m3 = 37 m³/h

Formel: Umwälzvolumen: Beckenvolumen

Beckenwasser-Vermischungsfaktoren:

k 0,5 m3 0,6 (74 m³/h : 133m³)

k 1,0 m3 0,3 (37 m³/h : 133m³)

Beckenwasserumwälzzeiten:

k 0,5 m3

k 1,0 m3

Theoretisch Stunden und %:    

1,8 h = 100%

3,6 h = 100%

Tatsächlich Stunden und %:     

1,8 h ≈ 60%

3,0 h ≈ 60%

Tatsächlich Stunden und %:

7,5 h ≈ 100%

16,5 h ≈ 100%

Hinweis: Bei einer mangelhaften Beckenwasserhydraulik erhöhen sich korrekterweise die vorstehenden Umwälzzeiten.

 

 

§ 8. Anlagen-Wasserverbrauch

Ein weiteres Hauptproblem bei der Ultrafiltration-Verfahrenskombination ist der bisweilen ausufernde Wasserverbrauch der betriebskostenmäßig inzwischen für viele aufgeklärte Anlagenbetreiber völlig inakzeptabel ist. Schließlich handelt es sich hierbei nicht nur um die Wasserkosten, sondern auch um die damit verbundenen Folgekosten z. B. für Beheizung, steigenden Chemikalienverbrauch, Abwasserentsorgung etc.

Nicht von ungefähr wurden inzwischen die ursprünglichen Aussagen zu den Wasserverbrauchswerten relativiert bzw. gegenüber den genannten Vergleichswerten anderen Aufbereitungsverfahren vage angepasst, respektive versucht realistisch zu korrigiert. Erwartungsgemäß wurden jedoch die Wasserverbräuche mit Hinweis auf die jeweilige Wasserqualität bzw. Wasserbelastung  nicht konkretisiert.

Dieses hat zur Folge, dass die in der Norm genannten theoretischen Wasserspül-Verbrauchswerte (Fluxraten) von 200 bis 300 l/m²h in der Praxis bei Funktionsstörungen o. ä. Problemen häufig durch zwangsweise Wassernaschspeisung um das Vielfache überschritten werden. Dazu addieren sich ggf. noch  zusätzliche Wasserverbräuche wie z. B. für Granulat-Dosieranlagen, Gemeinschafts-Pulverdosieranlagen o. ä. mit direkter Trinkwasserversorgung. Bei Großanlagen mit mehreren Becken sind in Verbindung mit den vorstehend genannten Pulverdosieranlagen gemessene tägliche Zusatz-Wasserverbräuche von bis zu ca. 24 m³ durchaus realistisch.

Hinweis: Vielen Planern und Anlagenbauern ist teilweise gar nicht bewusst, dass diese benötigten zusätzlich  anfallenden Wasservolumen außerdem ggf. auch bei der Berechnung der Schwallwassergrößen mit zu berücksichtigen sind, um zu verhindern, dass dieses Wasser nicht, wie bei einer Anlage kürzlich festgestellt, ständig nutzlos direkt in das Abwassersystem überläuft.

In diesem Zusammenhang reicht nicht die DIN-Hörigkeit mit der folgenden rechnerischen Norm-Schwallwasser-Formel aus:

V = VV + VW + VR (m³)

V = Nutzvolumen, VV = Badegäste – Verdrängungswasser,

VW = Schwallwasservolumen,   VR = Filterspülwasser

Merke: Zusätzlicher Wasseranfall wie z. B. durch Trinkwasser als Treibwasser für Kohlepulverdosierungen, Granulat-Desinfektionsmittel-Dosieranlagen o. ä. ist summenmäßig zu ermitteln und bei der Dimensionierung des Schwallwasser-Nutzvolumens rechnerisch zu berücksichtigen bzw. hinzuzurechnen.

 

§ 9. Im Rausch der Kohle

Beim kritischen Studieren der legalen UF-Kohlenstoff-Design-Droge DIN 19643 Teil 4 aus den Jahre des Herrn 2012 und dem zeitverzögert 2014 nachgefixten Beuth-Norm-Kommentar mit einem Sinne berauschenden Wiederspruchs-Coctail abgehobener Merkwürdigkeiten befindet man sich - je nach mentalem Zustand - in einem fantastisch verko®ksten Kohlenstoff-Rausch aus dem enthemmte Kohle-Träume sind.

Hierbei wirkt der Deal mit der handverlesenen harten Droge "Kohle" im doppelten Wortsinn als narkotisierender Kohlenstoff für einen monetären Techno-Doping-Trip.

Finale Entwarnung: Kein zwingender Grund, die im Anschlag befindliche offene Buchse - sorry geladene Büchse der Pandora, bei der Pirsch im Moloch Schwimmbad nach vermeintlichen Kohle-Dealern zu entsichern, denn die Aqualoser befinden sich bereits auf der Flucht.

Zur mentalen Kohlenstoff-Entschleunigung und cleanen Kohlefunktions-Ernüchterung folgender Beitrag auf meiner Web-Seite unter: http://christoph-saunus.de/archiv/schwimmbadtechnik/kohle-adsorptionsfilterung-als-funktionssicherer-problemloser

 

 

 

 

1. Neben der in der DIN 19643 Teil 4 genannten Adsorption mittels kontinuierlicher Dosierung von Pulveraktivkohle DIN EN 15799 zur Eliminierung von Desinfektionsnebenprodukten wird gleichzeitig auch die Möglichkeit der Kornaktivkohlefilterung genannt.

2. Im Zusammenhang mit der Pulveraktivkohledosierung ist anzumerken, dass diese nicht nur im Handling problematisch ist und entsprechende Grundkenntnisse erfordert. Ggf. ist die Pulver-Aktivkohle (PAK), wenn es den örtlichen Entsorgungsvorschriften entsprechend als Sondermüll deklariert bzw. eingestuft wird, zur fachgerechten Rückstandsentsorgung außerdem vorher auch noch zusätzlich technisch aufwändig zu separieren z. B. mittels Zentrifuge o. ä.

Da die Adsorptionswirkung der normkonformen kontinuierlichen Dosierung der Pulver-Aktivkohle-Suspension (0,5 g/m³ bis 3 g/m³) im Rohrsystem stattfindet, ist neben der effizienten Dosier-Volumeneinstellung und noch die fachgerechte Pulverlösungs-Einmischung mit entsprechender Kontaktzeit, ähnlich wie bei der Flockungsmittel-Dosierung, zu berücksichtigen. Der Norm-Hinweis, dass bei Einhaltung der relevanten Hygieneparameter auf die Kohlepulverdosierung verzichtet werden kann, erscheint mir theoretisches Wunschdenken sowie auch die nach wie vor normwidrige Dosierpraxis der Pulveraktivkohlezugabe direkt in den Schwallwasserbehälter. Die Entsorgungsschilderung der Kohlepulverablagerungen incl. des gebundenen Chlors aus dem möglicherweise zweckentfremdeten  Schwallwasserbehälter als hygienisch verstrahlter Bioreaktor würde den Rahmen sprengen. Da die unterschiedlichen Praktiken der Treibwasserversorgung mit Schwimmbadwasser oder Trinkwasser sowie die daraus resultierenden Auswirkungen bereits handverlesen erörtert wurden, wird auf eine Wiederholung des Handling verzichtet.

3. Bei der in der Norm DIN 19643 und dem Norm-Kommentar genannten Option mit spülbaren Kornaktivkohle-Sorptionsfiltern handelt es sich um ein Jahrzehnt altes praxisbewährtes Verfahren zur chemischen Schwimmbad-Wasseraufbereitung zwecks Entfernung von Chlor-Reaktionsnebenprodukte wie z.  B. gebundenes Chlor, Trihalogenmethan (THM`s) usw. Die Funktionskriterien von Kornaktivkohlefiltern wurden bereits in der Schwimmbad-DIN 19643 anno 1997 beschrieben und selbstverständlich auch in der aktuellen Norm in den Teilen 2 und 3 entsprechend modifiziert.

Achtung nichts für Sensibelchen!

Untertage Kohleabbau in Zeche Elend

Quelle unbekannt

Hinweis: Sie müssen zum Augenarzt

Und damit beginnen die bereits angedeuteten funktionstechnischen Probleme aufgrund der normativ völlig enthemmten Kohle-Rausch-Geschwindigkeitsüberschreitung wie folgt:

a) Gemäß Norm DIN 19643 Teil 4 „Ultrafiltrations-Membranverfahrenskombination“ erlauben normative Speed Maker eine völlig überdrehte Wassergeschwindigkeit für Kornaktivkohlefilter schlagartig bis auf atemberaubende max. 100 m/h, obwohl in den Norm-Teile 2 und 3 der o. g. Schwimmbad-Norm bei  geschlossenen Kornaktivkohlefiltern nach DIN 19605 diese turbulent verkohlte Hydraulik-Rallye ultimativ auf max. 50 m/h Norm-Drehzahl begrenzt wird - unter gleichen Adsorptions-Voraussetzungen wohlgemerkt.

Hinweis: Es gibt keinen plausiblen Grund dafür einen unkontrollierbaren Turbo Kohlerausch-Nachbrenner zu zünden sondern stattdessen ist der hydraulische Fehlgriff umgehend auszubremsen und ein entscheunigendes 50 m/h Tempolimit angesagt!

Bitte nicht wieder die typischen Rechtfertigungsversuche wie unlängst von Norm-Vordenkern versus Norm-Nachdenkern zu hören, dass sich nämlich z. B. die mit 100 m/h kohle-befeuerte dauer power Filter-Speed-Geschwindigkeit nur auf die Funktion des Vorfilters (Schutzfilter) bezieht und nicht auf Adsorptionsfilter. Aus welchem Norm-Kontext ist diese nachträgliche verwirrende Rechtfertigungs-Filterdefinition ersichtlich oder handelt es sich bei der nachkoffernden Vor- und Adsorptionsfilter-Verwirrung nicht vielmehr schlicht und ergreifen um einen leicht durchschaubaren Rechtfertigungs-Fehlversuch? Ist es tatsächlich nicht möglich Filtergeschwindigkeiten normativ eindeutig und zweifelsfrei konkret mit Hilfe deutschen Sprachgebrauchs korrekt zuzuordnen?

Läuft es  dumm  benötigt man halt einen Grammatik-Assistenten - sowie sich andere betreutes Denken, als Resonanzverstärker zum Schutz vor der nach oben offene Richterskale im Epizentrum (eπ)Schwimmbad, leisten.

 

b) Des Weiteren bezieht sich der o. g. Norm-Teil 4 ausschließlich auf Kornaktivkohle nach DIN EN 15798. Im Norm-Kommentar hat man ebenfalls ohne Vorwarnungs-Hinweis plötzlich außerdem auch noch zusätzlich Anthrazit H aus Braunkohlenkoks nach DIN 12907 annektiert mit genannten „Laufzeiten“, gemeint sind wohl „Funktions-Standzeiten“, von - man lese und staune - von 6 Monaten bis mehreren Jahren.

Klarstellungs-Hinweis: Die Bezeichnung Anthrazit H im Norm-Kommentar ist schwarze Magie respektive leider falsch - die korrekte Bezeichnung lautet nämlich Hydro-Anthrasit H.

Anmerkung: Der vorstehende Kontext bedeutet im Klartext, entweder ist die Aussage im Original-Norm-Text bezüglich des Kornaktivkohle-Adsorptionsmaterials definitiv falsch oder die Verfasser des Normkommentares kennen sich in  der Materie überhaupt nicht aus. Na ja. Beides wäre hochnotpeinlich!

Oder verkohlt kommentiert: Kokssüchtige Aquaprofis aus dem profitablen Kohle-Milieu begeben sich mit gedealtem Anthrazit H auf berauschendem UF-Drogentrip.

Zum Kohle-Verständnis: Kornaktivkohle besitzt pro g Kohle eine spezifische Innenoberfläche von ca. 950 m²/g bis  1200 m²/g und Hydro-Anthrasit H von lediglich ca. 300 m²/g bis 450 m²/g. Die DIN fordert zur Sicherstellung einer ausreichenden Adsorptionskapazität bei Aktivkornkohle eine spezifische Oberfläche von > 900 m²/h, bestimmt nach dem BET-Verfahren ISO 9277.

Die vorstehenden Kriterien sind auch der plausible Grund dafür, dass  keine  Schwimmbad-Fachleute ernsthaft Hydro-Anthrasit H alias Anthrazit H zur Chemiesorption von gebundenem Chlor, THM usw. verwenden, obwohl Hydro-Anthrasit H wesentlich kostengünstiger ist als Kornaktivkohle. Dieser Logik folgend wird Hydro-Anthrasit H auch  nicht in den DIN 19643 Norm-Teilen 2 und 3 zur Chemiesorption genannt.

 

Angesichts dieser gravierenden Defizite als Empfehlung: Mein Standard-Fachbuch „Schwimmbäder Planung ● Ausführung Betrieb“.

c) Die Schwimmbad-Norm fordert im  Teil 4 ultimativ, dass Kornaktivkohle-Schutzfilter nur im Vollstrom zu betreiben sind. Dieses ist insofern unerklärlich da in der Schwimmbadbranche hinlänglich bekannt ist, dass UF-Anlagenhersteller, Fachplaner und Anlagenbauer etc. in der Praxis sehr erfolgreich Kornaktivkohlefilter-Teillastbeaufschlagungen realisieren.

Auf diese praxisbewährte Alternativmöglichkeit des sinnvollen Teilstrom-Filterbetriebes wird daher auch folgerichtig in der DIN 19643 mit den beiden Norm-Teile 2 und 3 für Filter-Adsorptionsbetrieb in Verbindung mit  traditionellen Filterverfahren zu recht hingewiesen.

Verbrannte Kohle ohne Rauchzeichen

Hinweis zum plözlichen Sinneswandel: Auch hier wird nachträglich von einigen Normanisten rechtfertigend versucht die ultimative Filter-Vollstromforderung dahingehend zu relativieren, in dem man deutet, dass installierte Vorfilter z. B. Scheibenfilter normativ im Vollstrom zu betreiben sind und nachgeschaltete Adsorptions-Aktivkornkohlefilter können - man höre und staune - im Teilstrom gefahren werden.

Auch hier gilt sinngemäß die unter a) bereits geschriebene Kritik, dass aus dem Normkontext nicht die nachträgliche verwirrende Rechtfertigungs-Filterdefinition ersichtlich ist und es sich demnach auch hier offensichtlich schlicht und ergreifend um einen leicht durchschaubaren Rechtfertigungs-Fehlversuch handelt - oder?

Ist es tatsächlich so schwierig in einem Norm-Kommentar, der ca. 2 Jahre nach dem Erscheinen der DIN 19643 publiziert wurde, die Beanstandungen unter a) bis c) im DIN-Portfolio richtig zu stellen? Vorausgesetzt man beherrscht die brandbeschleunigende Kohlenstoff- Materie, oder auch nicht.

Wofür gibt es denn wohl den ADAC und/oder Stiftung Wahrentest, ZDF Aktenzeichen XY sowie ggf. die Apotheken-Rundschau?

Oder liegt das Problem nicht möglicherweise darin begründet, dass einige Verfasser von Normen und Norm-Kommentaren evtl. ihre Verantwortung gegenüber Kontext-Ungereimtheiten etc. bequem und zugleich folgen- und problemlos an inzwischen schmerzresistente Planer und ausführenden Firmen nicht nur juristisch und bauvertragsrechtlich durchreichen können? Sondern sich nach Political Correctness Outsourcing obendrein auch noch ihre normativen Dienstleistungen, einschl. der daraus resultierenden negativen Folgen in der Praxis vor Ort, vom Vorschriften geschundenen Norm-Anwender-Duo in Cash problemlos honorieren lassen? Einer ist beim Super Gau am Bau - immer der Loser!

d) Nicht nur Fachleuten ist hinlänglich als Standart-Grundwissen bekannt, sondern auch die Schwimmbad-DIN 19643 berücksichtige im Norm-Teil 2 und 3 die Tatsache, dass Kornaktivkohle aufgrund ihrer amorphen Porenstruktur bis in den Nanobereich mit bis zu ca. 1200 m²/g sich beim direkten Kontakt mit den groben Belastungsstoffen im Schwimmbadwasser sehr schnell zusetzt bzw. verblockt und damit nicht nur ihre Adsorptionsfähigkeit verliert. Denn darüber hinaus besteht nämlich gleichzeitig auch noch die latente Gefahr evtl. folgenschwerer Verkeimungen durch Mikroorgasmen sorry Organismen des hochsensibel reagierenden Kohlematerials. Laut der o. g. Norm-Teilen 2 und 3 sind daher Kornaktivkohle-Filterfüllungen grundsätzlich durch vorgeschaltete Ein- oder Mehrschichtfilter o. ä. Schutzschichten gegenüber den o. g. physikalischen und hygienischen Belastungs-Feststoffen aus dem Rohwasser bzw. Beckenwasser zu schützen.

Daher erscheint es völlig unlogisch und äußerst bedenklich, dass der Norm-Teil 4 den Einbau von Kornaktivkohlefilter mit direkter Beckenwasser-Beaufschlagung vor der Ultrafiltrationsanlage mit dem Hinweis empfiehlt: „Verkeimungen auf der Rohwasserseite sind hinnehmbar, da die UF als Virendichte Barriere gilt“. Statt Ursachen zu beseitigen, reagiert man symptomatisch verlagernd.

Abgedroschen Rechtfertigungs-Kommentare, die diesen hygienische Membran- Verschmutzungs-Ballast offensichtlich billigend in Kauf nehmende, statt diese geballte Schmutzbelastung auf den hochsensiblen Module grundsätzlich bereits sinnvoll im Vorwege mittels nachhaltig funktionierender physikalischer und chemischer Filterung fernzuhalten, ist bei allem Wohlwollen, filtertechnisch nicht mehr nachvollziehbar.

Normlogik: Wer`s nicht glaubt - muss dran glauben!

Einige Hersteller von UF-Anlagen installieren bei zu hohem gebundenen Chlorwerten und/oder THM`s, erfolgreich die besagten adsorbierenden Kornaktivkohlefiltern ggf. hinter UF-Membran-Filteranlage - obwohl diese Filtrations-Variante wegen angeblicher Verkeimungsgefahr nicht in der DIN 19643 Teil 4 vorgesehen ist.

Ja so wirkt eben halt eine nachhaltige Dosis wehende Weißkittel-Dominanz.

 

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Ultrafiltrations-Schwimmbecken-Wasseraufbereitung

Firma  Veolia Berkefeld



§ 10. UF Anlagen-Kriterien

Die Praxiserfahrungen mit UF-Membranmodulen zur Aufbereitung von Trink- und Prozesswässern sowie seit ca. 4 Jahren im Schwimmbad-Territorium haben gezeigt, wie sich fragwürdige Funktionsstörungen möglicherweise aufgrund der anspruchsvollen Technologie bisweilen folgenschwer auswirken können.

 

Bitte verstehen Sie mich falsch: Die häufige Verwendung der Hilfsverben im bisherigen Kontext ist ®ein zufälliger Selbstschutz!!!

Membranmodule-Normkriterien

Unter dem Begriff Membranfilterung gibt es folgende mechanische Verfahren:

Mikrofiltration   (MF)

Ultrafiltration     (UF)

Nanofiltration    (NF)

Umkehrosmose (UO)

 

 

Quelle: Firma RWT GmbH www.hydrogroup.de

 

a) Das Herzstück von UF-Anlagen sind die Membran-Module mit empfohlener Norm-Porengröße 0,05 µm. Hiermit sollen einerseits molekular gelöste, suspendierende bzw. emulgierende Wasserinhaltsstoffe zurückgehalten werden und andererseits primär Bakterien, Parasiten und Viren mit 99,99 %.

Anmerkung: Laut Norm-Kommentar gibt es derzeit kein einheitlich standardisiertes Verfahren zur Bemessung des Virenrückhaltevermögen.

 UF-Membranmodul-Funktionsaufbau

 

Quelle: Fach-Beitrag von Herrn Hugo Zürcher vom Planungsbüro Harald Kannewischer & Team.

 

 

 

 

Membranfunktion Quelle: Firma RWT GmbH www.hydrogroup.de

b) Filtrationsmöglichkeiten: Beim UF-Filterverfahren verwendet man sowohl die in der Norm empfohlene sogenannte „Dead-End-Modus“ Betriebsart als auch bei hoher  Feststoffbelastung die „Cross-Flow-Modus“ Filtermethode. Im „Dead-End-Modus“ wird das aufzubereitende Beckenwasser vollständig ohne Rezirkulation durch die Membranen filtriert. Beim „Cross-Flow-Modus“ erfolgt eine zusätzliche definierte Kreislaufwasserführung mit mittels Zirkulationspumpe als erzwungener zusätzlicher Membran-Spüleffekt.   Bei der letzten Membran-Spülbetriebsart betragt der zusätzliche Energieverbrauch laut Normkommentar üblicherweise 0,05 bis 0,2 kWh/m³.

 

 

Membran-Spülverfahren Quelle: Firma RWT GmbH www.hydrogroup.de

 

c) Problemmöglichkeit: Je nach mechanischer Modulvorreinigung z. B. durch Scheibenfilter mit Filterfeinheit von ca. 400 µm und direkter Wasserbelastungen, können sich ggf. als sogenanntes Fouling sowohl anorganisch Kalk-, Gips- o. ä. Ablagerungen bilden als auch im feuchtwarmen aseptischen Mikroben-Milieu organische sogenannte Keimfitnessbeläge auf den Modulen, die in der Folge mit unhygienischen und schleimigen Ekelablagerungs-Humus (irreversibles Bio-Fouling o. ä.) zu Verblockungen der feinporigen Membranmodule führen können.

d) Funktionssicherheit: Zur präventiven Sicherstellung der Funktion der o. g. Membranmodule werden entsprechend der Permeabilität respektive dem Transmembran-Differenzdruckes (üblich 0,8 bis 1,2 bar),  nach 1 bis 4 Stunden und ggf. mehr vollautomatisch Intervall-Spülungen mit Spüldauer zwischen ca. 30 s bis 60 s ausgelöst.

e) UF Anlagen-Leistungen: Bei UF Anlagen soll die Leistungen zwischen 150 bis 200 l/m²h Flux betragen und die Spülleistung bei ca. 200 bis 300 l/m²h. Andernfalls landen wirtschaftliche Berechnungen Fluxe in de Buchse!

f) Spülwasser-Reinigungschemikalien: Neben Membranmodul-Spülungen ohne Chemikalien werden bei Spülungen mit Chemikalienzugabe „chemical enhanced bachwash“ (CEB) die chemischen Stoffe im Spülwasser von den Anlagenherstellern mit Reinigungsvorschriften individuell modifiziert. Dieses erfolgt unter Berücksichtigung der Örtlichkeiten, Dosiermenge, Konzentration und Reaktionszeit etc. Die Chemiepalette geht von gechlortem Beckenwasser bis hin zu Chemie-Cocktails aus Säuren zur Entfernung anorganischer Beläge und Laugen zur Entfernung organischen Belägen sowie auch Desinfektionsmittel z. B. mit ca. 20 mg/l freiem Chlor etwa 10 min. lang.

Die Norm nennt folgende gebräuchliche Chemikalien: Salzsäure, Schwefelsäure, Natronlauge, Natriumhypochlorit, Calciumhypochlorit, Chlordioxid und Chlor.

Aus Sicherheitsgründen bzw. Unfallprävention dürfen keine Reinigungschemikalien in das Beckenwasser gelangen und die Spüldauer ist aus hygienischen Gründen auf max. 2 min. zu begrenzen.

Achtung Praxis! Was ist z. B. mit der hochaggressiven chemischen Belastung der mit den o. g. Medien in direkten Kontakt stehenden Armaturen bzw. der Beständigkeit der besagten Armaturen-Werkstoffe? Kann ein seriöser Armaturenhersteller, geschweige denn eine ausführende Schwimmbadfirma, unter den beschriebenen chemisch hochkomplexen Praxisbedingungen überhaupt verantwortungsvolle Produktgewährleistungen abgeben? Warum sind die Direktbetroffenen bei diesem hochdramatischen H2Oooh-Thema verschlossen wie Meeresaustern? Mit Sicherheit nicht wegen der Hoffnung auf Glücks-Perlen und/oder top secret Wunderwirkung von Austern als nordfriesisches Viagra!

 

 

 

 

g) Instandhaltung: Um einen fachgerechte Betriebsweise aufrecht zu erhalten werden 1 bis 2-mal jährlich zusätzliche chemische Modulreinigungen „cleaning in place“ (CIP) mit einer Chemikalien-Einwirkzeit von 2 bis 24 Stunden durch fachkompetente Personen gefordert.

h) Rückstandsentsorgung: Wie bereits erwähnt, darf es aus hygienischen Gründen keinen direkten Kontakt zwischen Beckenwasser und Gebäude-Schmutzwasser geben d. h. für die Praxis eine offene Abwasser-Systemtrennung. Im übertragenen Sinne gilt das Vorstehende auch für den Schutz des Trinkwassers beim direkten Kontakt mit Schwimmbadwasser oder Schwimmbadabwasser z. B. bei Wärmerückgewinnungen. Folglich ist dort laut Trinkwasser Norm DIN 1988/-TRWI -Teil 4 zum Schutz des Trinkwassers keine direkte Verbindung mit dem Schwimmbad-Abwasser über einen Wärmetauscher z.  B. Plattentauscher erlaubt sondern nur durch zusätzliche Absicherung mittels Zwischenmedium o. ä. (siehe Bezugsnorm DIN EN 1717). Ggf. ist das Trinkwasser-Versorgungsunternehmen klärend zu kontaktieren.

Zur vorschriftsmäßigen Rückstandsentsorgung ist es ebenfalls sinnvoll rechtzeitig mit dem zuständigen Entwässerungswerk zu klären in wieweit ggf. zusätzliche Aufbereitungen bei folgenden Abwasserbelastungen gemäß örtlichen Abwasservorschriften bzw. Umweltbehörde bezüglich der Abwasserverordnung (AbwV)  zu installieren sind:  Chemische-Neutralisationsanlag für chemische UF-Membranmodul-Spülungen und Aufbereitungsanlage für Pulverkohleentsorgung sowie chemische Abwasseraufbereitung zur Eliminierung von Schadstoffen z. B. AOX.

i) Lebensdauer: Modulhersteller müssen laut Norm-Forderung mind. 2 Jahre Garantie gegenüber Kapillarbrüche geben und bei über 1% defekten Modulfasern ist des Modulelement auszutauschen.

j) Nachtragsangebote: In Verbindung mit in der Gewährleistung  auftretenden Funktionsproblemen bei Schwimmbadwasser-Aufbereitungsanlagen gemäß Norm- Verfahrenskombinationen mit Ultrafiltration entsprechend DIN 19643 Teil 4 gibt es bisweilen von ausführenden Firmen nach der Devise der „Preis ist heiß“ bemerkenswerte Angebotsnachträge welche ggf. das Bauvertragsrecht tangieren.

Hierbei handelt es sich z. B. um bis dato kostenmäßig unberücksichtigte Verschleißteile und um  sicherheitshalber empfohlenen Kauf von Reserve-Modulen mit werksseitiger kostenpflichtiger Einlagerung aufgrund der zur Konservierung erforderlichen monatlichen Hygiene-Säurespülungen. Weiterhin geht es nicht selten um mögliche Änderung von technisch anspruchsvoll beherrschbarer Pulveraktivkohledosierung auf relativ einfache Aktivkornkohlefilterung - ohne Erwähnung der bereits „verpulverten“ Investierungs-Kosten für die Anlagentechnik der Pulverentsorgungsaufbereitung - versteht sich. Bei Membran-Modulspülungen geht es nicht nur um die saubere und porentief reine Domestizierung nach der cleanen Reinigungs-Methode „Mit und ohne Chemie geht`s nie!“ Sondern auch um die Delegation der sich selbst beantwortende Frage nach der Verantwortlichkeit: Mit oder ohne Abwasser-Neutralisation? Selbstverständlich obliegt dieses der Abwasser Reinigungs-Endstufe, nämlich Planer und/oder ausführende Schwimmbadfirmen!

UF – Überlebensversicherung!

Ein tragisches Hauptproblem, übrigens nicht nur bei den Herstellern von UF-Membrananlagen-Firmen ist, dass leider zu häufig festzustellende Kompetenz-Defizit im Kauf- und insbesondere Bauvertragsrecht. Daraus resultieren ggf. die allseits gefürchteten Schuldzuweisungs-Kettenreaktionen evtl. bis zur Eskalation: Produkthersteller, Planer, Anlagenbauer, Auftraggeber und Betreiber etc.  Hochdramatisch kann die Situation dann werden, wenn die Produkthersteller der Industrie sich in Kenntnis der o. g. Vertragskriterien auch noch obendrein als Gesamt-Fachplaner für die komplette Schwimmbad-Anlagentechnik vor Ort betätigen.

Dabei ist allseits bekannt, dass es für derartige Schwimmbad-Anlagenplanungen Ingenieur-Büros gibt welche eine tätigkeitabsichernde Berufs-Haftpflichtversicherung besitzen. Wenn Produkt-Anlagenhersteller der Industrie darüber hinaus auch noch als sogenannte Allesnehmer sorry Generalübernehmen mit Subunternehmer derartige Schwimmbadtechnik-Gesamtanlagen komplett vor Ort erstellen ist ggf., wie ich aus eigener Erfahrung meine, jede Kommentierung mit Blick auf dieses Augenöffner-Webportal, mit den unzähligen eindrucksvoll dokumentierten Tech-Härtefälle, überflüssig. Nicht hingegen die arglose Klärungsfrage für den Ernstfall: Welchen Versicherungsschutz bieten industrielle Produkthersteller aus der bädertechnischen Anlagen-Querschnittsbrache wenn sie glauben sie müssen nebenher auch noch multifunktional die Schwimmbadbrache mit eigenen Projektgesamtplanungen beehren, geschweige diese ggf.dann obendrein nochmals als Generalunternehmer in Eigenregie erstellen?

Die beschriebe Sackgassen-Strategie mit den gefährlichen K.-o.-Kriterien ist nicht etwa konstruierte Fiktion sondern beweisbare Realsatire aus der Bäderpraxis.

Nun zurück zum Thema UF-Anlagen-Service.

So geht`s: Die störanfällige und zugleich hochkomplexe UF Anlagentechnologie erfordert im digitalen Internetzeitalter von innovativen Produktherstellern - als nachhaltige Problemlösung für technisch überforderte Betreiber und bisweilen auch ausführende Schwimmbadfirmen - die ständige Präsenz eines fachkompeten Hersteller-Dienstleistungs-Engineering. Eine solide und zugleich intelligente Online-Contracting-Plattform im Hersteller-Portfolio stellt nämlich, trotz latenter Hackergefahr weitgehend sicher, dass nicht nur im Bedarfslall sondern auch generell, mittels autorisierten Consulting Service-Gesamtpaket – so wie in anderen TGA-Bereichen üblich - UF-Anlagen zum werksseitig dezentralen Reset-Upgrade kontinuierlich überwacht, gesteuert und gewartet werden. Dieses erfordert allerdings hochprofessionale Multi-Gesamtkompetenz mit digital vernetzter Kommunikation in den Spezial-Kontrollbereichen wie z. B.: Chemie, Physik, Hygiene, Software etc.

Merke: Einer diktiert eh immer die Preise und andere müssen die Zeche bezahlen!

Ist mein auf Jahrzehnte Praxiserfahrungen basierendes Techniker-Selbstverständnis im digitalen User-Designjargon okay?

 

Aquademisches Life-Pool-Fazit

Was ist denn da los? Die noch vor Jahren geflügelten Schwimmbad- Floskel „Geld spielt keine Rolle - wir haben eh keins“ ist, wie die Realität des unvermindert anhaltenden Bädersterbens mit der nicht enden wollenden Blutspur hinter wackelnden Bauzäunen beweist,  inzwischen Realität. Mittlerweile ist auch in der Steuerzahler-Gegenwart unserer  Volks(ver)treter die Sinnfrage angekommen, aus welchen unergründlich tiefen Taschen der immerwährende zu sanierende Bäderpfusch finanziert werden soll. Einerseits. Andererseits muss man wissen, dass Schwimmbadtechnik kein Gewerke spezifisches Sparten-Studienfach ist. Daher besteht bei den Ausbildungs-Freiberuflern - die seriöses Baustellenleben nicht leben - die latente Gefahr, dass sich mit dem Maß an Unwissenheit die inkompetente Dreistigkeit potenziert - denn bekanntlich kämpfen gegen die Dummheit selbst Götter vergebens! Siehe: http://christoph-saunus.de/artikel/brauchen-wir-eine-eu-norm-fuer-privat-schwimmbaeder

Unisono: Master of Desaster trifft auf triviales Standartwissen mit Studiengang Baumschule höheren Zweig! Die Folgen solcher biosphärischen Bäder-Biographien sind Plagiat-Schwachverständige aus der kryptischen Badefinsternis mit hinterlistigen Gefälligkeits-Gutachten auf Klopapier. Ihr unverkennbares Titel Trophäen-Gütesigel: Doc. Holliday, Schwimmbad-Designer, Wellness-Manager, Pool-Doktor alias Pool-Master & Co. siehe meine Veröffentlichung unter: http://www.christoph-saunus.de/artikel/dipl-ing-versus-eur-ing-

Zur aquademischen Abrundung:  Inzwischen bezeichnen sich auch Bäcker und Friseure als promovierte „Schwimmbad-Inginöre“mit abstrusen Monmaker Abzocker-Anspruch - Cash in de Täsch - (ohne hierbei mit den zitierten H2O-Köpfen das ehrbarer Handwerker denunzieren zu wollen - versteht sich).

Dazu die passende Rätzel-Lösung: 11 Buchstaben für Riss in der Festplatte? Na endlich: Dachschaden!

Die Wette gilt: Bedeutet nach allen Seiten offen, nicht ganz dicht – und muss folglich nicht nur bei Schwimmbecken oben und unten alles dicht sein? Sie haben Gewonnen!

Locker cool im Crash-Pool

Narrative Fake News: Rotzfreche O-Ton-Rhetorik von Titel-Plagiatoren die als aquademische Quereinsteiger mit gefährlichem Halbwissen und gieriger Abzocke, rein – raus – fertig – aus mit Applaus, das berauschende Wellnass-Lustelement Schwimmbad-Wasser skrupellos zu Tode quälen. Der höhnische Shitstorm von wilden Startup-Hassadeuren mit der Angebernummer: Ahn mi, löppt gornix - denn unsere Doppel-Blindversuche beweisen, so die pubertären Zeros mit ihren nervenden Trash-Fantasien, es gibt keine Schwimmbäder ohne Probleme. Finalbehauptung: Grundsätzlich ist immer irgendetwas undicht oder kaputt, denn wer sucht - der findet! Folglich muss man, so die zügellosen Raffges mit Loser-Image, den Bauherrn gemäß EnEv–easy (Energieeinsparungsgesetz) so schnell über den Tisch ziehen, dass er die Öko-Reibungshitze als thermodynamische Nestwärme empfindet.

De`generierendes Kredo auftragshungriger Schwimmbad-Piranha in ihren verseuchten Allesfresser-Haifischbecken: Die Großen fressen die Kleinen - die Schnellen die Langsamen – die Cleveren (Lutscher) die Anständigen (Gelutschten)!

Hierbei lautet die „bravuröse“ Unternehmer-Innovation als Abzocker Königs-Disziplin im Blind-Pool: Lehrreich scheitern & erfolgreich neustarten - auf Kosten von??? Bingo!!!

Hierzu die Preisliste für parasitäre Lutscher von meiner Homepage.

Understatement im Zentrum der Ohnmacht

Beim moralischen Kompass driftet das Gefühl für selbstverständlichen Anstand und ethisches Verhalten nach dem klassischen Motiv „Habgier und Raffsucht“ ab in den herrschenden Zeitgeist - legal ist auch legitim. Nach der Handlungs-Rechtfertigung im Sinne von „Ethik der Monetik“ ist letzteres nicht zwangsläufig  zutreffend.

Will heißen: Nach der normativen Kraft des Faktischen heiligt der Zweck die Mittel - vom Grundsatz her -  richtig?

Merke: Abgehobene Top Guns der Generation „ICH“ hinterlassen nach der Devise: Legal - Illegal - Scheißegal  immer längere Blutspuren hinter wackelnden Bauzäunen. Wie reagiert die Schwimmbad-Branche? Sie geht baden!

Popolistische Klogeschichten, die das Leben schreibt.

FuckUp: Zur tiefgründigen Dünnsinn-Kakophonie lutschender Klugscheißer passend die augenzwinkernde Metamorphose - empathisch aus der Doppelripp-Bremsspur-Hose furztrocken penetrant entspannt für hinterlistige Zwecke vom Darm mit Charme! Latrinenfrage: Kann man mit Durchfall baden gehen? Lokusantwort: Wenn man das Becken voll bekommt! Und schon ist unversehens die Kacke am Dampfen – doch schei… auf den Stuhlgang. Bei so einer pampigen Dämlichkeit und zugleich rufschädigenden Popo-fix Analdüsen fasst man sich mit domestizierendem After-Shave hochnotpeinlich an den A…nicht doch - mit Schamesröte an den Kopf und dabei ins Leere! Denn Schreiben ist bekanntlich der Stuhlgang der Seele! Oder wie Literaturpreisträgerin Elfriede Jelinek einst kolportierte: Schreiben ist wie Lustkotzen – man will es nicht - aber man muss es!

Merke: Es geht immer um die Wurst – hierbei wird der Stuhlgang immer härter und inzwischen gibt es kein hinternlistiges Geschäft ohne Papierkram.

Pardon, jetzt habe ich doch tatsächlich beim intimen Dixi-Stopp den Code für die längste Serviette der Welt vergessen!

In diesem Aqua Clean Klopapier-Sinne: Servus, wisch und weg!“

Vorsicht Bauspreche im Klartext! Diese parasitären Raubritter vom Bäderklau pardon Bäderbau besitzen - wie ein Direktgeschädigter, mit Verlaub, frustrierend schwadroniert - ein vulgäres Shistorm-Ethos welches an philosophische Bullshit-Gehirnwichserei mit obszön erigiertem Mittelfinger erinnert. Sorry - was für ein retorisch treffendes - schlimmer Finger - Handling.

 

 

Haifischbecken und/oder Schwimmbecken

 

 

Und es gibt sie doch!

Die kompetenten und verantwortungsbewussten Bäderfachleute: Siehe hierzu seriöse öko-logische und öko-nomische Schätzkostenbeispiele in Verbindung mit unterschiedlichen Aufbereitungsverfahren in den bereits erwähnten Fachbeiträgen auf der Homepage: http://christoph-saunus.de/artikel/symposien-a-vortraege/wasseraufbereitung-fuer-oeffentlichen-schwimmbaeder-und-normung

 

SOS Bäder-Funkspruch

(wat mutt - dat mutt und noch Vielmeer)

 

 

Um als Fels in der Brandung beim SOS Bäder-Funkspruch nautische Brachen-Orientierung zu geben, die folgende Leuchtturm-Meldung von der nordfriesischen Küstenwache: Der maritime Höllentrip mit dem eindrucksvollen Schwimmbecken-Frontbericht dokumentiert wie gefährlich bauvertragliche Untiefen für die Baubranche sein können. Inzwischen hat nämlich sowohl eine multilaterale  Aufrüstung mit technisch tickenden Zeitbomben als auch mit juristisch hochgerüsteten Tretmienen im Bäderbau stattgefundenen. Damit im Pool der Unkenntnis nicht alles verschwimmt, sind strategisch sturmerprobte Vordenker in exorbitanter Poolposition investigativ gefordert, zunächst praktisch realisierbare und zugleich rechtlich wasserdichte Orientierung im sicheren Fahrwasser vorzugeben z. B. als allgemein anerkannte Regeln der Technik. Um weiterhin das rufschädigende Bädersterben endlich zu stoppen ist außerdem eine glaubwürdige - interdisziplinär kooperative Weitsicht gefordert die solidarisch über den eigenen Interessens-Beckenrand hinausgeht.

Zur weiteren Info wird folgendes augenöffnendes Memorandum dringend empfohlen: http://www.baederallianz.de/files/memorandum_allianz.pdf

In dem vorstehenden hochkarätigen Branchen-Aquaforum funken nämlich renommierte Bäder-Institutionen - als letzte Instanz mit einem Ruf wie Donnerhall –mittels investigativer Echolot-Bäderbilanz SOS-Alarm, um mit diesem Notruf das maritime Schwimmbadsterben endlich zu beenden.

Gemeinsam megacool auf der Pool-Erfolgswelle surfen

Unter solchen strategischen Weitsicht-Horizonten und einer frischen Priese Tech-Design als Rettungsanker gegen folgenschweren Havarien lassen sich im gemeinsam abzudichtenden Branchen-Boot -  in dem wir uns derzeit alle gemeinsam befinden - die allgegenwärtige Harakiri und/oder Kamikaze Klippen im Bäderbau sicher in Augenhöhe umschiffen.

Apropos Augenhöhe: In stürmischen Zeiten bedeutet dieses Augenmaß, dass die Fische gemeinsam mit gestrandeten Wellenreitern in Augenhöhe schwimmen!

Aktuelle Wasserstansmeldung aus dem Land der Horizonte soweit das Auge reicht : Wer es als angespültes Strandgut auch bei stürmischen Gegenwind bis in Küstennähe schafft - schafft noch Vielmeer.

Kreative Springflut achtern Diek: „Geit nich - gifft nich!“ Wer mit nautischem Tiefgang und technisch Weitsicht zu den Problemursachen hinter den Kompetenz-Horizonten will - muss erfolgreich mit Rückenwind Fahrt aufnehmen - um gegen die elementaren Urgewalten im gleichgültigen Gezeitenstrom zwischen den niveaulosen Zeitgeist-Pegelständen der schwankenden Meeres-Tiden kreativer Ebbe & innovativer Flut, zu schwimmen.

 

Undtschüs: Der Weg ist das Ziel! Dieses hat man dann erreicht - wenn User einen gepoolten Wortbegriff in die renommierte Suchmaschine Google eingeben und dieser Terminus-Technikus anschließend ehrenvoll auf dem vordersten Info-Plätzen in der begehrten  Aqua-Pool-Wohlfühl Vip-Lounge mit gebührendem Panorama-Rundumdurchblick landet.

Streaming - # schwimmbad papst und/oder # Homoplanschikus -  scorllen? Bingo!

 

© Chr. Saunus

Wer übers Wasser geht - kann vermutlich nicht schwimmen!

Sorry für den Zeitklau und danke für das Mitdenken

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