SHK Watergate-Leaks bei Entwässerungsrinnen
Sickerwasser-Phobie Dichtung & Wahrheit
Schiff ahoi - Grüße von de Waterkant an die Leser aus dem Pool der Erkenntnis!
Bild-Quelle: Internet
Kontroverse Sickerwasser-Entschlackung @ Mission-Impossible
bei Nassraum- Dünnbettverfliesungen mit Verbundabdichtung
Entwässerungsrinnen mit integriertem Stehpfalz o. ä. direkt über der Verbundabdichtung, ohne zusätzliche Sicker- bzw. Drainagebohrungen werden in institutionellen Gutachten - wider den allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) und obendrein auch noch völlig absurd mit falschen Bezug auf die aktuelle Bauabdichtungs-Norm DIN 18534 Teil 3 –offiziell als Baumangel folgenschwer verunglimpft. Damit aufgrund theoretisch verkopfter Falschbehauptungen inkompetenter „Bericht-Bestatter“ mit ihren undichten Wasserlasser-Hypothesen - bauvertragsrechtlich und juristisch sowie evtl. existenziell rufschädigend nicht weiter in Richtung inkontinente Tech-Posse eskaliert, folgende funktionstechnische Klarstellung - im positiven Kontext für unsere seriöse SHK-Branche nebst grundsolider Fliesenzunft versteht sich – gewohnt prosaisch und lesefreundlich veredelt als Tech de`Art zum entspannten Durchatmen gegen Zornesröte.
Zur Ehrenrettung des Fliesenlegerhandwerks: Zweifelsohne hinterlässt die im Jahre 2005 von der EU beschlossene Novelle der Handwerkerordnung mit der Abschaffung der Meisterpflicht von ursprünglich 91 Fachgewerken - auf 41 verbliebenen Handwerksbetrieben - im doppelten Wortsinn - auch im betroffenen Fliesenlegerhandwerk eine immer länger werdende Blutspur hinter wackelnden Bauzäunen - nicht zuletzt auch aufgrund folgenschwerer immer weiter ausufernder Sub-Sub-Unternehmer Verantwortungs-Delegation. Das bestehende hochkomplexe Branchenproblem reduziert sich jedoch nicht nur auf die von Verbänden geforderte Wiedereinführung des am Bau fehlenden professionellen Meister- Qualitätsstandard. Es gibt - wie der folgende Beitrag dokumentiert - darüber hinaus auch noch weitere relevante Baumängelursachen seitens der Handwerksbetriebe. Problematisch sind u. a. teilweise bestehende Defizite im Kauf- und Bauvertragsrecht und bei der Realisierung von fachgerechter bzw. vorschriftskonformer Verarbeitung der immer unübersichtlich werdenden Verfliesungs- und Abdichtungs-Materialvielfalt. Die Folgen sind etwas zugespitzt bisweilen Kamikaze-Produkte - die von der Industrie-Chemie als grüne Banane zum Reifen auf Baustellen landen - auf Kosten des Handwerks versteht sich. Die permanent stattfindende Vorschriften-Influenza wirkt obendrein auch noch nachhaltig als Harakiri-Problembeschleuniger.
Aus aktuellem Anlass die folgende augenöffnende Branchen-Info
Ob Fliesen oder Gully - der hydraulische
Drain-Shitstorm fließt nach Bernoulli
Quelle: Internet
Wer oder was ist hier evtl. nicht ganz dicht?
Wenn „gut gemeint“ das Gegenteil von „gut“ ist – sind Sickeröffnungen
bei Entwässerungsrinnen „nicht gut“ - und das ist auch „gut so“!
Alles was darüber hinaus geht ist nämlich vergebliche Investition in Richtung senkrechte Ablage – vor allem, weil die Fliesen-Branche ihrer Meinung nach immer Recht hat.
Sollbruchstelle an der Nassraum-Unterwasserscheide
Sanitärmonteur und Fliesenleger im eloquenten Kollegendialog beim kollateralen Bausituationsanblick der obigen Dusche mit Entwässerungsrinne: Hat Dir schon
mal einer gesagt wie toll Du arbeiten kannst? Nein! Hätte mich auch gewundert!?!
Gebäude Abdichtungsnorm- Übersicht
Quelle: Kessel AG
Es ist immer wieder hoch interessant – sie aktuelle Veröffentlichung - zu lesen wie einen die Vergangenheit im positiven Sinn wieder einholt und wie lange es dauert bis die Baubranche meine nachgewiesenen Mängel und Falschaussagen über nicht benötigten Sekundärentwässerungen bestätigt. Wie in diesem Beitrag dokumentiert begann die Odyssee mit meinen akzeptierten und übernommenen Einsprüchen zum DIN Entwurf 18543 und 18535 im Jahre 2017, ging weiter über diversen Fachbeiträge und hat sich fortgesetzt in dieser seit vielen Jahren weltweit gelesenen Website. Markenzeichen auch dieses augenöffnenden Fachbeitrags ist der allumfassenden Tech-Infoumfang mit exorbitantem Whistleblower-Hintergrundwissen aus der Praxis für die Praxis mit umfangreicher Schadens-Bilddokumentation den es sonst nirgends gibt inklusiv der Verschwiegenheit über diesen kostenneutral nutzbaren Fundus.
Die segensreiche Neugeburt DIN 18534 Teile 3 Bauwerksabdichtungen
Kaum hat das an Adiposidas leidende Norm-Baby Bauwerksabdichtungen DIN 18534 Teile 1- 6 etc. nach schwerer Wehen endlich die ultimative Q-Tech-Zangengeburt überstanden und die historische Vorgänger-Norm DIN 18195 Teile 1 bis 10 - Gott hab sie selig – auf den mit DIN-Leichen überfüllten Norm-Friedhof zwangsentsorgt; schon beginnt die Zeit sich unaufhaltsam ausbreitender Schwarm-Intelligenz. Hierbei philosophieren aller Orten aufklärungsbesessene Wanderpredige - ehrfurchtsvoll vor sich selbst auf die Knie fallend - mit Techno-Heilsbotschaften über die DNA-Offenbarung des Frühchens.
Leidvoller Klartext: Bei der kopflastigen Vortrags-Influenza geht es mit geDINtem Marketing und beDINter PR-Performance ums Multifunktions-Norm-Thema „Nicht ganz dich!“ – ggf. auch um das normative Abdichten von evtl. Rissen in Vordenker-Festplatten.
Spiegelbildlich: Einige ständig ökonomisierend in fremden Revieren auf der Vortrags-Pirsch herumwildernde Zielfahnder aller erdenklicher Artenvielfalt & Couloir (selbst Bäcker und Friseure nennen sich inzwischen Fliesen-Ingöniöre – das ehrbare Handwerk ist natürlich nicht als anmaßende Loser gemeint) versuchen mit verblassenden Heiligenschein die leidensfähige Branche – im Namen der Ethik und Monetik - zu bekehren. Ein erleuchteter Insider kolportiert die einsetzende Götterdämmerung der Chief Commercial and Creativ-Officer im Corporate Germany als Folgen des inszenierten Blind-Date-Härtetest „Cash in de Täsch“ zum christlichen Fremdschämen wie folgt: Gebt den Irrsinn eine Chance - in Gottes Namen - Erbarmen - Amen!
Juristische Klarstellung: Evtl. Selbsterkenntnis-Ähnlichkeiten in der augenzwinkernd ironischen Schmonzetten-Klageschrift sind logisch - weder gewollt noch beabsichtigt.
Nunmehr weiterhin entspannt zur eigentlichen Themeneinstimmung
Das hoch anspruchsvolle und zugleich hoch skurrile Akronym FSW (Fliesen-Sicker-Wasser) steigert als hoch wirksamer Inkompetenz-Verstärker die hohe Verunsicherung im hoch komplexen Nassraum-Fußbodenbereich - höher geht rat- und tatenloser Vertrauensverlust an der implantierten Sollbruchstelle zwischen Versuch & Irrtum nicht!
Zur unzutreffend verquasten Kauderwelsch-Behauptung - als derzeit coolste Botschaft an der Sickerwasser-Scheide im Baukosmos - folgender (siehe Eingangsaufmacher) decodierter SOS - Funkspruch als Branchen-Rettungsring von de Waterkant bis zum Ösi-Alpenland von praxisresistenten Sickerwasser P(f)uschern: Inkontinenz bei Nassraum-Fußböden ist bauphysikalisch bedingt und Drainagewasser-Entschlackung im Verborgenen unabdingbar zwingend notwendig!
Diagnose: Falsch - andernfalls fragen Sie Ihren Bewährungshelfer.
Die ständig durch die Abdichtungs-Branche geisternde pseudowissenschaftlich absurde Blindversuchs-Hypothese lautet entgegen realer Praxiserfahrungen: Aufgrund von amorpher Dünnbettverliesung mit unzähligen hauchdünn vernetzten Klebstoffkanälen, entsteht hydraulisch unkontrollierter Wasserfluss mit nachfolgendem Entwässerungs-Verdruss! Zwecks Beseitigung eines befürchteten Supergau durch Sickerwasser-Stau delegiert die Nebengewerkezunft ihre Verantwortung bequem in Richtung Sanitär-Branche. Zum Milieuschutz versuchen Pseudo-Entwässerungs-Aquademikern lauthals die Abwasserzunft mit dem trivialen Slogan zu bevormunden: Anschiss ist die beste Verteidigung! Hierbei lautet ihre ultimative Forderung - Totschweigend von vorhandenem Ausführungsmurks durch nachträgliches setzen von Kathedern in Entwässerungen.
Auf den Punkt: Spin Doctors sollen im operativeren Geschäft nachhaltig verhindern, dass der vorschriftswidrige Wasserfluss im Fliesenmörtel-Pfusch nicht medial publik wird.
Gemeinhin: Wer die o. g. hydraulisch physikalischen Quantensprung-Erkenntnisse der Verfliesungs-Mängelursache Typ Baupfusch mit dem Sickerwasser-Geisterfluss partout nicht glaubt – muss als naiver Härtefall - dran glauben. So einfach ist verwässernder Info-Fluss mit implantiertem DNA-Verdruss – oder auch nicht - wie der folgende wasserdichte Profi-Schmunzel-Beitrag aus der Praxis für die Praxis dokumentiert. Let`s Go!
Dichter ● Denker ● Lenker
Pannen ● Pech ● Peinlichkeiten
Auf Sickerwasser-Spurensuche nach vermeintlicher Fliesenverlegungs-Influenza-Plage der Gattung „Könnte-Würde-Sollte“ mit der Kausalität „Keine Ursache - ohne Wirkung“!.
Nassraum-Sickerwassers-Alchemie mit spurloser Penetrierung ins Drainage-Nirgendwo. Die Wahrheit: Derzeit wird bei Nassraum-Entwässerungen mit Dünnbettverfliesung und Abdichtung für das kontroverse Thema mit und ohne drainierende Sickereöffnungen - auf Kosten der Umwelt völlig unnötig riesiger Baumbestand grundlos abgeholzt.
Klartext: Als bewässernde Daseinsvorsorge wird von Edelfedern Festmeter Trivial-Fachliteratur mit Druckerschwärze bespritzt um mit A-Löchern* Rendite zu generieren. * Abwasser-Löcher. Dem Vernehmen nach herrscht bei einigen Raubrittern der Schwafelrunde das Schweigen der Lämmer, andere suchen hingegen als besorgte Schäfer mit verzweifeltem Herdentrieb nach weißen Schäfchen in ihrer schwarzen Schafsherde. Warum befeuern Herren Merkwürden sorry Hochwürden als legitimes Korrektiv nicht endlich den o. g. schwarzen A-Löchern mit nachhaltigem Feuer & Flamme Ehrgeiz die Absolution für eine flambierte Heimsuchung in der brandgefährlichen Bauhölle - denn dort ist bekanntlich mit Feuereifer immer der Teufel los - um ggf. Bausündern bis zur verbrennender Schamesröte richtig einzuheizen?
Merke: Das Leben ist endlich - die Hölle nicht – o Gott – o Gott!
Glauben kolportierende Öko-Durchlauferhitzer tatsächlich aufgrund durchgeknallter Panzersicherung, sie können die SHK-Branche - als bautechnische Volltrottel - energetisch so schnell über den Tisch ziehen, bis sie wie sprachlose Deppen die Reibungshitze als segensreiche Nestwärme empfinden?
Gegen Sickerwasser-Phobie aufgrund von implantierten Baupfusch-Handikap hilft: Logischer Menschenverstand in Symbiose mit → Fachkompetenz → Praxiserfahrung → fachgerechte Ausführung → geeignete Materialien - alles andere ist geistiges Humbug- Gefasel und suggeriert falsche Sicherheit!
Zum aktuellen Leidthema etwas Realsatire aus dem verflixten - nicht doch - verfliesten Drain-Moloch mit seiner ungebändigten Schein-Wasserwelt. Bei zusätzlichen Drainagebohrungen in Entwässerungen für Dünnbettverfliesungen mit Verbundabdichtungen handelt es sich um Tech-Schmunzel-Design oder Nichtsein. Hierbei gilt es eine sich imaginäre verflüssigende Drainage-Inkontinenz funktionstechnisch gepampert so trocken zu legen, dass die mit Spritz-Abwasser vollgelaufenen Nassraum-Fußböden nicht absaufen!
Ein Grund mehr, den Erfindern des metaphysischen Drainage-Paradox „Abfluss im Überfluss“ endlich das Wasser abzugraben. Oder?
Wie heißt die prophylaktische Analyse, auch übertragen auf das verwässerte H2Ooooh-Thema treffend formuliert: Oben und unten muss alles ganz dicht sein, denn wer oder was nach allen Seiten offen ist, ist – mit Verlaub -nicht ganz dicht!
Begründung: Das o. g. kryptisches Techno-Layout ist ein wasserkopflastig konstruiertes Dünnbett-Verfliesungs-Drainage-Probleme, dass es bisher weder in einem monokausalem Zusammenhang gibt noch empirisch gegeben hat!
Auf den Punkt: An diesem lächerlich monetären Themen versuchen sich vorlaute Mundwerker seit geraumer Zeit vergeblich bis zur Selbstverleugnung abzuarbeiten??? Ein funktionstechnisches Schwachsinn-Konstrukt - basierend auf absurden inkontinenten Wasser-Lasser-Phantasien. So der einhellige Tenor von kompetenten Insidern über die herrschende Ethik und Monetik auf Kosten der Entwässerungs-Branche.
Beweis: Im fachgerechten bauphysikalischen Nassraum-Fußboden-Konstruktionsaufbau gibt es bei Fliesen-Dünnbettverlegung in Verbindung mit Verbundabdichtung aufgrund des regelkonformen kraftschlüssigen Materialverbundes im Millimeterbereich faktisch überhaupt keinen relevant zu berücksichtigen Sicker- bzw. Drainagewasserfluss!
Beiläufig: Die vorschriftsmäßige Herstellung fachgerechter Nassraum-Verbundabdichtungen in der notwendigen Schichtdicke und Qualität erfordern entsprechende Praxiserfahrungen damit keine folgenschweren Schäden aufgrund irreparabler Wasser-Hinterwanderung stattfinden. Praxiserfahrenen Fliesenhandwerker wissen sehr wohl, das Mängel und/oder Schäden bei Nassraumfußböden in der Regel auf Harakiri-Ausführungspfusch und/oder Verwendung von Kamikaze-Produkten z. B. mit fehlenden Prüfzeichen (abP) o. ä. Zertifizierungsdefiziten beruhen. Übrigens ist mir kein konkreter Fall mit eindeutig und zweifelfrei nachgewiesenem Fliesenmängel-Schadensfall in Verbindung mit vorschriftsmäßig hergestellter Buttering-Floating- Dünnbettverfliesung nebst fachgerechter Verbundabdichtung - aufgrund von fehlenden Sicheröffnungen bei Bodenabläufen bekannt. Da es meines Wissens weder in renommierter Fachliteratur diesbezüglich seriös recherchierter Schadensfälle glaubwürdig dokumentiert sind, noch offizielle Prüfungsnachweise von autorisierten Instituten o. ä. gibt - bitte melden - aber als Problemlöser und nicht etwa als Teil des Problems. Okay?
Ergänzung: Die Praxis beweist, dass es in Nassräumen mit fachgerechter Dünnbettverfliesung und Verbundabdichtungen a) kein Sickerwasser gibt und b) sich Millimeter-Spaltöffnungen in Entwässerungs-Rahmen eh nach relativ kurzer Zeit kristallin Zusetzen würden und diesbezügliches Wartungsansinnen die Realität konterkariert.
Stattdessen sollte sich die Fliesenbranche selbstkritisch fragen ob die Schadens-Ursache der rasant steigenden Baumängelschäden nicht evtl. in Korrelation mit einem evtl. signifikanten Kompetenz-Defizit in Folge der EU-Harmonisierung aufgrund des Wegfalls der betrieblichen Meister-Zertifizierungspflicht im Fliesenhandwerk?
Was wundert wenn der Landestypische-Szenejargon von Hardcore-Klogschieters un Meckerbüddels am Nord-Bau immer häufiger lautet: Ranhaun → Rinhaun → Afhaun!
Aus aktuellem Anlass
Zwecks Schadensbegrenzung: Was viele selbstbeschleunigende Handwerker beim anspruchsvollen Tagesgeschäft häufig nicht berücksichtigen bzw. nicht wissen ist die mögliche materiaspezifische Mängelschadens-Ursache bei gefliesten Nassraum-Fußböden aufgrund der folgenden nicht beachteten Merkblatt-Forderung:
Im ZDB Merkblatt „Schwimmbadbau“ Hinweise für Planung und Ausführung keramischer Beläge im Schwimmbadbau (2012-08) heißt es unter Ziffer 7.1 wörtlich: Werksseitig durch Papier- oder Textilnetzverklebung auf ihrer Rückseite zu Verlegeeinheiten zusammengefasste klein- oder mittelformatige Fliesen oder Platten (Fliesentafeln) sind für Unterwasserbereiche oder zeitweise überflutete Bereiche nicht geeignet.
Beim Einsatz – in Sonderausführung – von rückseitig geklebten Belagsmaterialien ist der verbindliche Eignungsnachweis durch den Hersteller (Haftfestigkeit bei Trocken- und Nasslagerung, mikrobiologische Eignung) zu erbringen.
Es geht bekanntlich immer noch schlimmer!
Gemeint ist das Fliesenhandwerk - nicht im Allgemeinen – sondern, wie in diesem Härtefall, bisweilen im Speziellen. Wie zu lesen, hat man in einem großen Hallenfreizeitbad über ca. 1000 m² mangelhaften Fliesenbelag im Schwimmbecken- Umgang entfernt um euphorisch ein neues Sanierungs-Verfahren als Problemlösung zu realisieren. Um den als Corpus Delicti bauphysikalisch schadensursächlich georteten Wasserdampf im Fliesenbelag künftig nachhaltig zu verhindern respektive zu beseitigen sollte nunmehr im Nassraum-Feuchtgebiet zusätzlich flächendeckend eine atmungsaktive Drain- und nicht Dröhn-Matte im Fußbodenaufbau mit integriert werden. Zugegeben. Möglicherweise eine DIN verdächtige Underground-Sonderkonstruktion.
Zur Verdeutlichung der kontroversen Situation und als Kompass für die Praxis, hinsichtlich der überflüssigen Sickerwasser- respektive Drainageöffnungen o. ä. in Nassraum-Fußböden, als thematischen Vorab-Info die folgenden zwei Norm-Entwässerungs-Details (Entwurf- und Endfassung) der nationalen DIN 18534 „Abdichtungen von Innenräume“ Teil 3: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffe im Verbund mit Fliesen und Platten (AIV-F).
Fußboden Entwässerungs-Anschluss-Detail im Normentwurf E DIN 18534-3 Juli 2015 Seite 11 Bild 5 mit falscher Darstellung von nicht erforderlichen Drainagewasser-Ablaufbohrungen
Mein akzeptierter DIN-Einspruchs-Kontext zur vorstehenden falschen Norm-Entwurfszeichnung Nr. 5 E-18 055 usw.
Die korrigierte edgültigen Endfassung des Fußboden Entwässerungs-Anschluss-Detail mit der entfernten seitliche Drainage-Bohrung aufgrund meines o. g. Einspruchs in der endgültigen Norm DIN 18534-3 Juli 2017 Seite 12 Bild 5 wie folgt.
Nachstehend weitere Normeinsprüche von mir mit teilweise nicht „wasserdichter“ DIN-Kommentierungen
Abdichtungsanschlüsse an Fußboden-Entwässerungsrinne
(Bilder: Kessel AG)
Achtung - was viele Bauschaffende häufig nicht wissen:
1. Wenn man Entwässerungsabläufe respektive –rinnen für Verbundabdichtung im Dünnbettverfahren plant und installiert und diese ggf. nicht der o. g. gültigen Abdichtungs-Norm DIN 18534 entsprechen, in dem z. B. Entwässerungsrinnen zusätzliche unhygienische und nutzlose Drainage-Sickerwasseröffnungen besitzen, muss diese Normabweichungs-Änderung bauvertragsrechtlich mit dem Auftraggeber gesondert schriftlich vereinbart werden.
Anmerkung: Bei fachgerechter normkonformer Dünbettverfliesung gibt es kein relevantes abzuleitendes Sickerwasser - andernfalls hat die bauvertragsrechtlich haftende ausführende Fliesenfirma für ihre evtl. - verwendete Kamikaze-Produkte und/oder Harakiri-Ausführungen „wider den allgemein anerkannten Regeln der Technik“ - die volle Eigenverantwortung. Folglich sollte sich die Entwässerungs-Branche und die Sanitärfirmen nicht zum Verfliesungs-Selbstzweck als Loser-Infernale sorry Fatale instrumentalisieren lassen. Hat die Sanitärbranche nicht schon genügend eigene Blutspur-Probleme hinter wackelnden Bauzäunen um nicht versehentlich die Reisleine um den eigenen Hals zu ziehen? Stichworte: Vorschriften-Sintflut, Schall- und Brandschutz, Zahlungsmoral, Personalmangel, akribische Mängelsuche durch – die Herren Merkwürden wissen schon wer gemeint ist und obendrein noch hochaktuell das EU-Datenschutzgesetz, über dessen bemerkenswerten Inhalt es auf dieser Website ebenfalls ein journalistisch investigativen Kritikbeitrag gibt.
2. Bauplanungen sind in der Regel von bauvertragsrechtlich und versicherungstechnisch abgesicherten bzw. autorisierten Planern zu erstellen. Wenn Produkthersteller Planungshandbücher o. ä. Kompendien verfassen und/oder verbindliche Planungsberatungen tätigen - respektive ausführende Firmen Fachplanungen erstellen - sollte sicherheitshalber vorher eindeutig und zweifelsfrei geklärt sein, dass diese auch offiziell unter den vorstehenden Sicherheits-Kriterien tatsächlich autorisiert sind und nicht mit Kleingedrucktem ihre rechtsverbindliche Verantwortung bequem anderweitig delegieren.
Hinweis: Wenn eine ausführende Fach-Firma in Eigenregie ein größeres Sanierungsangebot erstellt beinhaltet dieses im Rahmen ihrer Realisierung automatisch auch eine Planungsverantwortung. Daher ist es aus Gründen der Vertragssicherheit sinnvoll und anzuraten bereits im Angebot konkret gleichzeitig mit darauf hinzuweisen - dass als vertragsrechtliche und verbindliche Sanierungs-Auftragsgrundlage - grundsätzlich bauseits eine korrekte Projekt-Ausführungsplanung zu erfolgen hat. Oder irre ich mich - ggf. bitte melden - danke!
Quelle Internet
Hat der überflüssige Drainage-Schwachsinn Methodik!?!
Liest man die folgende sinngemäß zitierte Produkthersteller-Rechtfertigung u. a. auch mit funktionstechnischen Bezug auf unsere EU-Nachbarn, beziehungsreich als Ösiland bezeichnet, (egal wie dicht der Begriff ist - Schiller war Dichter) hat man bisweilen den Eindruck, dass beim Gewerke-Duo-Infan(t)ale der Baugewerke-Königsdisziplinen Sanitär und Fliesen, die besagte Hydraulikfrage ebenso überflüssig ist wie die folgenden hochnotpeinlichen Drainage Wasser-Lasser-Behauptungen - mit blanken rast- und ratlosen Konversationsfluss direkt in die Entwässerungs-Sackgasse.
Ware Wahrheit
Merke: Über aberwitzige Drainage- o. ä. Löcher macht man keine Witze – sie sind es!
Entwarnung: Humor ist nicht nur ansteckend – sondern auch heilbar!
(Un)Sinnfrage: Warum gibt es nach wie vor - technisch verbohrt - Entwässerungsrinnen mit Drainageöffnungen für Dünnbett- Verbundabdichtungs-Verfliesungen?
Antwort: Andernfalls gibt es, wie unlängst zu lesen, Absatzeinbußen im österreichischen Markt aufgrund des dortigen proaktiven Fliesenlegerverbandes. Obendrein haben die Fliesen-Ösis mit feindlicher Übernahme der Entwässerungs-Logik mal kurz durchregiert - in dem sie ihre ultimative Sickerwasser-Entwässerungspeinlichkeit, aus welchen selbstentlarvenden Gründen auch immer, offiziell als Ware Wahrheit zertifizieren.
Hinweise zur Regel-Monstrosität
Vieles spricht möglicherweise dafür und ggf. noch viel mehr dagegen – siehe Österreichisches Gutachten vom renommierten Institut für Technologie. Zunächst zum Merkblatt 3 (Jänner 2016 versus 1.1.2014) Verbundabdichtungen mit Oberbelegen aus Keramik oder Naturstein im Innenbereich vom Österreichischer Fliesenverband.
Ziffer 5.4 Stand 2014 sinngemäß: Die Einbindung hat so zu erfolgen, dass die Sekundärentwässerung auf der Dichtebene über die Sekundarentwässerung auf der Dichtebene über den gesamten Einlaufquerschnitt des Bodeneinlauf sichergestellt ist. Weitere Kurztext-Feststellungen: Stauwasser ist nicht hygienisch, bei langer Einwirkzeit der Staunässe ist mit einer schadhaften Verbundabdichtung zu rechnen.
Ziffer 5.4 Stand 2016 sinngemäß: Zu bevorzugen sind Einbauteile mit einer Sekundärentwässerung. Die Einbindung hat so zu erfolgen, dass diese auf der Dichtebene des Bodeneinlaufs sichergestellt ist. Sollten Bodeneinläufe diese Kriterien nicht aufweisen (Rinnen mit Stehpfalz ö. ä.), so kann es bei längerer Einwirkzeit von Staunässe durch Dusch- oder Reinigungswasser mit Belagsverfärbungen (samt Silicon) sowie chemischen und physikalischen Unverträglichkeiten mit den angrenzenden Materialien kommen.
Die aktuell gültige ÖNORM B 3407:2015 verhält sich zu diesem Kontrovers-Thema mit dem österreichischem Charme „Gib dem Stehpfalz die Kante!“ sinngemäß wie folgt sehr diplomatisch: Bei Bodenabläufen jeglicher Art sind mit systemangepasstem Dichtflansche auszuführen und müssen für Verbundabdichtung geeignet sein. Unter Absatz Anmerkung wird Verantwortung delegierend auf das vorstehende Merkblatt Nr. 3 verwiesen.
Fehlt den Ö-Regelvordenkern u. a. der Praxisbezug zur Dünnbett-Verfliesung ?
Ein weiterer zweifelsfreier Beweis dafür, dass die ultimative Forderung von Sekundärentwässerungen bei Bodenabläufen bzw. Entwässerungsrinnen o. ä. in Verbindung mit Nassraum-Fußboden-Fliesenverlegung im Dünnbettverfahren pure Phantasterei ist, zeigt die folgende hinlänglich bewährte Baupraxis. Laut Bäder-Norm DIN 19643 dürfen Schwimmbeckenumgänge direkt in die Überlaufrinne entwässert werden. Kein Hersteller sowohl von Edelstahl- als auch Kunststoff-Schwimmbecken hat zusätzliche Sekundärentwässerung im Überlaufrinnen-Beckenkopf-Anschlussbereich als Sickerwasser für Fliesen-Fußbodenbeläge mit Dünnbettverlegung.
Frage: Reichen solche zweifelsfreien Praxis-Fakten aus der bauphysikalischen Realität immer noch nicht als logischer Beweis gegenüber dem theoretisch konstruierten und zugleich ureigenen Problem einiger Realitätsverweigerer in der innovativen Fliesenbrache immer noch nicht aus?
Antwort: Übrigens bestätigen auch die renommierten Hersteller von Schwimmbecken – auch in Österreich - den diffusionsoffenen Wasser-Lasser-Kontext, in dem sie den Zusatzkosten prodozierenden und völlig unnötigen Sickerwasser-Dünnsinn folgerichtig mittels Bremsspur ignorieren (siehe folgende Abdichtungs- Anschluss-Details).
Ö-Verregelungs-Härtefall 2.: Nicht plausibel nachvollziehbar ist auch die Tatsache, dass im o. g. Merkblatt Nr. 3, Stand 2014 für Nassraum-Fußböden mit Entwässerungen in Innenbereich ein Mindestgefälle von 2 mm gefordert wird, die vorstehenden ÖNORM-Ausgabe 2015 fordert hingegen in Innenbereichen ein konstruktives Mindestgefälle von 1 mm und im Außenbereichen von mind. 2 mm. Als Penetrant sorry Pedant fordert unser Germain Regelwesen - zum Deutschen Fußboden-Genesen - ein 2 mm Mindestgefälle.
Sei`s wie es ist, das Fußboden-Differenzgefälle mit dem vorstehend zitierten Kompetenz-Level ist nun mal grenzüberschreitende Nachbarschaftshilfe!
Ö-Verregelungs-Härtefall 3.: In den eingangs genannten Made in Austria Editionen Merkblatt Nr. 3 Ausgaben 2014 und 2015 wird für Verbundabdichtungs-Untergründen die Rissbreite auf 0,7 mm und 0,75 mm begrenzt. Ob es sich um einen dehnbaren schwindkompensierten Frühfestigkeits-Härtetest im Bereich der mentalen Sollbruchstelle handelt - ist unbekannt. Fakt ist hingegen, dass die Aussage in dem inzwischen in die Jahre gekommenen Merkblatt „Verbundabdichtungen“ vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) Anno Januar 2010 unter Ziffer 3.3 „Anforderungen an Untergründe“, Risse in Untergründen konstruktiv auf max. 0,2 mm zu begrenzen sofern es keinen Verbundabdichtungs-Nachweis für höhere Rissweitenüberbrückung gibt nach wie vor Gültigkeit besitzt . Hat möglicherweise einer in der Partnerschaft bei der möglicherweise jeder jeden schafft, evtl. über die Jahre hinweg den Überblick verloren und abkupfernd vergessen rechtzeitig anno Tobak die Reißleine zu ziehen - um rechtzeitig evtl. Regelrisse in der Festplatte zu beschränken?
Quelle Internet
Sind alle Klarheiten beseitig oder - nicht ↔ doch?
Sind scheinbar wasserdichte Regelwerke tatsächlich nur Empörungsvorlagen für oder gegen Irrglauben zwecks Realisierung von strategischen Selbstzweck-Interessen? Kritisch nachgekoffert: Ist es im vorliegenden fundamentalen Irrtum nicht die verdammte Pflicht der Vordenker, als legitimierte Controller, die sprudelnde Fata Morgana Quelle mit dem physikalische Phänomen des imaginären Sickerwasserflusses in kraftschlüssigen Dünnbettverfliesungen mit Verbundabdichtungen ein für alle Mal geregelt trocken zu legen?
Denn beim Dünnbett-Belag mit Verbundabdichtung gibt es nämlich, wie bereits mehrmals erläutert, weder zusätzlich zu entsorgendes Sekundärwasser noch bedarf es eines trivialen Staunässehygiene-Hinweises und/oder hypothetische Erklärungen zu Schädigungen im additiven Fliesenbelagsverbund! Andernfalls wäre das Material des besagten Verfliesungs-System bauphysikalisch, chemisch oder hygienisch schlichtweg „bauuntauglich“ und folglich zur Schadensbegrenzung auf bereits überfüllten Regelfriedhöfen als Sondermüll zu Entsorgen.
Warum wird wohl an der gnadenlosen multilateralen Baufront für das o. g. Fliesen-Verbundabdichtungssystem (AIV) ein baurechtlicher Verwendbarkeitsnachweis z. B. DIBT-Regelliste A, Teil 2 respektive ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) verbindlich gefordert? Damit geeignete Verfliesungsprodukte regelkonform den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T) entsprechen und es nicht mit ungeeigneten Produkte zum Supergau am Bau kommt.
Allgemeiner Beweis: Fachgerechter und Vorschriften konformer Dünnbett-Verbund im Buttering-Floating-Verfahren bedeutet sowohl weitgehend hohlraumfreie Kraftschlüssigkeit, als auch in jeder Hinsicht funktionstechnische Insichschlüssigkeit; folglich sind hydraulische und bauphysikalische Baudiagnose-Spekulationen von Spin-Doctores im operativen Baugeschäft mehr als überflüssig. Insbesondere was die verwässernde Deutungshoheit mit ihren homöopathischen Beipackzettel-Symptomen betrifft. Bei den Spekulationen geht es primär um angebliche Risiken und vermuteter Nebenwirkungen beim Kanalisieren des fortlaufenden imaginär stattfindenden Sekundärwasserflusses inkl. der gleichzeitig mit prognostizierten Hygienemängel und befürchteten Materialschädigungen etc.
Da Fliesen o. ä. Beläge bekanntlich nicht wasserdicht sind - eigentlich triviales Standartwissen - findet in Nassräumen aufgrund des Wasseranfalls zwangsläufig eine ständige Feuchte-Kontaktierung mit dem Klebstoff und der Verbundabdichtung einschl. Dichtbändern statt. Was nicht „unkaputtbar“ funktioniert - wird postwendend selektiert. Oder gelten solche Trivial-Erkenntnis nie – für die Labor-Theoretiker der Bau-Chemie. Auch dann nicht - wenn sie im übertragenen Sinn - ggf. Risiko-Produkte als grünen Bananen auf Kosten des redlich und seriös schaffenden Handwerkers auf dem Bau reifen lassen?
Die Tausend $ Retro-Frage: Warum gibt es wohl seit Jahren den unaufhaltsamem Trend zu Dünnbett-Beläge mit Verbundabdichtung in Nassräume statt klassische Retro-Dickbett- Fußbodenaufbauten Old Germany mit Fliesen, Gefälleestrich sowie Bahnenabdichtungen und zweietagige Entwässerungen mit Flanschanschlüssen?
Apropos Entwässerungs-Abdichtungs-Flanschanschlüsse: Lässt sich diese Jahrzehntelang bis in die Gegenwart und hoffentlich auch noch in die Zukunft praxisbewährte Entwässerungskonstruktion als optimistisches Pendant zum preisgünstigen Klebeflansch vom Kosten-Nutzen- und Undichtigkeitsrisiko-Verhältnis tatsächlich nicht mehr als funktionssichere Alternative kapitalisieren?
Diese Klemmflansch betreffende Konstruktions-Frage gilt insbesondere auch für Fußbodenbereiche in Großküchen, Wäschereien, Schlachtereien usw.
Unglaublich aber Wahr: Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (DZB) enthält in seinem Leitfaden Hinweise für die Planung von Abläufen und Rinnen in Verbindung mit Abdichtungen im Verbund (AIV) aus dem Jahre August 2012 auf Seite 4 z. B. unter A Abläufe und Rinnen folgenden Hinweise: Bei Fliesen- und Plattenbelägen sowie Naturwerksteinen ist eine Sickerwassereinleitung zur Vermeidung von Staunässe und Ausblühungen zu bevorzugen. Konstruktionen mit werksseitigen angeschweißten Fliesenanschlusswinkeln, welche die AIV unterbrechen, sind nicht geeignet zum Anschluss von AIV. Die Mindestlebeflanschbreite wird mit 30 mm gefordert.
Zum Regelvergleich: Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (DZB), ebenfalls aus dem Jahre August 2012, fordert merkwürdigerweise in seinem Merkblatt Schwimmbadbau Hinweise für die Planung und Ausführung keramischer Beläge im Schwimmbadbau unter Ziffer 11.3 Mindestlebeflanschbreite von 50 mm.
Ohne sinnlose Vergangenheitsbewältigung betreiben sollte man es beim bausprachlichen Kurzhinweis in der Gegenwart belassen: Bei so einem – schuldigung - Scheiß-Beweis kann das deutsche Regel(un)wesen nicht genesen!
Hinweis: Scheißbeweis - als Positiv-Denke - Schöner Scheißbeweis!
Ist die SHK-Branche der Reparaturbetrieb für das Fliesenhandwerk?
Wo bleiben in diesem peinlichen Zusammenhang die kuragierten Reaktionen unserer Entwässerungs-Industrie um das heimischen Fliesenfirmen-Wunschdenken kritisch zu hinterfragen und anschließend dem Spuck final zu beenden? Die unterwürfige Wettrüstungs-Beteiligung einiger Realitäts-Blockierer beim proaktiven Flexen von zusätzlichen Deainageöffnungen in Shower-Entwässerungs-Konstruktionen dokumentiert eine gewisse Sickerwasser-Akzeptanz aufgrund der Berücksichtigung in ihrem Ablauf-Portfolio. Experten bemängeln nicht nur den theoretischen EQ sondern auch den technischen TQ beim grundlos verursachten Highend-Dichtigkeits-Stresstest gegenüber den im doppelten Wortsinn Betroffenen. Die Schlussfolgerung bei praxiserfahrenen Bauexperten, dass es sich bei der indoktrinierten und zugleich unzumutbaren Bedürftigkeits-Logik der schwarzen Löcher - um irrational konstruierten Drainageblödsinn handelt - kommt sicherlich nicht von ungefähr.
Rutschgefahrenhinweis für den Homoplanschikus
der mit chloroformierten Heiligenschein
über das Beckenwasser gehen kann
Bildquelle: Internet
Wer soll denn wohl angesichts der Kollision zwischen Wasser-Physik und H2O-Chemie in der realen Praxis regelmäßig die Funktion der besagten Entwässerungsöffnungen, z. B bei größeren Projekten, als Horizontal- respektive Senkrechtbohrer fachkundig kontrollieren? Wie prüft und wie erfolgt ggf. die Reinigung evtl. zugesetzter, ohnehin unhygienischer Löcher bzw. Ablaufschlitze?
Will man weiterhin realitätsresistent sedimentäre Verstopfen der Arterien im Fliesenverband bzw. -verbund mit kristallinem Sickerwasser durch Setzen von gebohrten Safety-Stents direkt ins Innere von Entwässerungen nachhaltig verhindern, kann die Easy-Clean-Antwort im domestizierten Feucht- Restroom eigentlich nur septisch - skeptisch lauten: Servus, wisch und weg!
Nassraum-Naturstein-Fußbodenbeläge mit und ohne perfektes Baumängel-Design
Merke: Alkalisilikat-Ausblühungen und/oder dramatische Verfärbungen im Natur-Urgestein von Nassräumen, insbesondere Dusch- und Waschräumen aufgrund von chemischer Reaktion sind entweder der Beweis dafür, dass einerseits der Werkstoff total ungeeignet ist bzw. andererseits die Verlegung und evtl. auch die verwendeten Produkte mangelhaft sind. Bei vorschriftsmäßiger Verlegung und Verwendung geeigneter Materialien dokumentiert das kunstvoll luxuriöse und zugleich ästhetische Farbkolorit ein zeitlos ehrwürdig zu schätzendes Edelpatina.
Kalibrierter Naturstein-Fußbodenbelag mit Eignungszertifizierung und Verlege-Equipment wie z. B. Dünnbettkleber, Verbundabdichtung, Dichtbänder, kraftschlüssiges Fugenmaterial und elastischer Fugenfüllstoff mit Produkt-Eignungsnachweis respektive allgemein bauaufsichtliche Zulassung (abP), ist als allgemein anerkannte Regel der Technik (a. a. R. d. T.) erfahrungsgemäß Wasserresistent.
Rechtfertigende Ursachenbeanstandungen mit der zweckoptimistischen Trivialbegründung „mangelhafter Untergrundentwässerungen“ bestätigt daher selbstentlarvend, die o. g. endcodierte anale Latrinen-Weisheit - andernfalls bitte schriftlich melden.
Darm-Alarm: Auch der Stuhlgang wird bekanntlich immer härter - und daher kein Geschäft mehr ohne Papierkram - ansonsten bin ich immer nach allen Seiten offen!
Alle schlechten Dinge sind drei: Das Trio-Invantale vervollständigen auch noch bestimmte kopflastige, sich für unantastbar Haltende als „Ausschuss“ von Bauabnahme-Institutionen. Mit absurder Deutungshoheit, respektive theoretisch inkompetenten Schwachverstand behaupten doch tatsächlich „ausgewiesene“ Naive quasi hypothetisch, ohne dass ein Bauschaden vorliegt, ausgerechnet mit Hilfe eines dubiosen Norm-Upgradebezug auf die Gebäude-Abdichtungs-DIN 18534 Teil 3, das installierte Entwässerungsrinnen ohne zusätzliche Sickeröffnungen bzw. Drainagebohrungen ein gravierender Baumangel sind.
Ggf. – egal ob bewusst oder unbewusst – ist ein derartiger Inkompetenz-Beweis eine willkommene Crash-Steilvorlage für zahlungsunwillige Auftraggeber, zwecks Verweigerung der Rechnungsbegleichung gegenüber dem SHK-Unternehmen – währenddessen hält sich erwartungsgemäß die persönliche Anteilnahme der Handwerks-Kollegenzunft „Fliesenleger“ in bescheidenen Grenzen.
Versuch und Irrtum: Bitte versuchen sie sich nicht angesichts der vorstehenden Zeitgeist-Irrungen und Techno-Wirrungen verzweifelt an den Kopf zufassen, denn der ist hierfür zu schade!
Fazit: Einige Herren Merkwürden haben - wie realitätsgeschädigte Frustraten schwadronieren - als einstige Heiligenschein-Lichtgestalten inzwischen zu Armleuchtern verblasst - nämlich immer noch nicht die Tatsache kapiert, dass folgende Grundkenntnisse faktisch zum qualifizierten Handwerker-Standartwissen gehören: Normkonforme und fachgerechte Dünnbettverfliesung mit kraftschlüssiger Verbundabdichtung, entsprechen den einschlägigen Regelwerken und sind:
a) seit Jahren anerkannte Regel der Technik
b) bei den o. g. Verfliesungs- und Abdichtungsarbeiten gibt es kein Drainagewasser.
c) folglich stehen Drainagebohrungen nicht im Mittelpunkt sondern sind ein überflüssiges Mittel. Punkt!
Nassraum-Fußbodenkonstruktion mit Dünnbettverfliesung und Verbundabdichtung ohne Material-Schäden in Folge von mangelhaftem fehlenden Bodengefälle und fehlender Sickerwasserableitung
Ein plausibler und leicht nachvollziehbarer Beweis, dass die skurrile Hypothese von der notwendigen Sickerwasserableitung in eine Entwässerung bei gefliesten fachgerechten Nassraumfußböden mit Dünnbettverlegung auf Verbundabdichtungen definitiv falsch ist belegen schadensfreie Fliesenböden. Obwohl sie entgegen der Vorschrift, kein Gefälle besitzen - oder schlimmer noch – sich aufgrund von Kontergefälle stehendes bildet gibt es keine befürchteten Material-Folgeschäden. Weitere folgerichtiger Beweis im übertragenen Sinn, sind Innenauskleidungen von Behältern und Schwimmbecken. Mit der vorstehend beschriebenen regelkonformen Allround-Verfliesung mit Abdichtung gibt, es trotz ständiger Unterwasser-Druckbelastung und der bauseits bedingt nicht stattfindenden Sickerwasserableitung, keine der beschriebenen Mängel da es logischerweise kein schadensursächliches Sickerwasser im Belagsaufbau gibt.
Das Letzte: Falls notwendig - und die im doppelten Wortsinn Betroffenen die Copyright-Erlaubnis-Courage besitzen - kann ich jederzeit problemlos die codierten Whistleblower-Leichen in meinen Insider-Giftschrank, augenöffnend zwangsentsorgen. Versprochen!
Das Allerletzte: Warum lässt sich die Sanitärbranche und Entwässerungsindustrie mit ihrem Kompetenz-Background überhaupt von der Fliesenbranche nebst Bauchemie im Nassraum- und Schwimmbadbereich als Loser vorführen? Es ist doch ein offenes Geheimnis, dass sich letzteres Duo mit seinem Produkt-Portfolio, höflich formuliert, derzeit nicht in allerbester Verfassung präsentiert. Problembereiche betreffen bisweilen sowohl die Verfliesungs- und Abdichtungs-Produkte als auch deren funktionssichere Materialverarbeitung. Ständig aktualisiert Produktdatenblätter und Material-Prüfzertifizierungen sorgen zusätzlich für Irritierung (siehe meine Homepage).
Überflüssig: Das Vorstehende gilt sinngemäß auch für die teilweise - mit Verlaub - stattfindende Verarsche seitens aquademischer Schwachverständige. Die aus allen erdenklichen fachfremden Jagdrevieren kommenden Raubritter der Schwafelrunde glauben, sie können mit ihrem Ballermann Jägerlatein - Kaliber Superior - „Super Gau am Bau“ hemmungslos an der gutachterlichen Wasserscheide zwischen Sanitär- und Fliesenbereich mit Leidenschaft die Leiden schafft, herumwildern - während die redlich Schaffenden - im Pool der Erkenntnis im eignen Angstschweiß baden gehen. Im Klartext Weidmannsheil-Worthülsen & Weidmannslust-Rohrkrepierer: Skrupellose Wildschützen mit Balla-Balla-Jachtschein müssen kapitale Abzocker-Opfer selber zum finalen Jagen tragen, um in fremden Revieren, zum Himmel stinkende Duftnoten zu penetrieren.
Warum nutzt die SHK-Baubranche nicht gemeinsam mit der Industrie ihr vorhandenes hochqualifiziertes ö. b. u. v. Humankapital, um mit wasserdichter Sachverständigenkompetenz, die prekäre Gutachter-Überfremdung durch in die betroffenen Gewerke gestolperte Quereinsteiger nachhaltig zu stoppen. Brauchen wir tatsächlich auch noch zusätzlich den TÜV, DEKRA & Co als weitere Gebäude-Hilfsorganisationen oder etwa sogenannte Härtefall-Experten aus der Material-Produktion, die ggf. quasi ohne Beachtung der angesagten Auftrags-Befangenheits-Ablehnung nach der Devise - Augen zu und durch - hemmungslos Mitbewerber-Fremdprodukte reinen Gewissens neutralisieren?
Resümee: Hat die Gebäudebranche nicht genügend Problem um die Tsunami- Vorschriften-Überflutung - die ohnehin kein Fachmann je beherrschen kann – mit den diversen Regel-Widersprüchen, Fehlern, Falschaussagen ö. ä. Unkorrektheiten einigermaßen in den Griff zu bekommen; Stichworte: Leckage Pfuschbeseitigung, Schall-und Brandschutz-Vorsorge sowie Trinkwasser-Hygienesicherung etc. statt sich von anmaßenden Dünnbett-Sickerwasserlasser nassmachen zu lassen?
Geltende Qualitätsstandards: Wasser inspiriert - Design inszeniert - Technik fasziniert – Theorie philosophiert und Praxis schwadroniert
Prophylaxe: Gern geschehen - dafür nicht - allseits gute Besserung!
Abschluss-Diagnose: Wer lesen kann ist im Vorteil – daher empfehle ich als Dowload-Normenklatura-Veritas die folgenden drei Fachbeitrage von meiner Homepage www.christoph-saunus.de Übersichtsleiste unter Artikel:
Nr. 1: http://christoph-saunus.de/aktuelle-artikel (6 Schreibseiten)
Meine Einsprüche zu Risiken & Nebenwirkungen im o. g. Norm-Beipackzettel an den DIN-Normausschuss Bauwesen (NABau)
(Bitte die Bezeichnung Norm-Aus-schuss nicht missverstehen)
Nr. 2: http://christoph-saunus.de/artikel/nassraum-fussbodenundichtigkeiten-a-aquaplaning
Nr.3: http://christoph-saunus.de/artikel/verunsicherung-im-bau-vertragsrechsunwesen
Unterirdische Grenzerfahrung und Bilddoku mit Kommentierung
Es gibt Besorgnis erregende Dinge die man als gestandener Baufachmann aus der Praxis nicht versteht z. B. die Relativitätstheorie aus dem Tiefdruckgebiet der Fliesenbranche mit der diffusen Maxime: „Passt - Wackelt und hat Luft!“. (Un)Logische Folgerung: Falsch verlegte keramische Bodenbeläge in Nassräumen müssen hydraulische Wasseradern im Fliesenkleber als Drainage-Entwässerungen besitzen. Augenöffnend verwässerndes Baupfusch-Paradox: Sickerwasser Marsch – egal warum und in welche Richtung!
Klartext: Alles muss wasserdicht geregelt ablaufen, auch im Verborgenen – versus - im Dünnbett-Fliesenkleber gibt es keine wasserläufigen Irrwege. Wie der augenzwinkernde Beitrag zum Schmunzeln eindrucksvoll dokumentiert – gilt als Tech-Prophylaxe – aufgrund der geschilderten hochgradig pflegebedürftigen Albtraum-Logik - allseits gute Besserung!
Merke:
Kann man Fachwissen nicht bieten, muss man sich jemanden mieten!
Denn fachgerechter Fliesenbelag mit gleichzeitig ungehemmtem Wasserfluss ist Stuss - mit Verdruss - im Überfluss - bei dem man nicht auch noch mit muss.
Fakten: Bei fach- und normkonformer Dünnbettverlegung in Nassräumen gemäß aktueller DIN 18157 Teil 1 bis 3 April 2017 mit Keramikbelägen im „Buttering-Floating“-Verfahren und beidseitigem Dünnbettmörtel DIN EN 120004 in Verbindung mit Verbundabdichtung (AIV), (siehe rechtes Detail) entsprechend dem allgemein bauaufsichtlichem Prüfzeugnis (abP) sowie geeignete Untergrund-Konstruktionen unter Berücksichtigung der einschlägigen Regelwerke, wie z. B. ZDB-Fliesen-Merkblätter des Zentralverband Deutsches Baugewerbe o. ä. und Produkthersteller-Verarbeitungsvorgaben, gibt es keinen zu entwässernden Sickerwasser-Flüssigkeitsanfall im Fliesenbelagsaufbau. Bei Regelwidrigkeiten handelt es sich um Verfliesungs-Baumängel den die Fliesenfirma laut Bauvertragsrecht ggf. kostenneutral zu beseitigen hat. Vorteil der praxisbewährten Dünnbett-Verfliesungs- und Verbund-Abdichtungsmethode ist u. a. der kraftschlüssige hygienische und Stagnationswasser freie Materialverbund mit geforderter Haftzugfestigkeit von mind. 1,5 N/mm².
Zum Vergleich: Der traditionelle Nassraumfußboden besitzt eine Retro-Dickbettverfliesung DIN 18352 mit Gefälleestrich DIN EN 13813 bzw.18157 (siehe linkes Detail) und Drainagewasser-Entwässerungen und zum Schutz der Baukonstruktion eine Bahnenabdichtungen DIN 18534-2. Hierbei beträgt die Nenndicke des unhygienisch wasserführenden Mörtelbetts laut DIN 18352 VOB Teil C - je nach Untergrund 20 mm bis 45 mm.
Vorhandene Wasserführende Kanäle respektive Hohlstreifen im ausgehärteten Klebstoff-Kammbett unter dem Fliesenbelag (siehe beispielhaft die Bildfolge) stammen von mangelhafter Verfliesung in Verbindung mit der Verwendung von Kratzspachtel bzw. Zahnkelle zum Auftrag des Klebstoffes. Diese sogenannten Wasseradern entstehen z. B. wenn der Klebstoff bereits beginnt auszuhärten bzw. der Abbindungsvorgang fortgeschritten ist und infolge dessen der hohlraumfreie Plattenverbund mit dem Klebstoff und der Verbundabdichtung durch Andrücken mit Schubbewegungen nicht mehr stattfindet.
Des Weiteren sind auch sowohl die Schichtdicken des Fliesenmörtels zu berücksichtigen als auch die richtige Zahnbreite respektive Tiefe des Spachtels zum vorschriftsmäßigen Auftrag des Klebstoffes (siehe Angaben von Produkthersteller). Gedrechselte Schüttelreim-Fazit zum Absch(l)uss: Fliesendünnbett-Wasserfluss ist Stuss – mit nachfolgenden Drainagewasser Verdruss - den die Entwässerungs-Branche sofort stoppen muss!
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Underground Overkill
(Tatort Nassraumverfliesung – Tatwaffe Inkompetenz)
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Schadensdokumentation Hotel-Dusche mit Entwässerungsrinne
Ursache: Falscher Fußbodenaufbau mit mangelhaft ausgeführter Verfliesung, fehlerhafter Verbundabdichtung sowie Verwendung ungeeigneter Materialien
Fliesenverlegepfusch mit gravierenden Mängeln aufgrund falsch
ausgeführten Klebeverbund mit dem Untergrund
Mangelhafte nicht vorschriftsmäßige holraumfrei Fliesenverlegung
sondern mit unerlaubt verbleibenden Stegen vom Kammspachtel
aufgrund bereits abbindem Fliesenkleber
Entwässerungsrinnen-Konstruktionen
Bei fachgerechter Fußboden-Dünnbettverfliesungen mit Verbundabdichtung gibt es - im Gegensatz zu konventionellen Dickbett-Verfliesung mit Gefälleestrich- kein separat abzuleitendes Sekundär-Drainage-Sickerwasser!!!
Fa. Dallmer
Entwässerungsrinne Firma ACO mit Zertifizierung vom Österreichischen Fliesenverband aufgrund von Sekundärwasseröffnungen
Die hochwertige Duschrinne ACO ShowerDrain E+ setzt neue Maßstäbe für den schnellen und sicheren Einbau, und erfüllt auch höchste Ansprüche bezüglich Design und Pflege.
Die komplett vormontierte Rinne umfasst, neben der werkzeuglosen Höhenverstellung, eine werksseitig angebrachte Dichtmanschette für eine sichere Anbindung an den Fliesenbelag sowie eine integrierte Sekundärentwässerung. Darüber hinaus schützt der vollverschweißte Ablauf den Bodenaufbau dauerhaft vor eindringendem Wasser. Der seitlich positionierte Ablaufstutzen gewährleistet eine ausreichende Estrichüberdeckung im kritischen Bereich beim Anschluss des Muffenrohres. Die hochwertige Optik der ACO ShowerDrain E+ wird durch innovative und auch befliesbare Edelstahl-Designroste komplettiert.
„SHOWERDRAIN M+“
Die hochwertige Duschrinne ACO ShowerDrain M+ setzt neue Maßstäbe für den schnellen und sicheren Einbau, und erfüllt auch höchste Ansprüche bezüglich Design und Pflege. Die komplett vormontierte Rinne umfasst, neben der werkzeuglosen Höhenverstellung, eine werksseitig angebrachte Dichtmanschette für eine sichere Anbindung an den Fliesenbelag sowie eine integrierte Sekundärentwässerung. Durch die vier unterschiedlichen Ablaufkörper (3x waagrechter und 1x senkrechter Abgang) ist eine minimale Einbauhöhe ab 54mm bis Oberkante Estrich beim waagrechten Abgang möglich. Zusätzlich lassen sich die waagrechten Ablaufkörper um 360° drehen. Die hochwertige Optik der ACO ShowerDrain M+ wird durch innovative Edelstahl-Designroste komplettiert.
Österreichischer Fliesenverband
A-7344 Stoob, Keramikstraße 16
Tel.: +43-664-190 46 46
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die hochwertige Duschrinne ACO ShowerDrain M+ setzt neue Maßstäbe für den schnellen und sicheren Einbau, und erfüllt auch höchste Ansprüche bezüglich Design und Pflege. Die komplett vormontierte Rinne umfasst, neben der werkzeuglosen Höhenverstellung, eine werksseitig angebrachte Dichtmanschette für eine sichere Anbindung an den Fliesenbelag sowie eine integrierte Sekundärentwässerung. Durch die vier unterschiedlichen Ablaufkörper (3x waagrechter und 1x senkrechter Abgang) ist eine minimale Einbauhöhe ab 54mm bis Oberkante Estrich beim waagrechten Abgang möglich. Zusätzlich lassen sich die waagrechten Ablaufkörper um 360° drehen. Die hochwertige Optik der ACO ShowerDrain M+ wird durch innovative Edelstahl-Designroste komplettiert.
Österreichischer Fliesenverband
A-7344 Stoob, Keramikstraße 16
Tel.: +43-664-190 46 46
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Multifunktionale Entwässerungsrinnen-Konstruktion der Firma Kessel als Wahloption mit vorgestanzten Sicheröffnungen im Kunststoffrahmen über der Verbundabdichtung (VAD)
Rinnenentwässerung Fa. Schlüter-Kerdi
Entwässerungsrinne Fa. ESS Modulo 50 TAE Wall
Die renommierte Firma TECE fertigt seit vielen Jahren sehr erfolgreich ihre Edelstahl-Entwässerungsrinnen grundsätzlich ohne Sickeröffnungen da diese erfahrungsgemäß nicht notwendig sind
Entwässerungs-Rinneneinheit Fa. Geberit
Duschrinne Advantix Firma Viega
Folgende Bilder: Fa. PCI
Zu Edelstahl-Korrosionen bei Entwässerungsabdeckungen siehe meinen Fachbeitrag:
http://christoph-saunus.de/artikel/fachbeitrag-edelstahl-nr-14571-ein-edler-werkstoff