Causa: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Christoph Saunus

Causa: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Exklusive Krimi-Story: Alles was Recht ist - oder auch nicht

Tatort: Internet-PC & Co Tatbestand: Identitätsklau

Tatwaffe: Datenverordnung Täter: Eurokraten

Ein authentischer Augenzeugen-Bericht

DSGVO-Symbolbild: Hinter Schloss & Riegel


Bild-Quelle: Internet Familie Wagner

Trial - and - Error Versuch & Irrtum

Die kürzlich nach zwei jähriger Inkubationszeit, am 25.05.2018 in Kraft getretene europäische Datenschutz-Grundverordnung  (DSGVO) mit 99 Artikeln auf 250 Seiten zum Schutz von??? sieht u. a. drakonische Strafandrohungen summa summarum bis 20 Millionen Euro oder 4% des Jahresumsatzes vor. Dieses wettbewerbsrechtliche Abmahnstrafmaß verdeutlicht, dass die EU-Reform ursprünglich in guter Big Data Datenschutz-Absicht an die Adresse von Großunternehmen bzw. globalen Multikonzernen o. ä. mobile Generalisten zur Unterbindung von gezieltem Ethik und Monetik Datenmissbrauch gerichtet war. Nunmehr stellt sich in der realen Praxis heraus, dass es sich De-Facto nicht nur um eine folgenschwere Verschärfung des nationalen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) handelt, sondern  gleichzeitig auch um eine gewinnbringende Social Media-Plattform.  Im Klartext: Es geht hier u. a. um ein lukratives Arbeits-Beschaffungs-Sakrileg mit urheberrechtlich geschütztem profitablen Eigenleben und zugleich staatlich sanktionierter Komfortzone für eine existenzbedrohende Spezial-Abmahnindustrie im "u can´t get enuff" (geldsüchtig machendes) Haftungsparadies Deutschland.


Handwerk hat goldenen Boden wenn….

Fakt ist (etwas überspitzt), die EU-Datenschutz-Ära generiert - auch auf Kosten des mittelständischen Handwerks – nicht nur eine Fachbuch-Sintflut und digitale Informations- Überflutung mit und ohne professioneller Advertising-Akquise (getarnte Werbung mit Download-Cookies etc.) bis zum entnervten Abwinken.  Als Soforthilfen gibt es obendrein noch zusätzliche Schulungs- und Beratungs-Influenz ungeahnten Qualifikations-Ausmaßes – bei deren Foundation-Kompaktausbildung man sich bisweilen gemeinsam mit den produktinfizierten Chef-Trainer an den Kopf fasst und dabei ins Leere - damit auch tatsächlich alle Klarheiten beseitigt sind. Gleichzeitig schafft das political correctness Rechts-Kompendium ein statisch zementiertes Basisfundament  sowohl für die safety cleane IT-Security als auch für das ständig in allen erdenklichen Revieren auf der Pirsch befindliche Berater-Business u. a. clevere quick check Branchen-Wilderer. Das Spezialangebot der Profit-Betätigungsbereiche zur lückenlosen personenbezogene Prozess-Dokumentation beinhaltet u. a. neben rundum Sorglosvorsorge inclusive exorbitante Honorar-Standards, auch noch offizielle seriöse TÜV-Zertifizierungen und/oder Datenschutzmanagement VdS 10010 Zertifikate gemäß DSGVO Artikel 42. Ggf. gibt es zur weiter vertiefenden präzisen und richtungsweisenden Unternehmens-Strukturierung  die  Cyber-Richtlinie VdS 3473 und als krönenden Sprung ins  genormte Zertifizierung-Olymp die ISO/IEC 27001.

Interessant erscheint zum Einstimmen in die korrekte Datenverwaltung im Handwerker die vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) digital veröffentlichte Datenschutzerklärung mit den 13 Titeln I. bis XIII. unter: https://www.zvshk.de/intern/datenschutz/

Übrigens hat der o. g. Zentralverband des SHK-Handwerks als bemerkenswerten Service für seine Mitglieder eine fast 70-seitige Info-Anleitung zur branchenspezifischen DSGVO-Umsetzung im Portfolio.

EU-Kopfnote: Doppel Null!

Tatsache bzw. Bezeichnend ist, dass sich bei der  Einschätzung der malträtierenden Risiko- und Nebenwirkungen unter der Henker-Prämisse - mit gefangen, mit gehangen - im besagten rechtlich hochkomplexen und zugleich verunsichernden  Verordnungskontext der EU-Polit-Administration, selbst erfahrene Juristen (noch) uneinig sind. Was wundert, wenn angesichts der bürokratischen Hemmschwelle redlich und brav abstrampelnde Klein- bzw. Familienbetrieben bzw. aufopfernd malochende Mittelständler in tragisch fataler Weise nicht nur in der juristisch aufgeblähten Grauzone total überfordert sind - sondern es wird obendrein auch noch die Erledigung des ohnehin schon vorhandenen immens hohen unternehmerischen Arbeitsaufwand nochmals zusätzlich zeit- und kostenaufwändig blockiert. Stattdessen wäre sicherlich ein nachhaltig wirkendes rechtliches Leistungsschutzgesetz gegen obszöne Geiselhaft-Abzocke mit horrenden Bußgeldforderungen bis hin zur nach oben offenen Richterskala durch sogenannte Rechts-Vollstrecker respektive geschäftstüchtige Krawallanleger für die o. g. tapferen   Handwerksbetriebe o. ä. seriöse Kleinunternehmer - als statisch tragendes Wirtschaftsfundament - sinnvoll. Als Pendant zu den   freien Radikalen der Spezis „advokatus korpus delikti“ wäre das gleichzeitig auch eine vertrauensbildende Transfer-Investition in die innovative Zukunft der mittelständischen Deutschland AG.

Entsicherter Datenschutz Härtefall

Bildquelle: Internet

Wenn Selbstzweck zum selben Zweck verkommt!

Hierzu vorab als exklusive und konstruktive Realitätsschek-Sonderedition folgendes schonungsloses Watergate von der Waterkant als Whistleblower-Analytics-Update zum selbstherrlichen Euromatik-Fetischismus - wo jeder mit Muss – mit folgendem aktuellen Einblick & Weitblick und exklusiven Ausblick & Durchblick. Dieser exorbitante Augenöffner ist sowohl für die vergebliche Suche nach den unzähligen Quality-Wertschöpfungs-Wahrheiten gedacht - als auch für den damit gleichzeitig verbundenen Glaubwürdigkeits-Kontrollverlust. Fakt ist nämlich, es handelt sich bei der rechtlichen Zwangsverordnung - für unzählige im doppelten Wortsinn Betroffene - um einen organisatorisch nicht zu überbietenden und daher zu entrümpelnden Schwachmaten-Stresstest-Aufwand. Warum soll und muss man sich das ganze Wirrwarr-Gedöns über den grassierenden bürokratischen Verregelungs-Kram antun? Das Privileg-Kernproblem weichgespülter bürokratischer Regelwerk-Persilscheine ist inzwischen doch hinreichend bekannt. Klartext zur Erinnerung! Der denkmalpflegende Personenschutz, pardon besitzstandswahrende Artenschutz - nicht doch - mediale  Datenschutz definiert sich bisweilen nach den immer gleichen Erblasser-Macht-Kriterien: "Recht ohne Pflicht". Die Verantwortung wird nämlich in hochherrschaftlichen Networking-Ausschüssen (nicht wörtlich zu verwechseln mit Ausschuss) so unkontrollierbar untereinander aufgeteilt, dass sie am Ende quasi niemand mehr trägt. Oder noch perfider – man übernimmt bisweilen dem kuriosen Zeitgeist folgend - mit unglaubwürdiger Opferrollen-Worthülsen vollmundig Placebo-Verantwortung –  selbstverständlich im Vollbesitz der totalen Ahnungslosigkeit respektive emotional schamlos mit professioneller Floskel-Betroffenheitsrhetorik versteht sich – ohne irgendwelche Konsequenzen. Das  peinlich anrührende und zugleich lavierende Pattex-Sesselkleber-Überlebensmotto von unsympathischen Coolman-Typen Einerseits und subalternde weise greise Retro-Denkmalspfleger Andererseits lautet mit überheblicher Doppelmoral-Chuzpe kurzum: Sorry ein Missverständnis - ich bleib dann mal!

Wohl dem der sofort erkannt hat, dass hier der Bock die Sprache des Gärtners bestimmt bzw. die Binse zur Weisheit verkommt - exorbitante Profilneurosen-Pflege überlebt sich – hoffentlich!

Mausklick: www.saunusleserwissenmehr.de ®

Verloren im Internet

(See attached background file)

Sensible Leser und bluthochdruckgefährdete Hardcore-Dauerfrustraten & CO bitte ggf. nicht mit Zornesröte weiter lesen sonder bei mental reduzierter Zero Toleranz sofort die Reset-Taste drücken.


Der absolut-autarke Kontext in meinen sachlich und fachlich verorteten Internetbeiträgen ist nämlich weder moralhygienisch domestiziert noch lektoratisch kastriert. Übrigens belegen wissenschaftliche Studien mit Anleitungen zum Unglücklich sein, dass dort wo professioneller Humor anfängt - trivialer Spaß aufhört und außerdem  aufheiternder Humor nicht nur Ansteckend ist – sondern auch heilbar. Meine souveränen kostenneutralen Beiträge mit Reality-Feedback, ohne implantiertes Interessens-Sponsoring, sind daher bekanntermaßen - mit Verlaub – weder impertinente Besser-Wisser Klugscheißerei banal anal direkt aus der Kloschüssel-Kanal - denn Eigenlob stinkt bekanntlich! Noch handelt es sich um respektlose Shistorm-Verarsche im Sinne von domestizierenden Servus wisch und weg-gespült.

Wenn das Deo versagt

Quelle: Maico Ventilatoren

 

Die augenzwinkernde Dr. WC-Burleske „Auferstanden aus Latrinen“  mit der aromatischen Duftnote „Immer der Nase nach!“ verbreitet auch nicht etwa als anrüchiger Stuhlgang der Seele  betörenden Olfaktus-Charme direkt aus dem Darm - auch wenn der alltäglich druckvolle Stuhlgang immer härter wird und hierbei zwangsläufig einiges geruchvoll penetrierend zum Himmel stinkt. Hierbei handelt es sich funktionschemisch trivial final „ausgedrückt“ um flüchtige Bio-Methan (CH4) Ventilation. Darüber hinaus ist in der Folge die unlimitierte Ode Toilette Symbiose aus der Doppel-Feinripp-Unterhose mit Bremsspur-Branchen-Kolorit und antiseptisch veredeltem Po-Po-Fix Wort-Designe weder furz trockene Korinthenkackerei mit evtl. Staublungengefahr - noch laaaangweilige Info-Pillen zum niveaulos entspannten Gähnen für evtl. auf seniler Bettflucht befindliche Wachträumer.


Literarische Tech de` Art mit wortrhetorischer Edelfederpatina: Ironie ist meine pointierte Muttersprache - Sarkasmus ist akzentuierender Hintergrund - der doppelsinnige Zynismus dient als ultimativer Frustverstärkung. Emotionsloses Oskar Wilde Zitat: "Lieber mach` ich mir einen Feind, als dass ich auf eine Pointe verzichte!"

Gemäß Hamburger Platt Snack

Hummel Hummel - Mors Mors.

Bildquelle: Internet

Wikipedia decodiert: "Klei mi an'n Mors!"

Hochdeutsch-Code: "Leck mich am Arsch!"

Sorry

Bitte Schmunzeln nicht vergessen - denn Humor ist - wenn man trotzdem Lacht!

Der meinen loyal treuen Stammlesern geschuldete  kritisch investigative sowie souverän konstruktive - und wie ich meine – auch interessante Inhalt mit ernstem Hintergrund-Infos ist zugleich als journalistisch anspruchsvolle Tech-Prosa-Unikat veredelt. Denn wer schreibt schon gerne als „Kilroy was here“ Kunstbanause Muskelkater freies Gehirnjogging ex und hopp für betreutes Denken zum würdelosen Fremdschämen. Ja - natürlich schreibe ich so bewusst - bewusstlos kann man nämlich nicht schreiben! Daher Sorry und Danke für den genehmigten Zeitklau zum entspannten Genießen der bühnenreif inszenierten Realityshow mit  satirisch überzeichneter DSGVO-Situationskomik.

Großes Theater - Vorhang auf - Bühne Frei!

Bildquelle: Internet

 

Anmerkung:

Gefundene Schreibfehler dürfen Sie selbstverständlich behalten und ggf. copyrightfrei & recyclingfähig in die Senkrecht- Ablage zwangsentsorgen o. ä.!

Krampfmodus → Kopfmodus →  Kampfmodus

Mein konkretes Anliegen gilt daher in alter Praxis-Verbundenheit den Innovativen und Kreativen im doppelten Wortsinn Betroffenen, wie z. B. privaten Website-Betreibern, investigativen Internet-Einzelkämpfern, kreative Startups, mutige Whistleblower, werkstattlose Kleinunternehmern und insbesondere den traditionellen verantwortungsbewussten Handwerksbetrieben am Bau - als probates Mittel gegen drohenden PC-Super-Gau (soweit möglich). Denn was die seriösen leidgeprüften Mittelständler in ohnehin berüchtigten verregelten Unzeiten keinesfalls neben den alltäglichen Stress-Test Tagesgeschäft benötigen - sind zusätzlich zu sanierende opulente Projekte in Form von unkalkulierbaren DSGVO-Großbaustellen mit dem toxischen Adipositas-Kompendium-Gütesiegel „Quantität versus Qualität“. Die spannungsgeladene Personen-Selbstschutz Leit- und nicht Leidlinie  richtet sich – hoffentlich nicht als Lamento - genial daneben: a) gegen partikulär gesteuerte Angstlust-Geschäftsmodellen  von gnadenlosen Inkasso-Abmahnungs-Troublemaker  und empfiehlt b) Verhaltenshilfe z. B. mit  Double-Opt-In inkl. Datenschutzerklärung sowie Personen-Anonymisierungs-Kriterien und bietet c) Info-Hilfe zur monetären Selbsthilfe mittels sinnvollem Composing respektive Layout-Retusche gegen anachronistische Datenkraken respektive würgende Hydra-Paragraphen-Fangarme in dunklen Lochness-Monster- Untiefen von randvollen Rechnerprogrammen etc.

Personen-Objektschutz mit Strafverfolgungstatbestand:
Sich multiplizierender Datenmissbrauch

Verboten sind in der Regel namentlich im Internet respektive PCs & CO ungeschützte bzw. für fremde zugänglich gespeicherte persönliche Daten von Kunden, Geschäftspartnern, Kontakt-Firmen und ganz triviale eingescannte Visitenkarten-Akquise sowie sonstige altbekannte und zukünftig relevante personenbezogene Adressaten - bei denen kein genehmigtes und dokumentiertes Speicher-Einverständnis vorliegt.


Angesichts der realitätsfernen Sch(m)utzverordnung mit induzierte Strafverfolgung aufgrund von spektakulären Beutezügen von dealenden Internet-Raubrittern stellt sich für genervte Kleinunternehmer als Frontsoldaten in der angeblich glaubensfreien Markt-Wirtschaft die Sinnfrage: Ist legal auch legitim und ist ggf. ziviler Ungehorsam ein probates Mittel der Selbstverteidigung um aufgrund fehlender Waffengleichheit bzw. formalrechtlicher nicht vorhandener Augenhöhe  - als stets am Limit recht-schaffender Vielarbeiter - zu überleben? Angesichts der zu erwartenden, generalstabsmäßig in geschlossener Formation mit schweren Geschützen aus der Deckung anrückenden Taskforst-Armada von  torpedierenden Schnellschuss-Beratern, Abmahnern, Inkasso-Söldnern u. a. Profit-Legionäre etc. mit rechtsstaatlicher Flankenschutz-Unterstützung ergibt sich automatisch folgende multilaterale Gefechtslage: Kuragierte Einzelkämpfer geraten an der strategischen Rechtsfront  ohne schusssichere Weste gegen juristische Heckenschützen - aufgrund der tikkenden Zeitbomben im multilateralen Regelwerk  - unweigerlich ins  Trommelfeuer-Fadenkreuz gnadenloser Triebtäter bis hin zu den Sprengkraftfolgen mit der hinterlassenen verbrannten Erde.


Merke: Mitleid bekommt man bekanntlich geschenkt - Neid für erfolgreich kuragiertes Handel muss man sich hart erarbeiten. Denn beim würdevollen Gerechtigkeits-Balsam für geschundene Technikerseelen gilt jedoch nach wie vor die juristische Deutungshoheit: Auf hoher See und vor Gott – oder auch nicht!

Da hilft auch nicht Fensteröffnen in Gerichtssälen damit die vielen vagen Wahrheiten erlebbar herein können!

Keine Ursache – große Wirkung

Das in eurokratischen Ausschüssen – von den mit dem Virus des theoretischen Wunschdenkens infizierten Fortschritt-Bloggern gezeugte XXL-Datenschutz-Baby - ist offensichtlich nicht nur das Adipositas-Produkt einer sehr schwierigen Zangengeburt. Das vom EU-Ausschuss ausgebrütete Frühchen ist aufgrund folgenschwerer Nachwehen - wie zu befürchten - im operativen Geschäfts-Business obendrein auch noch von der täglichen Praxisrealität lebensbedroht.


Sarkasmus off: Wer es mittels Satire-Kunst wagen sollte gehässig von  politischer Inzucht zu schwadroniert wird postwendend  vor dem europäischen Gerichtshof auf seelischen Schmerz und Verunglimpfung verklagt – oder auch nicht!?!

Allgemeine Stresstest-Verunsicherung: EU-Geburtshelfern vermuten allerdings, dass bei der potenten DNA-Zeugung angeblich auch PR-Viagra-Stimulantien Made in Germany die - proaktiv mit Leidenschaft • Leiden schafft – als hormonelle Glückspillen  mitgewirkt haben.


Passt hierzu das Zitat vom Haudegen Churchill: Man hat die Deutschen entweder an der Gurgel oder zu Füßen? Vorsicht Datenschutz: Bitte hierzu keine nicht offiziell autorisierte und dokumentierte Namensnennungen vom EU-German-Korrektiv. Wiewarenochmaldernahmen?


IT-Doping-Verdacht: Besorgte Computer Docs in der Internet-Medienanstalt fragen sich zu recht: Wo befinden sich die im Eurokraten-Beipackzettel gegen Datenschutz-Phobie verordneten Antistress-Medikamente gegen ramponierende Rufschädigungen?  Laut Doc Holiday Diagnose soll bei der hochwirksamen Design-Droge Datenschutz - neben den Folgen der Baby-Weihwasser-Nachwehen - obendrein auch noch die mentalen Nebenwirkungen der Entblödung in der enddigitalisierenden Warteschleife so berauschend schön sein. So macht sinnloser Unsinn wieder Sinn!

Vom Wort-Ästheten zum Sprach-Proleten?

Ursache der sich uferlos  ausbreitenden  medialen Erregungs-Flutwelle ist die außer Kontrolle geratene Influenza-Epidemie im verregelten Vorschriften-Dschungel.  Die Folgen der wegbrechenden Dämme der Vernunft mit der wegspülenden Ratio sind erwartungsgemäß teilweise panikartige Reaktionen mit anschließender Schockstarre bei den inzwischen überaus leidensfähigen Betroffenen - mit Ausnahme der hinlänglich bekannten globalen Internet-Weltkonzerne in ihren digitalen Medien-Sphären mit grenzenlosem persönlichen Datenschutz versteht sich. In der Branche hört man nicht von ungefähr bisweilen Formulierungen wie z. B. Regel-Monster, Digitale-Kraken, Inkasso-Abmahn-Parasiten & Co in Verbindung mit ultimativen Todesangst-Fabulierenden als finale Guillotine-Argument-Verstärker. Mit rechtlichen Strick um den Hals sind die folgenden zu hörenden Äußerungen von Insidern zum herrschenden Verregelungschaos als lukratives Geschäftsmodell für die Abmahnindustrie alles andere als Galgenhumor:  Tödliche Waffe, Todesurteil, Totengräber, tödliche Auswirkungen, tödlicher Kahlschlag, dem Tode geweiht etc. Abschließend gibt’s noch einen Metamorphose-Totentanz um den Grabstein mit der Inschrift: Gestatten dass ich liegen bleibe  - ich bin ein Härtefall fürs Jüngste Gericht!


Um Himmels Willen, denn in der Hölle ist  der Teufel los - in Gottes Namen – Erbarmen – Amen.

Wie lautet doch noch mal das 11. Gebot: Die Verordnung kam aus dem nichts – sie ist nichts- sie bewirkt nichts!

Wie in Internet-Medien zu lesenden: Der Meinungs-Kontexte in hunderten Kommentaren relativiert sich dahingehend, dass es überraschender Weise zum Datenschutzthema vereinzelten positiven Meinungen gibt, weitergehend über kritische Äußerungen bis hin zur totalen Ablehnung und/oder  gar mit einem polemischen Shitstorm endend. Allerdings hat sich erwartungsgemäß gezeigt, dass die Mehrzahl der geäußerten Anmerkungen und fachkundigen Erläuterungen in der Regel erfreulicher Weise sehr kompetent und zugleich hochinteressante Infos enthielten. Folglich waren die von mir mit aufmerksamer Begeisterung gerne investierten vielen Lese-Nachhilfe-Stunden  sowohl eine exorbitante Info-Bereicherungen als auch eine sinnvolle  Wissenserweiterungen im IT-Bereich - welche zweifelsohne über die doch etwas beschränkten PC-Bildschirm-Kenntnisse hinausgehen. Folglich enthält die Beitragsfolge entsprechende Berücksichtigung zitierter relevanter Fakten und Schreib-Passagen.


Chapeau und  nochmals herzliches Dankeschön an die investigativen Internet-Medien, insbesondere auch an die engagierten Kopf- und Handwerkern aus der Praxis - für den nachhaltig wirkenden Wissens-Transfer und den beigefügten Augenöffner über die bisweilen herrschende bürokratische Blindheit.  Diese kostenneutral vermittelte Online-Kompetenz hat mathematisch auf den Punkt – d. h. unterm Strich - mehr Gebrauchs-Input gebracht wie teilweise der Leerformel-Output mit geregelten Gehorsamstraining von multifunktionalen Vortragstouristen und/oder notorische Bedenkenträger der Spezis „Ethik & Monetik“ mit typischen Gelaber bis hin zum ultimativen Gehörsturz. Was wundert wenn – Jour fix Seminare, Coaching & Co mit ritualem Influencer-Marketing - wie Pilze aus dem mit Regeltrivialwissen kontaminierten Boden sprießen. Für teures Honorar werden, wie ein Frustrat schwadroniert – von Executiv-Wortdesignern ohne irgendwelche Verantwortung zu tragen – Leichtgläubige mit linguistisch geschwafelter Konjunktiv-Rohkost  aus der anwaltlichen Fast-Foot Gerüchteküche-Impossible vollmundig serviert mit Käse a´ la carte im  Gourmet-FrontCookie @  abgekocht. Boun Appetitlos scusi Appetito!


Merke: Essen ist die beste Medizin - wobei laut Ernährungs-Docs – auch hier die überraschenden Nebenwirkungen das Schönste sind!

Dem obigen social Media Sachstand geschuldet: Zu Beginn der kritischen jedoch auch konstruktiven EU-Datenschutz-Kommentierung die augenzwinkernden (Un)Sinnfragen:

1. Ist die Regelung der Eurokraten gut gedacht versus schlecht gemacht – gemäß dem Loser- pardon User-Credo: Es geht immer - noch schlimmer?

2. Welche persönliche Info-Daten in der Grundverordnung sind: a) legal, b) illegal oder c) penetrierend schei…egal?

Lautet die regale Antwort nicht: Datenspeicherung (ohne Einverständnis) ist zulässig sofern sie sie nicht „essenstiel“ gefährdend ist? Was bedeutet denn nun „essenstiel“ tatsächlich im juristisch trivialen Klartext wenn derzeit nicht einmal die Datenschutzbehörde, geschweige dann Gerichte, den schwammig amorphen Konjunktiv-Begriff im Gesamtkontext vormalrechtlich  korrekt  interpretieren können. Da es Wissensdefizit auch bei Verfassern und Datenschutzbehörde hinsichtlich diverser Datenschutz-Kommentierungen gibt bedeutet das im Umkehrschluss, dass zwangsläufig normal sterbliche Anwender mit dieser Rechtsmaterie total überfordert sind. Oder anders Formuliert, wem hilft es, wenn in ein paar Jahren ggf. mit Eigennutzinteressens-Unterstützung  von  machtvollen Abmahn-Lobbisten, letztinstanzlich die existenzielle Überlebensfrage - zu wessen Gunsten auch immer – einerseits geklärt ist. Andererseits hingegen zwischenzeitlich auf Kosten der Theorie die Praxis- sprich der Unternehmer als letztes Glied einer verhängnisvollen Kettenreaktion  -  final geopfert wurde?

Das ist meine Herren EU-Vordenker und Länder-Nachdenker nicht etwa hirnlose Polemik – denn oben und unten muss alles dicht sein - nach allen Seiten offen - bedeutet nämlich nicht ganz dicht!


Hiermit sind wir unversehens mitten im hochumstrittenen Internet-Thema: Persönliches Datenschutz-Design oder nicht sein!

Kann EU tatsächlich Datenschutz und hat sie erforderliches  IT-Wissen oder lässt sie praxiskollabierende Verordnungen mit bequemer Outsourcing-Denke  von Interessen gesteuerter Lobby-Bürokratie digitalisieren und technischen Fortschritt blockieren - wie Insider mit Hinweis auf die autokratisch verordneten Teamwork-Verregelung von proaktiven Ohrensessel-Aktivisten frustriert prognostizieren?

Hierzu passend das kürzlich erschienene „Reality-Kommentarzitat“ von schnulli602 in Internetportal Spiegel ONLINE

Das kommt davon: wenn jeder Staat nur seinen Ausschuss an Politikern nach Brüssel entsorgt. Schon die hiesigen Politiker der etablierten Altparteien zeichnen sich in der Regel dadurch aus, dass sie direkt vom Hörsaal in die Verwaltung oder die Politik gegangen sind und somit vom normalen Leben der Bürger leider so gar keine Ahnung haben. Wie soll das dann erst im fernen Brüssel mit Ausschuss-Politikern sein. Das treffende Beispiel erleben wir gerade wieder an dieser tollen und in dieser Form völlig idiotischen Verordnung.

• Ein andere Kommentator interpretiert die absichernde Vorgehensweise gegenüber dem  Sicherungs-Kompendium u. a. sinngemäß mit dem folgenden Ironie-Schweigegelöbnis: Personifizierten Brief nicht geöffnet - nicht gelesen - Inhalt nicht weiter erzählt.

• Einige erinnern u. a. auch daran, dass bei der unfassbaren Codierung von persönlichen Daten im Moloch Big Data, zu berücksichtigen ist, dass in Firmenabläufe z. B. mit  Behörden o. ä. Institutionen - Stichwort Finanzamt & Co. – jahrelange Datenspeicherungspflicht herrscht.

Die Rechtfertigungsversuche mit vorauseilendem pro Gehorsam-Hinweis auf die Datenschutz-Grundverordnung andere EU-Länder würden gelassen reagieren nur die Deutsche erregen sich typisch überzogen auf - wurden fachkompetent retouniert mit dem stichhaltigen Hinweis, dass es in viele europäischen Ländern nicht so wie in Deutschland sanktioniert, dubiosen Abnahmevereine mit fragwürdigen Methoden monetär aktiv tätig sind.

• Der Hinweis im Art. 30 der DS-GVO: Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Pflichten gelten nicht für Unternehmen oder Einrichtungen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen, es sei denn die von ihnen vorgenommene Verarbeitung birgt ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen,…… ist, wie zu recht kritisiert - Rechtfertigung-Placebo - im typischen Baujargon als „Siliconisierung  zum Vertuschen von Baupfusch“ bezeichnet.


Im doppelten Wortsinn betroffen: Gleichermaßen besonders hart von diesem Gesetzeswerk betroffen sind all diejenigen, welche existenziell gezwungen sind im Internet kommunizierend mit elektronischen Daten zu arbeiten wie z. B. geschäftlich tätige Privatpersonen, Freiberufler, Websitebetreiber und Mini-Unternehmer, kleine Fachbetriebe u. ä. Sie können sich nämlich finanziell nicht den Luxus Datenschutzbeauftragten-Agenturen bzw. -büros  als zusätzlichen Basis-, Medium- oder Premium Exklusiv- Rechtsbeistand leisten um ggf. einen gnadenlosen Existenz-Kampf aufzunehmen. Abschreckungsbeispiele: Wer wagt es denn wohl ernstlich angesichts der bürokratischen Kopfgeburten sich juristisch mit sogenannten Rechtschützern anzulegen die aufgrund der herrschenden Rechtsunsicherheit ermuntert werden völlig „selbstlos“ zu handeln. Zu dieser inhumanen Korrektness-Spezis zählen z. B. notorische Dauer-Querulanten bzw. Querschiesser die ständig das prozessuale Jedermann-Recht überstrapazieren. Daneben gibt es noch einige nicht zu unterschätzenden ständig auf der Pirsch befindlichen abgezockten Abmahner o. ä. professionelle Kopfjäger respektive ein gefundenes Fressen für juristische Daten-Kraken im Haifischbecken „Internet“ - bei dem selbst gefürchtete Piranhas zu Tränen gerührt sind.


Seriöse mit ihrem Eigentum haftende private Klein-Unternehmen mit Familien-Unterstützung ohne Onlineshop  sowie Existenzgründer mit Ein-Personen-Office o. ä. wirtschaftlich Kreative haben in der Tat wahrlich andere Sorgen als ihre kostbare Arbeitszeit bis zum Burnout mit Schattenprofil-Composing zu vergeuden. Oder sinnentleerter Personenretusche mittels Anonymisierung bzw. Pseudomisierung zu betreiben. Dieses erfordert bekanntlich zeitraubend in den PC-Untiefen auf Phantom-Spurensuche zu surfen um evtl. zu schützende Kundendaten oder unbedeutenden Datenmüll aus der Vergangenheit zu fische. Oder  zwecks evtl. Enttarnung von schlummernden Schläfern und/oder Zwangsentsorgung von personellen Karteileichen auf eh schon bereits mit Datenleichen überfüllten Computer-Friedhöfen.


Kleinbetriebe Datenschutz-Ausnahmeregelung Einen Datenschutzbeauftragten muss ein Unternehmen nur bestellen, wenn mindestens zehn Mitarbeiter als Kerntätigkeit persönliche Daten verarbeiten. Allerdings zählt hierbei jeder Mitarbeiter mit – auch wenn er nur einmal pro Woche personenbezogene Daten bearbeitet oder in Teilzeit angestellt ist.


Unabhängig von der Mitarbeiterzahl braucht ein Unternehmen auch dann einen Datenschutzbeauftragten zur Folgeabschätzung bei der Verarbeitung bzw. beim Umgang mit sehr sensible Daten im Bereich der Gesundheit, Religiosität, Sexualität ö. ä.  sowie im klassischen Adresshandel oder wer die Lohnbuchhaltung outsourct oder ein cloudbasiertes Kundenmanagementsystem nutzt.


Die interne Datensicherung und die Qualifikation vom Datenschutzbeauftragten liegt im Ermessen des Betriebes bzw. Unternehmen wobei es sich selbstverständlich auch um externe Dienstleister handeln kann. Alles weitere ist aus dem DSGVO Abschnitt 4 + 5, Artikel 37 bis 43 ersichtlich oder unter:
https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/datenschutzbeauftragter-dsgvo/7299050.html


Visitenkarte vs. Steckbrief: Wenn bis dato  selbstverständliche Kundenpflege mittels Visitenkarten-Akquise   postum zum verhängnisvollen Steckbrief für den Empfänger verkommen kann - sofern der Überbringer nicht schriftlich dokumentiert sein Einverständnis zur weiteren Speichernutzung gegeben hat - ist nunmehr nicht nur die mentale Sollbruchstelle erreicht. Bei so einer bürokratischen Härtefall-Regelung  ist zweifelsohne betreutes Denken angesagt – für die mit Ehrfurcht vor sich selbst auf die Knie fallende bürokratische EU-Heilsbringer versteht. Bildlich zum Schmunzeln codiert: Was bringt das meine Herren Hochwürden die Wahre „Datenschutz-Grundverordnung“ stolz als Glaubens-Bibel-Standarte vor sich her zu tragend verbunden mit dem latenten Risiko evtl. als strahlende Lichtgestalten zum Armleuchter zu verblasst. Das alles nur um mit der umstrittenen Heilsbotschaft ihre ungläubigen Schäfchen  zwangsweise auf den Rechtsweg der Tugend  zu bekehren. In Gottes Namen – Amen!


Zurück zur Realität: Das Kerngeschäft von innovativen Handwerksbetrieben - so ein genervter Unternehmer - ist im Gegensatz zu Vollkasko abgesicherten Verantwortung scheuen Klischeeschreibern, mit seriöser Arbeit gutes Geld zur existenziellen Daseinsvorsorge- Sicherheit zu verdienen und das mit allen damit verbundenen Risiken und Nebenwirkungen. Zur artgerechten Verdeutlichung für typisch arglose Sicherheitsexperten: Zu einer unternehmerisch eigenverantwortungsvollen Arbeitsvorsorge gehören nämlich u. a. die alltäglichen Büroarbeiten bei der nicht selten die Familie in Personalunion aktiv mit im Tagesgeschäft tätig ist und häufig die Ehefrau obendrein als engagierte Chefin sich für einen umgerechneten Stunden-Mindestlohn selbstlos bis an die Grenze abrackert.


Zur weiteren Verdeutlichung des zu bewältigenden Arbeitsumfangs mit den ständig abzuarbeitenden Vorgängen und Abläufen in einem kleinen Bau-Handwerkstrieb der sich bisweilen eh vor Arbeit nicht retten kann, beispielhaft der folgende Report vor Ort: Fakturieren bzw. Schreiben von Rechnungen, Kostenvorschlägen und Baustellenberichten, Bettelbriefe an zahlungsunwillige Auftraggeber verfassen, unberechtigte Reklamationen bearbeiten, Kundengespräche führen, Materialbestellungen aufgeben, Termindispositionen, Mitarbeiter umsorgen, Wahrnehmung der Unfallsicherheits-Prüfpflicht den Maschinenparks usw. betreffend, gleichzeitig an Werbung, Akquise und Weiterbildung denken usw. usw.

No®menklatura & CO

Dazu sind für die örtliche vorschriftsmäßige Bauabwicklung folgendes mit zu beachten: Länderbauverordnung, technische No®menklatura Regelwerke, Arbeitsschutzbestimmungen, Tarifvertragsrecht, Unfallsicherheitsgesetze, Umweltschutz, Mindestlohn, Energie-Einsparungsverordnung usw. usw.


Bevor sich Theoretiker ohne Praxiskenntnisse in der Wirtschaft täglich 25 Stunden an 8 Tagen in der Woche ausschließlich mit kopflastigen Rechts-Vorschriften beschäftigt, sollte die Vordenker einmal ernstlich über die von ihnen evtl. verursachten folgenschweren Auswirkungen zielführend Gedanken machen bevor sie ständig versuchen u. a. Kleinunternehmern, Fachbetrieben o. ä. mit immer neuen bürokratisch errichteten Baustellen ins Handwerk pfuschen: Führt man nämlich Gesetzestexte buchstäblich aus, stünde das gesellschaftliche und das wirtschaftliche Leben de facto still.


Ein gestandener Praktiker bringt es wortwörtlich auf den Punkt:

Als verantwortungsbewusster Unternehmer hat man am Bau zwangsläufig so viel er- und überlebt - wofür theoretische Vorschriften-Wühler mehrere Leben benötigen!

Info Leserbrief im Internet:

Ich habe seit 25 Jahren eine Handwerksfirma, und meine Website war eine reine Infoseite, jetzt stelle ich sie eben offline.


Die Bundesregierung wird meiner Erfahrung nach alle Möglichkeiten ausschöpfen möglichst viele Betriebe mittels Bußgeldern auszusaugen, parallel dazu werden Abmahnanwälte ermutigt Websites maschinell auf DSGVO – Verstöße zu checken.


Ich mache einfach dieses Jahr meine Klitsche zu; habe keine Lust mehr mich von diesen I***ten aus Berlin kriminalisieren zu lassen.


Mein Gewerk ist/war ein Besonderes, da gibt’s nicht so viele davon. Dann müssen meine Kunden eben einen neuen Deppen suchen, – der von weit herkommt und viel mehr Geld kostet, keine Ahnung mehr von seinem Handwerk hat, – dafür eine DSGVO-sichere Website.


Meine Herren Merkwürden pardon Hochwürden in welcher pastoralen EU-Heilswelt leben wir denn?


Internet-Nutzer wider Verregelung: Warum schaffen es der Staat und die Medien, oder wer auch sonst noch von den sich berufen fühlende Experten, nicht im einvernehmlichen Dialog eindeutig und zweifelsfrei sowie plausibel nachvollziehbar die aus allen Nähten platzende Datenschutz-Grundverordnung  (DSGVO) für private Internet- Website-Betreiber o. ä. kreative Kleinst-Aktivisten in allgemein verständlicher Kurzfassung zu erstellen? Statt im Blindvertrauen zu agieren sollte man sich einmal selbstkritisch, sachlich, objektiv und ausgewogen akzentuiert in Frage stellen, um nicht nachträglich permanent im Rechtfertigungs-Panikmodus zu reagiere. Im Klartext, damit nicht ständig mit Schwarmintelligenz auf der Pirsch befindliche Troublemaker als Abmahn-Triebtätern selbstherrlich in der freien Wirtschaft - mit der Büchse der Pandora unterm Arm bewaffnet - bürokratisch legitimiert respektive juristisch autorisiert mit  Rechtspflege-Jagdschein  exekutierend herumwildern können.


Bildquelle: Internet

Wie unlängst zu lesen: Bevor die unanständige privatrechtlich missbrauchende Abmahnwelle mit vollmundigen Besser-Wisser Unterlassungserklärungen in Verbindung mit utopischen Gebührenforderungen ausufert - beabsichtigt die Politik in Deutschland mit einer symbolischen Gesetzesänderung zu reagieren. Danach sollen angeblich für eine gewisse Schonfrist bis ca. einem Jahr Abmahngebühren nicht mehr gefordert werden dürfen.

Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt – hoffentlich! Trotzdem, es ist alles eine Frage der Macht: Unwissenheit macht nichts – Allwissenheit macht einsam und Halbwissen macht gefährlich! Warum gibt es aktuell in den Medien immer noch keine Soforthilfe-Konkretisierungen (stand August) und warum regiert beim uneinigen Parteien-Jobkiller-Proporz derzeit der Klassiker „Das Schweigen der Lämmer?

Zum generell akzeptierten Lustmacher Abkassier-Geschäftsmodell Made in Germany für die heimische  Rechthaber-Abmahnindustrie gegen alle erdenklichen, bisweilen absurden Datenschutzverstöße - die juristisch naive (Un)Sinn-Frage eines Souverän an die regierenden Volks(ver)treter: Wie soll ein verselbstständigter Normalbürger ernsthaft verstehen, dass das dem Staat obliegende legitime Sanktionsrecht gleichzeitig auch von bestimmten religiösen Fürsorge-Fremdinteressens-Spezialisten – sie wissen welche Heiligenschein-Abzockerspezis gemeint ist - für ihre monetären Wortschöpfungs-Optimierungszwecke, im Namen einer selbst-loser Rechtsprechung,  gnadenlos (aus)nutzen können? Warum findet wohl der urdeutsche €-Fetisch mittels selbstgerechter Duldung einer sich immer mehr verselbstständigenden Abmahnindustrie - bei den EU-Partnern de facto weder eine gesetzliche Legitimation noch eine missbrauchende Doppelmoral-Akzeptanz? Bingo!


Notable: Alles hat seinen Preis und der ist ggf. heiß! Zum Thema Datenschutz-Grundverordnung gibt es vom RA Michael Neuber, Rechtsanwalt und Justiziar des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. und auch Autor des BVDW-Praxisleitfadens zum Thema Datenschutz mit Mustertexten und Webinaren, abrufbar unter www.bvdw-datenschutz.de. einen sehr interessanten Beitrag im Internet mit folgenden Kontextauszug: Die Aufgabe Datenschutzverstößen nachzugehen und gegebenenfalls einzuschreiten liegt bei den Landesdatenschutzbehörden. Allerdings nicht nur. Deutschland hat als einziges EU-Land im Februar 2016 auch ein eigenes Verbandsklagerecht in Datenschutzsachen eingeführt. Das bedeutet: Auch Verbände, zum Beispiele Verbraucherschutzverbände, dürfen Unternehmen wegen Datenschutzverletzungen abmahnen und verklagen.


„Das Klagerecht für Verbände ist ein klarer Systembruch, weil plötzlich Private über öffentlich-rechtliche Normen entscheiden und abmahnen dürfen“,  gibt Neuber zu bedenken. Doch sich darüber aufzuregen bringt nichts: Die Sache ist entschieden.


Darüber hinaus kann natürlich jeder Mensch über seine personenbezogenen Daten und deren Verwendung selbstbestimmen. Sieht er dieses informationelle Selbstbestimmungsrecht verletzt, darf er ein Unternehmen abmahnen. Das war allerdings auch schon nach dem alten Bundesdatenschutzgesetz der Fall. Wie wahrscheinlich ist eine Abmahnung? Die Wahrscheinlichkeit, von einem Verband abgemahnt zu werden, ist höher als eine Abmahnung durch die Datenschutzbehörden.


„Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben ihren Fokus nach wie vor auf ihrer Beratungsfunktion“, erklärt Neuber. Bei den Verbraucherverbänden sei dies anders. „Ihr Fokus liegt auf der Verfolgung von Verstößen. Sie haben auch entsprechende Mittel und Budgets.“


Die Datenschutzbehörden haben hingegen deutlich mehr Rechte, um Datenschutzverstöße überhaupt offen zu legen. Sie können Audits machen, also untersuchen, ob ein Unternehmen die Bestimmungen einhält. Dafür haben sie auch ein Begehungsrecht, dürfen also in die Firma kommen. Die Verbände hingegen können nur solche Datenschutzverletzungen abmahnen, die von außen für jeden sichtbar sind.

Als kleines oder mittelgroßes Unternehmen ist es eher unwahrscheinlich, ins Visier der Aufsichtsbehörden zu gelangen. Daher sollte der Fokus vor allem auch darauf liegen, alle Regeln, die nach außen hin sichtbar sind, einwandfrei einzuhalten. Dazu gehören zum Beispiel das Double-Opt-in bei Newsletter-Anmeldungen, die richtige Datenschutzerklärung auf der Website oder das Widerrufsmanagement für Datenprozesse (das heißt: eine Aufklärung darüber, wie zum Beispiel Kunden die Erlaubnis, ihre Daten zu verarbeiten, widerrufen können).


Wichtig zu wissen: Wird man durch einen Verband abgemahnt und es kommt zum Prozess, dann muss auch die Datenschutzbehörde bei Kenntnisnahme ermitteln, sie hat dann einen Ermittlungszwang. Diese kann dann auch das Unternehmen begehen und interne Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung abmahnen. Warum gab es so viel Kritik an der DSGVO? Selbst Juristen halten die Umsetzung für nicht praktikabel, weil eine hundertprozentige Umsetzung im Unternehmen extrem zeit- und ressourcenintensiv wäre. Außerdem ist die Rechtsunsicherheit groß. Denn die Unternehmen müssen beispielsweise selbst einschätzen: Habe ich ein „berechtigtes Interesse“ an den Daten meiner Kunden, so dass die Verarbeitung erlaubt ist? Brauche ich eine Einwilligungserklärung der Kunden? Die Verordnung macht hier keine klaren Angaben. Kommt es zum Streit, geht der Fall vor Gericht – und zwar am Ende zum Europäischen Gerichtshof. Denn die europäische Datenschutzgrundverordnung muss in allen europäischen Ländern gleich angewandt werden. Das heißt, dass die deutschen Gerichte beim EuGH nachfragen müssen. BVDW-Justiziar Neuber ist sich sicher: „Juristen werden ein Heidengeld mit der DSGVO verdienen.“ Zitatauszug Ende!


Ösi-Anmerkung: Wie zu lesen, hat das anwaltliche Abmahnwesen als opt-out Geschäftsmodell, im Gegensatz zum subventionierenden Genesen im Deutschen Abmahnunwesen,  in Österreich weder vereinbarungsmäßig noch gesetzlich eine offiziell autorisierte Grundlagenerlaubnis. Und nicht nur dort! Folglich kennt man dort auch nicht diese lukrative Abmahn-Staubsauger-Methode sowie in Deutschland als staatliche Arbeits-Beschaffungsmaßnahme legitimierte.


Zensurfrage: Wer kontrolliert denn überhaupt das strategische Kontroll-Kernziel der  Abmahn-Kanzleien o. ä. Profit Profis in der interdisziplinär agierenden Freischaffens-Szene zwecks staatlich sanktioniertem Abkassieren des doppelten Deckungsbeitrages auf Kosten eines freigeistigen Gesetzes.


Nach der länderübergreifenden ironisierten Deutungshoheit  kurz noch zum angeblichen glorreichen Internet-Sicherungs-Meilenstein mit den unzähligen gepflasterten juristischen Stolpersteinen auf dem Weg in eine personelle Datensicherheit Status Orwell 1984. Wie sollen Internet-Troubleshooter als engagierte Whistleblower faktisch das Problem der persönlichen Datenspeicherung mit den allgegenwärtigen personellen Schattenprofilen im alltäglichen Leben bzw. in unserer hochkomplex vernetzten Arbeitswelt mit den unzähligen geschäftlichen Vorgängen nicht nur praktisch im Einzelnen eindeutig und zweifelsfrei lösen sondern auch noch überlebend praktizieren. Was für ein gelungener SOS-Badwurmsatz dessen codierte Botschaft es zu entschlüsseln gilt. Bingo!


Wer trägt wessen Tarnkappe: Gleichzeitig ist auch noch ggf. im zeitlichen Kontext, die personifizierte Pseudo- Unkenntlichkeit oder anonymisierte Tarnung allen und jeden Interessenten ggf. plausibel nachvollziehbar zu beweisen in einem sich selbst als ad absurdum geführtes Verregelung-Gesamtkunstwerk.


Es besteht nicht nur ständig bzw. die latente Gefahr, dass jeder Internetbenutzer unversehens mit prinzipieller Schuldvermutung in einen Straftatbestand geraten kann - sondern für  verdächtige Straftäter besteht die Beweislastumkehr d. h. sie können ohne weiteres in direkte Erklärungsnot geraten mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen.


Einige raten ungeachtet evtl. Rechtsprobleme zunächst zur souveränen Gelassenheit, andere empfehlen hingegen sofort aktiv zu reagieren und alles Verdächtige  im Internet-Office, einschl. evtl. kontaminierter Altlasten, umgehend  zu bereinigen. Nur wie lässt sich eine funktionssichere Prävention im Einzelnen faktisch realisiert wenn, wie in Fachkreisen bekannt,  sich nicht einmal Rechtsexperten im Detail einig sind welche Vorgehensweise angesichts der vorhandenen gigantischen Daten-Dimension zwingend notwendig ist.


Faktum ist: Um den weltweit herrschenden Online-Daten-Wildwuchs mit wertvoller Algorithmen-Infonutzung als digitalen Wirtschafts-Treibstoff zu kultivieren oder gar den wuchernden Daten-Sumpf auszutrocknen, bleibt mit Blick auf die Globalen Tech-Großkonzerne z. B. Google, Appel, Facebook, Amacon & Co, vermutlich zweckoptimistisches Eurokraten-Wunschdenken auf Kosten heimischer Unternehmen bzw. des etablierten Mittel- und Kleinstandes. Da gerade letzteres nach wie vor das Rückgrat respektive das statische Fundament einer funktionierenden Wirtschaft ist sollte man agieren und nicht tatenlos zu spät reagieren.


Denn wie soll a) eine gesetzlich geforderte allgegenwärtige, jedoch in der realen Praxis unkontrollierbare Transparenz  sichergestellt werden, b) wie soll in Verbindung mit dem tatsächlich benötigtem Zeit- und Kosten-Aufwand für die Genehmigungs- Dokumentierung jeder einzelnen Kontakt-Person im medialen Offline-Internet-Verkehr funktionieren?


Ist das, ironisch nachgedacht, ohne kollabierenden Gau im Internetfunktionsbau - verursacht von schnellen Brütern im realitätsgesicherten EU-Reaktor- tatsächlich machbar? Wenn sich zeigt, dass die Datenschutz-Grundverordnung  ein Problemloser ist, wer ist dann der umprogrammierte Problemlöser und/oder die erfolgversprechende Start-up-Allianz respektive das erhoffte zielführende Kooperations-Bündnis um als evtl. unterschätzter Außenseiter (David) der übermächtigen Konkurrenz (Goliat) nachhaltig das Fürchten zu lehren?


Folglich sollte das couragierte Motto gemäß dem friesischen Platt-Snack lauten:
Wat mutt – dat mutt!


Themenwechsel - Apropos Spaltmaterialentsorgung: Wenn möglich bitte eine konkrete Antwort auf die interessante Klärungsfrage: Gibt es rückwirkend auch eine juristisch definierte Entsorgungs-Halbwertzeit ins Spam-Endlager für möglicherweise verseuchtes Spaltmaterial in einer journalistisch privatbetriebenen Tech-Website zur allgemeinen unentgeltlichen Info-Nutzung vor Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung Art. 99 am 25.Mai 2018? Bitte melden!

Wasserdichter Pool der Unkenntnis: Darf ein Sachverständiger anlässlich eines gemeinsamen Ortstermins für das private oder gerichtliche Gutachten eine namentliche Teilnehmerliste zwecks evtl. späterer  Anwesenheits-Beweissicherung o. ä. erstellen - ohne schriftlich dokumentierte Einverständnisse der Beteiligten? Darf er darüber hinaus  der vollständigkeitshalber, in Verbindung mit relevanten Absprachen die mit involvierten Besprechungs-Personen ohne ihr schriftlich dokumentierte Einverständnisse namentlich aufführen?


Aktuell: Der Spam-Mülleimer füllt sich weiter!

Wer tatsächlich naiv geglaubt und/oder ahnungslos gehofft hat, nach dem denkwürdigen Internet-Stichtag 25.Mai anno 2018 beginnt eine neue geschichtsträchtige datensouveräne heile Social Media-Welt wurde postwendend durch die Realität des eingescannten Zeitstillstandes,  eines Besseren belehrt – denn die postapokalyptischen Spam-Mülleimer bleiben leider nicht wunschdenkend im geleerten Zustand. Die digital vernetzte Belästigung mit inzwischen verbotenen Mail-Anbiederungs-Tools findet nach wie vor im Internet, sprich E-Mails statt und das - man lese und staune - trotz „log out“ mittels schriftlich verweigerter Zustimmung zur deponierten und dokumentierten persönlichen Datennutzung. Die zu registrierende  Spam-Steigerungs-Leckrate ungeahnten Ausmaßes lässt vermuten, dass irgendetwas mit der Maschenweite im angeblich wasserdichten Regelwerk nicht stimmt um die großen Fische in den internationalen Gewässer zu fangen oder den kontaminierten Piranha-Internet-Supf trocken zu legen.


Gesetzlich verordnete EU-Datensicherungs-Effizienz auf den Offline-IT-Punkt gebracht lautet daher: Top oder Flop? Willkommen in der Vergangenheit - mit Augenmaß statt blindem Aktionismus - wo jeder zwangsweise mit Muss - um in der  Reality-Show nicht Wirkung mit Ursache zu vertauscht.


Merke: In der Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit  liegt die lukrative Wertschöpfungsquelle Geld - denn der perfekt geregelte Coll – by – Coll Abmahn-Horror bzw. Terror hat bisweilen Methode.


Die Online Belästigung - bei Anruf Geld - geht weiter: Nämlich Immer dreister, mit kostenloser online Kreditbeantragung bzw. – abwicklung ohne Schufaauskunft o. ä Exoten-Quatsch versteht sich. Die Schlagzahl der Trommelfeuer-Eruptionen unter der mentalen Gürtellinie durch unverschämte Produktanbieter erhöht sich bisweilen auf mehrmals täglich - wobei einerseits die rekrutierten Absender-Namen ständig  wechseln.  Andererseits ist man zwar in der Mail-Korrespondenz  nicht der namentliche genannte Adressat aber gehört jedoch automatisch zu den unzählig nullenden nicht namentlich genannten angeblichen Losern.


Es gibt zwar die Möglichkeit zu klicken wenn man keine Belästigungs-Mail mehr erhalten möchten. Fakt ist jedoch, wenn man dort anklickt heißt es entweder die Website ist nicht erreichbar oder man kommt „gewollt“ direkt auf das vieldeutige Bestell-Portal. Da es folglich keine Abbestellungsmöglich gibt - gehen die belästigenden Attacken-Schweinereien mit und ohne angeblich innovativen Datenschutzgesetz seinen gewohnten Gang - nunmehr jedoch unmissverständlich mit geballter Frustverstärkung. So clever naiv funktioniert - mit Verlaub -  lukrative Highend-Internet-Verarsche!


Was läuft da beim digitalen Disruptions-Marketing im verworrenen raten- und tatenlosen Datenschutz-Leerstück in der multiresistenten EU-Zonen-Endloswarteschleife  schief?


Das gleiche gilt sinngemäß auch für die unvermindert zwangsweise beehrenden Fax-Suchaktionen - mit der namentlich weltweit nach Millionen $ Erben gepfändet pardon millionenschwer gefahndet wird. Wer ist wohl der glückliche Erbe der vorab einen stattlichen Betrag für die anstehenden  Formalien-Regelungen an den ominösen Anwalt überweisen soll? Bingo! Wohl dem – dem so viel Gutes widerfährt.

Das Letzte

Die Internet-Umweltverschmutzung unseres Planeten mit weltweiten Cyber-Blutzoll durch globale Digitalos mit PR-Hofnarren als Second Hand Personenschutz lautet nach deren Größenwahn-Mantra: Wir wollen nicht nur groß sein - sondern unsere Größe auch nutzen - um großartig zu sein. So wissen zu mindestens Taubstumme Ohrenzeugen augenzwinkernd zu berichten.  Die Monopol-Medienkonzerne mit ihren Gurilla-Marketern umweltverträglich zu stoppen erinnert an das arabische Sprichwort: Die Hand, die du nicht abschlagen kannst, musst du schütteln!  Schmunzelnd abgewandeltes Churchill-Zitat: Man hat die Deutschen entweder an der Gurgel -oder zu Füßen!

 

Das Allerletzte

Wien 12.10.2018: Aktion & Reaktion vs. DSGVO

Aktion: Um seine Privatsphäre zu wahren hat ein Mieter erfolgreich gegen die Hausverwaltung auf Entfernung seines Namenschildes beim Klingel-Tableou geklagt - mit Anonymisierungs-Berufung auf die  europäische Datenschutz-Grundverordnung.

Reaktion: Drastische Datenintrigitäts-Reaktion der Hausverwaltung - nunmehr  verlieren 200.000 Mieter das Namensschild an ihrer Türklingel.

Quelle: Internet

Bild Zeitung 18.10.2018: DSGVO Datenschutz-Irrsinn

Klingelschild-Chaos um die Privatsphäre der Bürger zu schützen

Der Deutsche Immobilien Eigentümerverband  "Haus & Grund" will seinen 900.000 Mitgliedern empfehlen die Namensschilder bei vermieteten Wohnungen abzuschrauben

Sicher ist Sicher

DSGVO-Verständnisfrage an das Polizei-Revier:

Polizist: Bitte Ihren Namen

Anrufer: 4711

Anrufer-Frage: Entspricht die zwangsweise Autofahrtrichtungsanzeige beim Abbiegen in der Öffentlichkeit dem Datenschutz oder bedarf es einer gesetzlichen Ausnahmeregelung?

Polizist: Meinen Sie links oder rechts Abbiegen?

Anrufer: Darf ich ihren Namen haben?

Polizist: 0815

Anrufer: Danke - Revier-Kode Doppel 00

Verkehrs-Strich-Kodierung gegen öffentliche Prostitution: Kein Anschluss unter dieser Nummer # Keine Nummer unter diesem Anschluss!?!

SOS-Fliegenfänger-Weisheit für Regelwerker

Jeder sollte eine letzte Chance bekommen

in der Hoffnung

dass nicht so viele zur Beerdigung kommen!!!

Können tausend Fliegen irren?

Dumm gelaufen sorry geflogen!

Erinnerung an Klatschen-Cool-Man? BB wie Bingo!

https://de.paperblog.com/boris-becker-im-dschungelcamp-675017/

Vorhang & Tschüss

Warum mit Klatschen Rücksicht nehmen?

Übrigens, so einen groben juristischen  und handwerklichen  Schimmer wie aus dem vorstehenden Beitrags-Gesamtkontext ersichtlich erlaube ich mir zu haben - auch ohne verorteten Anspruch auf das Maß aller Dinge. In diesem Sinne ist auch die kostenneutral und hoffentlich abmahnfrei, datensouverän verfasste satirische Technikprosa, als investigativ publizierte Hintergrund-Burleske zu verstehen.

Sove the date: Am 1.Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Noch genügend Zeit um sinnstiftende Rechtssicherheit hinsichtlich der  Gefahrenstoffe und dem unnötigen Vorschriften-Ballast der DSGVO per Quorum-Petition mehrwertreformierend verpackt  in der senkrechten Recysel-Ablage zu korrigieren!

Packen wir es an – es gibt noch viel zu tun!

Mission beendet: It_is_that easy germany!

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