Fachbeitrag: Edelstahl Nr. 1.4571 - ein edler Werkstoff - Christoph Saunus

Fachbeitrag: Edelstahl Nr. 1.4571 - ein edler Werkstoff

Nicht nur Edelstahl-Korrosionen lösen in der Regel wie ein Sandstrahlgebläse einen Sturm der Entrüstung aus.
Bisweilen ist auch der Rost schneller als ein überforderter Schwachverständiger überhaupt die Ursache feststellen kann!

Fakten: Wie der folgende Beitrag beweist.

Art-de`co Korrosions-Design

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Weitverbreitete Irrtümer gegenüber dem Attribut ,,rostfrei" sind zum Beispiel:

,,Nirostastahl bedeutet nie Reinigung und Pflege" und,  "Edelstahl Rostfrei rostet nicht". Daher gilt für den folgenden Beitrag über die Verwendung des innovativen Edelstahl-Werkstoffs Nr. 1.4571 bei im Trend liegenden mineralreichen Sole- und Meer-wasser-Schwimm- und Badebecken die Erkenntnis: ,,Theorie ist nicht alles, aber ohne Praxis ist alles nichts!"

Edelstahl-Werkstoffkriterien

Dem praxisbewährten, austenitischen Nirostastahl mit der Werkstoff Nr. 1.4571 und der nach wie vor traditionell gebräuchliche Bezeichnung V4A kommt aufgrund seiner hervorragenden Werkstoffeigenschaften eine immer größere Bedeutung im Bäderbau zu. Hinter der offiziellen Kurz- oder wohl treffender Lang-Bezeichnung X6CrNiMoTi17-12-2 verbirgt sich folgende chemische Zusammensetzung: In Gewichts- Prozenten gemäß DIN EN 1088 (August 1995) C< 0,08, Cr 16,5-18,5, Ni 10,5-13,5, Mo 2,0 2,5, sonstige Ti 5xC bis 7,0. Wie aus den o, g, Zahlenwerten ersichtlich, gibt es innerhalb der Werkstoffbezeichnung Nr. 1.4571eine gewisse Bandbreite in der chemischen Zusammensetzung.

Expositions-Widerstandsklassifizierung

Gemäß der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z.30.3-6,"Erzeugnisse, Verbindungsrmittel und Bauteile aus nichtrostenden Stählen", Tabelle 1, Anlage I (12/2003) gilt für den o. g. Werkstoff Nr. 1.4571 die Korrosionswiderstandsklasse III in Verbindung mit den folgenden zwei Fußnoten:

5) Dieses gilt für metallisch blanke Oberflächen. Bei möglicher Kontaktkorrosion besteht die Gefahr für das unedle Metall.

6) Erforderliche Korrosionswiderstandsklasse siehe Anlage 1.1 Tabelle 1. Gemäß der vorstehenden Anlage Tabelle 1a "Werkstoffauswahl bei atmosphärischer Exposition" gilt für die Widerstandsklasse III im übertragenen Sinne: "Unzugängliche Konstruktionen mit mäßiger Chlorid- Schwefeldioxidbelastung." Bei Konstruktionen mit hoher Korrosionsbelastung durch Chlor, Chlorid und Schwefeldioxid gilt die nächst höhere Korrosions-Widerstandsklasse (KWK) nämlich IV2), wobei hier der Werkstoff Nr. 1.4571 nicht mehr genannt wird.

2) Durch regelmäßige Reinigung zugänglicher Konstruktionen kann die Korrosionsbelastung erheblich verringert werden, so dass Abminderung um eine KWK möglich ist, (siehe beigefügte Tabelle 1) so z. B. von der Widerstandsklasse IV. (stark) zu III. (mittel)

Wichtiger Hinweis: Diese fundamental  wichtige Nachnummerierung im obigen Unverträglichkeits- Regelwerk bedeutet im Klartext, dass der mit Titan stabilisierte Werkstoff Nr. 1.4571 bei Zugänglichkeit auch mit hoher Korrosionsbelastung für Schwimmbecken- Anlagenkomponenten verwendet werden kann und nicht zwangsläufig durch höherwertige Edelstähle substituiert werden muss.

Edelstahl im technischen Gewerkeeinsatz

Wie vielseitig der Edelstahleinsatz in der Gebäudetechnik ist, zeigen folgende Hinweise.

Werkstoffvergleiche: Renommierte Edelstahl-Schwimmbecken-Hersteller begrenzen bei ihrem in der Regel verwendeten Edelstahl-Werkstoff Nr. 1.4404 den Chloridgehalt bis max. 500 mwg/l. Interessanterweise hat eine Becken-Herstellerfirma mit bestandenem Referenzprüfverfahren bei jeweils einem Sole- und einem Meerwasser-Schwimmbecken folgenden Edelstahl-Werkstoff erfolgreich verwendet:

Werkstoff Nr. 1.4462 bis max. 9.500 mg/l Chloridgehalt (Sole) und Werkstoff Nr. 1.4547 bis ca. 15.000 mg/l (Meerwasser).

Industrie-Werkstoffangaben zu Edelstahl- Schwimmbecken: Werkstoff Nr. 1.4462 ist bis max. 10.000 mg/l Chlorid (1,6 % Salzgehalt) beständig und Werkstoff Nr. 1.4547 bis max. 30.000 mg/l (5 % Salzgehalt). Genannter Preisvergleich.  (8/2009) für unbearbeitetes Edelstahl Blechmaterial : Mehrkosten bei Werkstoff Nr. 1.4462 gegenüber Werkstoff Nr. 1.4571 ca. 50 % und adäquat bei Werkstoff Nr. 1.4547 ca. 250 %.

Edelstahlqualitäten in der Gebäudetechnik: Von der Industrie gelieferten Edelstahl-Anlagenkomponenten zur Berücksichtigung in Sole und Meerwasserbädern für die Gewerke: Sanitär, Heizung und Lüftung.

.  Trinkwasser- Systeme: Werkstoff Nr. 1.4401und kostengünstig Nr.1.4521, Fittings nur Nr. 1.4404

. Abflussrohre: Werkstoff Nr. 1.4301(standart) und Nr. 1.4401 für höhere Anforderungen

. Entwässerungsabläufe: Werkstoff Nr. 1.4301 und 1.4571 für höhere Ansprüche

Anmerkung: Laut Bäder DIN 19643 ist kurzzeitiger Beckenwasser-Übertritt in Beckenumgängen erlaubt. Folglich kann es auch zu Beckenwasser- Metallkontakten kommen. Beckenwasser-Wärmetauscher mit Tauchhülsen: Werkstoff Nr. 1.4571 für Süßwasser (< 500 mg/l Chloridionen) Werkstoff Titan und Incoloy 825 (> 500 mg/l Sole- und Meerwasser-Chloridionen)

Hinweis : Korrosionsproblematisch: Metall-Brandschutzmanschetten, Lüftungs-Brandschutzklappen, Metall-Taupunktunterschreitungen mit Chloridanreicherungen etc.

Anmerkung: Die mit geltenden DIN EN 12500 (12/2000) und DIN EN ISO 12944-2 (6/1989) beziehen sich auf die Korrosionswahrscheinlichkeit und Korrosionsabschätzung in atmosphärischen Umgebungen und die DIN EN 10088 (8/1995) auf die mechanisch technologischen Edelstahl-Werkstoffeigenschaften.

DIN 50929 Teil 1 – 3 von 03/2017 als Ersatz für 09/1985 „Korrosion der Metalle – Korrosionswahrscheinlichkeit metallischer Werkstoffe bei äußerer Korrosionsbelastung„

Hinweis: Aufgrund der medialen Diskussion über importiertes radioaktiv verstrahltes Edelstahl ist inzwischen die seriöse Metallbranche diesbezüglich hoch sensibilisiert, sodass dieses unsägliche Kontaminierungsthema künftig passe sein dürfte.

Quo vadis, Edelstahl?

Hinweis: Die Edelstahl-Werkstoffbezeichnung V4A ist nicht mehr erlaubt, und muss der DIN EN 10088-1 bzw.10088-2 entsprechen: z.B. Werkstoff Nr. 1.4571 - Kurzname X6 Cr Ni Mo Ti 17-12-2.

Trotz der vorstehend beschriebenen klaren Definitionen gibt es nach wie vor immer wieder folgenschwere Fehlinterpretationen, bis hin zur korrosionstechnischen Un(v)erträglichkeit. Solche orientierungslos auf Halbdistanz zur Bauhelm-Praxis stehenden Falschaussagen führen in der Bäderbranche zwangsläufig zu erheblichem Arger, der  schlimmstenfalls bis zum juristischen Exitus gehen kann. Das Fatale an der angstverbreitenden Cloridphobie ist, dass nicht nur Korrosions-Pioniere, als tiefschürfende Archäologen und sonstige logen mit hanebüchenem technischem Unsinn ihr Wahrheit gepachtetes Claim-Managementgnaden- bis skrupellos auf Kosten anderer durchziehen. Auch emeritierte Aquademiker versuchen  terrainsichernd ihre desaströse Verquatschtheit in publizistischen Print-Festmetern nach dem Plagiarus Slogan "Die besten Ideen sind immer die geklauten" bequem auf totem Papier zu recyceln.

Um der Bäderbranche Orientierungshilfen bei dem Umgang mit Edelstahl zu geben, hat die Informationsstelle Edelstahl Rostfrei das Merkblatt 831 ,,Edelstahl Rostfrei in Schwimmbädern" im Jahre 2000 als zweite überarbeitete Auflage veröffentlicht. Das in der Bäderbranche weitverbreitete Merkblatt  enthält u. a. auch den rechtlich relativierenden Hinweis, dass aus dem Inhalt keine Gewährleistungsansprüche abgeleitet werden können. Eventuellen Missverständnissen vorbeugend: Ich adaptiere wohlweislich ebenfalls diese diplomatische Absicherungspassage, jedoch versehen mit dem juristischen Ergänzungshinweis des Haftungsausschlusses gegenüber evtl. mentalen Leserbefindlichkeiten.

Daher sind Ähnlichkeiten in den bisweilen nicht unkritischen Info-Recherchen als anlagentechnisches Funktions-Design (nicht) zufällig und (nicht), pardon, beabsichtigt. Der als Schwachstellenanalyse gedachte folgende provo-aktive Beitrag zum o. g. Merkblatt etc. soll in gewohnt exorbitanter Weise die Bäderbranche lesefreundlich über textliche Missverständnisse informieren und gleichzeitig als Lei(d)tfaden vor evtl. daraus resultierenden folgenschwere Fehlinterpretationen ganzheitlich schützen. Nicht mehr und nicht weniger! Danke.

Risiken und Nebenwirkungen im Merkblatt 831

Im besagten Merkblatt 831wird u.a. auch die "Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z.30.3-6" erwähnt. In diesem Regelwerk wird zwar darauf hingewiesen, dass sich der Geltungsbereich auf Edelstahl-Bauteile in der Schwimmhallen- Atmosphäre bezieht und folglich nicht zwangsläufig auch für den Unterwasserbereich. Offensichtlich ist jedoch der Gesamtkontext des o.g. Merkblattes diesbezüglich nicht so eindeutig und zweifelsfrei, wie die Verfasser möglicherweise glauben. Andernfalls gäbe es sicherlich nicht immer wieder die diversen Interpretationsprobleme in der Schwimmbadbranche. Viel dramatischer bzw. folgenschwerer  wirken sich, wie ich meine, jedoch die gutgemeinten Merkblatt-Aussagen zur angeblichen Eignung bestimmter Edelstähle für den Unterwasserbereich bei Schwimm- und Badebecken aus. Textliche Formulierungen mit konkreten Hinweisen zu bestimmten Werkstoff- Nummern in Verbindung mit dem umstrittenen Merkblatt-Statussymbol der 500 mg/l Chloridbegrenzung erwecken nämlich den Eindruck, dass die im Standardwerk genannten Edelstahleignungen auf fundierten, eindeutig und zweifelsfrei abgesicherten Untersuchungen basieren und gleichzeitig ausreichend empirisch aussagefähige Praxiserfahrungen vorliegen.

Theorie versus Praxis

Unter den o. g. Kriterien assoziiert das Merkblatt ein spezielles Know-how mit definierter Verbindlichkeit. Daran ändern von meinem Verständnis her auch die folgenden üblicherweise verwendeten Hilfsverben nichts: a) erfahrungsgemäß, b) sollen vorwiegend die Edelstähle Nr. ... verwendet werden, c) die angegebenen Grenzwerte sind Orientierungsgrößen, d) weitere Einflussparameter und konstruktive Einflüsse etc. sind zu berücksichtigen usw. usw. Dass die Bäderbranche meine kritische Auffassung und geäußerten Bedenken teilt, beweist die tägliche Praxis. Das Paradoxe: In Fachveröffentlichungen renommierter Verlage, auf Bädersymposien, in Ausschreibungen und sogar von Bäder-Fachverbänden, z. B. Merkblatt 25.08 und Gutachtern wird explizit, ohne jegliche Einschränkungen, auf den grenzwertigen Chlorid Risikofaktor 500 mg/l im eingangs genannten Merkblatt 831 Bezug genommen. Von Planern und Anlagenbauern etc. daraus abgeleitete Ausschließlichkeits- Interpretationen lauten: Edelstahl-Werkstoff Nr. 1.4571 ist nur bis zu einem max. Chloridionengehalt im Beckenwasser von 500 mg/l zu verwenden und folglich darüber hinaus nicht mehr geeignet. Spielregel des buhnenreifen Einakters: Der Vorhang fallt und alle Fragen offen! Bildlich gesprochen wird dieses gefährliche Glaubensbekenntnis von ständig im maritimen Unterwasser-Terrain umher jagenden Triebtätern als hochwirksames Totschlagargument munitioniert, um den angeblichen Risikowerkstoff Edelstahl so lange mit Worthülsen gnadenlos weidwund zu attackieren, bis er sch(l)ussendlich als Rohrkrepierer in argumentativen Untiefen versinkt, sprich absäuft. An dieser bisweilen folgenschweren Interpretationspraxis ändert vom Grundsatz her auch der folgende, wörtlich zitierte Merkblatt-Hinweis nichts: ,,Bis 500 mg/g sollten vorwiegend Molybdänlegierungen Nr. 1.4401, 1.4404 bzw. 1.4571 verwendet werden." Im Gegenteil. In der folgenden Satzpassage heißt es nämlich, ebenfalls wörtlich zitiert: ,,Bei noch höheren Chloridionenkonzentrationen sind aus werkstoffkundlicher Sicht, je nach den konkreten Bedingungen, die Stähle in der Tabelle 1, Zeile 8 bis 13 anzuwenden." Gemeint sind die Edelstähle in der höchsten Widerstandsklasse IV.

Da der praxisbewährte Edelstahl mit der Werkstoff Nr.1.4571 in den o. g. Zeilen 8 bis 13 der Widerstandsklasse IV. bewusst ignoriert bzw. nicht genannt wird, verwundert auch nicht die Risikofolgerung der Bäderbranche, dass der Werkstoff Nr. 1.4571 für den Einsatz bei Chloridionenwerten über 500 mg/l ungeeignet sei. Ja, was denn nun? Wie unzählige andere Leidensgenossen bin auch ich leider diesem Dilemma des unsäglichen Trugschlusses in meinem Schwimmbadfachbuch aufgesessen, bis mich vor Jahren, in überzeugender Weise, die Praxis vor Ort eingeholt und gleichzeitig selbst entzaubernd eines Besseren belehrt hat. Tschuldigung - bitte korrigieren.

Mit Sicherheit baden gehen

Unzählige, seit Jahrzehnten problemlos in Betrieb befindliche Solebecken so wie Meerwasser Schwimm- und Badebecken an Nord- und Ostseeküsten beweisen in überzeugender und zugleich eindrucksvoller Weise, dass man mit dem edlen Werkstoff Nr. 1.4571 bei fachgerechter Verarbeitung und richtigem Einsatz sowie sorgfältiger Wartung und Pflege auch im Meerwasser mit Sicherheit baden gehen kann und noch ein bisschen Meer.

Anmerkung: Aufgrund diverser "unerhörter" Klärungsversuche habe ich inzwischen den desillusionierten Eindruck, dass scheinbar bei elitären Summa-cum-laude-Vordenkern nach dem akademischen Ehrenkodex "Es kann nicht sein, was nicht sein darf " beharrliches Desinteresse an einer zielführenden Problembeseitigung besteht. Begründung: Der seit über  zehn Jahren als Potemkin'scher  Mythos tabuisiert vor sich hin alternde, scheinbar nicht mehr reversible 500-mg/l-Radikalenerlass (öffnet die Archive!) wartet vergeblich darauf, endlich schadenbegrenzend entstaubt respektive entrümpelt zu werden. Zu der ambivalenten Miserio-Klärungsfrage hinsichtlich der Zahlen(fehl)geburt äußerte sich ein namhaftes Materialprüfinstitut mit folgendem Sprachmuster: Die Urheberschaft des genannten Zahlenwertes ist unbekannt, bei dem Werkstoff 1.4571 sind in Verbindung mit dem begrenzenden 500- mg/l-Chloridionenwert bisher keine Korrosionsprobleme bekannt. Diese ist von dem hochgeschätzten Metall-Prüfinstitut sicherlich ein gutgemeintes Glaubensbekenntnis angesichts der vielen unterschiedlich umher kursierenden Korrosionswahrheiten. Für die raue Praxis vor Ort ist Kompromiss-Sicherheitsdenken bzw. konfliktscheues Herumlavieren gegenüber dem urheberrechtlich geheimen Zahlenkodex so hilfreich, als wenn man sich verzweifelt Halt suchend auf dem Beckenwasser abstützen will. Leider, es ist so! Angesichts des bestehenden Konfliktes und der hinlänglich bekannten negativen Edelstahl-Nutzungsszenarien einfach die weiße Fahne zu hissen um achselzuckend Verantwortung zu delegieren - wer zuckt hat bekanntlich verloren -, bedeutet Rückschritt statt klärenden Fortschritts. Also ist grundlegende Reformation mit unternehmerischem Sachverstand angesagt, um die angstverbreitende Unterwasser-Korrosionswelle wirkungsvoll zu stoppen. Inzwischen hat sich nämlich der meteorologische Wellengang für einige Planer und ausführende Fachfirmen zur juristischen Tsunami-Welle entwickelt. Siehe die acht Härtefälle unter: Tatort Schwimmbad - Tatwaffe Korrosion - Tathergang katastrophal.

Wer als Selbstläufer nicht zu weit geht, kommt auch ans Ziel

Als engagierter Bewährungshelfer, atemlos der Wahrheitsfindung vergeblich hinterher hechelnd, ist resignierend nunmehr die leidensfähige Schwimmbadbranche mit ihrem fachkompetenten Logistikcenter gefordert, endlich mit entsprechendem Wirkungsgrad den antiquierten 500-mg/l-Werkstoffcode im interdisziplinären Dialog zu entschlüsseln, um ihn dann mit der Realität abzugleichen. Ggf. stehen zur Beendigung des ausufernden Werkstoff- Monopoly korrosionsresistente Meerwasserexperten mit Edelstahl-Werkstoff-Lizenz Nr. 1.4571 aus der nordischen Unterwasser-Sphäre parat. Die praxiserfahrene Excellence-Ressource, bestehend aus Anlagenbetreibern, Architekten, Planern, Ausführenden, Industrie etc. Als passionierte Küstenbewohner besitzen sie den horizonterweiternden Wissensvorsprung, Neudeutsch: Humankapital - mit kreativer Osmose. Diese ausgewiesenen Experten sind allesamt nautische Problemlöser statt, wie häufig der FaIl, ein Teil des Problems. Schließlich ist das fast historisch anmutende Merkblatt- Unikat mit der in die Kritik geratenen 500-mg/l-Chlorid-DNA nicht Korrosionsmittelpunkt, sondern Mittel. Punkt.

Willkommen im Reich der Chloride

Handelt es sich bei dem metallurgischen Chlorid- Numerus-clausus von 500 mg/l mit arithmetischem Salzgehalt-Puzzle von ca. 0,082 Prozent, summa summarum unterm Strich addiert, evtl. um ein triviales Nullsummen- Roulette mit undefiniertem Korrosions-Angstzuschlag in Richtung "re vanna va plü" - nichts geht mehr? Faktum beim Abtauchen ins Reich korrosions-chemischer Abgründe: Der Meerwasser- Zahlen-Poker im Korrosions-Biotop Sole- und Meerwasserbecken bietet interessante Spielräume für diverse Werkstoff-Fragezeichen. die dringend auf kompetente Antworten warten. Daher zum besseren Verständnis im chloridionisierten Daten-Labyrinth der folgende Beipackzettel. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihr chemisches Basiswissen. Nach der philosophischen Korrosionsschule empfehlen ionisierte Zahlenpädagogen die folgende ausreichend genaue Umrechnungsmethode, um den prozentualen Salzgehalt (Gew. %) im Meerwasser in mg/l Chlorid zu ermitteln.

Tatort Schwimmbad – Tatwaffe Korrosion

Teil 2: Obwohl sich Edelstahl seit Jahrzehnten im Schwimmbadbereich als Premium-Werkstoff hervorragend bewährt hat, gibt es nach wie vor erhebliche Wissensdefizite über den richtigen Materialumgang.

Zur folgenden, bewusst etwas ironisch überzeichneten „Exhibition for Technology and Pool-Equipment“ sei ausdrücklich erwähnt, dass es sich hierbei selbstverständlich nicht etwa um rufschädigendes oder gar diffamierendes Erregungspotenzial über bestimmte Einzelschicksale handelt. Dem Leser soll vielmehr augenzwinkernd vergegenwärtigt werden, wie sich leidvolle Härtefälle aus der Baupraxis auf rätselhafte Weise immer wieder aufs Neue in der Bäderbranche verselbstständigen. Diese den logischen Menschenverstand unterfordernde Entwicklung wird, wie Insider meinen, dadurch beschleunigt, dass immer häufiger ständig auf der Pirsch befindliche multifunktionale Allrounder mit omnipotenten Chaostheorien als Mission Impossible in fremden Revieren herumwildern.

1. Gängiges Korrosions-Totschlagargument aufgrund fehlender Detailkenntnisse: Der Edelstahl-Werkstoff Nr. 1.4571 ist gemäß Merkblatt 831 grundsätzlich nicht für den Einsatz in Beckenwasser mit über 500 mg/l Chloridgehalt geeignet und folglich kostenneutral auszutauschen.

2. Der Anlagenbauer hat entgegen dem Bauvertragsregelwerk bei Sole und Meerwasser o. ä. Wässern versäumt, rechtzeitig schriftliche Bedenken gegen den ausgeschriebenen und geforderten Werkstoff Nr. 1.4571 anzumelden.

3. Normale bräunliche Verfärbungen auf Edelstahloberflächen aufgrund bauseits fehlender oder mangelhafter Pflege werden – wer suchet, der findet – als prosperierende Korrosions-Influenza dramatisiert und völlig grundlos bzw. unberechtigt dem Anlagenbauer als bauvertraglichen Korrosions-Mängelschaden gemäß DIN 50980 angelastet.

4. Bei konstruktionsbedingten Metallflanschverbindungen wird häufig das wässrige Indiz des kathodischen Trennungsschutzes bemüht bzw. überstrapaziert, um ultimativ den Austausch vorhandener Kunststoff- Unterlegscheiben, zum Beispiel gegen Kupferscheiben o. ä., zu fordern. Und so ein Werkstoff-Spagat wird wohlgemerkt nicht als Trockenübung, sondern zum Beispiel direkt in Sole und im Meerwasser empfohlen.

5. Spaltkorrosionen sind, laut Meinung eines Frustaten, für fanatische Branchen-Spaltpilze das absolute Profilierungs-Highlight, um mit spaltgeometrisch unterbelichtetem Heiligenschein völlig entrückt, schwerelos über das mit Chloridionen kontaminierte „Schwere Wasser“ zu lustwandeln. „The sea (ocean) Water-Floating Experience“. Statt bräunliche Metallverfärbungen in Material-Übergangsbereichen mit Feuchtigkeitsbelastung, die es bekanntlich bei fast jeder Edelstahl-Werkstoffqualität durch angedockte Chloridionen gibt, als ganz normale Korrosions-Ambiente aufgrund von Pflegenotstand zu betrachten, wird sofort ein riesiger Korrosionspopanz inszeniert. Hierbei scheuen sich als Lügenkittel verunglimpfte, ständig mit wehender Samtrobe auf der Pirsch befindliche Advokaten – als Anwalts Liebling – nicht, sofort gnadenlos die juristische Vertragsrechts-Keule des VOB- bzw. BGBGewährleistungsmangels zu schwingen. Selbst dann, wenn die Metalloberflächen überhaupt keine Gefügeveränderungen im Sinne eines Korrosionsschadens aufweisen. Und schon geht die ana(l)lytische Fehldiagnose als aufgeblasene Metamorphose voll in die Inkontinenz-Feinripphose. Laborbefund des erleuchteten St(r)ahl-Mediators: Mithilfe von Röntgenfluoreszenz- Spektakuläranalyse, sorry Spektralanalyse, lässt sich die Bildung galvanischer Korrosionselemente zwischen den unedlen Spaltbereichen (Anode) und der belüfteten Metall-Wasserumspülung (Kathode) nachweisen. Gratulation – so etwas nennt man in der Fachsprache Doppel-Blindversuch!

Es geht immer noch schlimmer!

Vorsicht: Bisher standen wir noch am Beckenrand, gleich sind wir einen Schritt weiter!

6. Bei mehreren hinter vorgehaltenen Händen geschilderten Reklamationsfällen gab es in Sole- und Meerwasserbecken bei einigen Fugenbereichen in Verbindung mit Edelstahl-Geländehalterungen bräunliche Verfärbungen. Die in diesem Zusammenhang mit erhobenem Zeigefinger bis zum Abwinken aufgestellten Hypothesen, Antithesen bis hin zu schwarzgelb kolorierten Prothesen werden ignoriert. Ursache: Die in der Bäderbranche nicht unbekannten bräunlichen Verfärbungsursachen bei Fliesenfugen basierten in der Regel sowohl auf Eisen-Oxiden aus der Sole bzw. dem Meerwasser selbst, als auch auf Metall- Korrosionen in Verbindung mit Edelstahl- Flanschverbindungen aufgrund nicht fachgerecht hohlraumfrei verlegten Verfliesungen.

Autopsiebericht: Das in den Verfliesungs-Hohlstellen permanent vorhandene, hoch aggressiv angereicherte Stagnations- bzw. Brackmeerwasser hatte, in Symbiose mit korrosionfördernden Eisenionen, laut laboranalytischer Atomabsorptionsspektrometrie und Ionenchromatografie, zu den bräunlichen Fugenkontaminierungen geführt.

Fazit: Der bei solchen diagnostischen Befunden von exhibitionierten Lifestyle-Metallurgen zu hörende technische Seelen-Striptease geht nach der Binsenweisheit „Drei Experten – sechs Meinungen“ von ästhetischer Beeinträchtigung über das Ursachenargument nicht wasserdichter Fliesenfugen – seit wann sind, ad absurdum, Fliesenfugen wasserdicht?

– bis hin zur Alarmstufe „Rote Karte“ mit der ultimativen Forderung der Totalsanierung nach dem Motto „Geld spielt keine Rolle, wir haben eh keins“. Problemlösung: Fliesen in den besagten Fugenverfärbungsbereichen entfernen, Edelstahlbauteile von Rost reinigen und passivieren und anschließend fachgerechte hohlraumfreie Neuverfliesung gemäß DIN 18157 im Buttering-Floating-Verfahren.

7. Erreicht der Klärungsnotstand bei Edelstahl- Korrosionserscheinungen, nicht zu verwechseln mit tatsächlichen Korrosionsschäden, seinen argumentativen Höhepunkt, wird automatisch von elektrischen Halbleitern das verstaubte Klischee des fehlenden Potenzialausgleichs als potentes Antikorrosionsmittel an die eigene Blindspannung angeklemmt. Diese elektrostatisch aufgeladene Arsch-, Verzeihung, Blindstromkarte wird von mentalen Durchlauferhitzern besonders gerne bei Edelstahlgeländer gezogen, die eh keiner erdet und für die es auch keine Potenzialausgleichvorschrift gemäß DIN VDE 0100 Teil 702 gibt (siehe Merkblatt 25.04 DGfdB). Oder? Mir ist jedenfalls bisher definitiv keine derart elementar elektrifizierte Korrosions-Schadensattacke auf den Edelstahl-Werkstoff Nr. 1.4571 bekannt. Vielmehr liegt die Ursache in der Regel an der ungenügenden Pflege oder nicht fachgerechter Bauteil-Konstruktion respektive mangelhafter Verarbeitung des Edelstahls. Außer, beim ständig unter Strom stehenden Kondensator ist die Panzersicherung durchgeknallt. Lösung: Angesichts des kruden Kauderwelschs einfach den Notstecker ziehen.

8. Ganz zum Schluss als Abspann noch ein in der Bäderbrache kursierender Augenöffner aus der Schmunzel-Rubrik „Unglaublich, aber wahr“ als folgenschwerer Korrosions-Super GAU im hochbelasteten Schwimmbadbau aus schadhaften Pipelines von angeblich außer Kontrolle geratenem stillem Brüter. Zitatende von einem im doppelten Wortsinn Betroffenen. Auch hier geht es wieder einmal, wie aus der Branche berichtet, um Interpretationsprobleme bei Risikobewertungen von Realitätsverweigerern in Verbindung mit Edelstahl- Werkstoff Nr. 1.4571 in mediterranen Sole- und Meerwasser-Wellnass-Spa-Oasen. Es steht außer Frage, dass Chloride in mineralischen Schwimmbadwässern ein nicht zu unterschätzender Korrosionsverstärker sind. Daher verwundert auch nicht, dass das Thema Metall-Oberflächenabtrag als philosophischer Materialablass viel Raum für reichlich Spekulation bietet. Folglich geistern, zum Beispiel bei Sole und Meerwasser in Verbindung mit Edelstahl-Werkstoff Nr. 1.4571, nicht tot zu kriegende metallurgische Flächenabträge mit pro anno Zehntelmillimetern bzw. Zahlenwerten mit lediglich einer Null vor dem Komma als Ultima Ratio durch die überaus leidensfähige Bäderbranche. Dass bei derart dramatischen inszenierten und zugleich abenteuerlichen Eruptions-Spekulationen nicht nur der Metallwerkstoff angefressen ist, sondern, im wahrsten Sinne des Wortes, auch die mentale Sollbruchstelle direkt Betroffener, versteht sich von selbst. Oder? Übertragen auf die handelsüblichen Materialdicken würden Haltegelände aus V4A im juristisch hochinfizierten Sole- und Meerwasser nach spätesten zehn Jahren Unterwasser-Erosions-Odyssee als tragischer Sanierungsfall aufgrund der Schwerkraft einfach von den Beckenwänden fallen. Dass es solche traurigen Nachrichten im hypothetischen Korrosions- Zeitraffertempo in der Bäderbranche nicht gibt – Totgesagte leben bekanntlich länger – beweist seit Jahrzehnten die Praxis vor Ort in eindrucksvoller Weise. Worst Case Economy: Spinnt man solche realitätsfernen Schadensszenarien ungehemmt weiter, können fanatische Branchenbestatter mit derart radikaler Landschaftspflege, die völlig neben jedweder physikalischen Logik steht, verantwortungsvolle Schwimmbadbauer sehr schnell mit unnötigen Schadenssummen im sechsstelligen Bereichen eiskalt unter Wasser verbrennen. Sinnfragen: Welchen Edelstahl-Werkstoff soll man denn nun wählen, wenn

a) die Industrie, aus vielerlei plausiblen Gründen, in der Regel für solche Anwendungen nur die Werkstoff-Nr. 1.4571 liefert,

b) Schwimmbad-Produkthersteller nur diese Werkstoffqualität anlagentechnisch verarbeiten können,

c) die o. g. Lieferfirmen den Einbau ihrer 1.4571 Edelstahlprodukte aufgrund positiver Erfahrungen, verschlossen wie eine Meeresauster, wissentlich tolerieren?

Korrosion bei einem Edelstahlbecken

 

 

Entwarnung: Die Metallindustrie hat das Thema der abträglichen Korrosionsgeschwindigkeit bereits seit langem mit eindeutigen Materialuntersuchungen chemoenergetisch auf Zero entschleunigt. Laut eindeutiger Laborbefunde gibt es chemische Oberflächen- Materialabträge von jährlich ca. 0,1 mm bei Edelstahl- Werkstoff Nr. 1.4571, man lese und staune, lediglich in kochendem Meerwasser. Aufgrund des niedrigen Temperaturniveaus in Sole- oder Meerwasser- Schwimmbecken beträgt daher beim o. g. Metallwerkstoff die Flächenabtragsgefahr mathematisch korrekt nullkommanix Millimeter. Bingo!

Zyniker- Kommentar:

Mundus vult decipi! Die Welt will betrogen sein. Bitte nicht schon wieder die scheinheilige Ross-und-Reiter- Betroffenheitsfrage: Ständig ungeduldig mit den Hufen scharende Bürohengste wissen selbst am besten, auf welchem müden Gaul sie Kollegen wann und warum mit aufgeblähten Nüstern euphorisiert in die sogenannte Sch…, tschuldigung, in die dampfenden Pferdeäpfel geritten haben.

Diagnose und Therapie

Zur Entspannung nachfolgend drei eklatante Trio-Infanale-Flops aus der ohnehin bereits geschundenen Bäder-Enklave – alle guten Dinge sind drei – denn nach dem Prinzip Hoffnung(slosigkeit) ist Selbsterkenntnis bekanntlich der erste Weg zur Besserung:

1. Das Problemthema Handläufe erfordert hartnäckiges Nachfassen und nicht mal kurzes spirituelles Handauflegen mit anschließendem Gedankenfluss im unkontrollierten Überfluss.

2. Die autoritäre Behauptung „Wissen ist Macht, Unwissenheit macht nichts“ muss nicht immer richtig sein!

3. Korrosionen sind nicht, wie einige wehende Weißkittel immer wider besseres Wissen behaupten, das potentische Aids der Bäderbranche. Vulgo benötigt Edelstahl auch nicht – wie einige frivole Techno-Kastraten als „prince of puff“ behaupten – prophylaktische Safty- Haute-Couture-Präservationen aus dem erotischen Modebusiness zur schamlosen Korrosions-Hygiene in Form von wasserfesten Boutique-Rostschutz- Ganzkörperkondomen, wie z. B. Überzieher (altdeutschsalopp), Ovulationshemmer (neudeutsch-ironisch), Verhüterli (schweizerisch-witzig), Präser (ungarischfeurig), Pariser (französisch – oh là là), Gyllehülle (türkisch-scherzhaft) und Mündungsschoner (sprachlosderb). Und nicht zu vergessen, als Accessoires zum obigen Dresscode das passende Lifestyle-Latex-Colour- Make-up: Die Farbe Braun bedeutet Rost, Rot = verrostet und die Farbe Schwarz ist für traurige Fälle. Beileid! Wow – was für ein erotisierendes Wortgefummel.

 


Zugegeben: Bevor Sie Ihre Empörung entdeckt und artikuliert haben: Es ist richtig, Schreiberlinge sollen sich quälen und nicht der Leser. Wenn sich daher aufgrund einiger unbequemer Satzpassagen in der humorvoll ionisierten – pardon – ironisierten Technikprosa mit ernstem Hintergrund bisweilen heiliger, zornesroter Ärger auf meine Persona non grata angestaut haben sollte, so ist das völlig in Ordnung. Wo sollte er auch sonst hin? Sorry. Ich hoffe, Sie haben trotzdem Ihr Lächeln inzwischen wieder gewonnen, denn ein cleverer Fachmann macht nicht alle Fehler selbst, sondern gibt auch anderen die Chance. Abschließender Dank den souveränen Lesern mit dem inzwischen geflügelten Handwerkergruß: Ich kann mich nicht beklagen, bei mir klagen die Gläubiger! So, jetzt ist endgültig Schluss: Keine weiteren Kommentare ohne meinen Lügenkittel – nein, falsch, Anwalt!

Wie korrosionsbeständig der Edelstahl-Werkstoff tatsächlich ist, verdeutlicht der folgender Einsatz in dem Luisenhaller Badehaus in Göttingen mit einem Natursole-Bewegungsbad (18% Salzgehalt) und Inhalationsraum mit gesättigter Solle (ca. 27% Salzgehalt)

Natursole - Salzgewinnung

Empfohlene Fachliteratur:

Christoph Saunus : Schwimmbäder. Planung. Ausführung. Betrieb (Krammer Verlag)

Merkblatt 829: Edelstahl Rostfrei in Kontakt mit anderen Werkstoffen

Informationsstelle Edelstahl Rostfrei

Veröffenlichungen: Sanitär und Heitzungstechnik (Krammer Verlag)

Schwimmbad und Therme (Krammer Verlag)


Weitere Fach-Informationen: Merkblatt 829 "Edelstahl Rostfrei in Kontakt mit anderen Werkstoffen"  - Informationsstelle Edelstahl Rostfrei.


Korrosionsprobleme bei Inliner-Salzelektrolyse-Anlagen

Hersteller von Schwimmbecken und auch die weiteren Anlagenlieferanten begrenzen in Verbindung mit Edelstahl-Komponenten, aus Korrosionsgründen erfahrungsgemäß den Chloridgehalt im Beckenwasser in der Regel auf max. 500 mg/l. Skurril wird die Korrosions-Phobie dann, wenn nämlich Hersteller von Kunststoff-Schwimmbecken für ihre Edelstahl-Einbauteile einerseits den Beckenwasser- Chloridgehalt  auf max. 500 mg/l  begrenzen und andererseits gleichzeitig für Ihre Unterwasser-Rollladen-Abdeckung - beim selben Beckenwasser  wohlgemerkt - den Chloridgehalt  auf max. 300 mg/l reduzieren.

An der inzwischen hinlänglich bekannten Korrosions-Problematik in Verbindung mit Inliner-Salzelektrolyse-Anlagen im Privat-Bäderbereich sind  auch die Produkthersteller selber mit verharmlosenden bzw. unpräzisen Aussagen gegenüber nicht gleichzeitig als Chemiker akkreditierte Schwimmbad-Anlagenbauer, beteiligt.

Meer oder weniger Salzwasser Elektrolyse-Funktionshinweise :

● Jederzeit angenehm weiches  kristallklares Beckenwasser ohne Augenreizungen

● Zur Chlor-Desinfektion reicht bereits ein Salzgehalt von ca. 0,4 % im Beckenwasser

● Dieser geringe Salzgehalt entspricht nur einem Bruchteil gegenüber Nordseewasser mit ca. 3,6 %.

Wasserchemische Tatsache ist jedoch, dass 0,4 % bzw. 4,0 g/l Salzgehalt im Beckenwasser einem rechnerischen Chloridgehalt mit einem korrosionsmäßig hochproblematischen Wert von sage und schreibe ca. 2428 mg/l entsprechen.

Rostbraune Edelpatina?

Wem diese chemisch reaktionäre  Korrelation von Chloridgehalt und Metall-Korrosion nicht bewusst ist, erkennt auch nicht die eventuell  in rostbrauner Dunkelheit verborgenen Korrosions-Risiken und metallzerstörenden Nebenwirkungen im Ethik und Monetik- Beipackzetteln einiger Produkthersteller.

Wenn Schwimmbad-Planer und Anlagenbauer nicht die folgenden zusätzlichen  Korrosion fördernden Parameter im kausalen Zusammenhang mit Inliner-Salz-Elektrolyse beachten sorgen Rostschäden, als bauvertraglich relevante Mängel -  höflich formuliert - meist für entsprechende Verärgerung und Frust bei im doppelten Wortsinn Betroffenen:

a) Fehlende Trinkwasseranalyse verbunden mit

b) Unkenntnis über die Nachspeisewasser-Chemie  mit

c) Nichtberücksichtigung korrosionsfördernder Wasser-Parameter wie

d) pH Wert, Säurekapazität, Karbonathärte,  Chlor- und Chloridgehalt,

e) Ignorierung der Metalleignung - elektro-physikalische o. ä.

f) Unvollständige Betriebsanleitung ohne konkrete chemische Vorgaben

g) Widersprüchliche chemische Forderungen von Produktherstellern

h) Fehlendes Messgeräte zur Bestimmung des Salzgehaltes

i) Kohle elektrolytische Korrosion bei Edelstahl Schwimm- und Badebecken

k) Bei der im Beckenwasser-Kreislauf integrierten Salzelektrolyse erfolgt die Mess- und Regelung zur Beckenwasser-Chlorung bzw. Desinfektion in der Regel mittels Redox-Potential statt einer freien Chlormessung. Aufgrund der Nutzung des kostengünstigen Redox-Parameters ist die Chlor-Mess- und Regelgenauigkeit  entsprechend geringer respektive ungenauer.

Eine 1 %ige NaCl-Lösung entspricht einem Chloridgehalt von ca. 6.100 mg/l.

Eine 1 %ige CaCl-Lösung entspricht einem Chloridgehalt von ca. 6.400 mg/l.

1 mmol Chlorid pro Liter = 1 mol/m³ entspricht 36 mg Chlorid pro Liter.

1 ppm Chlorid entspricht 1 mg Chlorid pro Liter.

Risiken und Nebenwirkungen

Hinweis: Sinnvolle Möglichkeiten des aktiven und passiven Korrosionsschutzes zur  Schadensbegrenzung sind - soweit möglich - auf geeignete Kunststoff-Materialien auszuweichen, praxisbewährte Metall-Schutzbeschichtungen oder Verkleidungen zu wählen und ggf. Titan-Werkstoff - beispielsweise bei  Wärmetauscher o. ä. - zu verwenden.

Übrigens: Ggf. wäre zu klären ob die Aussage tatsächlich richtig ist, das Wasser mit angereichertem handelsüblichem Salz korrosionsfördernder sein soll wie natürliches Meerwasser o. ä. Wenn dieses so sein sollte wäre die Ursache zu klären. Im Schiffbau gibt es nämlich in Verbindung mit der gleichen Edelstahl-Werkstoffqualität keine diesbezüglichen Begrenzungen vom Chlorid sowie im Schwimmbadbau.

Anmerkung: Interessant Infos zur vorstehenden Salzelektrolyse-Gesamtthematik enthält die Schwimmbad-Norm für öffentliche Schwimm- und Badebeckenwasser, DIN 19643 Teil 1 z. B. Ziffer 11.2.3.6 „Chlorelektrolyseanlagen im Inline-Betrieb“  und Ziffer 10.8 „Korrosionsschutz“.

Augenöffner: Als souveräne Hilfe zur Selbsthilfe gibt es die folgenden Hinweise aus der Praxis für die Praxis - sowohl zur persönlichen Risikoabschätzung - als auch zum plausiblen chemischen Verständnis – in Verbindung mit allgemein verständlichen Berechnungsmethoden zum hochkomplexen H2Ooooh Thema:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Metall-Korrosionsschäden nach ca. 3 Monaten in einem Schwimmbecken

mit Inliner-Salzelektrolyse-Desinfektionsmethode


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Zum chemischen Chlorid-Verständnis

Salzelektrolyseanlagen (Inliner) benötigen in der Regel einen  Salzgehalt 0,4 bis 0,7 % im Beckenwasser.

0,4 % Salzgehalt (Natriumchlorid) = 4 g/l Natriumchlorid = 2428 mg/l Chlorid

Konzentration von Natrium und Chlorid in Wasser teilt sich folgendermaßen auf:
Natrium = 39,34%; Chlorid = 60,66%

Folgerung:
4 g Salz/l * 0,6066 = 2,43 g Chlorid/l = 2430 mg/l

Chemiker rechnen über die Stoffmenge:

NaCl => Na +Cl-
NaCl 58,5 g/mol,  Na = 23 g/mol und Cl- 35,5 g/mol
4 g/l sind mit n = m/M n = 4g/l/58,5 g/mol = 0,0684 mol/l


Auf Chlorid zurückgerechnet ergibt sich dann:
m = n*M, m = 2,4273 mol/l *35,5 g/mol = 2,43 g/l = 2430 mg/l

Der Chloridgehalt gibt die Menge an gelösten Chloridionen in Wasser an.

 

(Quelle: http://www.j-lorber.de)


Metall-Korrosionsprobleme trotz Beschichtung

Eine Kunststoff-Beschichtung ist als passiver Korrosionsschutz bei Metallwerkstoffen, insbesondere in Verbindung mit korrosionsförderndem Schwimmbadwasser, nicht immer ein Allheilmittel wie die folgenden Schadensbilder dokumentieren. Die Mängel basieren auf der chemischen Tatsache, dass dem  Beckenwasser  zur Desinfektion zugegebenes Chlor (Cl2) im Wasser (H2O)  zum Teil nach Cl2 + H2O  →  HCI + HOCI zu Salzsäure (HCI) und Unterchlorige Säure (HOCI) hoch aggressiv reagiert.

Korrosionsauslösende Salzsäure-Reaktion können daher in Verbindung mit Metallen z. B.  auf direktem Flüssigkeitskontakt basieren, oder in Form von Tröpfchen-Bildung und sogar über die flüchtigen chemischen Stoffe (HCI und (HOCI) in der Atmosphäre. Denn bereits bei relativer Luftfeucht von ca. 80 % bildet sich nämlich in der Regel ein extrem dünner und zugleich aggressiv wirkender Wasserfilm auf Metallflächen.

Folgende Kriterien können trotz Beschichtung mängelursächlich für Metallkorrosionen sein:

a) für den Verwendungszweck ungeeignete Beschichtung

b) nachträgliche nicht fachgerechte Beschichtungsarbeiten vor Ort (mangelhafte Materialoberfläche ungeeignete Umgebungseinflüsse etc.)

c) kritische Konstruktions- und Untergrund-Bereiche

d) Hinterläufigkeit  der Abdichtung o. ä.

e) gefährdete Bereiche sind Schraub- und Flanschverbindungen, mangelhafte Schweißungen, Filter-Düsenböden, vorhandene Rostpartikel usw.

e) fehlendes Schwimmbadwasser Prüfzertifikat (KSW) gemäß DIN 19643

f) fehlende vorgeschriebene Prüfungen respektive Wartungen

Hinweise:

Die Schwimmbad-Norm DIN 19643 nennt unter Ziffer 10.8.3 „Passiver Korrosionsschutz“ zu beachtende  Kriterien bei Beschichtungen und Auskleidungen.

Die o. g. DIN nimmt weiterhin  unter Ziffer 10.5.2 „Rohrleitungswerkstoffe“ Bezug auf zu beachtende  Kriterien bei Metall-Rohren mit Zubehör etc.

Mangelhafte Metall-Kunststoff-Beschichtung

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Sanierte Stahl-Filter mit neuen Innenbeschichtungen

 


Werkstoffe für Lüftungskanäle in Schwimmhallen


Aus aktuellem Anlass und auf besonderen Wunsch von Planungsbüros und ausführenden Fachfirmen aus der Lüftungsbranche die folgenden Schwimmbad-Hinweise aus der Praxis - für die Praxis.

Die Verwendung von   fachgerecht verzinkten Kanälen zur Schwimmhallen Be- und Entlüftung sind in Verbindung mit den üblichen Becken- Befüllungen (Trinkwasser o. ä.)  in der Regel korrosionstechnisch unproblematisch. Lüftungskanäle aus den üblichen austenitischen CrNiMo-Edelstahlqualitäten z. B.  1.4571 o. ä. „Zufallskombinationen“, in direkter  Kontaktverbindung mit anderen Stählen, sind hingegen erfahrungsgemäß problematisch. Aufgrund der dauerfeuchten chlorhaltigen Atmosphäre gibt es auf den Edelstahl-Oberflächen sich mit der Zeit ständig verstärkende Anreicherungen von korrosiv wirkenden  Chloridionen. Diese Chloridbelastungen lassen sich, bedingt durch Unzugänglichkeit respektive örtlich erschwerten Revisionsbedingungen, nicht wie von den Werkstoff-Herstellern und in einschlägigen Regelwerken geforderte, durch regelmäßige fachgerechte Pflege beseitigen. Siehe hierzu auch das Merkblatt 829 von der Informationsstelle Edelstahl Rostfrei mit der Bezeichnung „Edelstahl Rostfrei in Kontakt mit anderen Werkstoffen“ und der Sonderdruck 862 „Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen“ sowie das Merkblatt 831 „Edelstahl Rostfrei in Schwimmbädern“.


 

Korrosionen in Edelstahl-Trinkwasserbehältern

im Wasserwerk


Kondensat-Korrosion in Edelstahl-Trinkwasserspeicher mit 30 m³ Inhalt Werkstoff Nr. 1.4404 im chlordidhaltigen Atmosphärebereich über der Wasserfläche durch Entstehung korrosiver Säure trotz der folgenden laut Angebotstext zu berücksichtigenden Regelwerkevielfalt:

 

Trinkwasserbehälter-Anforderungsvergleich

zwischen konventioneller Bauweise

 

und Edelstahl-Systembehälter gemäß DVGW W300

Fatale Regelungs-Standardvielfalt Tendenz steigend?

 

Praxis ist nicht alles ohne Praxis ist alles nichts!

 

Sei’s drum ….

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Alles was Recht ist oder auch nicht

 

Wann gibt es endlich eine allgemein gültige praxistaugliche DIN gegen die sich unaufhaltsam ausbreitende Normoritus um die chronische Vorschriften-Demenz mit dem Verantwortung delegierenden - theoretisch verkopften Regelungs-Wahnsinn nachhaltig zu beenden?

 

 

Merke: Je umfangreicher man XXXL Vorbemerkungen in Ausschreibungstexten von  Leistungsverzeichnissen (LV) - als vermeintliche Planungs-Absicherung - ohne ausreichende Bauhelm-Praxiserfahrung sinnlos übersteigert zusammenspinnt, umso extremer ist bekanntlich das kollaterale Risiko vom Super Gau am Bau. Nämlich dann, wenn an chronischer Adipositas leidenden Kompendien aufgrund von implantierten Widersprüchen - juristisch erfolgreich - komplett gecancelt werden.

 

 

Folglich sollte man Tech-Regelwerke nur solange verwenden - bis man sie versteht!  Vordenker respektive Verfasser übernehmen keine Verantwortung diese obliegt gemäß der normativen Präambel der vollen Eigenverantwortung des Anwenders :˃(

 

 

So einfach ist Recht oder auch nicht

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Edelstahlschwimmbecken mit mangelhaftem Beckenumgangs-Abdichtungsanschluss

an den Überlaufrinnen-Beckenkopf mit großem Durchfeuchtungs-Folgeschaden

 

Abdichtungs-Klebeanschluss statt Los- Festflansch

  

  

     

     

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Edelstahl-Überlaurinne

mit fehlendem Los-Festflansch

zum fachgerechten und funktionssicheren

Anschluss der Beckenumgangs-Abdichtung

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Edelstahl Schwimmbecken Überlaufrinnenbereich mit umlaufendem Los- und Festflansch
zum fachgerechten Eindichten der Verbundabdichtung
mit Dichtband und Dämmstreifen zur vorschriftsmäßigen Entkoppelung
im Bauteil-Bewegungsfugenbereich

  

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Vorsicht Edelstahl-Korrosionsgefahr bei Überlaufrinnen

Folgenschwere Chlorid- und Spaltkorrosionens-Schäden bei

gefliesten Überlaufrinnen-Beckenköpfen mit Edelstahl


 

Edelstahl-Korrosionsschäden im Wasser-Luftbereich und als Spaltkorrosion

 

Allgemeine Edelstahl Korrosionshinweiese: Bei Kondensatbildung im Wasser-Luftbereich mit chloriertem Schwimmbeckenwasser gibt es Chlorid-Anreicherungen mit Bildung aggressiver Salzsäure die Edelstahlwerkstoffe schädigen kann. Bei direktem Kontakt von Edelstahl und Fliesenmörtel o. ä. besteht in Verbindung mit chloriertem Beckenwasser die latente Gefahr von Spaltkorrosion mit Rostionenverfärbungen von angrenzenden Verfliesungsmaterialien.

Siehe auch meinen Fachbeitrag auf der Homepage: https://christoph-saunus.de/artikel/fachbeitrag-edelstahl-nr-14571-ein-edler-werkstoff

Edelstahl-Sanierungsmöglichkeit: Nach fachrechter Reinigung der Edelstahlfläche und anschließendem vorschriftsmäßigen Beizen bildet sich in der Regel in Verbindung mit dem Sauerstoff der Luft wieder selbstständig eine Werkstoff schützende Passivschicht. Im die Bildung der schützenden Passivschicht zu beschleunigen erfolgt erfahrungsgemäß eine Oberflächen-Aktivierung mit einem geeigneten Passivierungsmittel mittels Streichen, Einsprühen oder im Tauchverfahren. Gleichzeitig man hierdurch ggf. auch die  Inbetriebnahme zeitnah beschleunigt und außerdem sichergestellt, dass sich die Passivschicht weitgehend gleichmäßig ausbildet.

Weitere Informationen siehe: https://www.alfa-rotec.de/schweisstechnik/schweisszubehoer/antox-beizpaste/passivierungsmittel/

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Korrosionen bei Überlaufrinnen aufgrund von Beschichtungsmängel

 

bei Edelstahl-Rostabdeckungs-Winkelschienen

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Edelstahlwerkstoffe für Schwimmbecken - Firma Berndorf Bäderbau

Material

Für Schwimmbecken von Berndorf Bäderbau wird für den Beckenkörper generell die hochwertige Materialgüte Edelstahl Werkstoff 1.4404 eingesetzt. Da bei Blechen, Rohren, Stabstählen, etc. unterschiedliche Ausprägungen der Materialien am Markt erhältlich sind, sind die Güten 1.4401 und 1.4571 für den Verwendungszweck als gleichwertig zu sehen und gelten daher in der Verwendung gleich zur Güte 1.4404. Darunter sind sämtliche Werkstoffe enthalten, welche in die Kategorie AISI 316, 316L und 316Ti fallen.

Bei Verankerungs- bzw. Versteifungsmaterial welche mit Beton überdeckt werden kann auch die Materialgüte 1.4301 zum Einsatz kommen.

Höherwertige Materialien wie z. B. 1.4462, 1.4539, 1.4547 oder 1.4529 kommen fallweise bei höherbeanspruchten Verwendungen zum Einsatz (gemäß Edelstahlzulassung, Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-30.3-6:2018-03).

Dieses Material bietet optimale hygienische Eigenschaften, äußerste Langlebigkeit, dauerhafte Dichtheit und minimale Wartungs- und Reinigungskosten.

Beckenwasser

Um die hohe Qualität Ihres Edelstahlbeckens sicherzustellen, ist es wichtig, dass Berndorf Bäderbau eine aktuell gültige Wasseranalyse des künftigen Füllwassers erhält, welche den Chlorid-, Mangan- und Eisengehalt dokumentiert.

Hauptsächlich hat der Chloridgehalt (Cl-) des Badewassers, Einfluss auf die Materialwahl. Bei höherem Chloridgehalt ist ein höher legierter Werkstoff notwendig, der die entsprechende Beständigkeit aufweist. Als Richtwert für die Chloridbeständigkeit des von Berndorf Bäderbau eingesetzten Standard- Beckenwerkstoffes 1.4404 gelten die folgenden Grenzen: Werkstofflegierung bei Wassertemperatur und Chloridgehalt des Badewassers im Betrieb 1.4404 Wird für Becken mit normalem Wasser verwendet

Bis 30°C 450 mg/l Chloride (*max. 500)

Bis 35°C 400 mg/l Chloride (*max. 500)

*max. möglich nach Prüfung der Wasseranalyse und Temperatur

Folgende weitere Beckenwerkstoffe könnten von Berndorf Bäderbau auf Kundenwunsch angeboten werden.

1.4462 Wird für Becken mit hohem Chloridgehalt verwendet Bis 30°C 2000 mg/l Chloride (*max. 2500)

Bis 35°C 1500 mg/l Chloride (*max. 2000)

*max. möglich nach Prüfung der Wasseranalyse und Temperatur

1.4547 (254 SMO) Spezielles Material für Salzwasserpools Bis 30°C 15000 mg/l Chloride (*max. 20000)

Bis 35°C 10000 mg/l Chloride (*max. 15000)

*max. möglich nach Prüfung der Wasseranalyse und Temperatur