Quo Vadis Hygienia? - Christoph Saunus

Wenn wehende Weißkittel Schicksal spielen

Willkommen im Reich der Schwimmbäder, einer exklusiven Pool- Wohlfühl-Branche mit bisweilen merkwürdigen Dienstleistungen und teilweise Atem beraubenden Hygiene-Kodex.

Ware Moral

„Es schwimmt der Mensch in Keimes Brut, Ende schlimm, ansonsten gut."

Wer dieses behauptet, hat mit Sicherheit den wohl miserabelsten Kontext seines Lebens verfasst. Wenn ... ja, wenn es beim „schlimmen Ende" nicht um die Ware Moral der Ethik der Monetik gehen würde. Denn wie heißt es bei den Göttern in Weiß doch so treffend: Die Gesundheit und der Tod bringen uns um unser Brot! Daher verwundert es auch nicht, wie der folgende Beitrag eindrucksvoll verdeutlicht, dass immer häufiger Schwimmbadhygieniker in exorbitanter Pool - Pardon - Pole-Position bei ihrer Keimpirsch auch in artfremden Revieren herumwildern, um sich mit dem Virus der Angst als profitable Keimzelle zusätzlich monetär zu verwirklichen.

Missverständnissen vorbeugend: Das Leben und die Gesundheit der Badegäste eines Schwimmbades haben selbstverständlich Priorität, denn Sicherheit ist bekanntlich nicht teilbar. Wenn allerdings übertriebenes Hygiene-Risikomanagement zum reinen Selbstzweck verkommt und der Badegast aufgrund von Panikmache im eigenen Angstschweiß statt im Schwimmbad badet, ist es an der Zeit, dafür zu sorgen, dass Theorie und Praxis nicht noch weiter kollabieren. Andernfalls müssen wir uns nicht wundern wenn nach dem Weißkittel-Slogen: „Operation geglückt, Patient tot" reihenweise Schwimmbecken, als versiegende Wasserlöcher austrocknen.

Momentan stehen wir noch am Beckenrand, geht es jedoch nach den Prophezeiungen einiger Herren Merkwürden, sind wir bereits einen Schritt weiter. Hinweis: Zu den Risiken und Nebenwirkungen von Hygiene ad absurdum lesen Sie bitte den folgenden Beipackzettel mit drei bürokratischen Härtefällen aus der Praxis. Ähnlichkeiten mit authentischen Handlungen und Personen sind nicht rein zufällig. Lassen Sie ab jetzt Ihrer Phantasie freien Lauf

Bürokratischer Härtefall Nr. 1

Heute schon geDINt oder bereits beDINt?

Auf Intervention eines Gesundheitsamtes wurden plötzlich die laufenden Sanierungsarbeiten eines ursprünglich bereits vorhandenen kleineren Schwimmbeckens gestoppt. Dabei ging es lediglich um ein Freischwimmbecken, ca. 9,00 m x 3,90 m x 1,35 tief in einem Heim für behinderte Kinder. Grund der drakonischen Behördenmaßnahme war das Sanierungskonzept der Heimleitung. In Anlehnung an den vermeintlichen Bestandsschutz und nicht zuletzt auch aus Kostengründen wollte man die ursprünglich vorhandene, jedoch nicht normkonforme Beckenhydraulik mit 2 Skimmern und 6 Beckeneinläufen sowie einem Bodenablauf auch für das neue Kunststoff-Schwimmbecken mit übernehmen. Alles Weitere, wie z. B. die neu geplante physikalische Filteranlage und die automatisierte chemische Wasseraufbereitung einschließlich Flockung entsprach hingegen der Schwimmbadnorm DIN 19643.

Die Kunststoff-Einschichtfilteranlage mit KSW-Prüfzeichen und DVGW-W270 Zertifizierung hatte bei 0,80 m Durchmesser eine Filterleistung von 15 m³/h. Damit waren die Filterleistungskriterien der Kleinbeckenformel der DIN 19643 allemal erfüllt. Zur DINgerechten Filterspülung mit 65 m/h war außerdem eine zusätzliche zweite Filterpumpe mit entsprechenden Sauganschlüssen zur Direktentnahme aus dem Schwimmbecken vorgesehen.

Stein des bürokratischen Anstoßes war daher nur die Skimmerhydraulik. Folglich ließ es sich das zuständige Gesundheitsamt nicht nehmen, den ohnehin beschwerlichen Bittstellergang auf dem behördlichen Instanzenweg zusätzlich mit diversen Stolpersteinen zu pflastern, ggf. bis hin zum Kniefall, statt innovative Meilensteine in die Zukunft zu setzen.

In diesem Zusammenhang sei an die vielen öffentlichen Schwimmbecken im In- und insbesondere Ausland mit Skimmertechnik erinnert, in denen man hygienisch problemlos an der Deutschen Bäder- Norm vorbeischwimmt. Mehr noch: Die Skimmertechnik wird, man lese und staune auch noch teilweise weiterhin so gebaut, folglich müssen am Deutschen-Norm(un)wesen nicht zwangsläufig alle Schwimmbäder genesen.

Da das Schwimmbecken selbst bereits montiert war und man auch das neue Technikgebäude schon im Rohbau fertiggestellt hatte, beraumte die - im doppelten Wortsinn – betroffene Heimleitung ein gemeinsames Klärungsgespräch an. Da die zuständige Amtsarztperson trotz persönlicher Einladung der Besprechung unentschuldigt fernblieb und statt dessen zwei junge Behördenvertreterinnen ohne irgendwelche Entscheidungskompetenzen erschienen, war an die beabsichtigte einvernehmliche Erarbeitung einer sinnvollen Kompromisslösung nicht mehr zu denken.

Die über zehn Anwesenden fanden angesichts dieser merkwürdigen Behördendreistigkeit zunächst keine Worte, zumal ich als eingeladener Fachberater immerhin einen Anreiseweg von mehreren 100 km hatte. Bei dem anschließenden destruktiven Gespräch teilten die beiden Damen ultimativ mit, dass das Gesundheitsamt ohne wenn und aber auf der genauen Einhaltung der Schwimmbadnorm DIN 19643 besteht.

Auf meine Kausalfrage, wie man denn diese dogmatische Anspruchsdenken hinsichtlich der kompromisslosen Normhaltung plausibel begründet, lautete die Antwort allen Ernstes: Die DIN 19643 ist eine Gesetzesforderung, von der man grundsätzlich nicht abweichen darf. Auf meinen Hinweis, dass diese Behauptung schlicht falsch ist, da es sich lediglich um eine Kannbestimmung handelt, kam aufgrund von Erklärungsnotstand erwartungsgemäß prompt das übliche Behörden-Totschlagargument mit dem hilflosen Standardhinweis, man möge doch bitteschön alles Weitere der Behörde schriftlich mitteilen. Zu allem Überfluss meldete sich dann auch noch flugs ein weiterer Monopol-Bedenkenträger vom Entwässerungsamt zu Worte, um nachhaltig seine Duftnote zu hinterlassen. Obwohl man sich jahrelang nicht um die Entsorgung des Filterspülwassers gekümmert hatte, wurde plötzlich bei einem Minifilter mit 0,80m Durchmesser eine AOX Abwasser- Metamorphose zelebriert, bei der man sich als gestandener Fachmann unwillkürlich an den Kopf fasst und dabei ins Leere.

Besprechungsfazit:

So kann man das Unangenehme mit dem Nutzlosen verbinden. Auf Kosten von ehrenamtlich engagierten Mitmenschen, die ihre Zeit vergeblich geopfert hatten, um eigentlich nichts anderes als behinderten Kindern einen Badespaß zu ermöglichen.

Behördenposse Teil zwei

Aufgrund meiner daraufhin sehr ausführlichen technischen Stellungnahme mit entsprechenden Erläuterungen und Praxishinweisen von sinnvoll realisierten Kompromisslösungen, einvernehmlich mit anderen kompetenten Amtsärzten, gab es widererwartend erneut ostalgische Konfliktzelebrierung vom Feinsten. Mit „Landrats-Briefkopf Dezernat Gesundheit" erteilte die amtsärztliche Eminenz höchstpersönlich ausgerechnet mir, als Insider der Schwimmbadszene privaten Nachhilfeunterricht in Sachen Norm-Moral anhand der Schwimmbad-Bibel DIN 19643 Psalm 1 „Bädertechnik."

Bei der technisch belehrenden Bibelstunde für Fortgeschrittene wurde nach dem Motto „Schlauer als die Norm erlaubt" von der personifizierten Erleuchtung kurzerhand völlig realitätsfern behauptet, dass z. B. die nach wie vor gültige, praxisbewährte Verfahrenskombination „Flockung-Filterung-Desinfektion" nicht mehr gilt. Darüber hinaus forderte man zwingend bei Anlagenteilen KTW-Hygiene-Prüfungsnachweise, weil die Göttin in Weiß offensichtlich, vom eigenen Heiligenschein geblendet, nicht den Unterschied zwischen Trinkwasserforderungen und der in der DIN 19643 Teil 1 geforderten Schwimmbad KSW-Prüfung kennt. Dem Leser sei weitere göttliche Eingebungen und bürokratische Tohuwabohu-Offenbarungen der Norm-Reformatorin mit ihrer unmissverständlichen Hygienebotschaft: „Keimfriedhof, bitte leise schwimmen", aus Zeitgründen erspart.

So ein tragikomisches Hygieneschicksal verdeutlicht auf eindrucksvolle Weise, was passiert, wenn anlagentechnisch total überforderte Möchtegern-Technokraten den Realitätssinn verlieren und dabei immer weniger über mehr wissen, bis sie schließlich über nichts alles wissen.

Nachdem abzusehen war, dass die regiede Norm-Gesundbeterin trotz einsetzender Götterdämmerung der technischen Kompromissplanung keine Absolution erteilen würde und folglich das Schwimmbadprojekt an der uneinsichtigen Behördenwillkür endgültig zu scheitern drohte, hatte sich der ehrenamtlich tätige Förderverein hilfesuchend an eine übergeordnete ministeriale Instanz gewendet. Da man sich dort nicht unnötig mit den philosophischen Technik-Ideologien des Gesundheitsamtes belasten und mit der obskuren „normcorrectness" nicht weiter einlassen wollte, erhielten die verzweifelten Ratsucher den folgenden, wie ich meine äußerst bemerkenswerten Hinweis: „Den offiziellen Bauantrag einfach zurückziehen und das Schwimmbad künftig privatrechtlich betreiben in Verbindung mit entsprechenden Unterschriften- Erklärungen seitens der Eltern für ihre behinderten Kinder."

So einfach ist es, sich selbst vom tödlichen Würgegriff des allgegenwärtigen bürokratischen Verregelungswahnsinns zu befreien.

Merke: Wer mit Egotrip nie vom ausgetretenen Paradigmen-Weg abkommt, bleibt auf der Strecke und wird anschließend nach hinten durchgereicht, bis die Vergangenheit die Gegenwart überholt. Der Beweis: Seit nunmehr einer wunderschönen Badesaison haben die behinderten Kinder mit der ursprünglich geplanten und realisierten Skimmer-Bädertechnik einen riesigen Badespaß in einem Beckenwasser, welches regelmäßig von einem autorisierten Hygieneamt kontrolliert wird, ohne dass es bisher irgendwelche Wasserprobleme oder hygienische Beanstandungen gegeben hat.

Wenn Vollkasko abgesicherte Diener des Volkes mit technischem Halbwissen und gleichzeitig drohend erhobenem Zeigefinger tatsächlich Kraft ihres Amtes glauben, kompetente Fachmänner zu geistigen Flachmännern degradieren zu können, indem sie die Technik gnadenlos missionieren, muss man sich über die volkswirtschaftlichen Folgen solcher Strategen nicht wundern. Immer mehr Bauzäune wackeln merklich, die Blutspur am Bau wird aufgrund von Harakiri-Dumping-Preiskampf immer länger und länger und das Tal der Tränen nimmt scheinbar kein Ende. Und während im historischen Auftragstief die Raubritter vom Bau die Totenglocken läuten, kreisen über unseren letzten noch verbliebenen Baustellen immer fetter werdende Pleitegeier, bis sie platzen. Und keiner stoppt den Zug der Lemminge...

Die ironische Handwerkerbegrüßung: „Ich kann nicht klagen, bei mir klagen die Gläubiger", bringt die herrschende Baumisere in ihrer ganzen Tragik eindrucksvoll auf den Punkt. Daher wird der verzweifelte Ruf der Technik immer lauter: Wann kommt endlich die langersehnte technisch entrümpelnde Badeverordnung, damit sich nicht mehr die ideologisch völlig unnötige Sinnfrage stellt: „Hätten Sie's lieber normkonform oder praxisgerecht?" Dann wäre nämlich die Wasserqualität das alles entscheidende, effiziente Schwimmbadwasserparameter für unser fast zu Tode gequältes Lustelement H2oooh!

Augenzwinkernder Verschlüsselungshinweis: Es wurde bewusstder Eindruck vermieden, dass es sich im vorliegenden Bürokratendrama möglicherweise um ein amtsärztliches Unikat aus den neuen Bundesländern handeln könnte, wo man bekanntermaßen versucht Regelwerke vorschriftsmäßig 1 zu 1 umzusetzen. Wie unberechenbar hingegen die Hygieneexorzisten im wilden Westen ist zeigen die nachstehenden Folgen im doppelten Wortsinn. Auf geht´s!

Bürokratischer Härtefall Nr. 2

Pool des Schreckens

Um den Stoff, aus dem Techniker-Albträume sind, geht es in der weiteren Folge. Hierbei führte das seltsame Zusammenwirken eines Amtsarztes und einem Hygieneinstitut als neurotisches Schwimmbad-Duo-Infernale zu einer interessanten Symbiose mit außergewöhnlichem Synergieeffekt. Ausgangspunkt war ein Bauträger, der sich entschlossen hatte, sein Hotelschwimmbad mit einer neuen Wasseraufbereitungstechnik zu modernisieren. Seine einzige Bedingung war allerdings, dass die historische Schwimmhalle sowie das wunderschöne Naturstein- Schwimmbecken mit einer bis dato beanstandungsfreien Skimmer- Beckenhydraulik im Sinne des Bestandsschutzes unangetastet bleibt. Nach seiner Rücksprache mit dem zuständigen Amtsarzt und einem mit involvierten Hygieneinstitut erarbeitete das westdeutsche Hygiene-Kollektiv ein technisches Wasseraufbereitungs- Sanierungskonzept. Hierbei wurde für das ca. 7,00 m x 4,00 m große Nichtschwimmerbecken u. a. eine total überdimensionierte Filteranlage ermittelt. Statt die Möglichkeit der Kleinbeckenformel nach DIN 19643 Teil 1 Tabelle 2 zu nutzen, mit dem Ergebnis von ca. 10 m³/h Filterleistung, wurde scheinbar aus Unkenntnis mit der Nichtschwimmerformel gerechnet, welches eine rechnerische Filterleistung von ca. 20 m³/h zur Folge hatte. Begründung der Hygieniker war die Behauptung, dass die Kleinbecken- Berechnungsformel nur bei flachen Becken zu verwenden sei, was eindeutig falsch ist, da nach wie vor die Norm-Berechnungsmethode bis 1,35 m Tiefe und bis 96 m² Wasserfläche gilt.

Merkwürdigerweise wurde in diesem Zusammenhang von der offensichtlich produktinfizierten Planungspartnerschaft, die scheinbar jeden schafft, auch noch - rein zufällig, versteht sich - eine bestimmte Filter-Herstellerfirma bzw. Fabrikat namentlich als Vorschlag genannt. Nachdem der Bauherr daraufhin die eingeholten Firmenangebote zur Info an die synchron arbeitende Hygienegemeinschaft zur Überprüfung gesandt hatte, begann für ihn das bürokratische Desaster vom ursprünglich erhofften Wellness zum Wellnass. Dabei sollte lediglich ein kostengünstiges Alternativangebot über die Schwimmbadtechnik beauftragt werden, nicht mehr und nicht weniger.

Im Namen der Schwimmbadhygiene

Zunächst wurde das technische Konzept von der dualen Hygiene- Connection nach dem Motto „Wissen ist Macht, Unwissenheit macht nichts" verbal attackiert. Anschließend geriet unverschuldet die angebotene Filter-Herstellerfirma ins Fadenkreuz der Technoabenteurer. Erwartungsgemäß wurde sie u. a. auch als weitgehend unbekannt deklariert, obwohl es sich um den größten deutschen Filterhersteller handelte.

Bei einer daraufhin anberaumten gemeinsamen Besprechung, bei der auch die o. g. beiden Hygiene-Eminenzen im Doppelpack teilnahmen, gab es stundenlang technisch völlig sinnlose Konfliktzelebrierung, frei nach Herrmann Hesse: „Theorie ist Wissen, was nicht funktioniert; Praxis ist, wenn alles funktioniert und man nicht weiß warum." Das Hauptproblem bestand darin, dass die Raumhöhe des Technikkellers nur ca. 2,00 m war und so standen folglich primär die Filterhöhe und Filterleistung zur Disposition. Man einigte sich schlussendlich dann doch auf die ursprüngliche konzeptionelle Kompromisslösung des Alternativangebotes mit einem Spezialfilter mit ca. 1,80 m Cesamthöhe und einem Filterdurchmesser von 0,80 m bei 15 m³/h Filterleistung.

Die chemische Beckenwasseraufbereitung gemäß DIN 19643 bestand aus einer automatischen Mess- und Regelanlage mit den Hygiene-Hilfsparametern pH-Korrektur, Chlordesinfektion und Redoxpotential sowie einer Flockungs-Dosierung. Als Hygiene- Option wurde anlagentechnisch und platzmäßig die Nachrüst- Möglichkeit eines Aktivkornkohle-Sorptionsfilters vorgesehen und darüber hinaus wurde auch noch eine zusätzliche UV-Desinfektion mit angedacht.

Die Beckenhydraulik, bestehend aus 2 Skimmern, 4 Reinwassereinläufen sowie einem Bodenablauf, blieb - dem Wunsch des Bauherren entsprechend - sanierungsmäßig unangetastet.

Da dem daraufhin von mir verfassten mehrseitigen Besprechungsvermerk nicht widersprochen wurde, erteilte der Bauherr der Schwimmbad-Fachfirma den Auftrag. Nach einem zeitlichen Verfallsdatum von sage und schreibe fast einem viertel Jahr öffnete der Amtsarzt plötzlich seinen Giftschrank und stellte hierbei mit unverhohlenem Herrschaftsdenken das gesamte Sanierungskonzept nicht nur in Frage, sondern behauptete obendrein auch noch diffamierend, dass die wesentlichsten technischen Punkte im besagten Vermerk falsch wiedergegeben seien. Da Amtsärzte bekanntlich Heiligenstatus beanspruchen, blieb dem frustrierten Bauherren angesichts der amtlich verordneten Gedächtnisschwäche nichts anderes übrig, als nochmals mit den Beteiligten ein weiteres nervenaufreibendes Klärungsgespräch zu suchen, damit der illustre Hygiene-Maestro mit Blackout-Syndrom drohend seinen Taktstock schwingen konnte. So bemängelte der technisch total überforderte Medizinmann mit Norm-Voodoo u. a. den fehlenden Schwallbehälter, und das bei einem Skimmerbecken, wohlgemerkt.

Daneben mussten, des lieben Friedenswillen, mit Büßerhemd und in gebührender Demut bis zum Abwinken, weitere absurde Technik Vergewaltigungsattacken des Allmächtigen in Form kostenlosen Nachhilfeunterrichts abgewehrt werden. Leider ist der Diebstahl von Zeit nicht strafbar... Man stelle sich einmal bildlich vor, ein hochpotenter Techniker würde sich auf der Suche nach dem ewigen Leben derart hemmungslos erdreisten, voyeuristisch im hygienischen Intimbereich eines Amtsarztes herumzuschnüffeln, um ihm seine mikrobiologische Unschuld zu rauben!

Auf die Frage an den Behördenvertreter, was wohl wäre, wenn der Bauherr angesichts der nicht endenden bürokratischen Schikanen und radikalen Blockade-Exzesse das gesamte Projekt sterben lässt, indem er - was zu befürchten sei - das Schwimmbad einfach schließt, schwadronierte der Hygieneästhet in seiner privilegierten Selbstversorgungsinstitution lapidar, dass ihn dieses nicht weiter interessieren würde. Warum auch. Wenn man als Realitätsverweigerer bequem entspannt in der sozialen Hängematte ungestört egomane Selbstbefriedigung betreiben kann, interessieren doch keine arbeitsbeschaffenden Bauinvestitionen. Eine, wie ich meine, augenöffnend arrogante Selbstentlarvung eines alimentierten Dieners des Volkes, angesichts einer sich seit Jahren dramatisch zuspitzenden Bausituation, bei der es um sehr viele Existenzen und traurige Einzelschicksale geht. In was für einer Scheinwelt leben solche vom Steuerzahler finanzierten Gesinnungstäter eigentlich?


Da es nach dem zweiten gemeinsamen Klärungsgespräch offiziell keinen weiteren Klärungsbedarf mehr gab, konnte endlich – nach erheblicher Zeitverzögerung - mit den Sanierungsarbeiten nunmehr tatsächlich begonnen werden. Irrtum. Man hatte nämlich das schlummernde Beamtenpotential mit dem investigativen Bürokratismus nach der Devise „Sind keine Forderungen mehr notwendig, ist es notwendig, dieses zu fordern", völlig verkannt. Da bekanntlich Schreiben der Stuhlgang der Seele ist – oder, wie Elfriede Jelinek anlässlich ihrer Nobelpreisverleihung meinte „Pures Lustkotzen, das man nicht will, aber muss" - und es erfahrungsgemäß kein Geschäft ohne Papierkram gibt, vorausgesetzt man kennt den Code fürs Papier, kam von Amts wegen erneut wieder ein seitenlanges Verunsicherungsschreiben im Sinne von Servus, wisch und weg. In der erneuten Drangphase wurde vom technischen Irrläufer zunächst das Schwimmbecken totgeschrieben und anschließend auch noch nachkoffernd angedroht, bei späteren Hygieneproblemen das Schwimmbad sofort zu schließen. So eine autoritäre Denke nennt man wohl karrieregeil und clever auf den Punkt gebracht: „Delegation von Verantwortung." Denn wenn solche technischen Traumtänzer schon keine Problemloser sind, so sind sie zumindest ein Teil desselben.

Da diese bürokratischen Schikanen offensichtlich immer noch nicht ausreichten, um den Genius eines Schwimmbad-Terminators endlich gnädig zu stimmen, mutierte der hyperaktive Techno-Doc auf wundersame Weise auch noch vom wehenden Weißkittel zur schwarzen Samtrobe. Mit offiziellem Behörden-Briefkopf Kreis... der Landrat gab der selbsternannte Richter Gnadenlos dem Bauherren, der übrigens selbst ein eigenes Bauunternehmen hat, nach seitenlanger Panikmache abschließend als Edelfeder den wörtlich zitierten Rechtsbeistand: „Bei Zweifeln an der hygienischen Betriebssicherheit Ihrer geplanten Aufbereitungstechnik empfehle ich, mit Ihrer Schwimmbad-Fachfirma und Herrn Saunus eine entsprechende Haftungsvereinbarung zu treffen."

Diesen dumpfen und zugleich denunzierenden Attacken des Möchtegern-Advokatus als Anwalts-Liebling nach der augenöffnenden Devise: „Der technische Verstand ist begrenzt, die hygienische Dummheit grenzenlos", ist eigentlich nur noch Folgendes hinzuzufügen: Die sanierte öffentliche Schwimmbadtechnik, so wie ursprünglich geplant und ausgeführt, funktioniert nunmehr fast drei Jahre bei regelmäßigen Hygienekontrollen beanstandungslos gemäß der Weisheit „Totgesagte leben länger."

Angesichts solch eines skandalösen Behörden-Amokläufers stellt sich automatisch die Sinnfrage, ob man diese Spezies von fanatisch besessenen Amtswürdenträgern zwecks Artenschutz einfach ignoriert oder solche Platzhirsche wegen selbstherrlicher Amtsanmaßung juristisch abschießt.

Anmerkung: Was noch nicht ist, kann ja noch werden. Spätestens dann nämlich, wenn die typische Coming-Out Frage nach der Nennung von Ross und Reiter kommt und sich derjenige Herrenreiter outet, der auf dem fröhlich wiehernden Amtsschimmel vergeblich versucht hat, auf schikanöse Weise Andere in sein ureigenes persönliches Profilierungsproblem mit hineinzureiten. Wie heißt die altbewährte Cowboyregel: „Steig endlich vom Pferd, wenn es tot ist!"

Missverständnissen vorbeugend: Beim Amtsschimmel und dessen Vorschriftenreiter handelt es sich nicht um evtl. Verunglimpfung der Pferdezüchter im Allgemeinen oder der Reiterzunft im Speziellen. Hier geht es um einen Formalismus frönenden Bürokraten, der auf seinem mit Scheuklappen versehenen Amtsgaul aus purer Selbstbefriedigung, lustvoll verbissen, ständig Attacken gegen den logischen Technikverstand geritten hat, um auf Kosten der Steuerzahler im Paragraphendschungel umher zu irren...

Zur Ehrenrettung sei jedoch ausdrücklich angemerkt, dass es sich Gott sei Dank'bei den beiden authentischen, bewusst etwas ironisch überzeichneten PR-Meldungen über zwei selbstherrlich agierende Sicherheits-Hysteriker um Exoten von Amtswegen handelt, deren einzige Konstante das hemmungslose Ausleben von technischen Allmachtphantasien ist. Unsere Amtsärzte sind nach meinen eigenen langjährigen, sehr positiven Praxiserfahrungen in der Regel fachlich so kompetent, dass sie nicht nur technisch sinnvoll und plausibel erläuterte Schwimmbadtechnik sofort verstehen sondern auch volkswirtschaftlich notwendige Kompromisse akzeptieren. Sie sind darüber hinaus häufig auch sogar noch bereit, in Kenntnis der Tatsache, dass das Leben lebensgefährlich ist, gemeinsam mit der Technik Verantwortung zu übernehmen.

Merke: In der Technik geht es nämlich nicht nur darum, die Dinge richtig zu tun sondern die richtigen Dinge zu tun.

Bürokratischer Härtefall Nr. 3

Legionellen - Supergau am Bau?

Alle schlechten Dinge sind bekanntlich drei. Daher vorab der Hinweis: Das Schwimmbadgrauen kennt seit Jahren nur noch das Thema „Legionellen" als so genanntes Aids der Bäderbranche. Der inzwischen inflationäre Wortbegriff liegt mittlerweile wie ein übermächtiger Findling auf dem Beckenboden der Bädergeschichte und wird von allen möglichen Pseudo-Gesundheitspatriotisten als hygienischer Konsumartikel missbraucht. Was wundert, jeder Lebensbereich hat bekanntlich seine Parasiten als Wohlfühlkiller, in welchem übertragenen Sinne auch immer. Nun zum eigentlichen Thema unter den Vorzeichen: Wieso, weshalb, warum?

Inzwischen wird bekanntlich auch in Schwimmbädern die Luft zum Atmen immer dünner und so müssen sich bisher staatlich sanktionierte Hygieneinstitute respektive -behörden nunmehr als eigenständige Profitcenter zwangsläufig den Gesetzen des freien Marktes stellen. Und siehe da, die einst akribischen Keimzähler der Aquademikerzunft haben neben ihrem Fulltimejob als Reagenzglas-Leichenbestatter auf Zahlenfriedhöfen plötzlich auchnoch zusätzlich als multifunktionale Legionellen-Rebellen die allseits grassierende Mikrobenseuche als Designerdroge entdeckt. So mutiert das hochgradig kontaminierte Legionellenthema für die neuen Dienstleister des Homoplanschikus zum fiskalischen Perpedomobile, indem man Schwimmbäder zu hygienischen Feuchtbiotopen hochstilisiert, um sie anschließend als ergiebige Wertschöpfungsquelle anzuzapfen. Denn nach der Existenzangst kommt, wie Rentner wissen, die Todesangst. So wildert die Spezies „Hygienius-Erektus" mit Selbsterhaltungstrieb und drohend erhobener Hygienekeule, als Totschlagargument bewaffnet, nebenher auch noch als Ich-AG zielstrebig in technischen Revieren.

Wird bei dieser artfremden High-Quality-Invasion allerdings Eifer zur Verbissenheit, Risikobereitschaft zu Selbstüberschätzung und Vision zur fixen Idee, ist es an der Zeit, die Reißleine zu ziehen, damit die abgehobenen wehenden Weißkittel wieder Bodenhaftung bekommen. Denn wie sinniert bereits der griechische Philosoph Piaton: „Die ständige Sorge um die Gesundheit ist auch eine Krankheit".

Das Branchenproblem ist, dass sich die Schwimmbadtechnik nach Ansicht einiger Hygieniker als latentes Keim-Fitnesscenter mit Schwimmbadfiltern als Brutkästen geradezu anbietet, um die Legionellenprophylaxe - koste es was es wolle - profitabel auf die Spitze zu treiben. Denn Geld spielt offensichtlich keine Rolle, wir haben eh keins mehr. Die normstrategische Vorgehensweise der Legio-Exorzisten zur Aufbesserung ihres Taschengeldes ist fast immer die Gleiche. Zunächst wird beim Überlebenskampf gegen die Urfeinde des Menschen der Schwimmbadbetreiber zur Wiederbelebung solange von Mund zu Mund beatmet, bis die Zwangsinhalierung des Legionellen geschwängerten Aerosolthemas hömopatische Wirkung zeigt. Anschließend kommen alle Schwimmbecken auf die Intensivstation, Diagnose: Mikroben-Mophie. Schlussendlich werden die Schwimmbadanlagen zur technischen Immunstärkung und gleichzeitig als Frischzellenkur an den hygienischen Finanztropf angeschlossen, um sie anschließend finanziell zur Ader zu lassen. An dieser heiligen Sollbruchstelle zwischen Hygiene und Technik beginnt dann mit dem Legionellenthema als Narkotikum die schöpferische Daseinsvorsorge der Herren Merkwürden von eigenen Gnaden.

Im Rausch der Kohle

Als Rechtfertigungsbasis dient den Hygiene-Gurus zunächst die Schwimmbadnorm DIN 19643 mit dem instrumentalisierten Teil 1 Tabelle 2 Nr. 5.3.1.2 als sogenannter ökonomischer Transmitter. Die dort zwangsweise geforderten regelmäßigen Hygieneprüfungen am Ort des Geschehens schaffen nämlich nicht nur Vertrauen sondern wecken gleichzeitig als Schlüssel zum Tor des schnöden Mammons auch zwangsläufig Begehrlichkeiten. Von nichts kommt nichts! Neben den behördlich vorgeschriebenen Überprüfungen des Rein- und Beckenwassers richtet sich der verantwortungsvoll erstarrte €-Blick der Hygiene-Samariter nebenher auch auf die Schwimmbadfilter. Bei Beckenwassertemperaturen > 23°C weist nämlich die o. g. Bädernorm im Rahmen der regelmäßigen Schwimmbad-Wasseruntersuchungen auch auf die zusätzliche Möglichkeit der Legionellenüberprüfung speziell im Filtrat, d. h. im Wasser der Schwimmbadfilter hin. Wer will es hygienebewussten Gesundheitsvorsorgern verdenken, wenn ihr drittes Auge in Ausübung der allgemeinen Vorsorgepflicht im besagten Tatort Filter auch erwartungsgemäß fündig wird.

Anthrazit-Mehrschichtfilter und Aktivkornkohle-Sorptionsfilter sind bei der gnadenlosen Hätz im Reich der Mikroorgasmen, sorry, Mikroorganismen für die Legio-Waidmänner das absolute Hygiene- Highlight. Vorhang auf: Die Schleimspur wird länger und länger, die Büchse der Pandora fest im Anschlag und jede Legionelle einzeln zum finalen Fangschuss im Visier. Nach der Halali-Devise „Im Rausch der Kohle" werden mit hinlänglich bekannten Worthülsen reihenweise Rohrkrepierer gezündet. Musikalisch untermalt wird das hygienische Bühnenfeuerwerk vom Filmklassiker „Spiel mir das Lied vom Tod", denn nur eine tote Legionelle ist eine gute Legionelle. Schließlich gehört der Tod zum Leben, in diesem Sinne: Waidmannsruh. Schnitt!

Das geschilderte Jägerlatein mit dem etwas überzeichneten Schmunzel-Szenario des Grauens ist leider häufig der Ausgangspunkt einer meist sehr ernsten und zugleich Zeit- und Kosten aufwändigen Hygiene-Odyssee für Schwimmbadbetreiber, Fachplaner und Anlagenbauer. Da Schwimmbäder und Whirlpools, insbesondere letztere, sinnigerweise auch als Eierkocher bezeichnet, in Hygienikerkreisen quasi als Legionellen-Brutstätten mit Ganzkörperkondompflicht gelten, mutiert das Gemeinwohl nicht selten auch zum monetären Eigenwohl. So fühlen sich einige Hygienefetischisten mit technischem Bonsaiwissen als wild entschlossene Techno-Dompteure berufen, Fachplaner und Anlagenbauer mit Nasenring dem Schwimmbadbetreiber als Tanzbär vorzuführen.

Dabei kassieren die unbedarften Aquanautiker mit technischem Placeboeffekt beim verunsicherten Badbetreiber in Anlehnung an den politischen Zeitgeist saftige Tagessätze für anlagentechnische Beratertätigkeit. Apropos - Beratertätigkeit als aktuelles Schmunzelthema: Alles hat seinen Preis - auch Politiker. Wer etwas weißt, hält entweder dicht und/oder die Hand auf oder ist nicht ganz dicht und verliert sein Gedächtnis nach der Devise: „Eine Hand wäscht die andere und an beiden bleibt was kleben..." Ein Schelm, der hierbei auch an andere Volkstreter, Pardon, Volksvertreter denkt.

Die geschilderte Hygiene-Zwangsbeglückung erfolgt für die gnadenlosen Keimschlächter weitestgehend risikofrei, denn die Zeche bei Fehlversuchen mit den anfallenden Anlagen-Änderungskosten etc. trägt in der Regel nämlich die Technik, während die fanatischen

Mikrobenkiller weiterhin auf Kosten anderer vergeblich versuchen, jede Legionelle einzeln zu strangulieren.

Mit ihrem experimentellen Hygienelatein irgendwann am Ende, versuchen die Taliban der Schwimmbadbranche - die jedem Zusammenstoß mit der Realität widerstehen - dann, als letzten Akt technischer Verzweiflung, die Filter und ihre Hersteller als Legionellen Corpus delicti zu diffamieren. Wehe den Planern, Filterherstellern und Anlagenbauern, die dann womöglich keine normkonformen Schwimmbadfilter mit entsprechenden KSWPrüfungen und DVGW-W270 Zertifizierungen gemäß DIN 19643 Teil 1 Absatz 10 geplant, geliefert und eingebaut haben.

Dann sind nämlich die Bauhelmträger erneut die Loser, indem sie die Bürde der Beweislast tragen. Dieses Handicap kann schlimmstenfalls soweit gehen, dass z. B. beim Einbau von exotischen Filterkrücken oder Filterüberraschungseiern die bauvertraglich geschuldeten Norm-Filter gemäß DIN 19605/19643 - zum Nulltarif versteht sich - neu geliefert werden müssen.

Vom Sachverständigen zum Schwachverständigen

Vollends aus dem Ruder gerät die geschilderte Hygienepiraterie dann, wenn sich auf rauen Schwimmbadgewässern einige technische Kamikaze-Tiefflieger ohne Rettungsanker todesmutig als Trockenschwimmer erdreisten, nebenher als selbsternannte Möchtegern-Sachverständige die gesamte Schwimmbadtechnik mit Gutachten-Plagiaten zu vergewaltigen. Womöglich noch als Gutachtendeal nach dem teuflischen Ablassprinzip: „Wenn das Geld im Kasten klingt, die Auftraggeberseele mit einem Gefälligkeitsgutachten aus dem bauvertraglichen Fegefeuer springt." Nachfrage will bedient werden!

So werden im Goldrausch mit völlig naivem Zweckoptimismus die Claims zur nachhaltigen Wertschürfung gutachterlich abgesteckt, ohne jegliche anlagentechnische Grundkenntnisse, fehlendem bauvertraglichen Spezialwissen und ohne sich über irgendwelche privatrechtlichen bzw. juristischen Konsequenzen im Klaren zu sein. Folgenschwer sind solche Selbstüberschätzungen dann, wenn für derartige Pamphlete auch noch offizielle Briefköpfe von Hygieneinstitutionen als nachhaltige Eindrucksverstärker missbraucht werden.

Ist dann auch noch beim technisch impotenten Hobby-Schwachverständigen die Panzersicherung durchgeknallt, indem seriöse Gutachten von ö.b.u.v. Sachverständigen als falsch verunglimpft werden, ist zur Schadensbegrenzung und als Artenschutz die Zeit des Handelns gekommen, um solche Altlasten als Sondermüll Zwangs zu entsorgen. Hier geht es nämlich nicht mehr nur um reine Abzocke, indem überdrehte Hygieniker glauben, mit einem technischen Wunschgutachten schnell mal cash den Jackpott zu knacken. Vielmehr stehen hier rechtliche Fakten mit juristischen Folgen zur Disposition, wie z. b. fachtechnische Diffamierung, Rufschädigung, Haftungsrisiko, Schadensersatz etc. Solche degenerierten Dauerbrenner leisten nämlich auch noch rufschädigenden Stammtischparolen Vorschub, nach denen der Gutachter einer sein soll, der 50 Liebesstellungen kennt aber kein Mädel. Nicht von ungefähr fordern Industrie und Handwerkskammern sowie Handwerkskammern als Grundvoraussetzung zur Gutachter-Vereidigung von ö.b.u.v. Gutachtern außergewöhnliche technische Fachqualifikationsnachweise, Grundkenntnisse über Bauvertragsrecht sowie die Teilnahme an speziellen Schulungen und das Bestehen anspruchsvoller Prüfungskriterien in den jeweiligen technischen Fachbereichen.

Des Weiteren entrichten professionelle Gutachter zur gegenseitigen Absicherung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer auch noch Jahresbeiträge an ihre Berufshaftpflichtversicherung in nicht unerheblicher Höhe. Hierzu der O-Ton eines Frustraten der es wissen muss: Mit welchem Recht wagen bzw. mit welcher Legitimation erdreisten sich, aus legiolose verseuchten Gedankenknästen entflohene Biologen, Virologen, Mikrologen und andere -logen, bisweilen als technisch infizierte Vortragstouristen auf der Ligiopirsch um mit technisch recyceltem Bonsaiwissen Bauherren so schnell über den Tisch zu ziehen, dass diese die Reibungshitze als Nestwärme empfinden. Und das auf Kosten seriöser Techniker und verantwortungsbewusster Anlagenbauer versteht sich.

Diese plausiblen Fakten sollte die folkloristischen Verwandlungskünstler als Totengräber der Ethik der Monetik veranlassen, statt der schwarzen Weste wieder ihren seriösen Weißkittel überzustreifen, um als Hygiene-Kommissar DNA in der Schwimmbadfauna und -flora per mikrobiologischer Analyse erfolgreich nach dem hygenetischen Fingerabdruck der Influenza Legionella pneumophila als Weltkulturerbe zu fahnden. Dann geht nämlich an der Wasserscheide zwischen Technik und Hygiene nicht die Sicherheit baden, sondern die begeisterten Gäste nach den augenzwinkernden Pool-Wohlfühl-Wellness-Motto: „Nimm dir das Leben solange du lebst !"

Christoph Saunus

Das Schwimmbad und sein Personal   6/2010